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LKFV-bAV 2010081 aim gmbh und NÜRNBERGER Betriebsrenten Kindergeld sichern mit bAV 2.208 EUR jährlich.

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1 LKFV-bAV 2010081 aim gmbh und NÜRNBERGER Betriebsrenten Kindergeld sichern mit bAV 2.208 EUR jährlich

2 LKFV-bAV 2010082 Kindergeld für volljährige Azubis  Kindergeld wird an die Eltern auch für Kinder nach dem 18. Lebensjahr gezahlt, wenn sie noch in Berufsausbildung sind (bis. max. Alter 25)  Anspruch auf Kindergeld besteht nur, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes 8.004 EUR nicht überschreiten  Zu den Einkünften zählen alle steuerpflichtigen Einnahmen, wie zum Beispiel Ausbildungsvergütung Vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld)  Zu den Bezügen zählen unter anderem steuerfreie Einkünfte aus Kapitalvermögen (i. R. d. Sparerpauschbetrag) sämtliche Sozialleistungen (Waisenrenten, BAföG, Wohngeld, etc.)  Davon abzuziehen sind der Werbungskosten-Pauschbetrag von 920 EUR bzw. nachgewiesene Werbungskosten und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung (ca. 21 %). Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

3 LKFV-bAV 2010083 Kindergeld für volljährige Azubis Seit 2010 beträgt die Höhe des Kindergeldes  für das 1. und 2. Kind jeweils 184 EUR im Monat/ 2.208 EUR im Jahr  für ein 3. Kind190 EUR im Monat / 2.280 EUR im Jahr  für jedes weitere Kind 215 EUR im Monat / 2.580 EUR im Jahr Wie hoch ist das Kindergeld?

4 LKFV-bAV 2010084 Kindergeld für volljährige Azubis Sobald die Einkünfte des Kindes die Einkommensgrenze um 1 EUR überschreiten, entfällt der Kindergeldanspruch für das komplette Kalenderjahr! Bereits empfangenes Kindergeld muss dann zurückgezahlt werden. Achtung!

5 LKFV-bAV 2010085 Kindergeld für volljährige Azubis  Auch Auszubildende haben ein Recht auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)  Auszubildende können mit einer steuer- und sozialversicherungsfreien bAV-Entgeltumwandlung die relevante Einkommensgrenze unterschreiten  Das Kindergeld wird weiter gezahlt  Der Azubi spart Steuern und Sozialabgaben  Durch einen frühzeitigen Beginn kann mit geringem Aufwand eine stattliche Versorgung für das Alter angespart werden Die Lösung für clevere Azubis

6 LKFV-bAV 2010086 Beispiel Daniel P. (18 Jahre, 2. Lehrjahr) Daniel P. erhält im Rahmen Ausbildung zum Technischen Zeichner ein Jahresentgelt von 11.725 EUR (inkl. Weichnachts- und Urlaubsgeld sowie VWL). Abzüglich der Sozialabgaben in Höhe von 2.371,20 EUR und der Werbungskosten (mind. 920 EUR) betragen seine Einkünfte 8.433,80 EUR. Somit haben seine Eltern kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Beispiel

7 LKFV-bAV 2010087 Beispiel ohne bAVmit bAV Jahresentgelt inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, VWL und sonst. Einkünfte 11.725,00 EUR./. Entgeltumwandlung0,00 EUR600,00 EUR./. Sozialabgaben (AN)2.371,20 EUR2.250,03 EUR./. AN-Pauschalbetrag920,00 EUR = Summe der Einkünfte und Bezüge8.433,80 EUR7.954,97 EUR + KindergeldNein+ 2.208,00 EUR Beispiel Daniel P. (18 Jahre, 2. Lehrjahr)

8 LKFV-bAV 2010088  Durch die Entgeltumwandlung bleibt das Kindergeld von monatlich 184 EUR erhalten.  Entgeltumwandlung von monatlich brutto 50 EUR „kostet“ netto nur 33,47 EUR.  Die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis beträgt monatlich 16,53 EUR.  Unter Berücksichtigung der Entgeltumwandlung steigt mit dem Kindergeld das verfügbare Nettoeinkommen monatlich um 150,53 EUR. Ergebnis Beispiel

9 LKFV-bAV 2010089 Was passiert nach der Ausbildung … … wenn ich aus der Firma ausscheide?  Von Beginn an unwiderruflicher Anspruch auf Leistung  Erhalt der Versorgungsansprüche bei Ausscheiden  Möglichkeit der Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber (bei PK, DV)  Möglichkeit der privaten Fortführung oder Beitragsfreistellung … wenn ich arbeitslos werde?  Erhalt der Versorgungsansprüche aus bestehendem Vertrag  Keine Anrechnung des Guthabens aus der bAV auf das Arbeitslosengeld (Hartz IV)


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