Vertriebliche Umsetzung Stand März 2018

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Vertriebliche Umsetzung Stand März 2018 Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb Vertriebliche Umsetzung Stand März 2018

Agenda BRSG: Hintergrund und Ausgangslage Vertriebsansätze 2018 Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Freibetrag in der Grundsicherung + Geringverdiener-Förderung Steuerliche Verbesserungen Vertriebsunterstützung Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Koalitionsvertrag aus 2013 Unstrittiger Befund: Verbreitung der bAV in kleinen und mittleren Unternehmen stagniert seit Jahren Koalitionsvertrag aus 2013 Betriebsrenten sind noch nicht ausreichend verbreitet. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Beschäftigten mit niedrigen Einkommen bestehen Lücken. Deshalb sind weitere Anstrengungen und auch neue Wege notwendig, um eine möglichst weite Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung und damit verbunden ein höheres Versorgungsniveau der Beschäftigten durch kapitalgedeckte Zusatzrenten zu erreichen.“ 2,4 Millionen Unternehmen Ziel: Stärkung der Rahmenbedingungen, um bAV insgesamt, aber insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen und Geringverdienern zu verbreiten Über 17 Millionen Beschäftigte Geringe Tarifbindung KMU-Definition gemäß Statistischem Bundesamt: Unternehmen mit max. 249 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz Quelle: Alterssicherungsbericht 2016, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Ebenfalls bereits heute klar: Der Kampf um Fachkräfte wird sich absehbar verstärken Die Anzahl der Beschäftigten steigt, während die Anzahl der Auszubildenden sinkt. Der zunehmende Fachkräftemangel wird das zentrale personalpolitische Thema, gerade in KMU Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

+ Antwort der Politik: Verbesserung der Rahmenbedingungen Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt 2018 in Kraft Umsetzung adressiert wichtige Stellschrauben zur stärkeren Nutzung der betrieblichen Altersversorgung Ansatz Allgemeine Regelungen Traditionelle bAV Verdoppelung des Förderrahmens AG-Zuschuss zur Entgeltumwandlung Freibetrag in der Grundsicherung Geringverdiener-Förderung Vereinfachung der Vervielfältigung Die ersten 5 allgemeinen Regelungen können Sie bereits heute zur Kundenansprache nutzen! Die tarifvertragliche Gestaltung basiert stets auf Tarifvertrag. Dieses neue Regelwerk beinhaltet folgende Kernmerkmale: Keine Garantien / reine Beitragszusage Laufende Renten können sinken Nur Renten, kein Kapitalwahlrecht Ggfs. Sicherungsbeitrag für den Arbeitgeber Kein Insolvenzschutz Die tarifvertraglichen Regelungen, die erst in 2018 und später ihre ersten Ausgestaltungen finden werden, werden wir nicht ausgiebig besprechen. Allerdings werden wir auf der folgenden Seite auf den einen oder anderen Unterschied hinweisen. Zum Punkt Geringverdiener-Förderung: Hier wird ERGO im 2. Halbjahr 2018 eine Lösung anbieten Nachzahlung steuerfreier Beiträge + Entwicklung offen Tarifvertragliche Regelungen Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Ab sofort: Handlungsbedarf für alle Arbeitgeber Die Spielräume des neuen Gesetzes schon heute gezielt nutzen! Ab sofort: Handlungsbedarf für alle Arbeitgeber Von bewährten Rahmenbedingungen profitieren Neue Höchstgrenzen in der Förderung ergreifen Versorgungszusage zukunftsfest gestalten Vorteile für Arbeitnehmer gezielt nutzen Handlungsspielräume ausschöpfen Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Mitarbeiter-gewinnung / -bindung Positionieren Sie die bAV als effektives Instrument der Personalpolitik! Mitarbeiter-gewinnung / -bindung Motivation Kosten-effizienz Staatliche Förderung und Skaleneffekte, vor allem mit Ihrer Beteiligung gewährleisten niedrige Kosten. Immer mehr Unternehmen schätzen die bAV als attraktives und aktives Element der Vergütung. Sie steigert Motivation und Verbundenheit. Studien belegen: Für immer mehr Menschen spielt das Angebot der bAV eine wichtige Rolle bei der Wahl des Arbeitgebers. Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Agenda BRSG: Hintergrund und Ausgangslage Vertriebsansätze 2018 Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Freibetrag in der Grundsicherung + Geringverdiener-Förderung Steuerliche Verbesserungen Vertriebsunterstützung Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

