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Anwendung des „SUE“-Tarifs des TVÖD zum

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Präsentation zum Thema: "Anwendung des „SUE“-Tarifs des TVÖD zum"—  Präsentation transkript:

1 Anwendung des „SUE“-Tarifs des TVÖD zum 01.01.2017
Grundsätzliche Anwendung des TVÖD Anzuwendende Bestimmungen des TVÖD Überleitung in den TVÖD Beispiel (Erzieher/in) Beispiel (Sozialassistent/in)

2 1. Grundsätzliche Anwendung des TVÖD
Durch Beschluss der ADK vom tritt der „SUE“-Tarif für alle pädagogischen Mitarbeiter/innen in Tageseinrichtungen für Kinder ab in Kraft! Beschäftigungsgruppen: Kita-Leitungen/Stellvertretende Kita-Leitungen Erzieher Sozialassistenten/Kinderpflegerinnen Heilpädagogen/Heilerziehungspfleger Neueinstellungen werden ab gemäß „SUE“-Tarif eingruppiert Die vor dem eingestellten Mitarbeiter werden automatisch in den „SUE“-Tarif übergeleitet (kein Antrag erforderlich! Tarifautomatik! Hauswirtschaftliches Personal ist hiervon nicht betroffen (Reinigung, Küche, Grundstückspflege)! Hier findet der TV-L weiterhin Anwendung!

3 2. Anzuwendende Bestimmungen des TVÖD
Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für Vollzeitbeschäftige 39,00 Std./Wo. Eingruppierung und Entgelt Erzieher S 8a Kita-Leitung (100 Plätze) S 16 Sozialassistenten/Kinderpfleger S 3 Stellv. Kita-Leitung (40 Plätze) S 9 Heilpädagogen S 9 Stellv. Kita-Leitung (70 Plätze) S 13 Heilerziehungspfleger S 8b Stellv. Kita-Leitung (100 Plätze) S 15 Kita-Leitung ( bis 40 Plätze) S 9 Kita-Leitung (40 Plätze) S 13 Kita-Leitung (70 Plätze) S 15 Jahressonderzahlung S 2 – S 9 = 82,05 %; S10 – S 18 = 72,52 % Stufenlaufzeiten/Stufenanrechnung Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1 Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2 Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3 Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5 Bei Nachweis einschlägiger Berufserfahrung von mindestens 1 Jahr erfolgt eine Zuordnung zur Stufe 2 bzw. zur Stufe 3 bei mindestens vier Jahren (unabhängig wo diese erworben wurde!)

4 3. Überleitung in den TVÖD
Die Überleitung erfolgt stufengleich unter Berücksichtigung der erreichten Stufe im TV-L (Anrechnung der Restzeiten der bisherigen Stufenlaufzeit) Die im Zusammenhang mit der Eingruppierung im TV-L gewährten Besitzstandszulagen entfallen (z.B. Entgeltgruppen- und Vergütungs-gruppenzulagen)! Die kinderbezogenen Entgeltbestandteile bleiben erhalten, da diese unabhängig von der Eingruppierung gezahlt werden Ist das Tabellenentgelt ab niedriger als das bisherige Entgelt, wird als Ausgleich eine Besitzstandszulage gezahlt. Diese wird bei Stufensteigerungen und Tariferhöhungen „aufgezehrt“. Die wöchentliche Arbeitszeit erhöht sich ab auf 39,00 Std./Wo.! Dies bedeutet dass Mitarbeiter/innen die bisher 30,00 Std./Wo. (77,92 % v. 38,5 Std.) leisten mussten zukünftig 30,39 Std./Wo. arbeiten müssen. Ab erhöhen sich die Tabellenentgelte des „SUE“-Tarif um 2,35 % monatlich Es ist allein für die Eingruppierungsänderung keine Ausfertigung eines neuen Dienstvertrages erforderlich. Hier ist eine schriftliche Information des Arbeitgebers an die Mitarbeiter/innen ausreichend

5 4. Beispiel (Erzieher/in)
Eine Erzieherin (vollzeitbeschäftigt) ist am in die Entgeltgruppe 8 Stufe 5 TV-L eingruppiert und erhält eine Vergütungsgruppenzulage. Die Stufenlaufzeit in der Stufe 5 hat am begonnen. Bisheriges Entgelt am : 3.053,79 € (E 8 St.5) + 99,10 € (Vergütungsgruppenzulage) = 3.152,89 € Überleitung am in die Entgeltgruppe 8a Stufe 5 SUE Neues Entgelt: 3.322,88 € unter der Berücksichtigung der neuen wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Std./Wo. Sollte die Mitarbeiterin sich entscheiden im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber weiterhin 38,50 Std./Wo. arbeiten zu wollen, würde in diesem Fall das Entgelt ab ,28 € betragen (3.322,88/39x38,50). Am erreicht die Mitarbeiterin die Entgeltstufe 6 (fünf Jahre in Stufe 5) Die prozentuale Steigerung aufgrund der Überleitung beträgt hier 5,39 % (39,00 Std./Wo.) bzw. 4,04 % (38,50 Std./Wo.)

6 5. Beispiel (Sozialassistent/in)
Eine Sozialassistentin (teilzeitbeschäftigt 25,00 Std./Wo.) ist am in die Entgeltgruppe 6 Stufe 3 TV-L eingruppiert. Die Stufenlaufzeit in der Stufe 3 hat am begonnen. Bisheriges Entgelt am : 1.692,17 € (E 6 St.3) Überleitung am in die Entgeltgruppe 3 Stufe 3 SUE Neues Entgelt: 1.671,18 € unter der Berücksichtigung der neuen wöchentlichen Arbeitszeit von 25,33 Std./Wo. auf Basis der 39,00 Std./Wo. Da das Entgelt ab geringer ist als im Dezember 2016, erhält die Mitarbeiterin eine Besitzstandszulage in Höhe von 20,99 €. Sollte die Mitarbeiterin sich entscheiden im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber weiterhin 25,00 Std./Wo. arbeiten zu wollen, würde sich das Entgelt ab auf 1.649,76 € verringern. Damit würde sich die Besitzstandszulage auf 42,41 € erhöhen (1.692,17 € ,76 €). Am erreicht die Mitarbeiterin die Entgeltstufe 4 (vier Jahre in Stufe 3). Die Besitzstandszulage entfällt dann. Fazit: Erzieher/Kita-Leitungen profitieren von dem neuen Tarif. Sozialassistenten/Kinderpfleger haben keine Vorteile!


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