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Bezahlung und Überleitung Materialien

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Präsentation zum Thema: "Bezahlung und Überleitung Materialien"—  Präsentation transkript:

0 Bezahlung und Überleitung Andreas Winter
Das neue Tarifrecht im öffentlichen Dienst Andreas Winter Tarifreferent der dbb tarifunion 13. Dezember 2005 dbb akademie thomasberg Stand: Dezember 2005

1 Bezahlung und Überleitung Materialien
Das neue Tarifrecht im öffentlichen Dienst Materialien Tariftexte TVöD und TVÜ vom 13. September 2005 Folienvortrag Entgelttabellen zum TVöD Berechnungsbeispiele Überleitungsrechner der dbb tarifunion Muster Arbeitsvertrag TVöD Stand: Dezember 2005

2 Ergebnisse Einkommensrunde 2003
Prozessvereinbarung 2003 Einigung auf Kernpunkte für ein neues Tarifrecht: Stärkung der Effektivität und Effizienz des öffentlichen Dienstes Aufgaben- und Leistungsorientierung Kunden- und Marktorientierung Straffung, Vereinfachung und Transparenz Praktikabilität sowie Attraktivität vor allem für Jüngere Diskriminierungsfreiheit einheitliches Tarifrecht für Angestellte und Arbeiter Lösung vom Beamtenrecht Anpassung Ost an West: bis Ende % für VGr X - Vb bzw. Kr. I - VIII und alle Arbeiter bis Ende % für übrige VGr Stand: Dezember 2005

3 Verbesserungen, Chancen
TVÜ / TVöD Verbesserungen, Chancen Gesamtpaket Gesamtpaket Einmalzahlungen Bund/VKA-West (als Regelung zur Einkommensrunde 2005) Anpassungsschritte VKA-Ost (als Regelung zur Einkommensrunde 2005) Jahressonderzahlungen Zuordnung aller Vergütungs- / Lohngruppen zu neuen Entgeltgruppen verlustlose betragsmäßige Überleitung vorhandener Beschäftigter Sicherung der Besitzstände Exspektanzenschutz durch Strukturausgleich einheitliche Entgelttabelle Leistungsorientierung im Rahmen und außerhalb Entgelttabelle VWL / Jubiläumsgeld / Sterbegeld Stand: Dezember 2005

4 Einmalzahlung 2005 Anpassung VKA-Ost
Einkommensrunde Einmalzahlung in 2005 (Bund/VKA): Tarifgebiet West Angestellte und Arbeiter in Vollzeit: Euro jeweils zum April, Juli und Oktober 2005; bei Teilzeit entsprechend geringer; Auszubildende, Schüler, Praktikanten 100 Euro zum Juli Tarifgebiet Ost Bund-Ost: wie Tarifgebiet West VKA-Ost entfällt, dafür Anpassungsschritt von 92,5 % auf 94 % zum 1. Juli 2005 Stand: Dezember 2005

5 Einmalzahlung 2006 Anpassung VKA-Ost
Einkommensrunde Einmalzahlung in 2006 (Bund/VKA): Tarifgebiet West Angestellte und Arbeiter in Vollzeit: Euro jeweils zum April und Juli 2006; bei Teilzeit entsprechend geringer; Auszubildende, Schüler, Praktikanten 100 Euro zum Juli Tarifgebiet Ost Bund: wie Tarifgebiet West VKA-Ost entfällt, dafür Anpassungsschritt von 94 % auf 95,5 % zum 1. Juli 2006 Stand: Dezember 2005

6 Einmalzahlung 2007 Anpassung VKA-Ost
Einkommensrunde Einmalzahlung in 2007 (Bund/VKA): Tarifgebiet West Angestellte und Arbeiter in Vollzeit: Euro jeweils zum April und Juli 2007; bei Teilzeit entsprechend geringer; Auszubildende, Schüler, Praktikanten 100 Euro zum Juli Tarifgebiet Ost Bund: wie Tarifgebiet West VKA-Ost entfällt, dafür Anpassungsschritt von 95,5 % auf 97 % zum 1. Juli 2007 Stand: Dezember 2005

7 Urlaubsgeld, Zuwendung 2005
BAT / MTArb / BMT-G Urlaubsgeld und Zuwendung in 2005: VKA: Urlaubsgeld und Zuwendung unverändert (da vor Inkrafttreten TVöD bzw. Fortgeltung der Tarifverträge bis ) Bund: Arbeitsverhältnis vor dem begründet: Urlaubsgeld und Zuwendung unverändert (siehe VKA) Arbeitsverhältnis ab dem begründet: Zuwendung in gleicher Weise (Anspruchsgrund und –höhe, also 60 Prozent) wie im Jahr 2004 Stand: Dezember 2005

8 Jahressonderzahlung 2006 Jahressonderzahlung in 2006 (Bund/VKA):
TVÜ Jahressonderzahlung in 2006 (Bund/VKA): in allen Entgeltgruppen (West) 82,14 % in allen Entgeltgruppen (Ost) 61,60 % des in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts zuzüglich Erhöhungsbetrag von 255,65 Euro (bisheriges Urlaubsgeld) bzw. 332,34 Euro (EG 1 bis EG 8, Tarifgebiet West) zuzüglich „Besitzstandsregelung Kinder“: 25,56 Euro je Kind Auszahlung im November 2006 Stand: Dezember 2005

