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Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen

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Präsentation zum Thema: "Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen"—  Präsentation transkript:

1 Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen
Ambulante Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Überarbeitete Fassung vom

2 Bundesteilhabegesetz 2020 – einfach machen!
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat folgende Ziele: mehr Teilhabe in allen Lebenslagen mehr gesellschaftlich inklusivere Leistungen mehr personenzentrierte Leistungen Teilhabe auch im Rahmen aller Verfahrensschritte für die Gewährung der Eingliederungshilfeleistungen durch die Ämter Was bedeutet dies ganz konkret: Teilhabe erfordert auch Übernahme von Verantwortung Eigene Aktivitäten sind erforderlich; Unterstützung wird sichergestellt Für alle Beteiligten ist erforderlich: Neues lernen und Umdenken Nicht alles „auf einmal“ verändern, sondern schrittweise Vorgehen „In guter Kommunikation“ sein, wenn etwas „schief“ läuft! Keine Verschlechterung bei den Leistungen!

3 Was passiert bis zum 1.1.2020? Ambulante Eingliederungshilfe (SGB IX)
Der bisherige Bewilligungsbescheid nach SGB XII wird zum aufgehoben. Ein neuer Bescheid über die Eingliederungshilfe nach SGB IX ab wird erstellt Der Umfang der bewilligten Hilfen wird durch den neuen Bescheid nach SGB IX nicht verändert. Sofern Leistungsberechtigte aus ihrem Einkommen und Vermögen Eigenanteile an der Eingliederungshilfe tragen, wird überprüft, ob weiterhin ein Beitrag zu leisten ist (siehe Folien „Einkommen und Vermögen“).

4 Mehrbedarf Mittagsverpflegung
Ein Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung ist vorgesehen: in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung bei einem anderen Leistungsanbieter oder im Rahmen vergleichbarer anderer tagesstrukturierender Angebote (Tagesförderstätten) für die Zubereitungskosten außer Haus aktuell 3,30 € je Arbeitstag/Teilnahmetag

5 Mehrbedarf Mittagsverpflegung
Berechnung der Tage der Inanspruchnahme: Zahl der Arbeitstage pro Jahr/Monat (unter Berücksichtigung durchschnittlicher Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage) bei 5 Wochenarbeitstagen: 220 Tage pro Jahr = 19 Tage pro Monat bei 4 Wochenarbeitstagen: 4/5 von 220 Tagen = 15 Tage pro Monat bei 3 Wochenarbeitstage: 3/5 von 220 Tagen = 11 Tage pro Monat Bei 2 Wochenarbeitstage: 2/5 von 220 Tagen = 8 Tage pro Monat 5-Tage-Arbeitswoche z. B. mtl. 62,10 € Es wird ein vorläufiger Bescheid erstellt. Es besteht eine Verpflichtung, Änderungen mitzuteilen Kein Anspruch im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in der WfbM, weil die Vergütung das Mittagessen bereits umfasst

6 Einkommen und Vermögen (SGB IX)
Grundsätzliches: Wer ein eigenes Einkommen hat, musste bisher davon ggf. einen Teil seiner Eingliederungsleistung selbst bezahlen. Diese Regelung gilt im Allgemeinen zwar noch immer, die Berechnung für die Heranziehung des eigenen Einkommens hat sich aber verändert und ist nun insgesamt für die Leistungsberechtigten deutlich besser. Es kann also sein, dass Leistungsberechtigte mit eigenem Einkommen (auch Rente) ab mehr Geld zur eigenen Verfügung haben. Die Berechnung erfolgt im Einzelfall. Maßgeblich für die Berechnung ist nun die Summe der Einkünfte (i.S. des EStG) bzw. die Jahresbruttorente des Vorvorjahres. Einkommensteuerfreie Einkünfte wie z.B. Kindergeld, Wohngeld, Elterngeld, BaföG werden künftig nicht mehr berücksichtigt.

7 Einkommen und Vermögen (SGB IX)
Ein Beitrag zur Eingliederungsleistung ist zu zahlen, wenn das Renteneinkommen über Euro monatlich oder das Arbeits-Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger oder selbstständiger Tätigkeit über 2.647,75 Euro (bzw ,25 bei anderen Einkommensarten) monatlich liegt Von dem auf ein volles Kalenderjahr bezogene übersteigende Einkommen sind 2 % (abgerundet auf volle 10 €) als monatlicher Beitrag zu zahlen. theoretisches Beispiel: Rente von € 2.000,00 mtl. = monatlicher Beitrag von € 30,00

8 Einkommen und Vermögen (SGB IX)
Beitragsfreiheit: existenzsichernde Leistungen SGB II, SGB XII, BVG bestimmte Eingliederungshilfeleistungen, z.B. Besuch der Werkstatt Partnereinkommen wird nicht herangezogen Vermögensfreibetrag ab 2020 = ca. € ,00 ACHTUNG: Für Personen, die Leistungen zum Lebensunterhalt gem. SGB XII beziehen, bleibt der Freibetrag bei einer Vermögensgrenze von Euro. Hier ändert sich nichts.

9 Lebenslagenmodell Lebenslagenmodell nach §103 Absatz 2 SGB IX für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf – außerhalb von besonderen Wohnformen Erhalt von Leistungen der Eingliederungshilfe vor Erreichen der Regelaltersgrenze Hilfe zur Pflege = Eingliederungshilfeleistung Der Träger der Eingliederungshilfe gewährt im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX auch die Leistungen der häuslichen Pflege nach SGB XII Für Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege gelten die Einkommens- und Vermögensgrenzen nach SGB IX


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