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Tarifvertrag für Tierarzthelferinnen

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Präsentation zum Thema: "Tarifvertrag für Tierarzthelferinnen"—  Präsentation transkript:

1 Tarifvertrag für Tierarzthelferinnen
Vertriebsinformation Stand 2017

2 Tarifvertrag für Tierarzthelferinnen
Tarifvertrag zur Altersversorgung für Tierarzthelferinnen und tiermedizinische Fachangestellte Trat am in Kraft. Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss: 40 € für Vollzeitkräfte, Auszubildende und Teilzeitkräfte mit mind. 20 Std./Woche 25 € für Teilzeitkräfte mit weniger als 20 Std./Woche Zusätzlich 20 % Arbeitgeberzuschuss auf Entgeltumwandlung Entgeltumwandlung möglich für laufendes Gehalt, vermögenswirksame Leistungen (VL) und Sonderzahlungen Keine Anrechnung bestehender bAV Ältere Arbeitnehmerinnen, die zum bereits das 50.Lebensjahr vollendet haben, können sich auf eigenen Wunsch den Arbeitgeberzuschuss bar auszahlen lassen.

3 Die Regelungen auf einen Blick
Monatsbeiträge in die steuer- und sozialabgabenfreie betriebliche Altersversorgung Arbeitgeberbeitrag zur bAV Vollzeitkräfte (mind. 20 Std. pro Woche) Teilzeitkräfte (weniger als 20 Std. pro Woche Auszubildende (nach Probezeit) Anschubfinanzierung durch Arbeitgeber 40 EURO 25 EURO Zuschuss des Arbeitgebers zur Engeltumwandlung 20 % Umwandelbare Gehaltsbestandteile laufendes Gehalt, Sonderzahlungen, VL

4 Wen betrifft der Tarifvertrag?
§2 Anwendungsbereich Dieser Tarifvertrag bestimmt unmittelbar und zwingend den Inhalt aller Arbeitsverträge zwischen einem Mitglied des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte e.V. und einem Mitglied des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. Rechtliche Bindung ist damit gegeben wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifgebunden sind

5 Alternativer Ansatz: Freiwillige Leistung
Arbeitgeber Gewerkschaft Tarifvertrag Zwingend Umsetzung der tarifvertraglichen bAV Auch ohne sichere rechtliche Bindung ist es für den Tierarzt empfehlenswert, die tarifvertragliche Regelung umzusetzen Empfehlung: Nicht warten, bis Mitarbeiterinnen fragen, sondern selbst bAV aktiv als positive Arbeitgeberleistung anbieten.

6 Alternativer Ansatz: Freiwillige Leistung
Vorteile für den Arzt Vermeidet möglichen Rechtsstreit bei späteren Anfragen von Mitarbeiterinnen auf die bestehende Lösung verweisen gestaltet das Thema selbst mit dem Partner seiner Wahl Steigert Wettbewerbsfähigkeit um gute Tierarzthelferinnen Und das bei tatsächlichen Kosten von nur mtl. 40 € je Mitarbeiterin (Rest ist nur Weitergabe der SV-Ersparnis)

7 (§ 9 Tarifvertrag zur bAV)
Durchführungsweg Trifft der AG nicht innerhalb von 4 Wochen nach Anspruch auf den AG-Beitrag für die bAV eine Entscheidung zugunsten einer Pensionskasse, kann der AN frei wählen! (§ 9 Tarifvertrag zur bAV) Ideale Lösung ist die Direktversicherung Helvetia WorkLife Direct mit extra hohen Garantieleistungen Standard nach Tarifvertrag ist eine Pensionskasse

