Neue Optionen in der bAV für Kunden der ERGO Stand März 2018

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Neue Optionen in der bAV für Kunden der ERGO Stand März 2018 Betriebsrentenstärkungsgesetz: Mehr Förderung – weniger Komplexität Chancen für Ihr Unternehmen nutzen Neue Optionen in der bAV für Kunden der ERGO Stand März 2018

+ Neuer Schwung für die Betriebsrente! Allgemeine Regelungen Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 Neuer Schwung für die Betriebsrente! Allgemeine Regelungen Traditionelle bAV Die Ziele des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Verdoppelung des Förderrahmens AG-Zuschuss zur Entgeltumwandlung Freibetrag in der Grundsicherung Geringverdiener-Förderung Vereinfachung der Vervielfältigung Die ersten 5 allgemeinen Regelungen können Sie bereits heute zur Kundenansprache nutzen! Die tarifvertragliche Gestaltung basiert stets auf Tarifvertrag. Dieses neue Regelwerk beinhaltet folgende Kernmerkmale: Keine Garantien / reine Beitragszusage Laufende Renten können sinken Nur Renten, kein Kapitalwahlrecht Ggfs. Sicherungsbeitrag für den Arbeitgeber Kein Insolvenzschutz Die tarifvertraglichen Regelungen, die erst in 2018 und später ihre ersten Ausgestaltungen finden werden, werden wir nicht ausgiebig besprechen. Allerdings werden wir auf der folgenden Seite auf den einen oder anderen Unterschied hinweisen. Zum Punkt Geringverdiener-Förderung: Hier wird ERGO im 2. Halbjahr 2018 eine Lösung anbieten Nachzahlung steuerfreier Beiträge + Entwicklung offen Tarifvertragliche Regelungen

Für Fach- und Führungskräfte Für mittlere und kleinere Einkommen Veränderte Rahmenbedingungen 2018 Neue Chancen, die bAV erfolgreich zu nutzen Für Fach- und Führungskräfte Für alle Mitarbeiter Für mittlere und kleinere Einkommen Aus 4% wird 8% 15% + x Arbeitgeber-Zuschuss 100 € + 30% Freibetrag Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Optimierung des gesetzlichen AG-Zuschusses Freibetrag in der Grundsicherung für Geringverdiener + Weitere steuerliche Verbesserungen Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet Ihnen zahlreiche Ansätze, sich in 2018 mit der bAV zu beschäftigten – für die gesamte Belegschaft von Führungskräften bis zu unteren Lohngruppen.

Mehr Spielraum für Ihre Mitarbeiter Ausbau der steuerlichen Förderung Mehr Spielraum für Ihre Mitarbeiter Nach § 40b EStG pauschalversteuerte Versorgungen werden künftig in den Förderrahmen eingerechnet Höherer Förderrahmen + Dynamisierung = hervorragender Versorgungsspielraum

Mehr Spielraum für Ihre Mitarbeiter Ausbau der steuerlichen Förderung Mehr Spielraum für Ihre Mitarbeiter Vorteile für Sie und Ihre Mitarbeiter: Bis zu 520 Euro Monatsbeitrag (2018) steuerfrei. Mehr Transparenz und Fairness durch Vereinfachung der Förderungsregeln. Weniger Komplexität bei Lösungen für Ihre gesamte Belegschaft. Absicherungswünsche von Fach- und Führungskräften einfacher zu erfüllen. Nach § 40b EStG pauschalversteuerte Versorgungen werden künftig in den Förderrahmen eingerechnet

Ein Schub für die Gehaltsumwandlung Ihrer Mitarbeiter! Der neue gesetzliche Arbeitgeber-Zuschuss Ein Schub für die Gehaltsumwandlung Ihrer Mitarbeiter! Zwei wichtige Umsetzungstermine Für neu abgeschlossene Verträge ist die Regelung ab dem 1. Januar 2019 umzusetzen. Für bestehende Verträge ist der Arbeitgeber-Zuschuss ab dem 1. Januar 2022 zu leisten.

