GoA 1. Woche.

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 Präsentation transkript:

GoA 1. Woche

Kursübersicht SchuldR BT - insgesamt GoA 1. Woche Kursübersicht SchuldR BT - insgesamt A. Überblick über das SchuldR insgesamt B. Einzelne vertragliche Schuldverhältnisse I. Kaufvertrag II. Darlehen und sonstige Finanzierungshilfen III. Mietvertrag IV.Werkvertrag V. Gesamtüberblick über alle sonstigen Verträge C. Einzelne gesetzliche Schuldverhältnisse I. Dogmatische Grundlagen

GoA 1. Woche Dogmatische Grundlagen gesetzlicher Schuldverhältnisse Schadensersatz Herausgabe (vorbeugend: Unterlass, Auskunft) Begründung des SV erfolgt zumindest einseitig ungewollt Person 1 Person 2 Person 2 greift in Rechtszustän-digkeiten der Person 1 ein Aufwendungs-/VerwendungsErs ggf. Schadensersatz Welche Rechte/Pflichten müssen geregelt werden?

Kursübersicht SchuldR BT - insgesamt GoA 1. Woche Kursübersicht SchuldR BT - insgesamt A. Überblick über das SchuldR insgesamt B. Einzelne vertragliche Schuldverhältnisse I. Kaufvertrag II. Darlehen und sonstige Finanzierungshilfen III. Mietvertrag IV.Werkvertrag V. Gesamtüberblick über alle sonstigen Verträge C. Einzelne gesetzliche Schuldverhältnisse I. Dogmatische Grundlagen II. Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677 – 687 BGB 1. Grundbegriffe der GoA

GoA 1. Woche Grundbegriffe der GoA 1. Tatbestand des § 677 BGB („echte GoA“) Geschäft geführt fremd in Kenntnis der Fremdheit mit Fremd-geschäftsfüh-rungswillen ohne Auftrag oder sonst. Berechtigung jedes positi-ve Tun, das Fremdbezug haben kann. objektiv fremd: obj. erkenn-bar fremder Rechts- oder Interessenkr. subjektiv fremd: positive Kenntnis der Fremdheit sonst § 687 Abs. 1 wird vermu-tet bei obj. fremden Geschäften wenn (-), § 687 Abs. 2 d.h. ohne Sonderbe-ziehung GF und GHerr (echte Sonder-verbindung)

GoA 1. Woche Grundbegriffe der GoA 2. Tatbestand des § 683 S.1 BGB („berechtigte GoA“) im Interesse des Geschäftsherrn mit dessen wirklichem Willen mit dessen mut-maßlichem Willen alles, was dem Geschäftsherrn objektiv nützlich ist muss geäußert worden sein, nicht notwendig ggü dem GF unbeachtlich bei § 679 wird im Zweifel aus dem objektiv verstandenen Interesse ermittelt

Kursübersicht SchuldR BT - insgesamt GoA 1. Woche Kursübersicht SchuldR BT - insgesamt A. Überblick über das SchuldR insgesamt B. Einzelne vertragliche Schuldverhältnisse C. Einzelne gesetzliche Schuldverhältnisse I. Dogmatische Grundlagen gesetzl. Schuldverhältnisse II. Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677 – 687 BGB 1. Grundbegriffe der GoA (§§ 677, 683 BGB) 2. Anspruchsgrundlagen der GoA

GoA 1. Woche Anspruchsgrundlagen der GoA GrundVorauss: fremdes Geschäft geführt keine Kenntnis von Fremdheit: § 687 Abs. 1 Kenntnis von Fremdheit kein FremdGesch-führungswille: § 687 Abs. 2 FremdGesch-führungswille mit Wille/Inter-esse des GHerrn gegen Wille/Inter-esse des GHerrn Ansprüche GHerr: § 681 S.2, 667 §§ 280, 677 Ansprüche GF: §§ 683 S.1, 670 Weitere? Ansprüche GHerr: § 678 § 812 od § 681? Ansprüche GF: § 684 S.1

Kursübersicht SchuldR BT - insgesamt GoA 1. Woche Kursübersicht SchuldR BT - insgesamt A. Überblick über das SchuldR insgesamt B. Einzelne vertragliche Schuldverhältnisse C. Einzelne gesetzliche Schuldverhältnisse I. Dogmatische Grundlagen gesetzl. Schuldverhältnisse II. Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677 – 687 BGB 1. Grundbegriffe der GoA (§§ 677, 683 BGB) 2. Anspruchsgrundlagen der GoA 3. Problemschwerpunkte der GoA

GoA 1. Woche Problemschwerpunkte der GoA Kann der GF bei berechtigter GoA Schadensersatz verlangen? Kann der GF bei berechtigter GoA eine Vergütung verlangen? Schadet es der GoA, wenn der GF auch eigene Inter-essen verfolgt? BGH, hM: (+), aus §§ 683 S.1, 670 (für risikotypische Begleitschäden) BGH, hM: (+), wenn Tätigkeit zu Beruf oder Gewerbe gehört (analog § 1835 Abs. 3) sehr streitig und sehr differenziert: Problem des „Auch-fremden-Geschäfts“ (s. Kurswochen 2 und 3)