8 Besonders clever: Umwandlung der VL
Laut Manteltarifvertrag besteht der folgende VL-Anspruch: Vollzeitkraft nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit € mtl. Azubis nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit 15 € mtl. Vollzeitkraft nach Probezeit: € mtl. Teilzeitkräfte mit weniger als 18 Wochenstunden: 15 € mtl. Nachteil der normalen VL: Sie sind Steuer- und Sozialabgabenpflichtig Aus 30 € VL werden schnell € Beitrag für die Direktversicherung - ohne einen Euro Mehraufwand! Zusätzlich erhält die Tierarzthelferin 20 % Arbeitgeberzuschuss Unterschied zum Tarifvertrag Arzthelferinnen: Im Tarifvertrag der Tierarzthelferinnen ist die klassische VL-Umwandlung vorgesehen, bei den Arzthelferinnen ist hingegen ein Verzicht auf VL vorgesehen, an Stelle dessen dann ein AG-Beitrag für die bAV tritt

9 So rechnet sich der Tarifvertrag – Beispiel 1
bisher mit bAV Bruttogehalt monatlich 1.500,00 € + VL/AG Zuschuss + 30,00 € AG-Zuschuss 40 Euro + 20% (Steuer+SV-frei) 0,00 € 51,46 € - Entgeltumwandlung - 57,29 € = Gesamtbrutto = 1.530,00 € = 1.472,71 € - Steuern (inkl. Soli und Kirche) - 97,31 € - 81,92 € - SV-Abgaben - 317,86 € - 305,96 € = Nettogehalt = 1.114,83 € = 1.084,83 € - VL - 30,00 € Nettoauszahlung Mit nur 0 € Nettoaufwand fließen 108,75 € (AG 51,46 € + AN 57,29 €) in die Altersversorgung! Bsp.: Vollzeitkraft, 1.500,00 € Brutto-EK, Stk 1, NRW, KiSt-pflichtig, kinderlos, Zuschlag KV 1,1%

10 So rechnet sich der Tarifvertrag – Beispiel 2
bisher mit bAV Bruttogehalt monatlich 1.500,00 € + VL/AG Zuschuss + 30,00 € AG-Zuschuss 40 Euro + 20% (Steuer+SV-frei) 0,00 € 75,67 € - Entgeltumwandlung - 178,33 € = Gesamtbrutto = 1.530,00 € = 1.351,67 € - Steuern (inkl. Soli und Kirche) - 97,31 € - 54,40 € - SV-Abgaben - 317,86 € - 280,81 € = Nettogehalt = 1.114,83 € = 1.016,46 € - VL - 30,00 € Nettoauszahlung = 1.084,83 € Mit nur 68,37 € Nettoaufwand fließen 254,00 € (AG 75,67 € + AN 178,33 €) in die Altersversorgung! Bsp.: Vollzeitkraft, 1.500,00 € Brutto-EK, Stk 1, NRW, KiSt-pflichtig, kinderlos, Zuschlag KV 1,1%

11 Der Gehaltszettel Bisher ohne bAV Neu mit bAV

12 Der Gehaltszettel Bisher ohne bAV Neu mit bAV Auszahlungsbetrag

13 Groß genug für Verlässlichkeit, klein genug für Persönlichkeit

14 Allgemeine Hinweise zur Präsentation
Diese Präsentation richtet sich ausschließlich an die Mitarbeiter und Vertriebspartner der Helvetia in Deutschland. Die Präsentation wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und ist weder eine Anlage-empfehlung noch ein Angebot zum Kauf von Versicherungen oder sonstigen Vorsorgeinstrumenten. Diese Ausarbeitung ersetzt keine individuelle Beratung. Die enthaltenen Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Alle geäußerten Meinungen sind, sofern keine anderen Quellen genannt werden, die des Verfassers zum Erstellungszeitpunkt der Ausarbeitung. Die dargestellten Sachverhalte dienen ausschließlich der Illustration und lassen keine Aussagen über zukünftige Entwicklungen zu. Die Darstellungen entsprechen dem aktuellen Stand der Steuer-gesetzgebung und Rechtsprechung. Änderungen der Rechtsprechung können Auswirkungen haben, die vom Unternehmen nicht zu vertreten sind. Die hier gemachten Steuerhinweise werden nach bestem Wissen – jedoch unverbindlich gegeben. Die Präsentation oder Teile von ihr dürfen ohne vorherige Erlaubnis durch die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG weder reproduziert noch veröffentlicht werden.


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