Informationsveranstaltung „Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag“

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 Präsentation transkript:

Informationsveranstaltung „Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag“

Die ZVK – Ihr Partner in der betrieblichen Altersversorgung Hauptsitz Karlsruhe Zweigstelle Stuttgart Daxlander Str. 74 76185 Karlsruhe (0721) 5985 - 636 Birkenwaldstr. 145 70191 Stuttgart (0711) 2583 - 575 Hinweis auf: Renten-Förderrechner Eintrag ins Newslettersystem der ZVK ggf.: eigene Nummer Servicetelefon Homepage: www.kvbw.de (mit Renten-Förderrechner) e-mail: zvk@kvbw.de

Allgemeines über die ZVK Zweitgrößte kommunale Zusatz-versorgungskasse der Bundesrepublik Betriebliche Altersversorgung für über 420.000 Versicherte und Rentenleistungen von ca. 650 Mio. Mehr als 65 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung

Versicherungen unter dem Dach der ZVK ZVK als betriebliche Altersversorgung + Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung (Gruppen-) Versicherungsvertrag zwischen ZVK und Versicherungsnehmer Unabhängig von der weiteren Entwicklung in der Pflichtversicherung Abrechnungs-verband I Abrechnungs-verband II Umlage + Zusatzbeitrag Kapital-deckung Kapitaldeckung staatliche Förderung

Systematik der Finanzierung – Abrechnungsverband I Sanierungsgeld Arbeitgeberanteil 5,35 % Arbeitnehmeranteil 0,15 % Umlage Die Informationen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht in dieser Präsentation sind unverbindlich.

Versteuerung der Umlagen (bis 31.12.2007) Sanierungsgeld Umlage Arbeitgeberanteil 5,35 % bis 1.073,76 € im Jahr (89,48 € monatlich) vom Arbeitgeber pauschal zu versteuern darüber hinaus gehende Umlagen vom Arbeitnehmer individuell zu versteuern Arbeitnehmeranteil 0,15 % individuell versteuert (Zahlung aus dem Netto-Entgelt)

Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 Stufenweise Steuerfreistellung der Umlagen für Zahlungen an eine umlagefinanzierte Pensionskasse nur im 1. Dienstverhältnis bei Arbeitgeberwechsel kann jeder Arbeitgeber den Jahresfreibetrag (derzeit 636 €) voll ausschöpfen gilt auch bei teilweiser Beschäftigung während eines Kalenderjahrs Schrittweiser Übergang in die teilweise nachgelagerte Besteuerung für die Leistungen aus der umlagefinanzierten betrieblichen Altersversorgung

Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 Stufenweise Steuerfreistellung der Umlagen E N T L A S T U N G D E R P E R S O N A L H A U S H A L T E ab 01.01.2008 bis zu 1 % der Beitragsbemessungs-grenze der allgemeinen Rentenversicherung (BBMG West) ab 01.01.2014 bis zu 2 % ab 01.01.2020 bis zu 3 % ab 01.01.2025 bis zu 4 % 636 € 1.272 € 1.908 € 2.544 €

Änderungen durch das Jahressteuergesetz (ab 01.01.2008) Sanierungsgeld Umlage Arbeitgeberanteil 5,35 % Neu ab 01.01.2008: Umlagen bis 636 € / Jahr steuerfrei* bis 1.073,76 € im Jahr vom Arbeitgeber pauschal zu versteuern darüber hinaus gehende Umlagen vom Arbeitnehmer individuell zu versteuern * Steuerfreie Beiträge des Arbeitgebers in die Pflichtversicherung bzw. Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung sind anzurechnen. bis 1.073,76 € im Jahr vom Arbeitgeber pauschal zu versteuern darüber hinaus gehende Umlagen vom Arbeitnehmer individuell zu versteuern Arbeitnehmeranteil 0,15 % individuell versteuert

Beispiel zur Versteuerung der Umlage (Vergleich 2007 / 2008) zv-pflichtiges Jahresentgelt = 40.000 € Sanierungsgeld Umlage Arbeitgeberanteil 5,35 % 2.140 € 2007 2008 --- steuerfrei (AG) 636,00 € 1.073,76 € pauschal (AG) 1.066,24 € individuell (AN) 430,24 € 60 € Arbeitnehmeranteil 0,15 % 60 € individuell (AN)