9 Jahressonderzahlung ab 2007
TVöD Jahressonderzahlung ab 2007 (Bund/VKA) West Ost in den Entgeltgruppen 1 bis % 67,5 % in den Entgeltgruppen 9 bis % 60 % in den Entgeltgruppen 13 bis % 45 % des in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts Tarifgebiet Ost mit 75 % der jeweiligen Bemessungssätze (insoweit unverändert seit In-Kraft-Treten der TV Zuwendung-O 1991) Auszahlung im November 2007 Jahressonderzahlung ab 2007 dynamisiert Stand: Dezember 2005

10 Zielstellungen TVÜ / TVöD TVÜ stellt sicher
Zuordnung der vorhandenen Angestellten und Arbeiter zu den neuen Entgeltgruppen; bis In-Kraft-Treten neuer Entgeltordnung auch bei Eingruppierungsvorgängen der vorhandenen wie neuer Beschäftigter Überleitung der vorhandenen Angestellten und Arbeiter in den TVöD ohne Einkommensverlust TVöD ist einheitlicher, schlanker und leistungsorientierter Flächentarif, der Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sichert Arbeitsplätze attraktiver und sicherer macht modernen Arbeitsanforderungen genügt mehr Rechtssicherheit schafft (Entgeltordnung) Stand: Dezember 2005

11 Zielstellungen TVÜ TVÜ
Zuordnung der vorhandenen Angestellten und Arbeiter zu den neuen Entgeltgruppen bis In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung voraussichtlich Ende 2007 ist jede Lohn- und Vergütungsgruppe einer neuen Entgeltgruppe (EG 2 bis 15 Ü) der Tabelle zum TVöD zugeordnet ausstehende Aufstiege nach BAT sind in neue Tabelle eingerechnet bzw. erfolgen noch nach Stichtagsregelung bis In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung geregelt sind außerdem Eingruppierungsvorgänge der vorhandenen wie neuer Beschäftigter EG 1 nur für Neueingestellte mit einfachsten Tätigkeiten Stand: Dezember 2005

12 Zielstellungen TVÜ TVÜ
Überleitung der vorhandenen Angestellten und Arbeiter in den TVöD ohne Einkommensverlust ab TVöD löst Manteltarifverträge BAT/-O, MTArb/-O und BMT-G/-O ab; bezirkliche Regelungen bleiben zunächst bestehen (zum Beispiel Leistungszuschläge für Arbeiter der Gemeinden) TVÜ regelt betragsmäßige Überleitung der vorhandenen Angestellten und Arbeiter bei Bund und Gemeinden, sichert bisherige Grundbezüge TVÜ wahrt Besitzstände TVÜ sichert durch Strukturausgleiche die bisherige Einkommensperspektive (Aufstiege, Stufensteigerungen) längerfristig Einstufung in neue TVöD-Entgelttabelle in der Regel zum Stand: Dezember 2005

13 Überleitung Angestellte
Struktur der Überleitung der unter BAT/-O fallenden Angestellten 1. Schritt: Zuordnung der Vergütungsgruppe zur neuen Entgeltgruppe 2. Schritt: Ermittlung der Stufe der neuen Entgeltgruppe (mindestens aber Stufe 2) Bezüge im Monat September 2005 Ermittlung Vergleichsentgelt aus Grundvergütung, Allgemeiner Zulage und Ortszuschlag der Stufe 1 oder 2 oder Konkurrenzfall (beide Ehepartner in TVöD mit je 50 % der Stufendifferenz zwischen Stufe 1 und Stufe 2) Bildung einer individuellen Zwischenstufe 3. Schritt: Besitzstandsregelungen Prüfung, ob Aufstiege nach BAT/-O zu berücksichtigen sind Prüfung, ob Strukturausgleich zusteht (im Regelfall ab Oktober 2007) 4. Schritt: Stufenaufstieg ab in die reguläre Stufe, die über der jeweiligen individuellen Zwischenstufe liegt mit folgenden Stufenlaufzeiten: Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5 Stand: Dezember 2005

14 Überleitung Angestellte 1. Schritt
1. Schritt: Zuordnung der Vergütungsgruppe zur Entgeltgruppe Für alle Vergütungsgruppen ergibt sich gemäß Anlage 2 TVÜ-Bund bzw. Anlage 1 TVÜ-VKA eine neue Entgeltgruppe Für Angestellte kommen in Frage die EG 2, 3, 5, 6, 8, 9 bis EG 15 sowie die Überleitungsgruppe EG 15 Ü In die EG 2 Ü, 4 und 7 werden ausschließlich Arbeiter übergeleitet In EG 1 wird nicht übergeleitet Stand: Dezember 2005

15 Überleitung Angestellte 1. Schritt
Grobstruktur: Anlagen zum TVÜ-Bund bzw TVÜ-VKA Angestellte BAT/-O Vergütungsgruppe zum Stand Beschäftigte TVöD Entgeltgruppe (EG) ab I 15Ü Ia *, Ib ** / Ia 15 Ib *, II ** bzw IIa ** (Bund) / Ib 14 II * bzw IIa * (Bund) 13 III ** / II bzw IIa (Bund) 12 III *, IVa ** / III 11 IVa *, IVb ** / IVa 10 IVb *, Vb *, Vb ** / IVb 9 Vc *,Vc ** / Vb 8 keine Angestellten  7 VIb *, VIb ** / Vc 6 VII *, VII ** / IVb 5 keine Angestellten 4 VIII *, VIII ** / VII 3 IXa *, IX **, X *, IXb ** (Bund) / IXa 2 * ) originär ** ) mit ausstehendem Aufstieg nach / ... Stand: Dezember 2005

