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Veröffentlicht von:Dirk Kohl Geändert vor über 6 Jahren
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Steuerliche Freigrenzen und Freibeträge für Vereine
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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Freigrenzen und Freibeträge für Vereine
Vereinsberatung : Steuern Freigrenzen und Freibeträge für Vereine Zweckbetriebsgrenze ,- € Grenze wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ,- € Körperschaftsteuerfreibetrag ,- € Gewerbesteuerfreibetrag ,- € Umsatzsteuer- Kleinunternehmergrenze ,- € Körperschaftsteuersatz % Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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Einkünfte für Vereins- Nebentätigkeiten
Vereinsberatung : Steuern Einkünfte für Vereins- Nebentätigkeiten Übungsleiterfreibetrag § 3 Nr. 26b EStG jährlich ,- € monatlich ,- € Mini- Job monatlich ,- € Kombination ÜL-Freibetrag und Mini-Job monatlich ,- € Ehrenamtsfreibetrag § 3 Nr. 26a EStG jährlich ,- € Freibetrag für sonstige Einkünfte § 22 Nr. 3 EStG jährlich ,- € (Pauschaler Auslagenersatz für Vorstandsmitglieder) Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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Vereinsberatung : Steuern
Hinweise Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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