© BLE 2005 M. Omlor Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung.

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 Präsentation transkript:

© BLE 2005 M. Omlor Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau) Fleischerhandwerk B2 Schlachtvorgang Behandlung der Tiere vor der Schlachtung

© BLE 2005 M. Omlor Richtlinien der Öko-Verbände Biokreis, Bioland, Biopark, Demeter, Gäa, Naturland Anlieferung und Übergang zur Schlachtstätte 1. Die Tiere sind nach ihrer Ankunft im Schlachthof möglichst sofort zu entladen. Tiere von ökologischen Betrieben sollten zuerst geschlachtet und daher zuerst entladen werden. 2.Der Übergang zur Schlachtstätte sollte in kleinen Gruppen, auf geraden Treibwegen und trittsicheren Böden erfolgen. Die Tiere sind behutsam zu treiben, wobei der Herdentrieb genutzt werden sollte. Treibhilfen dürfen nur zum Leiten der Tiere und nur kurz verwendet werden. Auf den Einsatz von elektrischen Treibhilfen ist zu verzichten. Es ist verboten, die Tiere auf empfindliche Stellen zu schlagen, ihren Schwanz zu quetschen oder ihnen Hiebe oder Fußtritte zu versetzen.

© BLE 2005 M. Omlor Richtlinien der Öko-Verbände Biokreis, Bioland, Biopark, Demeter, Gäa, Naturland Unterbringung und Ruhezeiten vor dem Schlachten (1) 1.Bei der Planung ist darauf zu achten, dass die Wartezeiten im Schlachthof auf ein Minimum begrenzt werden, wobei die nötigen Ruhezeiten zu berücksichtigen sind. Rinder sind möglichst sofort zu schlachten. Bei Schweinen, die durch Transport und Entladung gestresst sind, sollten die Ruhezeiten mindestens 1-2 Stunden betragen. Zur Beruhigung und bei hohen Umgebungstemperaturen sollten Schweine zur Abkühlung berieselt werden. 2.Werden die Tiere nicht sofort nach ihrer Ankunft geschlachtet, sind sie angemessen und tiergerecht unterzubringen. Dazu gehören je nach den äußeren Umständen (z. B. Witterung) genügend und ausreichend große Buchten (Möglichkeit zum Ablegen und bequemen Liegen) mit ausreichendem Wetterschutz, trittsicheren Böden, möglichst Einstreu und angemessener Belüftung. Außerdem sind die Tiere ausreichend zu tränken und angemessen zu füttern. Tiere, bei denen aufgrund ihrer Art, ihres Geschlechts, ihres Alters oder ihrer Herkunft die Gefahr gegenseitiger Verletzung besteht, müssen getrennt untergebracht werden.

© BLE 2005 M. Omlor Richtlinien der Öko-Verbände Biokreis, Bioland, Biopark, Demeter, Gäa, Naturland Unterbringung und Ruhezeiten vor dem Schlachten (2) 1.Schweine: Die Wartebuchten für Schweine müssen lang und schmal sein und Tränkein- richtungen haben. Besprüheinrichtungen werden zum Beruhigen oder Abkühlen der Tiere empfohlen. Schweine dürfen erst zugetrieben werden, wenn eine Atemfrequenz von Atmungen pro Minute beziehungsweise eine Rektaltemperatur von 39,5 °C erreicht ist. Dies tritt in der Regel nach 1,5-3 Stunden nach der Anlieferung ein. 2.Rinder: Rinder sind sofort der Schlachtung zuzuführen. Durch bauliche und /oder organisatorische Maßnahmen ist das Aufreiten der Tiere zu vermeiden.