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Die Versorgungs-ordnung

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Präsentation zum Thema: "Die Versorgungs-ordnung"—  Präsentation transkript:

1 Die Versorgungs-ordnung
Informationen für Arbeitgeber

2 Einleitung Historisch Unterschiedliche Leistungen (nach Gruppen)
Große Konzerne Historisch Unterschiedliche Leistungen (nach Gruppen) Zu bestimmten Zeiten / Fristen etc. In großen Konzernen hat die betriebliche Altersversorgung in der Regel historischen Charakter. Frühzeitig wurden den Arbeitnehmern unterschiedlichste Leistungen eingeräumt. Dies differenziert nach bestimmten Mitarbeitergruppen.

3 Was ist eine Versorgungsordnung
Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt die arbeitsrechtlichen Aspekte der betrieblichen Altersversorgung wird als Anlage zum Arbeitsvertrag gültig kann als Einzel- oder Gesamtzusage für bestimmte oder alle Arbeitnehmer gelten

4 Warum nimmt die Bedeutung einer Versorgungsordnung zu?
Die Komplexität der Versorgungen (auch in kleinen Unternehmen) nimmt zu Zuschuss (Mindestumwandlung) AG Zuschuss (SV) VL Umwandlung Ein Versorgungsträger… Zusageart …

5 Sinn und Zweck einer Versorgungsordnung
Ist gesetzlich geregelt: Ist nur bedingt gesetzlich geregelt: Wer…? Wann…? Was…? Bei wem? §§§

6 Warum sollten Unternehmen eine Versorgungsordnung haben?
Für die betriebliche Altersversorgung (bAV) gibt es heute eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorschriften, z. B. den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Das Betriebsrentengesetz und die meisten Tarifverträge regeln lediglich die allgemeinen Rahmenbedingungen, die durch Versorgungsordnungen erst konkret ausgestaltet werden, um den betroffenen Unternehmen die Haftungsrisiken zu nehmen.

7 Häufige Haftungsrisiken
Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG und § 75 BetrVG) Erfüllungshaftung nach §1 BetrAVG

8 Häufige Haftungsrisiken
AG finanzierte bAV ohne Regelung bei entgeltfreien Zeiten Zusage Zusage Zusage Haftung aus der Übernahmeverpflichtung nach § 4 BetrAVG

9 Häufige Haftungsrisiken
Entgeltfreie Zeiten Bei einer arbeitgeberfinanzierten beitragsorientierten Versorgungzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber zu einem bestimmten Beitragsaufwand gegenüber dem Beschäftigten. Hier kommt es auf die Unterschiede in der Formulierung an: Sind Beitragszahlungen für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zugesagt, muss während der Elternzeit der Beitrag weitergezahlt werden. Da die betriebliche Altersversorgung generell für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zugesagt wird, ist dies der Standard! Sind dagegen Beitragszahlungen nur für entgeltpflichtige Beschäftigungszeiten zugesagt, so wirkt sich die Elternzeit leistungsmindernd aus, weil keine Beiträge aufgewendet werden. Als Arbeitgeber sind Sie in diesem Fall nicht verpflichtet, die Beiträge auch während der Elternzeit weiterzubezahlen!

10 Häufige Haftungsrisiken
Verwaltung des Versorgungsausgleiches bei Scheidung eines Arbeitnehmers Interne Teilung … Zusage Zusage Bei der internen Teilung wird für die ausgleichsberechtigte Person zu Lasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person der Ausgleichswert bei dem Versorgungsträger, bei dem auch das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht, zugesagt. Für die ausgleichspflichtige Person wird das Anrecht entsprechend gekürzt im Versorgungssystem weitergeführt.

11 Häufige Haftungsrisiken
Verwaltung des Versorgungsausgleiches bei Scheidung eines Arbeitnehmers Zusage Externe Teilung … Die externe Teilung ist in zwei gesetzlich definierten Fällen möglich: wenn die ausgleichsberechtigte Person und der Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen eine externe Teilung vereinbaren Versicherer oder der Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen eine externe Teilung einseitig verlangt…

12 Versorgungsordnung „Richtig gemacht“
Juristische Formulierung der Ziele des Arbeitgebers Arbeitsrechtliche Prüfung der geplanten Arbeitgeberzuschüsse (Gleichbehandlung) Arbeitsrechtliche Prüfung der „Zugangsvoraussetzungen“ (Rechtsanspruch) Juristische Formulierung der arbeitsrechtlichen Zusage Anpassung der Versorgungsregeln auf die Möglichkeiten der Versicherer etc.

13 Umsetzung Versorgungsordnung ist nur ein „Rad“ des Versorgungswerks
Alle anderen „Räder“ müssen zusammenpassen Entgeltumwandlungsvereinbarung Beratungsprotokolle Tarife der Versicherer etc.

14 Vorteile der Versorgungsordnung
Durch die Versorgungsordnung können Arbeitgeber ihre Haftungsrisiken im Bereich der bAV minimieren. Die Versorgungsordnung beinhaltet die „Spielregeln“ für bAV in Unternehmen. Durch die Einrichtung einer Versorgungsordnung erspart man sich „Wildwuchs“ durch Verträge der Mitarbeiter mit unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften. Die Versorgungsordnung kann viele Fragen der Mitarbeiter bereits im Vorfeld beantworten, das spart Arbeitgebern eine Menge Zeit.

15 Ihre Fragen? Diese Unterlagen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können. Zahlen und Fakten beruhen auf aktuellen Rechtsgrundlagen. Die Informationen in diesen Unterlagen können keine rechtliche- oder steuerliche Beratung ersetzen.


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