Auf einen Blick: Steuerliche Vorteile durch das Jahressteuergesetz Jahresentgelt Nur Arbeitnehmer profitiert durch das Jahressteuergesetz VERLAGERUNG Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren anteilig ab ~ 32.000 € bis ~ 20.000 € Nur Arbeitgeber nutzt die Ersparnisse des Jahressteuergesetzes -> Entspricht AG-Umlage (5,35 %) von 1.073,76 € (89,48 € mtl.), die vom AG wie bisher pauschal zu versteuern ist

Zusammenwirken von Jahressteuergesetz / Zusatzbeitrag

Zusatzbeitrag – zeitliche Entwicklung Juli 2007 Gutachten Büro Heubeck: Berechnung möglicher Entlastungen durch das Jahressteuergesetz danach könnte Zusatzbeitrag zwischen 0,22 % und 0,4 % betragen weitgehend kostenneutraler Zusatzbeitrag: 0,22 % 8.11.2007 Beschluss Bundestag: Steuerfreie und pauschal versteuerte Umlagen sind ab 1.1.2008: bis zu einem Schwellenwert von 100 € monatlich teilweise darüber hinaus voll sozialversicherungs-pflichtig. 20.11.2007 Beschluss Zusatzbeitrag: Erneute Berechnung Büro Heubeck unter Berücksichtigung aktueller Rechtslage: Bestätigung der Ergebnisse vom Juli 2007 Beschluss Verwaltungsausschuss: Zusatzbeitrag ab 1.1.2008: 0,22 % (unteres Belastungsspektrum)

Erhebung eines Zusatzbeitrags ab 01.01.2008 Aufbau eines Kapitalstocks mit zusätzlichen kollektiven Zahlungen sukzessive Kapitalisierung keine Erhöhung der Anwartschaften (keine Extra-Versorgungspunkte!) Zusatzbeitrag Sanierungsgeld Umlage

E N T L A S T U N G D E R P E R S O N A L H A U S H A L T E Sie erinnern sich? Stufenweise Steuerfreistellung der Umlagen E N T L A S T U N G D E R P E R S O N A L H A U S H A L T E ab 01.01.2008 bis zu 1 % der Beitragsbemessungs-grenze der allgemeinen Rentenversicherung (BBMG West) ab 01.01.2014 bis zu 2 % ab 01.01.2020 bis zu 3 % ab 01.01.2025 bis zu 4 % 636 € 1.272 € 1.908 € 2.544 €

Stufenweise Anpassung des Zusatzbeitrags ausgerichtet an den Entlastungen durch das Jahressteuergesetz und vorbehaltlich der Festsetzung im jeweiligen Wirtschaftsplan ab 01.01.2008 0,22 % ab 01.01.2014 0,40 % ab 01.01.2020 0,54 % ab 01.01.2025 0,65 %

Beispiel zur Versteuerung der Umlage (mit Zusatzbeitrag) zv-pflichtiges Jahresentgelt = 40.000 € Zusatzbeitrag = 40.000 € x 0,22 % = 88 € Zusatzbeitrag Sanierungsgeld Umlage Arbeitgeberanteil 5,35 % 2.140 € 2008 steuerfrei (AG) (636 € - 88 €) = 548 € pauschal (AG) 1.073,76 € individuell (AN) 518,24 € 60 € Arbeitnehmeranteil 0,15 % individuell (AN) 60 €

Zusammenwirken von Jahressteuergesetz / Zusatzbeitrag / Entgeltumwandlung

Auswirkungen einer Entgeltumwandlung auf die Steuerfreiheit der Umlagen der für eine Entgeltumwandlung (EU) genutzten Entgeltbestandteile bis zu einem jährlichen Grenzbetrag i.H.v. 2.520 € (+ 1.800 € für ab dem 01.01.2005 vereinbarte Entgeltumwandlungen) Rechtslage bis 31.12.2007 STEUERFREIHEIT der für eine Entgeltumwandlung (EU) genutzten Entgeltbestandteile bis zu einem jährlichen Grenzbetrag i.H.v. 2.544 € (+ 1.800 € für ab dem 01.01.2005 vereinbarte Entgeltumwandlungen) Rechtslage ab 01.01.2008 ABER Anrechnung der steuerfreien Entgeltbestandteile der EU auf den Steuerfreibeitrag der Umlagezahlungen Zusatzbeitrag: VORRANG der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit Verminderung des förderfähigen Höchstbetrages, der im Rahmen der EU steuer- und sozial-abgabenfrei umgewandelt werden kann

