Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Informationen zum Tarifabschluss 2005
Advertisements

Das neue Tarifrecht Besonderheiten für das Universitätspersonal
im öffentlichen Dienst -
Überleitung zum 1.November 2006 Referent: Hans-Georg Harms
Der neue Tarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2.
Aktuelle Informationen zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Verhandlungskommission 20. Januar 2005.
ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Bundestarifkommission 27. Januar 2005 Berlin
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA
Delegiertenversammlung 23. September 2010
Nicht neu Geregeltes gilt fort.
Personalversammlung – DASA - BAuA Der neue TVL Regelungen für 2006 Was tut sich noch? Was hat sich geändert?
Präsentation zur Delegiertenversammlung
Bezahlung und Überleitung Materialien
Einmalzahlungen Einmalzahlung in 2005 (Bund/VKA):
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - November 2009.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Überleitung zum TV-H Beispiele.
Überleitung zum TV-H Hochschule
Überleitung zum TV-H November 2009 Gewerkschaft
TVöD Schwerpunkte des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst Vortrag am  Strukturelle Neuerungen  Arbeitszeitflexibilisierung.
Von Marc Hessling, Rechtsanwalt in Mülheim an der Ruhr.
Unsere geldwerten Forderungen 6% Lohnerhöhung für alle Beschäftigten 80 Euro mehr für Auszubildende Dynamisierung der Zulagen Übernahme der Eingruppierungsregelung.
Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Die neue Altersteilzeit Kurzdarstellung der wichtigsten Ergebnisse.
FREIWILLIGES ZEITWERTKONTO eine neue Form der Arbeitszeitvergütung.
Reine Maljutin akmas1 Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission und die Auswirkungen und die.
Universität Trier - Abteilung III1 Das neue Tarifrecht ab TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) und TVÜ-Länder (Tarifvertrag.
Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf Teil-Personalversammlung der tarifbeschäftigten.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: September 2014 Mindestlohngesetz.
Stuttgart Tarifrunde 2008 Die neue Altersteilzeit.
Toni Schellenberg – Teamleiter ARGE SGB II Erfurt – Förderinstrumente im Rechtskreis SGB II im Überblick.
Neuregelungen für Ärzte
Neue gesetzliche Regelungen tritt in Kraft Bildungszeitgesetz 1.Juli 2015 Pflegezeitgesetz 1.Januar 2015 Familienpflegezeitgesetz 1.Januar 2015 AR-Attraktivität.
Die Beschlüsse der Regionalkommission Mitte vom
C. Gums Haushalt Teilhaushalt 6 Wesentliche Änderungen gegenüber dem Haushalt 2013 Zuschussbedarf erhöht sich um ,-€ (von ,-€
Verhandlungsergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst vom 30. September 2015 ver.di-Bundesverwaltung, Ressort 12, TS öD.
Einführung einer neuen Entgeltordnung (EGO) im kommunalen Bereich
Arbeitszeit im Kollektivvertrag
Vergütungen an Vereinsvorstände
Pflegestärkungsgesetz II
Herzlich willkommen zur Mitarbeiterversammlung
Das neue Familienpflegezeitgesetz Eckpunkte des Referentenentwurfes
Altersteilzeit Altersvoraussetzung Jahr Frauen Männer
Anwendung des „SUE“-Tarifs des TVÖD zum
Sonderregelungen für Mitarbeiterinnen, die als pädagogische Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder arbeiten Siegfried Wulf.
Industriemechaniker und Werkzeugmechaniker mit ihren Fachrichtungen
Informationsveranstaltung zum „SuE-Tarif“ – Januar 2017
Transparent - sachgerecht - fair
für anerkannte Flüchtlinge Regelungen für die Umsetzung
Homeoffice / Telearbeit – Ein Modell auch für den öffentliche Dienst?
Ich würde liebe ein LEGO- als ein EGO-Haus bauen.
Ausweis der Gewinn-verwendung in der Bilanz
28. Mai a-tarifvertrag Verhandlungsstand.
Aktuelle Informationen zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst 17. Februar 2005 ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher.
