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SchuldR BT 1. Woche.

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Präsentation zum Thema: "SchuldR BT 1. Woche."—  Präsentation transkript:

1 SchuldR BT 1. Woche

2 SchuldR BT 1. Woche A. Überblick über das SchuldR insgesamt
I. Das Streitverhältnis im SchuldR II. Wie können solche Schulden entstehen? rechtsgeschäftlich („Vertrag, Vertrauen“) hierzu ist grds. Vertrag erforderlich (§ 311 I, II, III) kraft Gesetzes („...Gesetz“) „gesetzliche Schuldverhältnisse“ (GoA, DelR etc.) durch staatlichen Hoheitsakt insbesondere durch (fehlerhaftes) Urteil Anlass des Streits: Person 1 Person 2 Tun, Unterlassen von Person 2 („schuldet“)

3 Ver-brauchs-güter-kauf
SchuldR BT 1. Woche B. Einzelne Schuldverhält. (Abschnitt 8, 27 Titel: §§ 433 – 853) I. Der Kaufvertrag (§§ 433 – 479) 1. Überblick über das Kaufrecht §§ 454 – 455 Kauf auf Probe §§ 456 – 462 Wieder-kauf §§ 463 – 473 Vor- kauf §§ 474 – 479 Ver-brauchs-güter-kauf §§ 373 – 382 HGB Handels-kauf §§ 433 – 453 Allgemeine Vorschriften

4 SchuldR BT 1. Woche B. Einzelne Schuldverhält. (Abschnitt 8, 27 Titel: §§ 433 – 853) I. Der Kaufvertrag (§§ 433 – 479) 1. Überblick über das Kaufrecht 2. Pflichten der Parteien Verkäufer § 433 Abs. 1 S.1 § 433 Abs. 1 S.2 § 241 Abs. 2 Käufer § 433 Abs. 2, 1.Var. § 433 Abs. 2, 2.Var. § 241 Abs. 2

5 SchuldR BT 1. Woche B. Einzelne Schuldverhält. (Abschnitt 8, 27 Titel: §§ 433 – 853) I. Der Kaufvertrag (§§ 433 – 479) 1. Überblick über das Kaufrecht 2. Pflichten der Parteien 3. Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen im Kaufrecht (= Leistungsstörungsrecht)

6 SchuldR BT 1. Woche zu B. I. 3.: Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen im KaufR Leistungspflicht verletzt Sonstige Pflicht verletzt § 280 Abs. 1 §§ 280 Abs. 1, 3, 282 alt: § 284 § 324 Nichtleistung Schlechtleistung Leistung unmöglich §§ 275, 326 §§ 280, 283 § 311a II § 284 § 285 Leistung verspätet §§ 280, 286 §§ 280, 281 § 284 § 323 §§ 287 ff. Leistung mangelhaft § 437 Nr. 1, § 439 Nr. 2, §§ 323, 326, 440 Nr. 2, § 441 Nr. 3, 440, 280, 281, 283, 311a Nr. 3, 284

7 aber Ausnahmen möglich:
SchuldR BT 1. Woche zu B. I. 3.: Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen im KaufR Besonderheiten bei Unmöglichkeit § 326 Abs. 1 S.1 aber Ausnahmen möglich: § 326 Abs. 2 §§ 446, 447 ! § 433 Abs. 2 Verkäufer V Käufer K § 433 Abs. 1 S.1 § 275

8 SchuldR BT 1. Woche Fall 1 – Lösungsskizze: Ausgangsfall
1. Teil: Muss K den Kaufpreis an V zahlen? A. § 433 Abs. 2 I. Anspruch entstanden 1. Kaufvertrag V – K? (+), auf dem Neujahrsempfang 2. wirksam? (+), keine Unwirksamkeitsgründe ersichtlich. II. Anspruch erloschen gemäß § 326 Abs. 1 S.1? 1. Gegenseitiger Vertrag V – K? (+), s.o. 2. Unmöglichkeit gemäß § 275 Abs. 1 – 3 (bei V)?

9 SchuldR BT 1. Woche a) Schuldverhältnis V – K? (+), s.o.
b) Stückschuld (nur hierfür gilt grds. § 275)? (+), bestimmter Teppich. c) Unmöglichkeit der Erfüllung einer Leistungspflicht (+), nämlich nicht der zur Übereignung (§§ 929, ), sondern zur Übergabe aus § 433 Abs. 1 S.1. => Voraussetzungen des § 326 Abs. 1 S.1 (+) 3. Rechtsfolge des § 326 Abs. 1 S.1 a) Grundsatz: Anspruch (des V auf Kaufpreiszahlung) erlischt. b) Ausnahme? aa) § 326 Abs. 2 S.1 (-), weder 1. noch 2. Variante.

10 SchuldR BT 1. Woche bb) § 446 S.1 oder S.3?
(-), weder Übergabe noch Annahmeverzug. cc) § 447 Abs. 1? (1) Anwendbar? (+), da kein VerbrGüterkauf, § 475 Abs. 2. (2) Prüfungsreihenfolge: Schick-schuld Versand auf Verlangen des Käufers „zufälliger Untergang“ Übergabe an die Transport-person Realisierung einer typischen Transport-gefahr hier (+) hier (+) ? hier (+) hier (+)

11 SchuldR BT 1. Woche (a) „Untergang“? (+), s.o.: Unmöglichkeit
(b) „zufällig“? von keiner Seite zu vertreten. (aa) vom Käufer K zu vertreten? (-) (bb) vom Verkäufer V zu vertreten? gemäß § 278 S.1? ErfGeh ist, wer mit Wissen und Wol len des Schuldners in dessen Pflich tenkreis ggü dem Gl. tätig wird. hier (-), Versand gehörte nicht zum Pflichtenkreis des V (Schickschuld). => also § 447 Abs. 1 (+). => also Anspruch nicht nach § 326 Abs. 1 erloschen.