GoA 1. Woche Fall 1 - Lösungsskizze: A. §§ 630a Abs. 1 iVm § 1922 Abs. 1 I. Anspruch entstanden 1. B Erbin der A, § 1922 Abs. 1? (+) 2. Behandlungsvertrag K – A iSd § 630a Abs. 1? a) A selbst konnte den Vertrag nicht schließen, sie lag bereits im Koma (§ 105 Abs. 2). b) A vertreten von der Reiseleiterin D? Richtet sich nach § 164 Abs. 1 S.1: aa) eigene Willenserklärung der D? (-), Hilferuf ist schon keine Willenserklärung, sondern ein reines Faktum ohne Rechtsbin- dungswillen.

GoA 1. Woche bb) also keine Stellvertretung mangels WE 2. also schon Vertrag (-) II. Ergebnis: §§ 630a Abs. 1 iVm § 1922 Abs. 1 (-). B. §§ 683 S.1, 670 iVm § 1922 Abs. 1 I. Anspruch entstanden 1. Tatbestand des § 1922 Abs. 1? (+), s.o. 2. Tatbestand der §§ 683 S.1, 670? ` a) Tatbestand des § 677? aa) K = Geschäft geführt? (+), positives Tun des Rettungsfluges. bb) fremd? (1) Objektiv fremd? (+), objektiv erkennbar Interesse der A.

GoA 1. Woche (2) Schadet ein Eigeninteresse der K? hier (-), der Fremdbezug steht offensichtlich beherrschend im Vordergrund. => also fremdes Geschäft (+). cc) in Kenntnis der Fremdheit? (+), K wusste, dass sie flog, um A zu retten. dd) mit Fremdgeschäftsführungswillen? (+), wird indiziert beim objektiv fremden Ge- schäft; hier nicht widerlegt. ee) ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung? (+), insbesondere kein wirksamer Behandlungs- vertrag (s.o.). => also Tatbestand des § 677 (+). b) Tatbestand des § 683 S.1?

GoA 1. Woche aa) Mit dem wirklichen Willen der A? es wurde kein wirklicher Wille der A geäußert. bb) Damit ist auf mutmaßlichen Willen abzustellen: (1) Wie wird dieser ermittelt? im Zweifel auf der Grundlage des objektiv verstandenen Interesses. (2) War Rettungsflug im Interesse der A? (a) Welcher Zeitpunkt ist maßgebend? Wortlaut des § 683 S.1: Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführung, d.h. des Abflugs in Deutschland. (b) Ist es bei Gefahr für Leib und Leben im Interesse d. Opfers, gerettet zu werden? grds. (+).

GoA 1. Woche (c) Hier war Rettungsversuch allerdings sehr teuer spielt keine Rolle bei Gefahr für Leib und Leben (keine Güterabwägung). (d) Hier gab es außerdem Alternative (Hub- schrauber auf Nachbarinsel-Kranken- haus) irrelevant, da ex ante nicht zwingend effektiver (großzügiger Maßstab) (e) Hier war die Rettungschance sehr ge- ring irrelevant, da Gefahr für Leib und Leben („alles tun, um jeden Preis“) => also war Rettungsversuch im Interesse.

GoA 1. Woche (3) Damit entsprach Rettungsversuch auch dem mutmaßlichen Willen der A. cc) also berechtigte GoA (+). c) Aufwendungen der K iSd § 670? aa) Kann K hier ein Entgelt (Euro 16.060,-) oder nur die tatsächlichen Aufwendungen (= Euro 12.000,-) verlangen? Entgelt, arg § 1835 Abs. 3, da Tätigkeit zu ihrem Gewerbe gehört. bb) Kann K auch Schadensersatz für das beschädig- te Instrument verlangen? wie bei § 110 HGB nur bei sog. risikotypischem Begleitschaden (wohl § 670 analog). hier (-), nicht risikotypisch.

GoA 1. Woche d) also Anspruch „nur“ iHv Euro 16.060,- aus §§ 683 S.1, 670 iVm § 1922 Abs. 1 entstanden. II. Anspruch erloschen (-) III. Anspruch durchsetzbar (+), keine Anhaltspunkte für §§ 1958 und 2014 (oder gar Nachlassdürftigkeit oder –insolvenz, §§ 1990, 1975). C. § 684 S.1 iVm § 1922 Abs. 1 (-), es liegt berechtigte, nicht unberechtigte GoA vor. D. § 812 Abs. 1 S.1 iVm § 1922 Abs. 1 jedenfalls (-), berechtigte GoA gibt Rechtsgrund iSd § 812. E. Ergebnis zu Fall 1 K kann von B Euro 16.060,- verlangen.

Ende 1. Woche