Der Referentenentwurf zum KWKG 2016: Ausstiegsszenario oder Zukunftsperspektive? enervis energy advisors GmbH.
Das Thema Pflege aus gewerkschaftlicher Sicht
Gender in Tarifverträgen oder geschlechtergerechte Tarifgestaltung
Fächerabwahl am Ende der Jahrgangsstufe Q2-1
Betriebliche Altersvorsorge
Grundsätze für eine Tarifregelung
Informationen zu den RealschulAbschlussprüfungen 2018/19
Dienstvereinbarung Arbeitszeit
Perspektiven eröffnen - Sozialen Aufstieg ermöglichen - Schutz stärken
Forderungen des Marburger Bundes für die Tarifrunde 2011
Neuer TOP: Brückenteilzeit Foto: Bundesregierung
Informationen zu AT-Angestellten
Einzuhaltende Arbeitszeitregeln beim Fahrpersonal
Mindestlohngesetz Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Tarif- und Besoldungsrunde Länder 2019 Informationen zur Einigung vom 2. März Stand 29. April 2019 ver.di Bezirk Oberpfalz Kathrin Birner.
Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen
 Präsentation transkript:

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 19. Mai 2006 Fachbereich 6 Bund/Länder NRW Gregor Falkenhain 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Ausgangslage Seit Februar 2004 Ausstieg aus TVöD - Verhandlungen - Abschluss Bund/VKA tarifliche Nachwirkung - Neueinstellungen bzw. nach Befristung werden Beschäftigte schlechter gestellt politische Aussage der C-Länder: „stellen uns ohne TV besser - Frage der Zeit, wann die Mehrheit der Beschäftigten ohne Tarifbindung sind“ - Ziel: Aufgabe des Flächentarifvertrages Antwort ver.di: nach monatelangem Versuchen über Verhandlungen Tarifbindung zu schaffen: STREIK Streik: 14 Wochen !!! Merke: gewerkschaftliche Handlungsfähigkeit = Tarifvertrag 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Inhalte des Tarifabschlusses im Überblick Arbeitszeit 38,5 Stunden für bestimmte Bereiche durchschnittliche Arbeitszeit in NRW.: 39,83 Stunden Einmalzahlungen Jahressonderzahlung Leistungsentgelt Allgemeine Mantelfragen Überleitung Maßregelungsklausel Inkrafttreten/Laufzeit Ausblick/Schluss 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Arbeitszeiten in den Ländern Weitere (Streik-)Bereiche bleiben bei 38,5 Std./Wo.: Beschäftigte mit ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit Übrige Dienststellen….. Liste kann landesbezirklich erweitert werden, In NRW arbeiten die Schwerbehinderten mit MdB von 80% 39 Stunden Grundlage 1. Febr. 2006 festgestellte Arbeitszeit Bx38,5 plus Bx 41 plus Diff. zu 38,5 Std. höchstens plus 0,4; plus Ausnahmebereiche umgerechnet ergibt die ergibt neue wöchentliche Arbeitszeit  in NRW von 39,83 Std. d.h. 39 Std. und 50 Min. 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Weitere Regelungen zu Arbeitszeit Bei Teilzeitverträgen mit festgeschriebener Stundenzahl muss auf Antrag diese angepasst werden (Einkommenssicherung!) Unterschiedliche Arbeitszeiten in den Ländern haben keine Auswirkung auf das Tabellenentgelt Inkrafttreten: 1. November 2006 Kann auf landesbezirklicher Ebene frühestens zum 31.12.2007 gekündigt werden damit fast Synchronisation mit VKA/Kommunen hergestellt 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Zuordnungen E 1 ...... Keine Zuweisung aus jetzigen VG E 2 ...... X, IX, IX a 1/1a E 2a..... 1/2/2a 2/2a E 3 ...... VIII 2/3/3a 3/3a E 4 ...... 3/4/4a 4/4a E 5 ...... VII (einschl. Aufsteiger aus VIII) 4/5/5a 5/5a E 6 ...... VI b (einschl. Aufsteiger aus VII) 5/6/6a 6/6a E 7 ...... 