16 Überleitung Angestellte 1. Schritt
Beispiel: BAT Vb nach Aufstieg aus Vc Stand: Dezember 2005

17 Überleitung Angestellte 2. Schritt
2. Schritt: Ermittlung der Stufe der neuen Entgeltgruppe Bezüge im Monat September 2005 Ermittlung Vergleichsentgelt Bildung einer individuellen Zwischenstufe (mindestens aber Stufe 2) Ermittlung Vergleichsentgelt aus Bezügen September 2005 mit: • Grundvergütung • Allgemeiner Zulage • Ortszuschlag der Stufe 1 oder 2 oder Konkurrenzfall (beide Ehepartner in TVöD mit je 50 % der Stufendifferenz zwischen Stufe 1 und Stufe 2) • bisherigen Funktionszulagen, soweit sie im TVöD nicht mehr vorgesehen sind (läuft leer) Stand: Dezember 2005

18 Überleitung Angestellte 2. Schritt
Beispiel: 33 Jahre in Vb DA-St 6, OZ-St 4 Angestellte/r Kommune BAT Vb (VKA) nach Bewährungsaufstieg aus Vc Vergütung (Stand `05) Einstieg 1997 mit 25 Jahren in Vc DA-St 2, OZ-St ,90 Höhergruppierung mit 28 Jahren in Vb DA-St 3, OZ-St ,83 verheiratet 2002 mit 29 Jahren in Vb DA-St 4, OZ-St ,75 1. Kind in 2003 mit 30 Jahren in Vb DA-St 4, OZ-St ,32 2. Kind in 2005 mit 33 Jahren in Vb DA-St 6, OZ-St ,80 Stand: Dezember 2005

19 Überleitung Angestellte 2. Schritt
Stand: Dezember 2005

20 Überleitung Angestellte 2. Schritt
Beispiel: 33 Jahre in Vb DA-St 6, OZ-St 4 Vergütung (Stand `05) Stichtag 33 Jahre in Vb DA-St 6, OZ-St ,80 Überleitung 1. Oktober 2005 mit: ,96 609,26 107,44 Summe betragsmäßige Überleitung: ,66 Grundvergütung OZ-St 2 %) Allgemeiner Zulage Stand: Dezember 2005

21 Überleitung Angestellte 2. Schritt
Oktober 2005 bis Oktober 2007 In Stufe 1 wird nicht übergeleitet In Stufe 2 wird übergeleitet, wenn das bisherige Entgelt unter dem Betrag der Stufe 2 liegt (außer EG 15 Ü Bund) Individuelle Endstufe Stufe 6 Individuelle Zwischen- stufe Bisherige Entgelte, die über Stufe 6 liegen (EG 9 bis EG 15 Ü nur VKA) Bisherige Entgelte, die zwischen Stufe 3 / 4 liegen = Stufe 5 Individuelle Zwischen- stufe Bisherige Entgelte, die zwischen Stufe 5 / 6 liegen (EG 9 bis EG 15 Ü Bund = Individuelle Endstufe) Bisherige Entgelte, die zwischen Stufe 2 / 3 liegen = Stufe 4 Individuelle Zwischen- stufe Bisherige Entgelte, die zwischen Stufe 4 / 5 liegen Stufe 3 Individuelle Zwischen- stufe Stufe 2 bei EG 15 Ü Bund möglich Stufe 1 Stand: Dezember 2005

22 die zwischen Stufe 2 / 3 liegen
Überleitung Angestellte 2. Schritt Beispiel: 33 Jahre in Vb DA-St 6, OZ-St 4 Stufe 6 Beispiel: Vb DA-St 6, OZ-St 2 2.654,66 = Individuelle Zwischen- stufe Stufe 5 Individuelle Zwischen- stufe Bisherige Entgelte, die zwischen Stufe 2 / 3 liegen = Stufe 4 Individuelle Zwischen- stufe 2.730 Stufe 3 Individuelle Zwischen- stufe 2.410 Beispiel EG 9 Stufe 2 Stand: Dezember 2005

23 Überleitung Angestellte 3. Schritt
Besitzstand insbesondere für Kinder (kinderbezogener Anteil Ortszuschlag) Sonderregelungen für funktionsbezogene Zulagen und insbesondere für Techniker-/Programmierer- und Meisterzulagen Sonderregelungen bei Vergütungsgruppenzulagen Prüfung, ob Aufstiege zu berücksichtigen sind Sonderregelungen bei Aufstiegen, die nach BAT erfolgen würden im Oktober 2005, in der Zeit zwischen November 2005 bis Ende September 2007, ab Oktober 2007 Prüfung, ob Strukturausgleich zusteht (Vertrauensschutz) Stand: Dezember 2005

24 Überleitung Angestellte 3. Schritt
Besitzstand insbesondere für Kinder (kinderbezogener Anteil Ortszuschlag) Sonderregelungen für funktionsbezogene Zulagen und insbesondere für Techniker-/Programmierer- und Meisterzulagen Sonderregelungen bei Vergütungsgruppenzulagen Stand: Dezember 2005