+ Vertriebsansätze 2018: Neue Wege, die bAV erfolgreich zu platzieren 1. Verkaufsansatz 2. Verkaufsansatz 3. Verkaufsansatz Aus 4 wird 8 AG-Zuschuss 15% + x 100 € + 30% Freibetrag Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Optimierung des gesetzlichen AG-Zuschusses Freibetrag in der Grundsicherung für Geringverdiener + Weitere steuerliche Verbesserungen Das BRSG bietet zahlreiche Verkaufsansätze und Ansprachethemen für alle Firmengrößen und deren Mitarbeiter – von Führungskräften bis zu Geringverdienern Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Agenda BRSG: Hintergrund und Ausgangslage Vertriebsansätze 2018 Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Freibetrag in der Grundsicherung + Geringverdiener-Förderung Steuerliche Verbesserungen Vertriebsunterstützung Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Erhöhung und Vereinfachung des steuerlichen Förderrahmens Verkaufsansatz: Aus 4 wird 8 Erhöhung und Vereinfachung des steuerlichen Förderrahmens Verkaufsansatz Die Erhöhung des Förderrahmens eröffnet zusätzliche Spielräume, insbesondere für Besserverdiener. Zudem wird Beschränkung auf eine Direktversicherung häufig ausreichend sein Zielgruppe Fach- und Führungskräfte Arbeitnehmer mit Verdienst > BBG Arbeitnehmer, die bereits heute (annähernd) den Höchstbeitrag ausschöpfen Gesellschafter-Geschäftsführer Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Mehr Spielraum für Arbeitnehmer Die Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens bringt viele Vorteile: Bis zu 520 Euro Monatsbeitrag (2018) steuerfrei. Mehr Transparenz und Fairness durch Vereinfachung der Förderungsregeln. Weniger Komplexität bei Lösungen für die gesamte Belegschaft. Absicherungswünsche von Fach- und Führungskräften einfacher zu erfüllen. Nach § 40b EStG pauschalversteuerte Versorgungen werden künftig in den Förderrahmen eingerechnet Höher Förderrahmen + Dynamisierung = Mehr Versorgungsspielraum Hinweis: Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung und SV-Freiheit weiter auf 4% der BBG begrenzt Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Vorteile für alle Beteiligten für Arbeitgeber für Arbeitnehmer für Vermittler Bindung von Fach- und Führungskräften Ausnutzen des erhöhten steuerlichen Förderrahmens Deutliche Erhöhung der Provisionsbasis (besonders bei Kollektivgeschäft) Nutzung der bAV als personalpolitisches Instrument Bessere Schließung der Rentenlücke Besonders einfache Kundenansprache durch gesetzliche Vorgabe, die in den Firmen umgesetzt werden muss Ideale Basisversorgung für GGF ohne Wartezeiten, Erdienbarkeit etc. Einfache Durchführung über die Direktversicherung (häufig kein zweiter Durchführungsweg nötig) Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Steuerfreier Höchstbetrag Automatische Anpassungen Wie kommen Sie zum Ziel? Steuerfreier Höchstbetrag Bestand Pensionskasse: Bestehende Verträge (Einzel und Kollektiv) können in 2018 nicht mehr erhöht werden Direktversicherung / Klassik: Erhöhungen zu bestehenden Gruppenverträgen und Neuzugänge in 2018 noch möglich Ziel aber: Neueinrichtung EBRI Neugeschäft Erhöhung des steuerfreien Dotierungsrahmens auf 8% BBG und Hinweise zur automatischen Anpassung in Anträgen EBRI, EBRG und SBU aufgenommen Automatische Anpassungen Klassik Automatikbedingungen sehen in der Regel Anpassung entsprechend Höchstbetrag § 3.63 EStG vor, mindestens um 5% (oder vereinbartem Prozentsatz) Für 2018 hätte sich außergewöhnlich hohe Steigerung des Beitrags um bis zu 50% ergeben Lösung: Anpassung nur mit vereinbartem Mindestsatz. Aber Hinweis auf einmalig höhere Anpassung in 2018 in Begleitschreiben zur automatischen Anpassung EBRG Automatikbedingungen sehen Anpassung des Beitrags gemäß Steigerung