12 SchuldR BT 1. Woche III. Anspruch durchsetzbar?
Einrede des K aus § 320 Abs. 1 S.1? Setzt einen synallagmatischen und durchsetzbaren Ge- genanspruch K gegen V voraus. 1. Anspruch K gegen V aus § 433 Abs. 1 S.1? (-), s.o.: unmöglich gemäß § 275 Abs. 1. 2. Anspruch K gegen V aus § 285 Abs. 1? a) Ist dieser Anspruch „synallagmatisch“? (+), arg § 326 Abs. 3 S.1. b) Anspruch entstanden aa) Schuldverhältnis V – K? (+), s.o.: wirksamer Kaufvertrag. bb) Unmöglichkeit auf Seiten des V? (+), s.o., gemäß § 275 Abs. 1.

13 SchuldR BT 1. Woche cc) V „infolge“ der Unmöglichkeit Ersatz oder Er satzanspruch erlangt? hier ggf. Schadensersatzanspruch gegen F. (1) Anspruch V – F aus § 280 Abs. 1 (a) Schuldverhältnis V – F (+), aus Auftrag (§ 662), nicht bloß Ge fälligkeit des F. (b) Pflichtverletzung des F (+), Auto nicht gesichert. (c) Vertretenmüssen (+), wird vermutet; nicht exkulpiert. (d) Kausaler und ersatzfähiger Schaden? (-), dem V ist kein Schaden entstanden; vielmehr hat K den Schaden.

14 SchuldR BT 1. Woche Darf V den Schaden des K liquidieren?
(+), nach den Grundsätzen der Drittscha densliquidation (= zufällige Schadens verlagerung), Fallgruppe „obligatori scher Gefahrentlastung“ (wegen § 447). (2) also kann V von F Schadensersatz verlangen (daneben auch aus § 823 Abs. 1 iVm DSL). => V hat damit „infolge“ der Unmöglichkeit Ersatzanspruch (gegen F) erlangt. c) also Anspruch K gegen V aus § 285 Abs. 1 (+). 3. also § 320 Abs. 1 S.1 (+). B. Ergebnis zum 1. Teil V kann von K Euro ,- Zug um Zug gegen Abtre- tung des Anspruchs gegen F verlangen, §§ 433, 320.

15 SchuldR BT 1. Woche 2. Teil: Kann sich K bei F schadlos halten?
nach dem Gesagten erst (+), nachdem V ihm (K) seine Schadensersatzansprüche aus §§ 280 und 823 Abs gegen F abgetreten hat. Abwandlung: 1. Teil: Muss K den Kaufpreis an V zahlen? A. § 433 Abs. 2 I. Anspruch entstanden (+), keine Veränderungen zum Ausgangsfall. II. Anspruch erloschen wieder nur § 326 Abs. 1 S.1 denkbar. 1. Voraussetzungen des § 326 Abs. 1 S.1? (+), gegenseitiger Vertrag, Unmöglichkeit (vgl. oben) HH: bis Abwandlung

16 SchuldR BT 1. Woche 2. Rechtsfolge des § 326 Abs. 1 S.1
a) grds.: Anspruch des V erlischt. b) Ausnahme erneut nach § 447 Abs. 1? Findet § 447 Abs. 1 auch Anwendung, wenn der Schuldner (V) seine eigenen Leute einsetzt (= schuldnereigene Transportperson)? Schick-schuld Versand auf Verlangen des Käufers „zufälliger Untergang“ Übergabe an die Transport-person Realisierung einer typischen Transport-gefahr hier (+) hier (+) ? ? hier (+)

17 SchuldR BT 1. Woche das ist streitig. Nach hM (etwa RGZ 96, 258) gilt (sehr zw.): § 447 gilt an sich auch für den Transport durch ei gene Leute. Da ein Regress des Verkäufers gegen seine Leute aber häufig an den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs scheitert, wäre eine „DSL-Lösung“ jedoch nicht sachgerecht. Vielmehr hat der Verkäufer das Verschulden „seiner Leute“ nach § 278 S.1 zu vertreten, so dass der Untergang nicht mehr „zufällig“ eintritt. c) danach ist § 447 Abs. 1 zwar anwendbar, aber nicht erfüllt; V verliert den Anspruch aus § 433. B. Ergebnis zum 1. Teil V erhält den Kaufpreis von K nicht.

18 SchuldR BT 1. Woche 2. Teil: Schadensersatzanspruch K gegen V
A. §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 S.1 I. Anspruch entstanden 1. Schuldverhältnis K – V? (+), s.o.: Kaufvertrag 2. Nachträgliche Unmöglichkeit auf Seiten des V? (+), s.o. 3. Von V zu vertreten? (+), § 278 S.1 (s. soeben): nicht Verletzung der Trans- port-, wohl aber der allgemeinen Sorgfaltspflicht zum vorsichtigen Umgang mit der Sache (aA gut ver- tretbar, s. etwa die Lösung). 4. Kausaler und ersatzfähiger Schaden des K? (+), entgangener Gewinn.

19 SchuldR BT 1. Woche II. Ergebnis
K kann von V Schadensersatz aus §§ 280, 283 verlangen (hM). B. Ergebnis zum 2. Teil Die Beurteilung im Verhältnis zum Ausgangsfall ändert sich.

20 Ende 1. Woche


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