Ein wichtiges Instrument für die Personalpolitik! Der neue gesetzliche Arbeitgeber-Zuschuss Ein wichtiges Instrument für die Personalpolitik! Umsetzung ab sofort möglich! Frühestmögliche Weitergabe des Vorteils an Ihre vorsorgewilligen Mitarbeiter Weniger Verwaltungsaufwand bei Neuabschlüssen, Vertragsanpassungen in 2022 entfallen. Positionierung als sozialer und verantwortungsbewusster Arbeitgeber. Gleichbehandlung aller Mitarbeiter zu einem Zeitpunkt.

Bislang galt: Volle Anrechnung auf die Leistungen zur Grundsicherung! Freibetrag in der Grundsicherung Kleine Zusatzrenten bleiben jetzt erhalten! Neuer Freibetrag gilt für Renten aus der bAV sowie aus privaten Riester- und Rürup-Verträgen Sockelfreibetrag von 100 € zuzüglich 30% der übersteigenden Leistung Maximaler Anrechnungsfreibetrag 50% der Regelbedarfsstufe I Ab 1.1.2018 damit bis zu 208 € monatlich mehr verfügbares Einkommen möglich Bislang galt: Volle Anrechnung auf die Leistungen zur Grundsicherung! ! Auf den Anrechnungsfreibetrag von max. 208 EUR kommt man bei einer bAV-Rente in Höhe von 460 Euro. 460 minus 100 Grundfreibetrag gleich 360. Davon 30 Prozent ergibt 108 Euro. Plus dem Grundfreibetrag ergibt 208 Euro. Die Frage ist, welcher Geringverdiener sich eine bAV in dieser Höhe leisten kann. Deshalb die positive Kernaussage, dass 100 Euro immer anrechnungsfrei sind. Außerdem auch GKV-frei. Zu den Informationen über das Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es einen eigenen Bereich im Vertriebsportal geben! Eigenvorsorge lohnt sich künftig in jedem Fall auch für Mitarbeiter mit kleinen oder mittleren Einkommen.

Spürbar erhöhte Attraktivität zusätzlicher Altersvorsorge Für mittlere und kleine Einkommen Spürbar erhöhte Attraktivität zusätzlicher Altersvorsorge So rechnet sich der Freibetrag: Mit dem Freibetrag entfällt ein wesentliches Hindernis für Arbeit- nehmer, die bislang Sorge hatten, dass ihre bAV-Leistung im Alter vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird. Auf den Anrechnungsfreibetrag von max. 208 EUR kommt man bei einer bAV-Rente in Höhe von 460 Euro. 460 minus 100 Grundfreibetrag gleich 360. Davon 30 Prozent ergibt 108 Euro. Plus dem Grundfreibetrag ergibt 208 Euro. Die Frage ist, welcher Geringverdiener sich eine bAV in dieser Höhe leisten kann. Deshalb die positive Kernaussage, dass 100 Euro immer anrechnungsfrei sind. Außerdem auch GKV-frei. Zu den Informationen über das Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es einen eigenen Bereich im Vertriebsportal geben!

! Die bessere Alternative zur Lohnerhöhung! Förderbetrag für Mitarbeiter mit kleinen bis mittleren Einkommen Die bessere Alternative zur Lohnerhöhung! Neuer staatlicher bAV-Förderbetrag für „Geringverdiener“ im ersten Arbeitsverhältnis Für Mitarbeiter mit einem Arbeitslohn von monatlich maximal 2.200 Euro Sie können jährlich zwischen 240 und 480 Euro zusätzlich zum Gehalt zum Beispiel in eine Direktversicherung einzahlen Dieser Beitrag ist für die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei Sie erhalten hierfür einen 30%igen Zuschuss vom Staat Gutschrift erfolgt auf dem Weg der Sofort-Verrechnung mit der Abführung der Lohnsteuer Der verbleibende Aufwand ist als Betriebsausgabe absetzbar Auf den Anrechnungsfreibetrag von max. 208 EUR kommt man bei einer bAV-Rente in Höhe von 460 Euro. 460 minus 100 Grundfreibetrag gleich 360. Davon 30 Prozent ergibt 108 Euro. Plus dem Grundfreibetrag ergibt 208 Euro. Die Frage ist, welcher Geringverdiener sich eine bAV in dieser Höhe leisten kann. Deshalb die positive Kernaussage, dass 100 Euro immer anrechnungsfrei sind. Außerdem auch GKV-frei. Zu den Informationen über das Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es einen eigenen Bereich im Vertriebsportal geben! ! Wichtig zu wissen: Der Gesetzgeber verlangt für die Umsetzung des neuen Förderbetrages besondere Produktlösungen. ERGO hat auf dieser Basis ein Angebot entwickelt.