25 Überleitung Angestellte 3. Schritt
Beispiel: 33 Jahre in Vb DA-St 6, OZ-St 4 Entgelt TVÜ/TVöD September 2005 BAT Vb DA-St 6, OZ-St ,80 1. Oktober 2005 EG 9 Zwischenstufe 3 / 4 Individuelle Zwischenstufe ,66 Besitzstand: OZ-St 3 und höher als dynam. individuelle Zulage ,14 Summe: ,80 Stand: Dezember 2005

26 Überleitung Angestellte 3. Schritt
kinderbezogener Besitzstand Kinderanteil am Ortszuschlag gesichert: Durch individuelle Zulage kinderbezogener Anteil am OZ für alle Kinder, die vor 1. Januar 2006 geboren sind, dynamisch und für die Dauer des Kindergeldbezugs kinderbezogener Zuschlag zur Zuwendung 2005 und zur Jahressonderzahlung 2006 von 25,56 Euro je Kind Stand: Dezember 2005

27 Überleitung Angestellte 3. Schritt
weitere Besitzstände Weitere Besitzstände gesichert: Durch individuelle Zulage werden bereits gewährte Vergütungsgruppenzulagen ausstehende Vergütungsgruppenzulagen ab dem Zeitpunkt der individuellen Voraussetzungen (ohne vorherigen Aufstieg) sowie bei vorherigem Aufstieg unter Anwendung der 50%-Klausel tätigkeitsbezogene Zulagen wie Meister, Techniker- und Programmiererzulage bei entsprechender Tätigkeit (bis In-Kraft-Treten Entgeltordnung voraussichtlich Ende 2007) (un-) befristet und dynamisiert fortgezahlt Stand: Dezember 2005

28 Überleitung Angestellte 3. Schritt
Prüfung, ob BAT-Aufstiege zu berücksichtigen sind Sonderregelungen bei Aufstiegen, die nach BAT erfolgen würden im Oktober 2005, in der Zeit zwischen November 2005 bis Ende September 2007, ab Oktober 2007 Der TVöD selbst gewährt keine neuen Ansprüche auf Bewährungs-, Zeit-, und Tätigkeitsaufstiege Stand: Dezember 2005

29 Überleitung Angestellte 3. Schritt
BAT-Aufstieg Ausstehende Bewährungs-, Fallgruppen- oder Tätigkeitsaufstiege: bei BAT-Aufstieg noch im Oktober 2005 erfolgt betragsmäßige Überleitung, als wäre bereits im September höhergruppiert bei BAT-Aufstieg zwischen und erfolgt bei a) VGr, die in EG 3, 5, 6 oder 8 übergeleitet werden: Eingruppierung in die jeweils nächst höhere Entgeltgruppe zum individuellen Zeitpunkt der Höhergruppierung nach BAT (§ 8 Abs 3 TVÜ) b) VGr, die in EG 2 sowie 9 bis 15 übergeleitet werden: Neuberechnung des Vergleichsentgelts zum individuellen Zeitpunkt der Höhergruppierung nach BAT, es bleibt bei der zugeordneten EG (§ 8 Abs 3 TVÜ) VGr, die in EG 3, 5, 6 oder 8 übergeleitet werden: bei BAT-Aufstieg ab Oktober 2007 ist unter Anwendung der 50%-Klausel eine höhere EG möglich, wenn am die Hälfte der Zeit für den BAT-Aufstieg bereits abgelaufen war VGr, die in EG 2 sowie 9 bis 15: ausstehender BAT-Aufstieg ab Oktober 2007 ist bereits in den Tabellenentgelten berücksichtigt Stand: Dezember 2005

30 Überleitung Angestellte 3. Schritt
Anwendungsfälle der 50%-Klausel VGr, die in EG 3, 5, 6, oder 8 übergeleitet werden BAT-Aufstieg in die höhere EG zum individuellen Zeitpunkt, wenn am bereits mindestens die Hälfte der Bewährungs/-Tätigkeitszeit abgelaufen ist (50%-Klausel) und - beim Bewährungsaufstieg Bewährungsfeststellung analog § 23a Satz 2 BAT (keine Anhaltspunkte, die bei Fortgeltung BAT entgegenstehen würden) - Tätigkeit, die Aufstieg ermöglicht hätte, weiter ausgeübt wurde (betrifft Bewährungs- wie Tätigkeitsaufstieg) Merke: hälftiger Ablauf ist Bedingung nur bei BAT-Aufstieg ab Oktober 2007 Stand: Dezember 2005

31 Überleitung Angestellte 3. Schritt
VGr in EG 3, 5, 6 oder 8 übergeleitet Bei Höhergruppierung nach BAT vor folgt ab „Aufstieg“ Entgelt aus höherer EG aus der Stufe, die mindestens dem bisherigen individuellen Entgelt entspricht mindestens aber aus Stufe 2 unabhängig vom Ablauf der Bewährungs/-Tätigkeitszeit am Systematik für VGr, die in EG 3, 5, 6 oder 8 übergeleitet werden nach §§ 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 3 TVÜ Stufe 6 Stufe 5 = 2.493 Stufe 6 Stufe 4 = 2.430 Individuelle Zwischen- stufe Stufe 3 = 2.285 = 2.330 vor : Vc nach Aufstieg aus VIb Stufe 5 = EG 8 Stufe 2 = 2.240 Individuelle Zwischen- stufe = 2.220 = 2.140 Stufe 4 ≈ 2.190 Individuelle Zwischen- stufe = 2.155 Stufe 3 am : VIb mit ausstehendem Aufstieg nach Vc = EG 6 Stand: Dezember 2005

