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D1 Betriebsorganisation

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Präsentation zum Thema: "D1 Betriebsorganisation"—  Präsentation transkript:

1 D1 Betriebsorganisation
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschl. Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (Initiiert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau) Fachschule Weinbau Recht, Kontrolle, Beratung D1 Betriebsorganisation

2 Betriebsmittelkatalog
Erstellt von der Konferenz der Kontrollstellen e. V. Funktion: Konkretisieren der in der EG-Öko-Verordnung aufgeführten Betriebsmittelkategorien Tabellarisch aufgeführt sind: Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial, Jungpflanzen, Düngemittel und Bodenverbesserer, Schädlingsbekämpfungsmittel, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Zutaten, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe, die nach Angaben des jeweiligen Herstellers auf Grundlage der EG-Öko-Verordnung Verwendung finden können. 2 / 6

3 Recht und Gesetze EG-Öko-Verordnung Öko-Landbau-Gesetz
Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Kennzeichens für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus (Öko- Kennzeichengesetz - ÖkoKennzG) Öko-Kennzeichenverordnung Sie ergänzt das Öko-Kennzeichengesetz um Einzelheiten in Bezug auf die Gestaltung und Verwendung des Bio-Siegels und von Sanktionsvorschriften Verbandsrichtlinien 3 / 6

4 Kontrolle Die EG-Öko-Verordnung regelt, welche Richtlinien im Pflanzenbau, in der Tierhaltung und der Verarbeitung von Öko-Produkten eingehalten werden müssen und wie Bio-Produkte gekennzeichnet werden dürfen. Die Regelungen betreffen gleichermaßen Landwirte, Abpackbetriebe und Verarbeitungsunternehmen. Die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung wird regelmäßig durch staatlich anerkannte, unabhängige Kontrollstellen überprüft. Die Kontrolle wird geregelt durch Artikel a der EG-Öko-Verordnung. 4 / 6

5 Ablauf der Kontrolle Durchsicht der Bestandsaufzeichnungen (Weinbuch) und Kontrolle (Stichproben) des Flaschenlagers Kontrolle aller Zukaufsbelege Kontrolle des Pflanzenschutzmittelbestandes Kontrolle sonstiger Betriebsmittel Durchsicht der Aufzeichnungen zum Pflanzenschutz und Düngung/Bodenpflege Kontrolle der Etikettierungsvorschriften (Preisliste, Etiketten) Besichtigung der Weinberge Rundgang auf dem Betriebsgelände Bei Verdachtsfällen werden Blatt- bzw. Bodenproben genommen und untersucht. 5 / 6

6 Vorschriften zur Etikettierung
Etikettierung in der EG-Öko-Verordnung (Etikettierung Artikel 5) Die Begriffe “Öko” und “Bio” sind im Lebensmittelbereich rechtlich geschützt. Es dürfen nur landwirtschaftliche Produkte so gekennzeichnet werden, die nach der EG-Öko-Verordnung 2092/91 erzeugt wurden. Mind. 95 % der Zutaten müssen aus ökologischem Anbau stammen. Jedes Produkt, das mit den Wörtern “Öko” oder “Bio” gekennzeichnet ist, muss zusätzlich eine Öko-Kontrollnummer aufweisen (Beispiel: DE-001-Öko-Kontrollstelle). 6 / 6


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