BBG, mindestens um 5% vor. Daher hier keine Besonderheit Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Erhöhung bestehender Verträge – Vorgehensweise Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Agenda BRSG: Hintergrund und Ausgangslage Vertriebsansätze 2018 Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Freibetrag in der Grundsicherung + Geringverdiener-Förderung Steuerliche Verbesserungen Vertriebsunterstützung Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Optimierung des gesetzlichen AG-Zuschusses Verkaufsansatz: AG-Zuschuss 15% + x Optimierung des gesetzlichen AG-Zuschusses Verkaufsansatz Arbeitgeber sind künftig grundsätzlich verpflichtet, einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung bei Direktversicherung / Pensionskasse bzw. Pensionsfonds zu leisten. Punkten Sie durch rechtzeitige Ansprache und Lösung für Neuzugänge und Bestand! Zielgruppe Alle Unternehmen, besonders… Firmen, die bislang noch keinen oder einen Zuschuss < 15% leisten Firmen, die bereits einen Zuschuss leisten Hinweis: Regelung ist tarifdispositiv Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Optimierung des gesetzlichen AG-Zuschusses Zuschusspflicht erfordert Prüfung der Ausgangslage und der gewünschten Zielrichtung Handlungsbedarf für Arbeitgeber Jedes Unternehmen muss für sich entscheiden, ob es lediglich die gesetzliche Pflicht umsetzt, oder den AG-Zuschuss als aktives Element der Vergütungs- und Personalpolitik nutzt. Künftig 15% verpflichtender AG-Zuschuss Ab 1.1.2019 für Neuzusagen Ab 1.1.2022 für bestehende Zusagen Heute (oftmals) Freiwilliger AG-Zuschuss Pauschalierte Weitergabe der SV-Ersparnis bei Entgeltumwandlung Umsetzungsempfehlung Unternehmen, die freiwillig mehr als die 15% zur Entgeltumwandlung leisten, ergreifen die bAV als Chance zur Bindung und Motivation der Beschäftigten. Ein Plus in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels. Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Nutzen Sie den AG-Zuschuss als aktives Gestaltungselement der bAV Optimierung des gesetzlichen AG-Zuschusses Nutzen Sie den AG-Zuschuss als aktives Gestaltungselement der bAV 15% verpflichtender AG-Zuschuss Wird von den Beschäftigten als bloße Umsetzung der gesetzlichen Pflicht wahrgenommen Der Beitrag der bAV wird nicht richtig wertgeschätzt Unser Tipp Vereinbarung eines AG-Zuschusses in Höhe von mindestens 25%, idealerweise von 50% und mehr. Nutzung der Leistungsnachweise, um sich als personalpolitisch und sozialer AG zu präsentieren Einsatz eines zusätzlichen „echten“ AG-Zuschusses Wird von Belegschaft als echter Mehrwert wahrgenommen und hebt das Unternehmen ggf. im Wettbewerb ab Und ist für den Arbeitgeber im bestehenden System ohne großen Mehraufwand umsetzbar. Ansprache: Höherer Zuschuss zur bAV statt Gehaltserhöhung! Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Rechenbeispiel mit 25% AG-Zuschuss Der Motivationsschub für nahezu Null Aufwand für den Arbeitgeber Rechenbeispiel mit 25% AG-Zuschuss Schematische Darstellung Beitrag aus Entgeltumwandlung 100,00 EUR 25% AG-Zuschuss 25,00 EUR Gesamtbeitrag in Versicherungsvertrag Ersparnis Lohnnebenkosten aus Entgeltumwandlung* - 24,76 EUR Steuer- und SV-Ersparnis - 48,00 EUR** Aufwand 0,24 EUR 52,00 EUR Netto-Aufwand bei Unternehmenssteuer 30% ≈ 0,17 EUR Arbeitgeber Arbeitnehmer 125,00 EUR * SV-Beiträge (19,37%) + beispielhaft Umlagen U1/U2 (3,89%) und BG-Beitrag (1,5%): 24,76% ** Abhängig von Steuerklasse, Kinder, Krankenkasse etc. Ein Zuschuss in Höhe von 25% ist für den Arbeitgeber nahezu kostenneutral. Die Effektivität des Nettoaufwands beim Arbeitnehmer wird nochmals gesteigert. Für 52 EUR Netto erhält der Arbeitnehmer 125 EUR Beitrag für seine Altersversorgung! Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Rechenbeispiel mit 50% AG-Zuschuss Die Extra-Motivation für einen geringen Aufwand Rechenbeispiel mit 50% AG-Zuschuss Schematische Darstellung Beitrag aus Entgeltumwandlung 100,00 EUR 50% AG-Zuschuss 50,00 EUR Gesamtbeitrag in Versicherungsvertrag Ersparnis Lohnnebenkosten aus Entgeltumwandlung* - 24,76 EUR Steuer- und SV-Ersparnis - 48,00 EUR** Aufwand 25,24 EUR 52,00 EUR Netto-Aufwand bei Unternehmenssteuer 30% ≈ 17,67 EUR Arbeitgeber Arbeitnehmer 150,00 EUR * SV-Beiträge (19,37%) + beispielhaft Umlagen U1/U2 (3,89%) und BG-Beitrag (1,5%): 24,76% ** Abhängig von Steuerklasse, Kinder, Krankenkasse etc. Auch bei einem hohen Zuschuss von 50% für den Arbeitnehmer bleibt der Nettoaufwand für den Arbeitgeber überschaubar. Für 52 EUR Netto erhält der Arbeitnehmer 150 EUR Beitrag für seine Altersversorgung! Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Darstellung für Arbeitgeber: Ein Schub für die Gehaltsumwandlung Ihrer Mitarbeiter! Zwei wichtige Umsetzungstermine Für neu abgeschlossene Verträge ist die Regelung ab dem 1. Januar 2019 umzusetzen. Für bestehende Verträge ist der Arbeitgeber-Zuschuss ab dem 1. Januar 2022 zu leisten. Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Ein wichtiges Instrument für die Personalpolitik! Frühestmögliche Weitergabe des Vorteils an Ihre vorsorgewilligen Mitarbeiter Weniger Verwaltungsaufwand bei Neuabschlüssen, Vertragsanpassungen in 2022 entfallen. Positionierung als sozialer und verantwortungsbewusster Arbeitgeber. Gleichbehandlung aller Mitarbeiter zu einem Zeitpunkt. Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

In Tarifverträgen kann von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden Exkurs zum Arbeitgeber-Zuschuss Was bedeutet, dass die Regelung tarifdispositiv ist? In Tarifverträgen kann von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden Die Tarifvertragsparteien können Regelung zum Arbeitgeber-Zuschuss verändern oder aufheben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass auch abweichende Regelungen die Interessen der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigen. Bei tarifgebundenen Unternehmen ist daher der jeweilige Tarifvertrag zu beachten Besteht keine Tarifbindung, kann der Zuschuss dagegen nicht abbedungen werden Erste bekannte Position von Tarifvertragsparteien zum Arbeitgeber-Zuschuss: Metall-und Elektroindustrie: Der Arbeitgeber muss seinen Anteil eingesparter Sozialversicherungsbeiträge aus Entgeltumwandlung für die Laufzeit des aktuellen Tarifabschlusses wie bisher nicht weitergeben“ Nächste Kündigungsfrist der Tarifverträge Entgeltumwandlung und AVWL 31. März 2020 Hinweis: Im Sozialpartnermodell muss der AG-Zuschuss tarifvertraglich vereinbart werden (ab 1.1.2018) und ist nicht tarifdispositiv bzw. abdingbar. Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Theoretisch auch „spitze“ Abrechnung möglich: Aber sehr komplex Exkurs zum Arbeitgeber-Zuschuss Was bedeutet „spitze“ Abrechnung? Empfehlung abgeleitet aus Gesetz: Pauschaler Zuschuss von mindestens 15% Theoretisch auch „spitze“ Abrechnung möglich: Aber sehr komplex Was bedeutet „spitz“ abrechnen? Der Arbeitgeber muss fortlaufend pro Arbeitnehmer die exakte SV-Ersparnis ermitteln und abführen Die Ersparnis variiert bei jeder Gehaltsanpassung und Veränderung der Bezugsgrößen (BBG, Beitragssatz von KV und gRV etc.) Der „Wirkungsgrad“ gegenüber einer pauschalen Abrechnung ist oftmals nur geringfügig höher Möchten Sie dies dem Arbeitgeber erklären und für die eigene Lohnbuchhaltung anraten? Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Zuschuss besteht schon: Empfohlenes Vorgehen bei Neuzusagen und im Bestand Vereinbarung eines Gesamtbeitrags aus Entgeltumwandlung und AG-Zuschuss Empfehlung ab sofort: Pauschal mind. 15% vereinbaren Bestehender Nachtrag zum Arbeitsvertrag mit Zusatzvereinbarung Sofern vorhanden, Anpassung der Versorgungsordnung Zuschuss besteht schon: Prüfung einer Anrechnungsklausel Bestehende Zusatzvereinbarung AG-Zuschuss für Bestand Sofern vorhanden, Anpassung der Versorgungsordnung Bisher kein Zuschuss: Erstmalige Einrichtung prüfen Gleichbehandlung der Belegschaft Grundsatz: Verrechnung der bisherigen EUW mit AG-Zuschuss (unveränderter Gesamtbeitrag) Neuzusagen Bestehende Zusagen Bereits in 2018: Umsetzung in Bestandsverträgen und Überprüfung bestehender