32 5 Euro als Garantiebetrag
Überleitung Angestellte 3. Schritt VGr in EG 3, 5, 6 oder 8 übergeleitet Bei Höhergruppierung nach BAT ab folgt ab „Aufstieg“ Entgelt aus höherer EG aus der Stufe mit mindestens dem bisherigen Tabellenentgelt, mindestens aber aus Stufe 2 mindestens aber mit Unterschiedsbetrag von 25 Euro (Garantiebetrag), wenn am Bewährungs/- Tätigkeitszeit mind. zur Hälfte absolviert Systematik für alle EG 1 bis 8 nach § 17 Abs. 4 TVöD (Aufstiege nach BAT wie nach TVöD originär) Stufe 6 Stufe 5 = 2.493 Stufe 4 = 2.430 Stufe 6 Stufe 3 = 2.330 nach : Vc nach Aufstieg aus VIb Stufe 5 = 2.285 = EG 8 = 2.240 = 2.220 + 5 Euro als Garantiebetrag = 2.245 ≈ 2.190 am : VIb mit ausstehendem Aufstieg nach Vc = EG 6 Stand: Dezember 2005

33 Überleitung Angestellte 3. Schritt
VGr in EG 2 oder 9 bis 15 übergeleitet VGr, die in EG 2 sowie 9 bis 15 übergeleitet werden keine Anwendungsfälle der 50%-Klausel ausstehende „Aufstiege“ sind in die TVöD-Tabelle eingerechnet. Das heißt: Tabelle berücksichtigt BAT-Höhergruppierungen bereits in den Stufenbeträgen Besonderheit: Bei BAT-Aufstieg zwischen und erfolgt betragsmäßiger „Aufstieg“ ohne Änderung der EG, wenn - beim Bewährungsaufstieg eine Bewährungsfeststellung möglich ist und - Tätigkeit, die Aufstieg ermöglicht hätte, weiter ausgeübt wurde Folge: - Vergleichsentgelt wird aufgrund Höhergruppierung neu berechnet, EG bleibt - etwaiger Strukturausgleich entfällt, Einstufung zum aber ausgehend von höherem Vergleichsentgelt Stand: Dezember 2005

34 Überleitung Angestellte 3. Schritt
VGr in EG 2 oder 9 bis 15 übergeleitet Bei Höhergruppierung nach BAT vor folgt ab „Aufstieg“ Entgelt aus gleicher EG aus individueller Zwischenstufe, die dem Vergleichsentgelt nach Aufstieg entspricht unabhängig vom Ablauf der Bewährungs/-Tätigkeitszeit am BAT-Aufstiege ab sind in TVöD- Tabelle eingearbeitet Aufstiege nach TVöD siehe § 17 Abs. 4 TVöD Systematik für VGr, die in EG 2 oder EG 9 bis 15 übergeleitet werden nach §§ 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 3 TVÜ Stufe 6 Individuelle Zwischen- stufe = 3.180 Stufe 5 ≈ 3.028 Individuelle Zwischen- stufe als neues Vergleichsentgelt aus IVb = 2.980 vor : IVb nach Aufstieg aus Vb = EG 9 Stufe 5 Individuelle Zwischen- stufe = 2.980 Stufe 4 ≈ 2.744 Individuelle Zwischen- stufe als altes Vergleichsentgelt aus Vb am : Vb mit ausstehendem Aufstieg nach IVb = 2.730 = EG 9 Stand: Dezember 2005

35 Überleitung Angestellte 3. Schritt
Strukturausgleich Keine Sicherung ausstehender Lebensaltersaufstiege, aber Ausgleich durch Strukturausgleiche : Ausgleich für verringerte Entgeltperspektive der neuen Stufenstruktur gegenüber übergeleiteten Angestellten Dadurch Sicherstellen der „Wippenfunktion“ der neuen Tabelle bei den Übergeleiteten: Ziel: höheres Entgelt für Jüngere korrespondiert mit abgeflachtem Entgeltanstieg der hinteren Stufenbeträge Aufgabe: Berechnungen zu allen VGr: alle Aufstiege und alle denkbaren Überleitungszeitpunkte, jeweils nach Familienstand (ledig, verheiratet sowie beide Eheleute je zur Hälfte ortszuschlagsberechtigt) Lösung: Einzelfallberechnungen zu allen übergeleiteten Angestellten auf Basis fiktiver Erwerbsverläufe Stand: Dezember 2005

36 Überleitung Angestellte 3. Schritt
Strukturausgleich Für Übergeleitete bei Bund (167) und Kommunen mit Kr (320) Ausgleichstatbestände nach Dienst- bzw. Lebensaltersstufe, Vergütungs- und Fallgruppe und Familienstand erweiterter Vertrauensschutz zum Überleitungszeitpunkt gewahrt keine Anrechnung oder Aufzehrung (außer bei Höhergruppierung nach altem Recht), aber nicht auch Dynamisierung in der Regel ab Strukturausgleichsbeträge als monatliche Zulage zum Tabellenentgelt: - zwischen 15 und 270 EURO (VKA) bzw. 20 und 110 EURO (Bund) - schon ab , zum Teil erst ab für 2 bis 9 Jahre oder dauerhaft (vor allem Bund) - in allen EG (VKA), Bund ohne EG 5 Stand: Dezember 2005