Beispiel zur Versteuerung der Umlage (mit Entgeltumwandlung) zv-pflichtiges Jahresentgelt = 40.000 € Zusatzbeitrag (40.000 € x 0,22 %) = 88 € Entgeltumwandlung im Jahr = 600 € Zusatzbeitrag Sanierungsgeld Umlage Arbeitgeberanteil 5,35 % 2.140 € 2007 2008 --- steuerfrei (AG) (636 € - 88 € - 600 €)= 0 € 1.073,76 € pauschal (AG) 1.066,24 € individuell (AN) 60 € Arbeitnehmeranteil 0,15 % 60 € individuell (AN)

Fazit Entgelt- umwandlung Zusatzbeitrag Steuerfreie Umlage Vermindert den steuer- und sozialabgabenfreien Höchstbetrag von 2.544 € für eine Entgeltumwandlung Zusatzbeitrag Entgelt- umwandlung vermindert vermindert Steuerfreie Umlage

Auswirkungen auf die Meldungen an die ZVK

Verteil- / Aufzehrmodell Aufteilung des jährlichen Steuerfreibetrages Aufzehrmodell Verteilmodell gleichmäßige „Verteilung“ des Freibetrages auf das gesamte Kalenderjahr Steuerfreistellung der Umlagen bis zur voll-ständigen „Aufzehrung“ des Freibetrags 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Meldeverkehr (bis 31.12.2007) einschließlich Jahresabrechnung 2007: Zeitraum BuSl Entgelt Umlage (5,5 %) 01.01. – 31.12.2007 01 10 10 25.000,00 € 1.375,00 €

Meldeverkehr (ab 01.01.2008) neu: Aufteilung der Entgeltmeldung (nach der steuerlichen Behandlung der zugrunde liegenden Umlage) Wichtig für zutreffende Besteuerung der Betriebsrente! 2. Meldung Zusatzbeitrag

Ermittlung der steuerfreien Umlage Zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt = 25.000 € Arbeitgeber-Anteil an der Umlage (5,35 %) = 1.337,50 € Arbeitnehmer-Anteil an der Umlage (0,15 %) = 37,50 € Zusatzbeitrag (0,22 %) = 55,00 € davon steuerfrei (636 € abzgl. 55 €) 581 € (sofern keine Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG, z.B. aufgrund Entgeltumwandlung, geleistet werden) davon steuerfrei (581 € abzgl. 500 €) 81 € (wenn z.B. Beiträge in eine Entgeltumwandlung in Höhe von 500 € geleistet werden) 130 €

Ermittlung der steuerpflichtigen Umlage Zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt = 25.000 € Arbeitgeber-Anteil an der Umlage (5,35 %) = 1.337,50 € Arbeitnehmer-Anteil an der Umlage (0,15 %) = 37,50 € Zusatzbeitrag (0,22 %) = 55,00 € davon steuerfrei (636 € abzgl. 55 €) 581,00 € (sofern keine Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG, z.B. aufgrund Entgeltumwandlung, geleistet werden) davon steuerpflichtig 794,00 € (1.337,50 € abzgl. 581 € + 37,50 € Arbeitnehmeranteil)

Meldeverkehr – Beispiel Zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt: 25.000,00 € Umlage in Höhe von 5,5 % 1.375,00 € Arbeitgeberanteil 5,35 % 1.337,50 € davon maximal steuerfrei 636,00 € Arbeitnehmeranteil 0,15 % 37,50 € Zusatzbeitrag in Höhe von 0,22 % 55,00 € Beispiel Berechnung steuerfreier Anteil: 581 € : 5,5% = 10.563,64 € steuerpflichtiger Anteil: 25.000 –10.563,64 € = 14.436,36 € Zeitraum BuSl Entgelt Umlage 01.01. – 31.12.2008 01 10 10 14.436,36 € 794 € 01 10 01 10.563,64 € 581 € 01 20 01 25.000,00 € ---- Aufteilung Entgelt Zusatz-beitrag

der steuerfreien und pauschalversteuerten Umlagezahlungen Änderungen bei der sozialversicherungs-rechtlichen Behandlung der Umlage Umlage bis 636,00 Euro S T E U E R F R E I SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHT der steuerfreien und pauschalversteuerten Umlagezahlungen A B E R bis zu einem Schwellenwert von 100,00 € mit dem bisherigen Hinzurechnungsbetrag darüber hinaus individuelle Verbeitragung (in vollem Umfang)

Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeits- entgelts bei einem niedrigen Einkommen zv-pflichtiges Monatsentgelt 1.500,00 € Zusatzbeitrag (0,22%) 3,30 € AG-Anteil an Umlage (5,35%): 80,25 € davon steuerfrei 49,70 € pauschalversteuert 30,55 € individuell versteuert 0,00 € Rechtslage bis 31.12.2007 Rechtslage ab 01.01.2008 Hinzurechnungsbetrag (gem. § 2 Abs. 1 ArEV ) ØSumme der steuerfreien und 49,70 € pauschalversteuerten Aufwendungen + 30,55 € 80,25 € : 5,35 x 100 = 1.500,00 € 1.500,00 € x 2,5 %= 37,50 € 80,25 € ./. 13,30 € 24,20 € ØBegrenzung der Pauschalverbeitragung auf 100,00 € individuell zu verbeitragender Teil der Umlage entfällt Individuelle Verbeitragung entfällt Øbeitragspflichtiger Hinzurechnungsbetrag 80,25 € : 5,35 x 100 = 1.500,00 € 1.500,00 € x 2,5 % = 37,50 € 37,50 € - 13,30 € = 24,20 € Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 1.524,20 € Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 1.524,20 €

Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeits- entgelts bei einem mittleren Einkommen zv-pflichtiges Monatsentgelt 2.500,00 € Zusatzbeitrag (0,22%) 5,50 € AG-Anteil an Umlage (5,35%): 133,75 € davon steuerfrei 47,50 € pauschalversteuert 86,25 € individuell versteuert 0,00 € Rechtslage bis 31.12.2007 Rechtslage ab 01.01.2008 Hinzurechnungsbetrag (gem. § 2 Abs. 1 ArEV ) ØSumme der steuerfreien und 47,50 € pauschalversteuerten Aufwendungen + 86,25 € 89,48 € : 5,35 x 100 = 1.672,52 € 1.672,52 € x 2,5 %= 41,81 € 133,75 € ./. 13,30 € 28,51 € ØBegrenzung der Pauschalverbeitragung auf 100,00 € individuell zu verbeitragender Teil der Umlage Individuelle Verbeitragung 33,75 € 133,75 € ./. 89,48 € 44,27 € Øbeitragspflichtiger Hinzurechnungsbetrag 100,00 € : 5,35 x 100 = 1.869,16 € 1.869,16 € x 2,5 % = 46,73 € 46,73 € - 13,30 € = 33,43 € Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 2.572,78 € Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 2.567,18 €

Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts bei einem gehobenen Einkommen zv-pflichtiges Monatsentgelt 5.000,00 € Zusatzbeitrag (0,22%) 11,00 € AG-Anteil an Umlage (5,35%): 267,50 € davon steuerfrei 42,00 € pauschalversteuert 89,48 € individuell versteuert 136,02 € Rechtslage bis 31.12.2007 Rechtslage ab 01.01.2008 Hinzurechnungsbetrag (gem. § 2 Abs. 1 ArEV ) ØSumme der steuerfreien und 42,00 € pauschalversteuerten Aufwendungen + 89,48 € 89,48 € : 5,35 x 100 = 1.672,52 € 1.672,52 € x 2,5 %= 41,81 € 131,48 € ./. 13,30 € 28,51 € ØBegrenzung der Pauschalverbeitragung auf 100,00 € individuell zu verbeitragender Teil der Umlage Individuelle Verbeitragung 31,48 € 267,50 € ./. 89,48 € 178,02 € Øbeitragspflichtiger Hinzurechnungsbetrag 100,00 € : 5,35 x 100 = 1.869,16 € 1.869,16 € x 2,5 % = 46,73 € 46,73 € - 13,30 € = 33,43 € Øindividuell zu versteuern und zu verbeitragen 136,02 € Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 5.206,53 € Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 5.200,93 €

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!