Regelungen Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Umsetzung bei Neuzusagen Neuzusagen ab sofort: Empfehlung: Pauschale Vereinbarung 15% AG-Zuschuss Nachtrag zum Arbeitsvertrag mit Zusatzvereinbarung Ergänzung des regulären Nachtrags zum Arbeitsvertrag um Zusatzvereinbarung (3. Seite) Klarstellung, dass die im Nachtrag zum Arbeitsvertag vereinbarte zusätzliche AG-Leistung auf den gesetzlich verpflichtenden Zuschuss angerechnet wird. Bis Ende Juli 2018 stand-alone Variante, dann Integration in Nachtrag zum Arbeitsvertrag 1 Ablage in emd jeweils für EBRI / EBRG und SBU Druckstücke Firmenkunden/bAV/DV/Formulare, Anträge, Bedingungen/Formulare Anträge   Ablage im Vertriebsportal BAV/Aktuelles/BRSG Produkte/Leben/bAV/Produkte/Druckstücke/Formulare, Anträge/  DV EBRI / EBRG / EBR-BU Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Umsetzung im Bestand 2 Bestehende Zusagen – Zuschuss besteht schon: Empfehlung: zeitgleich mit Anpassung für Neuzusagen Prüfung Anrechnungsklausel Prüfung Anrechnungsklausel bei bestehendem Zuschuss Zusatzvereinbarung stellt klar, dass bestehende AG-Leistung auf verpflichtenden Zuschuss angerechnet wird 2 Ablage in emd Druckstücke Firmenkunden/bAV/DV+PK/ERGO Klassik/Formulare, Anträge, Bedingungen/Formulare Anträge Ablage im Vertriebsportal BAV/Aktuelles/BRSG Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Umsetzung im Bestand 3a 3b Bestehende Zusagen – bisher kein Zuschuss: Empfehlung: Zeitgleich mit Anpassung für Neuzusagen Einrichtung Zuschuss für Bestand Für Ersteinrichtung AG-Zuschuss bei Ausgangsvertrag Klassik und Pensionskasse Neuer Nachtrag zum Arbeitsvertrag mit Verrechnung und unverändertem Gesamtbeitrag 3a 3b Für Ersteinrichtung AG-Zuschuss bei Ausgangsvertrag EBRI / EBRG / SBU Neuer Nachtrag zum Arbeitsvertrag mit Verrechnung und unverändertem bzw. erhöhtem Gesamtbeitrag Zeitnah Ablage in emd für Klassik, ERBI / EBRG und SBU sowie im Vertriebsportal Druckstücke Firmenkunden/bAV/Formulare, Anträge, Bedingungen/Formulare Anträge Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Anrechnung eines bestehenden Zuschusses Wie kommen Sie zum Ziel? Neuzusagen Bestehende Zusagen Ansprache der Firmen mit Empfehlung zur sofortigen Einrichtung eines pauschalen Zuschusses (mind. 15%, idealerweise höher) Nutzung reguläre Nachtrags zum Arbeitsvertrag + Zusatzvereinbarung Ab voraussichtlich 07/2018 Auflage eines neuen Nachtrags zum Arbeitsvertrag mit integrierter Zuschussregelung  keine Zusatzvereinbarung mehr erforderlich Falls vorhanden, Anpassung der Versorgungsordnung Anrechnung eines bestehenden Zuschusses Prüfung Anrechnung über Zusatzvereinbarung Ziel: Klarstellung, dass bestehende AG-Leistung auf verpflichtenden Zuschuss angerechnet wird 2 1 Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Wie kommen Sie zum Ziel? Bestehende Zusagen Ausgangsvertrag Pensionskasse / Klassik* Einführung bei Ausgangsvertrag EBRG/EBRI/SBU Keine Änderung von Versicherungsvertrag und Beitrag; Verrechnung Entgeltumwandlung mit AG-Zuschuss Arbeitsrechtliche Umsetzung über neuen Nachtrag zum Arbeitsvertrag Für Erhöhung des Versorgungsniveaus: Nutzung verkaufsoffener Tarife (EBRI / EBRG / SBU): Mindestbeitrag beachten (idealerweise insgesamt Erhöhung der Entgeltumwandlung) Reguläre Beantragung + Nachtrag zum Arbeitsvertrag Verrechnung Entgeltumwandlung mit AG-Zuschuss Umsetzung über neuen Nachtrag zum Arbeitsvertrag Für Erhöhung des Versorgungsniveaus: Reguläre Beantragung im Rahmen der Annahmerichtlinien Arbeitsrechtliche Begleitung über Nachtrag zum Arbeitsvertrag mit erhöhtem Gesamtbeitrag 3b 3a 3b 1 * Für Direktversicherung Klassik Möglichkeit zur Erhöhung im bestehendem Risiko (unter bestimmten Voraussetzungen) in Prüfung mit Wirtschaftsprüfer Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Vorteile für alle Beteiligten für Arbeitgeber für Arbeitnehmer für Vermittler Mitarbeiter-Motivation und -Bindung Erhöhter Versorgungsbeitrag für mehr Rente im Alter Ideales Ansprachethema für Unternehmen in 2018 Abgrenzung vom unmittelbaren Wettbewerb Sichtbare Belohnung der Eigenvorsorge und Wertschätzung