6/7/7a 7/7a E 8 ...... V c (einschl. Aufsteiger aus VI b) 7/8/8a 8/8a E 9 ...... V b und IV b (einschl. Aufst. Vc bzw. V b) 9 E 10 .... IV b/IV a (einschl. V a-Starter) E 11 .... IV a/III und III E 12 .... III/II a Unterscheide: E 13 .... II a Überführung aus Vergütungsgruppen E 13 Ü. II a/ I b (11/15-j-Aufstieg) oder E 14 .... IIa / I b (3-6j. Aufstieg) aus „Laufbahnen“ E 15 .... I b/I a, I a (Aufstiegs“ketten“) 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Einmalzahlungen Mit den Bezügen werden in West und Ost ausbezahlt: im Juli 2006: (wird vor Inkrafttreten TV gezahlt) E 1 bis E 8 150,- € E 9 bis E 12 100,- € E 13 bis E 15 50,- € im Januar 2007: (*kann auch bereits 2006 ausbezahlt werden) E 1 bis E 8 310,- € E 9 bis E 12 210,- € E 13 bis E 15 60,- € im September 2007: E 1 bis E 8 450,- € E 9 bis E 12 300,- € E 13 bis E 15 100,- € 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Einmalzahlungen insgesamt E 1 bis E 8 910,- € E 9 bis E 12 610,- € E 13 bis E 15 210,- € Azubi/Schüler ... 300,- € 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Einmalzahlungen Teilzeitbeschäftigte anteilig ihrer vereinbarten Arbeitszeit Auszubildende nach BBiG und Schüler/innen im Pflegebereich für 2006 und 2007: Juli 2006 100,- € Januar 2007 100,- € September 2007 100,- € 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Entgelt Entgelterhöhung: in West: ab 1. Januar 2008 - 2,9 % in Ost: ab 1. Mai 2008 - 2,9 % Hinweis: Ostangleichung bleibt unverändert wie in 2003 beschlossen: Ende 2007/2009 und damit in unmittelbarer Nähe der Entgelterhöhung Beträge werden auf volle 5,- € aufgerundet 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Entgelttabelle TV-L - „Berufserfahrung zählt“ 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Stufenzuordnung 3253,22 Euro Beispiel Grundvergütung : 2636,26 Euro Angestellter ledig BAT IVa 41 Jahr alt Grundvergütung : 2636,26 Euro Ortszuschlag 1: 502,36 Euro allgemeine Zulage: 114,60 Euro Vergleichsentgelt 3253,22 Euro 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Stufenzuordnung  individuelle Zwischenstufe 4/5 der EG 11 Vergleichsentgelt 3253,22 Euro  individuelle Zwischenstufe 4/5 der EG 11  3253,22 Euro vom 1.11.2006 bis 1.1.2008  3380 Euro ab 1.1.2008  3635 Euro ab 1.11.2008 + 2,9% auf volle 5 Euro gerundet ab 1.1. 2008 = 3480 Euro 1.11.2008 Aufrücken in die nächst höhere Stufe plus 2,9% gerundet auf volle 5 Euro = 3740 Euro 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Bewährungs-, Zeit- und Tätigkeitsaufstiegen (50%-Regel): Beendigung von Bewährungs-, Zeit- und Tätigkeitsaufstiegen (50%-Regel): In den EG 5, 6, 8 und für den Bewährungsaufstieg VGr. Vc-Vb BAT findet eine Zuordnung zu einer EG, die der Aufstiegsvergütungsgruppe entspricht, nur noch statt, wenn am Stichtag = 1.11.2006 50% und mehr der maßgeblichen Zeit zurückgelegt sind. die 50%-Regel gilt auch für doppelte Aufstiege; der 2. Aufstieg findet statt, wenn durch die Addition der Zeiten des 1. und des 2. Aufstieges 50% am Stichtag und mehr zurückgelegt sind die Zuordnung zur höheren Entgeltgruppe erfolgt zum Zeitpunkt der Höhergruppierung nach dem alten Tarifrecht 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Einstellungen Ohne Berufserfahrung: Stufe 1 Berufserfahrung über einem Jahr bei demselben Arbeitgeber: volle Berücksichtigung (in entsprechender Tätigkeit) sonst: ab 1 Jahr Beruferfahrung: Stufe 2 ab 31. Januar 2010 ab 3 Jahre Berufserfahrung: Stufe 3 für höhere Stufen „kann“-Regelung 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Entgeltordnung Ab 1.1.2008 Eingruppierungen