Förderbetrag für Mitarbeiter mit kleinen bis mittleren Einkommen So rechnet sich der neue Förderbeitrag: Für Sie und für Ihre Mitarbeiter! Auf den Anrechnungsfreibetrag von max. 208 EUR kommt man bei einer bAV-Rente in Höhe von 460 Euro. 460 minus 100 Grundfreibetrag gleich 360. Davon 30 Prozent ergibt 108 Euro. Plus dem Grundfreibetrag ergibt 208 Euro. Die Frage ist, welcher Geringverdiener sich eine bAV in dieser Höhe leisten kann. Deshalb die positive Kernaussage, dass 100 Euro immer anrechnungsfrei sind. Außerdem auch GKV-frei. Zu den Informationen über das Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es einen eigenen Bereich im Vertriebsportal geben!

Vorteile für Abfindungszahlungen und bei Rückkehr in den Job Weitere steuerliche Verbesserungen Vorteile für Abfindungszahlungen und bei Rückkehr in den Job Ganz neu: die Nachdotierung, um Versorgungslücken zu schließen. Für „Ruhezeiten“ kann bei Wiederaufnahme der Beschäftigung künftig mit steuerfreien Einzahlungen in eine Direktversicherung nachträglich vorgesorgt werden. Deutlich vereinfacht: die Vervielfältigungsregel Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses konnten Sie zusammen mit dem betroffenen Mitarbeiter auch bisher schon die sogenannte Vervielfältigungsregel anwenden. Damit konnte ein höherer Betrag einmalig vollständig oder anteilig steuerfrei in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Das war und bleibt zum Beispiel bei Abfindungszahlungen interessant. 8% der BBG x Fehljahre = steuerfreie Nachdotierung für eine Direktversicherung 4% der BBG x Dienstjahre (max.10) = steuerfreier Einmalbeitrag für eine Direktversicherung 2018: max. 31.200 EUR Versorgungslücke schließen! 2018: max. 62.400 EUR

Mitarbeiter-gewinnung / -bindung Positionieren Sie die bAV als effektives Instrument der Personalpolitik! Mitarbeiter-gewinnung / -bindung Motivation Kosten-effizienz Staatliche Förderung und Skaleneffekte, vor allem mit Ihrer Beteiligung gewährleisten niedrige Kosten. Immer mehr Unternehmen schätzen die bAV als attraktives und aktives Element der Vergütung. Sie steigert Motivation und Verbundenheit. Studien belegen: Für immer mehr Menschen spielt das Angebot der bAV eine wichtige Rolle bei der Wahl des Arbeitgebers.

Neue Chancen für Sie und Ihre Mitarbeiter! Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 Neue Chancen für Sie und Ihre Mitarbeiter! Auf einen Blick: Neuerungen sorgen für deutliche Verschlankung und sinnvolle Erweiterung der gesetzlichen Regelungen. ERGO bietet Ihnen attraktive Produktlösungen mit Beitragsgarantien für Ihre Mitarbeiter. Die Reform bringt Ihnen neue Möglichkeiten zur Mitarbeitermotivation und -bindung. Profitieren Sie vom Know-how der ERGO zur neuen Förderung der betrieblichen Altersversorgung!