Höherer Durchschnittsbeitrag und höhere Beteiligungsquote der Arbeitnehmer Positionierung als sozialer und verantwortungsbewusster Arbeitgeber Bei Verrechnung mit Bestand höheres Netto bei gleichem Versorgungsniveau Großes Neugeschäftspotenzial Optimale Möglichkeit, um zusätzlich SBU pAV oder bAV anzusprechen Zuschuss mindert als Betriebsausgabe steuerpflichtigen Gewinn Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Agenda BRSG: Hintergrund und Ausgangslage Vertriebsansätze 2018 Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Freibetrag in der Grundsicherung + Geringverdiener-Förderung Steuerliche Verbesserungen Vertriebsunterstützung Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Freibetrag in der Grundsicherung belohnt Eigenvorsorge Verkaufsansatz: 100 € + 30% Freibetrag Freibetrag in der Grundsicherung belohnt Eigenvorsorge Verkaufsansatz Der Freibetrag bei der Anrechnung freiwilliger Altersvorsorge in der Grundsicherung rechnet sich für Bezieher kleiner Einkommen. Damit wird Eigenvorsorge auf jeden Fall belohnt und die Motivation dazu gestärkt. Für Arbeitgeber ist Mitarbeiterbindung auch im Niedriglohnsektor zunehmend bedeutender. Zielgruppe Unternehmen mit Beschäftigten mit niedrigen und mittleren Einkommen Unternehmen mit einer Vielzahl an Teilzeitkräften und Minijobbern Arbeitnehmer mit gebrochenen Erwerbsbiographien Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Zielgruppe: Geringverdiener Durch Freibetrag für bAV-Leistungen Aufstockung zur Grundsicherung möglich Zielgruppe: Geringverdiener 0 € 500 € 400 € 300 € 200 € 100 € Freibetrag für bAV-Leistungen bei Bezug von Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung Sockelfreibetrag maximal 208 € 460 € Rentenhöhe anrechnungsfrei Für Renten aus der bAV sowie aus privaten Riester- und Rürup-Verträgen Sockelfreibetrag von 100 € zuzüglich 30% der übersteigenden Leistung Maximaler Anrechnungsfreibetrag 50% der Regelbedarfsstufe I Ab 1.1.2018 damit bis zu 208 € monatlich mehr verfügbares Einkommen Auf den Anrechnungsfreibetrag von max. 208 EUR kommt man bei einer bAV-Rente in Höhe von 460 Euro. 460 minus 100 Grundfreibetrag gleich 360. Davon 30 Prozent ergibt 108 Euro. Plus dem Grundfreibetrag ergibt 208 Euro. Die Frage ist, welcher Geringverdiener sich eine bAV in dieser Höhe leisten kann. Deshalb die positive Kernaussage, dass 100 Euro immer anrechnungsfrei sind. Außerdem auch GKV-frei. Zu den Informationen über das Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es einen eigenen Bereich im Vertriebsportal geben! Eigenvorsorge lohnt sich künftig in jedem Fall auch für Geringverdiener Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Spürbare erhöhter Anreiz zur Eigenvorsorge für mittlere und kleine Einkommen So rechnet sich der Freibetrag Ein Grundsicherungsempfänger erhält neben der gesetzlichen Altersrente eine Betriebsrente in Höhe von monatlich 250 Euro. Bislang galt eine volle Anrechnung von bAV-Renten auf Leistungen zur Grundsicherung Mit dem Freibetrag entfällt ein wesentliches Hindernis für Arbeitnehmer Auf den Anrechnungsfreibetrag von max. 208 EUR kommt man bei einer bAV-Rente in Höhe von 460 Euro. 460 minus 100 Grundfreibetrag gleich 360. Davon 30 Prozent ergibt 108 Euro. Plus dem Grundfreibetrag ergibt 208 Euro. Die Frage ist, welcher Geringverdiener sich eine bAV in dieser Höhe leisten kann. Deshalb die positive Kernaussage, dass 100 Euro immer anrechnungsfrei sind. Außerdem auch GKV-frei. Zu den Informationen über das Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es einen eigenen Bereich im Vertriebsportal geben! Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