vorläufig (nicht Überleitung)  kein Besitzstandsschutz noch nicht verhandelt tätigkeitsbezogen diskriminierungsfreier durchlässiger 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Jahressonderzahlung I Arbeitsverhältnis am 30.6.2003 bestanden und in tariflicher Nachwirkung: Entgeltgruppen West Ost E 1 bis E 8 95 % 71,5 % E 9 bis E 11 80 % 60 % E 12/E 13 50 % 45 % E 14/E 15 35 % 30 % des durchschnittlichen Entgelts Juli bis Sept. ohne Überstd. und Leistungszulagen/-prämien 2006 zusätzlich Urlaubsgeld (nach bisherigem Urlaubsgeld-Tarifvertrag) 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Jahressonderzahlung II Beschäftigte die Abweichungen zu Zuwendung und Urlaubsgeld vor diesem TV vereinbart haben: 2006: Anspruch nach der zum 19. Mai 2006 geltenden Landesregelung 2007: Hälfte der Differenzbeträge zusätzlich 2008: Anpassung an „Alt“-Beschäftigte Arbeitgeber kann Anpassung schneller vollziehen Regelung gilt auch für Neueingestellte in 2006/2007 Vereinbarung Jahressonderzahlung kann auf landesbezirklicher Ebene zum 31.12. jeden Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens nach voller Angleichung 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Leistungsentgelt Ab 1. Januar 2007 Leistungsentgelt zusätzlich zum Tabellenentgelt Zielgröße 8 % Start-Volumen: 1 % der ständigen Monatsentgelte aller Tarifbeschäftigten im Vorjahr größerer Topf landesbezirklich möglich Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung Ausgestaltung: landesbezirklicher Tarifvertrag Keine Vereinbarung in 2007: 12 % des September-Entgelts Ausschüttung an alle tariflich möglich (zusätzlich mit Jahressonderzahlung) 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Allg. Mantelfragen I Schadenshaftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsätzlichkeit analog BAT/BAT-O geregelt Entgeltfortzahlung § 71 BAT bleibt für Privatversicherte 26 Wochen Zahlung Krankengeldzuschuss in West und Ost verlängert auf 39 Wochen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Bestimmungen Unkündbarkeit und SR 2y BAT werden wie im TVöD übernommen 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Allg. Mantelfragen II Vorweggewährung von 1 - 2 Stufen möglich (in der Endstufe plus 20 % der Stufe 2) für Personalgewinnung zur Bindung von qualifiziertem Personal Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten Pauschalierung Überstundenentgelte möglich Auszubildende sollen für ein Jahr übernommen werden Azubi ab 2007erhalten Abschlussprämie von 400,- € 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Überleitung Tabelle Strukturausgleiche Bund mit Ergänzung/ Änderungen (Strukturausgleiche ab 1.11.2008 ) Vergleichsentgelt berücksichtigt Ortszuschlag Stufe 1 oder 2 Kinderbezogene Zuschläge - Stichtag: bis zum 31.12.2006 geborene Kinder Beihilfe bleibt für Anspruchsberechtigte am 1.11.2006 unverändert 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Maßregelungsklausel und Inkrafttreten Maßregelungsklausel - Schutz für Streikende Überleitung aller Landesbeschäftigten (Tarif) in TV-L am 1. November 2006 Arbeitszeit tritt 1. November 2006 in Kraft landesbezirklich kündbar zum 31. Dezember 2007 Mindestlaufzeit (Tabelle und sonstiges) bis 31. Dezember 2009 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6

Verhindert: Flächendeckende 40 Std./Woche Vorteile: Einmalzahlung Lineare Erhöhung Sonderzuwendung Erhalt des Flächen-TV für 14 Länder (weitgehende) Tarifeinheit mit Bund u. VKA TV anstatt Lohndiktat 20. Mai 2006 13.11.2018 FB 6