37 Überleitung Angestellte 3. Schritt
Beispiel 33 Jahre in Vb DA-St 6, OZ-St 4 Entgelt TVÜ/TVöD Für 2 Jahre: EG 9 Zwischenstufe 3 / ,66 Besitzstand: solange Kindergeldanspruch ,14 Einmalzahlungen: 2005 (zu 1/3), 2006 und 2007 je ,00 Einstufung am 1. Oktober 2007: EG 9 Stufe , ,14 Strukturausgleich: für 9 Jahre ,00 Entwicklungsstufe nach 9 Jahren: EG 9 (End-) Stufe , , ,14 Vergleich BAT: Vb (End-) St 10, OZ-St ,89 (Kinder je 18 Jahre) Vb (End-) St 10, OZ-St ,75 Stand: Dezember 2005

38 Überleitung Angestellte 3. Schritt
Beispiel: Vergleich TVöD - BAT Stand: Dezember 2005

39 Überleitung Angestellte 3. Schritt
Beispiel: Vergleich TVöD - BAT Stand: Dezember 2005

40 Überleitung Angestellte 4. Schritt
4. Schritt: weiterer Stufenaufstieg in der Regel erst ab nach TVöD-Tabelle Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5 Individuelle Endstufe (Stufe 6+ bzw. 5+ bei Bund EG 9 bis 15) bleibt dynamisiert Stand: Dezember 2005

41 Überleitung Angestellte 4. Schritt
Stufenaufstiege ab Individuelle Endstufe am (nach 2 Jahren in mindestens Stufe 2 oder in individueller Zwischenstufe) erfolgt ein Aufrücken in die nächst höhere reguläre Stufe 3, 4, 5 oder 6 Weiterer Stufenaufstieg nach TVöD Stufe 6 Individuelle Zwischen- stufe nach 5 Jahren in Stufe 5 Bisherige Entgelte, die über Stufe 6 liegen (EG 9 bis EG 15 Ü nur VKA) Stufe 5 Individuelle Zwischen- stufe nach 4 Jahren in Stufe 4 Stufe 4 Individuelle Zwischen- stufe nach 3 Jahren in Stufe 3 Stufe 3 Individuelle Zwischen- stufe Stufe 2 nach 2 Jahren in Stufe 2 bei EG 15 Ü Bund Stufe 1 Stand: Dezember 2005

42 Überleitung Arbeiter Struktur der Überleitung der unter MTArb/-O und BMT-G/-O fallenden Arbeiter 1. Schritt: Zuordnung der Lohngruppe zur neuen Entgeltgruppe 2. Schritt: Ermittlung der Stufe der neuen Entgeltgruppe - entsprechend zur Beschäftigungszeit - oder, wenn für Beschäftigten günstiger, individuelle Zwischenstufe anhand Monatstabellenlohn September 2005 (mindestens aber Stufe 2) 3. Schritt: Besitzstand für Kinder (kinderbezogener Anteil Sozialzuschlag) 4. Schritt: weiterer Stufenaufstieg nach TVöD-Tabelle Stufe 3 ab dem 4. Jahr Beschäftigungszeit Stufe 4 ab dem 7. Jahr Beschäftigungszeit Stufe 5 ab dem 11. Jahr Beschäftigungszeit - Stufe 6 ab dem 16. Jahr Beschäftigungszeit oder aus individueller Zwischenstufe nach Ablauf der Beschäftigungszeit Stand: Dezember 2005

43 Überleitung Arbeiter 1. Schritt
1. Schritt: Zuordnung der Lohngruppe zur Entgeltgruppe Für alle Lohngruppen ergibt sich gemäß Anlage 2 TVÜ-Bund bzw. Anlage 1 TVÜ-VKA eine neue Entgeltgruppe Für Arbeiter kommen in Frage EG 2 bis EG 9 sowie die Überleitungsgruppe EG 2 Ü In die EG 10 bis 15 sowie 15 Ü werden ausschließlich Angestellte übergeleitet In EG 1 wird nicht übergeleitet Stand: Dezember 2005

44 Arbeiter MTArb/-O bzw BMTG/-O
Überleitung Arbeiter 1. Schritt Arbeiter MTArb/-O bzw BMTG/-O Lohngruppe zum Stand Beschäftigte TVöD Entgeltgruppe (EG) ab keine Arbeiter 15Ü 15 14 13 12 11 10 9 8a *, 8 ** / 8a, 7 ** / 8a 8 7a *, 7 ** / 7a, 6 ** / 7a 7 6a *, 6 ** / 6a, 5 ** / 6a 6 5a *, 5 ** / 5a, 4 ** / 5a 5 4a *, 4 ** / 4a, 3 ** / 4a 4 3a *, 3 ** / 3a, 2a ** / 3a, 2 ** / 3a 3 2a *, 2 ** / 2a, 1 ** / 2a 1a *, 1 ** / 1a 2 * ) originär ** ) mit ausstehendem Aufstieg nach / ... Stand: Dezember 2005

45 Überleitung Arbeiter 2. Schritt
2. Schritt: Ermittlung der Stufe der neuen Entgeltgruppe - entsprechend zur Beschäftigungszeit - oder, wenn für Beschäftigten günstiger, individuelle Zwischenstufe anhand Monatstabellenlohn September 2005 (mindestens aber Stufe 2) = sogenannte Günstigkeitsprüfung Beispiel: Arbeiter eingestellt Juni 1994 in LGr 5 mit Aufstiegen nach LGr 6 und 6a Zuordnung zu EG 6 Stand: Dezember 2005