! Die bessere Alternative zur Lohnerhöhung! Förderbetrag für „Geringverdiener“ Die bessere Alternative zur Lohnerhöhung! Neuer staatlicher bAV-Förderbetrag für „Geringverdiener“ im ersten Arbeitsverhältnis Für Mitarbeiter mit einem Arbeitslohn von monatlich maximal 2.200 Euro Sie können jährlich zwischen 240 und 480 Euro zusätzlich zum Gehalt zum Beispiel in eine Direktversicherung einzahlen Dieser Beitrag ist für die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei Sie erhalten hierfür einen 30%igen Zuschuss vom Staat Gutschrift erfolgt auf dem Weg der Sofort-Verrechnung mit der Abführung der Lohnsteuer Der verbleibende Aufwand ist als Betriebsausgabe absetzbar Auf den Anrechnungsfreibetrag von max. 208 EUR kommt man bei einer bAV-Rente in Höhe von 460 Euro. 460 minus 100 Grundfreibetrag gleich 360. Davon 30 Prozent ergibt 108 Euro. Plus dem Grundfreibetrag ergibt 208 Euro. Die Frage ist, welcher Geringverdiener sich eine bAV in dieser Höhe leisten kann. Deshalb die positive Kernaussage, dass 100 Euro immer anrechnungsfrei sind. Außerdem auch GKV-frei. Zu den Informationen über das Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es einen eigenen Bereich im Vertriebsportal geben! ! Wichtig zu wissen: Der Gesetzgeber verlangt für die Umsetzung des neuen Förderbetrages besondere Produktlösungen. ERGO hat auf dieser Basis ein Angebot entwickelt. Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Förderbetrag für „Geringverdiener“ So rechnet sich der neue Förderbeitrag: Für Sie und für Ihre Mitarbeiter! Auf den Anrechnungsfreibetrag von max. 208 EUR kommt man bei einer bAV-Rente in Höhe von 460 Euro. 460 minus 100 Grundfreibetrag gleich 360. Davon 30 Prozent ergibt 108 Euro. Plus dem Grundfreibetrag ergibt 208 Euro. Die Frage ist, welcher Geringverdiener sich eine bAV in dieser Höhe leisten kann. Deshalb die positive Kernaussage, dass 100 Euro immer anrechnungsfrei sind. Außerdem auch GKV-frei. Zu den Informationen über das Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es einen eigenen Bereich im Vertriebsportal geben! Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Vorteile vor allem für Geringverdiener für Arbeitgeber für Arbeitnehmer Lohnenswerte Zusatzleistung auch für die unteren Einkommensgruppen Eigenvorsorge lohnt sich auch bei geringem Einkommen deutlich mehr bAV auch bei Teilzeitkräften und Minijobbern zielgerichtetes personalpolitisches Instrument Für ein Mehr zur Grundsicherung im Alter bAV-Förderbetrag bietet attraktiven Anreiz für ergänzende Entgeltumwandlung bAV-Förderbetrag bietet attraktive Steuerersparnis Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Agenda BRSG: Hintergrund und Ausgangslage Vertriebsansätze 2018 Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Freibetrag in der Grundsicherung + Geringverdiener-Förderung Steuerliche Verbesserungen Vertriebsunterstützung Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Flankierung von Abfindungen und Nachzahlungen Weitere steuerliche Verbesserungen Flankierung von Abfindungen und Nachzahlungen Verkaufsansatz Erheblich verbesserte steuerfreie Dotierung bei Ausscheiden aus dem Unternehmen Neu: Möglichkeit zur Schließung von Beitragslücken bei temporär ruhendem Arbeitsverhältnis Zielgruppe Arbeitnehmer, die mit einer größeren Abfindung ausscheiden Arbeitnehmer, die nach ruhendem Dienstverhältnis ihre Beitragslücken schließen möchten Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Prozessuale Umsetzung Verbesserte steuerfreie Einbringung von Abfindungszahlungen Vereinfachung der Vervielfältigung Deutliche Erhöhung und einfachere Berechnung des Dotierungsrahmens. Keine Anrechnung von geleisteten Dotierungsjahren Prozessuale Umsetzung Einrichtung neuer Vertrag gegen Einmalbeitrag Nutzung des regulären Antrags  Option für Einmalbeitrag aus Anlass des Ausscheidens integriert Keine Vorgabe für Beratungsstufe  Beratungsstufe kann von der des Ursprungsvertrags abweichen bisher: 1.800 € x Dienstjahre (seit 2005) Kürzung um Beiträge der letzten 7 Jahre = steuerfreier Einmalbeitrag für eine Direktversicherung ab 2018: 4% der BBG x Dienstjahre (max.10 Jahre) = steuerfreier Einmalbeitrag für eine Direktversicherung 2018: max. 31.200 EUR Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Prozessuale Umsetzung Prozessuale Umsetzung Neu: Möglichkeit steuerfreier Nachdotierungen Nachdotierung steuerfreier Beiträge Für Jahre mit ruhendem Arbeitsverhältnis (z. B. Elternzeit, Auslandsentsendung) nachträglich Versorgungslücken schließen Prozessuale Umsetzung Lösung bei EBRI Erhöhung im bestehenden Vertrag über Zuzahlung Überweisung in den bestehenden Vertrag möglich Hinweis: Vorab Information an Verwaltung, dass Zuzahlung aufgrund Nachdotierung erfolgt (wegen steuerlicher Förderung) Zu beachten: Zuzahlung erhöht nur Hauptversicherung Für Zuzahlung Nettobeitragsgarantie ab 2018: 8% der BBG x Fehljahre (max. 10 Jahre) = steuerfreie Nachdotierung für eine Direktversicherung Prozessuale Umsetzung Versorgungslücke schließen! 