46 Überleitung Arbeiter 2. Schritt
Beispiel Günstigerprüfung Beginn der Beschäftigungszeit Einstellung in LGr 5 mit Aufstiegen nach LGr 6 und 6a Am Stichtag in LGr 6a Stufe ,14 € Überleitung in Entgeltgruppe (EG) 6 Beschäftigungszeit 11 Jahre 4 Monate ergibt Stufe € Individuelle Zwischenstufe 4 / 5 Stand: Dezember 2005

47 Überleitung Arbeiter 3. Schritt
Besitzstand 3. Schritt: Besitzstand für Kinder (kinderbezogener Anteil Sozialzuschlag) Kinderanteil Sozialzuschlag gesichert: Durch individuelle Zulage kinderbezogener Anteil am Sozialzuschlag für alle Kinder, die vor 1. Januar 2006 geboren sind, dynamisch und für die Dauer des Kindergeldbezugs kinderbezogener Zuschlag zur Zuwendung 2005 und zur Jahressonderzahlung 2006 von 25,56 Euro je Kind Stand: Dezember 2005

48 Überleitung Arbeiter 4. Schritt
Stufenaufstiege ab 4. Schritt: weiterer Stufenaufstieg nach TVöD-Tabelle - Stufe 3 nach 3 Jahren Beschäftigungszeit Stufe 4 nach 6 Jahren Beschäftigungszeit Stufe 5 nach 10 Jahren Beschäftigungszeit - Stufe 6 nach 15 Jahren Beschäftigungszeit - oder aus individueller Zwischenstufe nach Ablauf der entsprechenden Beschäftigungszeit, wenn Monatstabellenlohn September 2005 günstiger war Stand: Dezember 2005

49 Überleitung Arbeiter 4. Schritt
Stufenaufstiege ab Individuelle Endstufe Stufe vorrangig nach Beschäftigungszeit, das heißt, als hätten die Stufenlaufzeiten nach TVöD-Tabelle bereits ab Einstellung gegolten (mindestens aber Stufe 2) Nachrangig, wenn günstiger, nach Vergleichsentgelt als individuelle Zwischenstufe Stufe 6 Individuelle Zwischen- stufe Bisherige Entgelte, die über Stufe 6 liegen (EG 9 nur VKA) nach 15 Jahren Beschäfti-gungszeit Stufe 5 Individuelle Zwischen- stufe nach 10 Jahren Beschäfti-gungszeit Stufe 4 Individuelle Zwischen- stufe nach 6 Jahren Beschäfti-gungszeit Stufe 3 Individuelle Zwischen- stufe Stufe 2 nach 3 Jahren Beschäfti-gungszeit nach 1 Jahr Beschäfti-gungszeit Stufe 1 Stand: Dezember 2005

50 Überleitung Arbeiter 4. Schritt
Beispiel Stufenaufstieg Beginn der Beschäftigungszeit Einstellung in LGr 5 mit Aufstiegen nach LGr 6 und 6a Am Stichtag in LGr 6a Stufe ,14 € Überleitung in Entgeltgruppe (EG) 6 Beschäftigungszeit 11 Jahre 4 Monate ergibt Stufe € nach 15 Jahren Beschäftigungszeit ab , also nach nur 3 Jahren 8 Monaten in Stufe 5, folgt ab Entgelt aus Stufe € Individuelle Zwischenstufe 4 / 5 Stand: Dezember 2005

51 Entgelttabelle Struktur
TVöD Tabellenstruktur 15 EG mit regelmäßig 6 Stufen 2 Stufen Grundentgelt: Einstieg in Stufe 1 (90% von Stufe 2, Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1) 4 Entwicklungsstufen Stufenlaufzeiten von 2 Jahren in Stufe 2 bis 5 Jahren in Stufe 5 keine Stufe 1 für Übergeleitete Mehr für jüngere Beschäftigte Anerkennung förderlicher (Vor-) Zeiten: Neueinstellung bis in Stufe 3 Neue EG 1, von Euro bis Euro, im Durchschnitt Euro (8,60 € / Stunde) Regelung für von Privatisierung und Outsourcing bedrohte Bereiche: Abweichungen durch Tarifvertrag für EG 1 bis EG 4 bis zu einer vereinbarten Untergrenze innerhalb der Spannbreite der EG 1 (un- bzw. angelernte Tätigkeiten) Stand: Dezember 2005

52 Entgelttabelle Bund Neueingestellte: TVöD pur TVöD
Stand: Dezember 2005

53 Entgelttabelle VKA Neueingestellte: TVöD pur TVöD Stand: Dezember 2005

54 Entgelttabelle Bund Übergeleitete: TVöD plus TVÜ TVöD
Stand: Dezember 2005

55 Leistungsorientierte Bezahlung
Neuordnung der Bezahlung TVöD Leistungsorientierung der neuen Bezahlung nach Tarif im Rahmen der Tabellenstruktur TVöD In den Entwicklungsstufen kann sich die Stufenlaufzeit in Abhängigkeit zur individuellen Leistung verlängern bzw. verkürzen außerhalb der Tabellenstruktur durch variable leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt „on top“ Startvolumen 2007 von 1% der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres beim jeweiligen Arbeitgeber, Zielvolumen 8% Stand: Dezember 2005

56 Leistungsbezogener Stufenaufstieg
LOB im Rahmen der Tabelle TVöD leistungsbezogene Stufenzuordnung Zeit für Erreichen der Stufen 4 – 6 in Abhängigkeit zu individueller Leistung Verkürzung bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung Verlängerung bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung (Leistungsminderungen auf Grund Arbeitsunfall / Berufskrankheit sind angemessen zu berücksichtigen) Verlängerung wird jährlich überprüft, Mitwirkung betrieblicher Kommission (Parität) Katalog unschädlicher Unterbrechungen, andere (bspw. Elternzeit bis zu 5 Jahre) werden auf Stufenlaufzeit nicht angerechnet Bei anderer, längerer als 3-jähriger Unterbrechung bzw. Elternzeit von mehr als 5 Jahren erfolgt Rückstufung Leistungsbezogene Stufenaufstiege dienen der Personalentwicklung, sind unabhängig von materiellen Leistungsanreizen (§ 18 TVöD) Stand: Dezember 2005

57 Leistungsorientierte Bezahlung „on top“
LOB außerhalb der Tabelle TVöD Leistungsentgelt (Bund § 18 TVöD) Start-Ziel-Modell (Einstieg mit 1 Prozent ab 2007, Zielvolumen 8 Prozent) Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt Auszahlungszwang des Leistungsentgelts, zusatzversorgungspflichtig wenn bis kein Bundestarifvertrag, dann im Dezember Prozent des Tabellenentgelts für September; wenn nicht bis , dann unbefristete Sanktionslösung in Höhe von 6 Prozent für Folgejahre Näheres (wie die individuelle Bemessung des Leistungsentgelts anhand vorrangig einer Zielvereinbarung) regelt ein Bundestarifvertrag Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung eines Leistungsentgelts löst keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen aus; umgekehrt sind arbeitsrechtliche Maßnahmen nicht durch Teilnahme an bzw. durch Gewährung von Leistungsentgelt ausgeschlossen Stand: Dezember 2005

58 Leistungsorientierte Bezahlung „on top“
LOB außerhalb der Tabelle TVöD Leistungsentgelt (VKA § 18 TVöD) Start-Ziel-Modell (Einstieg mit 1 Prozent ab 2007, Zielvolumen 8 Prozent) Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt Auszahlungszwang des Leistungsentgelts, zusatzversorgungspflichtig wenn bis keine betriebliche Regelung, dann im Dezember Prozent des Tabellenentgelts für September; wenn nicht bis , dann unbefristete Sanktionslösung in Höhe von 6 Prozent für Folgejahre Feststellung oder Bewertung von Leistungen geschieht durch das Vergleichen von Zielerreichungen mit den in der Zielvereinbarung angestrebten Zielen oder über eine systematische Leistungsbewertung Bei der Entwicklung und beim ständigen Controlling des betrieblichen Systems wirkt eine betriebliche Kommission mit (paritätische Benennung) Stand: Dezember 2005

59 Eingruppierung künftige einheitliche Entgeltordnung
TVöD künftige einheitliche Entgeltordnung Oberbegriffe und ausfüllende Beispiele, Rahmenregelung mit der Möglichkeit einer Ausgestaltung auf landesbezirklicher Ebene und Möglichkeit von spartenspezifischen Regelungen 15 Entgeltgruppen, Qualifikationsebenen in EG 5, 9 und 13 mit Heraushebungen EG 5 Facharbeiterniveau, in der Regel 3-jährige Ausbildung in anerkanntem Ausbildungsberuf, unterhalb EG 5 bestehen weitere Entgeltgruppen für an- und ungelernte Tätigkeiten EG 9 Fachhochschulabschluss (Bachelor) EG 13 Abschluss an einer wissenschaftliche Hochschule (Master) Kriterien der Heraushebungen Wegfall von Bewährungs- und Zeitaufstiegen Tätigkeitsbezug der Eingruppierung Stand: Dezember 2005

60 Eingruppierung künftige zentrale Eingruppierungsvorschrift
TVöD künftige zentrale Eingruppierungsvorschrift Tarifautomatik bleibt Durchlässigkeit für „Sonstige“ Anknüpfung an Arbeitsvorgänge, zeitliches Maß Vorübergehende Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten Wegen des engen Zusammenhangs von Eingruppierung liegt zunächst nur Zwischenstand vor. Das jetzige Eingruppierungssystem wird als Übergangsregelung bei In-Kraft-Setzen des TVÖD zunächst bis Ende 2007 weitergelten Stand: Dezember 2005

61 VWL Jubiläums- /Sterbegeld
TVöD Vermögenswirksame Leistungen Vollbeschäftigte erhalten 6,65 Euro/Monat nach Maßgabe VermögensbildungsG Nicht Vollbeschäftigte zeitanteilig Jubiläumsgeld Bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren 350 Euro 40 Jahren 500 Euro für Voll- wie Teilzeitbeschäftigte West und Ost Sterbegeld Tabellenentgelt für restliche Tage des Sterbemonats und für 2 weitere Monate in einer Summe Stand: Dezember 2005

62 Überleitungsrechner der dbb tarifunion
Individuelle Berechnung und Darstellung der Überleitung Stand: Dezember 2005


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