2018: max. 62.400 EUR Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Agenda BRSG: Hintergrund und Ausgangslage Vertriebsansätze 2018 Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Freibetrag in der Grundsicherung + Geringverdiener-Förderung Steuerliche Verbesserungen Vertriebsunterstützung Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Und so unterstützen wir Sie bei der Kundenansprache Highlight-Blätter AG-Zuschuss und Förderrahmen Vermittlerinformationen zu ausgewählten Themen Arbeitgeberpräsentation Broschüre für AG Umsetzung AG-Zuschuss für Neuzusagen und Bestand Bekannte Abschlussunterlagen EBRI / EBRG / EBR-BU Ablauf: FAQ zur ERGO Leben Klassik zum Schluss! Neben der FAQ-Liste haben wir noch mehr Material, damit Sie sprachfähig sind, z.B. die AG-Präsentation, die 1. Folie. Wir empfehlen diese so zu verwenden. Das komplette Infopaket erhalten Sie nach der letzten Webinarveranstaltung, spätestens am 13. 11. 2017. Für die Einrichtung EBRI  Informationsmaterial und Vertragsunterlagen in EMD und im Vertriebsportal Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Kundenansprache: AG-/AN-Broschüre Ablauf: FAQ zur ERGO Leben Klassik zum Schluss! Neben der FAQ-Liste haben wir noch mehr Material, damit Sie sprachfähig sind, z.B. die AG-Präsentation, die 1. Folie. Wir empfehlen diese so zu verwenden. Das komplette Infopaket erhalten Sie nach der letzten Webinarveranstaltung, spätestens am 13. 11. 2017. Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Kundenansprache: Highlight-Blätter Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

Ausblick und Lösungen über die MetallRente Last but not least…. Ausblick und Lösungen über die MetallRente MetallRente mit umfangreichem BRSG-Angebot* AG-Zuschuss bis 360 Euro p.a. als Erhöhung im bestehenden Risiko möglich, darüber neues Risiko bAV-Förderbetrag für Geringverdiener über Profil VarEB in Direktversicherung (nur Jahresbeitrag, ohne Zusatzbausteine) Riester in der bAV über MR.Pensionsfonds und die Flexi-Tarife in Direktversicherung und Pensionskasse * Details s. Vermittlerinformation vom 19.12.2017 Zusätzlich zur Kundenansprache Umfangreiche Informationen zum BRSG für Privat- und Geschäftskunden auf www.ergo.de Ablauf: FAQ zur ERGO Leben Klassik zum Schluss! Neben der FAQ-Liste haben wir noch mehr Material, damit Sie sprachfähig sind, z.B. die AG-Präsentation, die 1. Folie. Wir empfehlen diese so zu verwenden. Das komplette Infopaket erhalten Sie nach der letzten Webinarveranstaltung, spätestens am 13. 11. 2017. Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

ERGO bietet attraktive Produktlösungen mit Beitragsgarantien Das BRSG bietet zahlreiche vertriebliche Chancen: Machen Sie 2018 zu Ihrem bAV-Jahr! Ideales Ansprachethema für bestehende und neue Kundenverbindungen Jedes Unternehmen muss sich mit dem gesetzlichen AG-Zuschuss befassen Die Reform bringt neue Möglichkeiten zur Mitarbeitermotivation und -bindung bAV bleibt optimales personalpolitisches Instrument Steuerfreiheit für Beiträge wurde praktisch verdoppelt: Besonders interessant für Fach- und Führungskräfte Freibetrag in der Grundsicherung belohnt Eigenvorsorge, insbesondere für Mitarbeiter mit kleinen und mittleren Einkommen Nutzen Sie die erweiterten und neuen Förderspielräume Erhebliche Ausweitung und Vereinfachung der Vervielfältigungsregel z.B. für Abfindungszahlungen Erstmalige Möglichkeit von Nachdotierungen bei ruhendem Dienstverhältnis ERGO bietet attraktive Produktlösungen mit Beitragsgarantien Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Vertrieb – März 2018