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Informationen zum Tarifabschluss 2005

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Präsentation zum Thema: "Informationen zum Tarifabschluss 2005"—  Präsentation transkript:

1 Informationen zum Tarifabschluss 2005
ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

2 ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Überblick TV öD tritt am 1. Oktober 2005 für alle in Kraft Einigung über die Entgelttabellen und Überleitung Strittige Punkte wurden geklärt Sicherung der Besitzstände Zukünftig bessere Bezahlung Jüngerer Erhalt der Unkündbarkeit Keine Nullrunde Arbeitszeit Bund: Generell 39 Stunden pro Woche VKA: Landesbezirkliche Öffnungsklauseln Laufzeit: 35 Monate ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

3 ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Arbeitszeit Bund 39 Stunden Ost und West 0,5 Stunden mehr im Westen 1 Stunde Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich im Osten VKA Unverändert 38,5 (West) und 40 Stunden (Ost) Einführung einer Landesbezirklichen Öffnungsklausel: Arbeitszeitverlängerung bis zu 40 Stunden pro Woche ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

4 ver.di ist nach wie vor gegen längere Arbeitszeiten
Schwierige Entscheidung Arbeitszeitverlängerung vernichtet Arbeitsplätze! ver.di ist gegen Arbeitszeitverlängerung Ultimatum der Arbeitgeber für einen Abschluss VKA hat auf Bewegung bei Arbeitszeit bestanden Bund hat sich angeschlossen ver.di ist nach wie vor gegen längere Arbeitszeiten ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

5 ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Einführung TV öD Durchbruch bei den Verhandlungen erreicht Offene Punkte geklärt: Zum Beispiel: Urlaubsansprüche geregelt Entgeltfortzahlung für 39 Wochen gesichert Bisherige Einigungen wurden übernommen Klärung letzter offener Punkte vereinbart ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

6 Tabelle und Überleitung
Einheitliche Tabellenstruktur für alle Beschäftigten Auch Kranken- und Altenpflege integriert Überleitung und Strukturausgleich sichern bisherige Einkommen Für die Zukunft werden Jüngere deutlich besser gestellt Ortszuschlag Stufe 2 wurde anteilig eingebaut Zuschläge für bis zum geborene Kinder bleiben erhalten Erarbeitung der endgültigen Entgeltordnung bis 2006 ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

7 ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

8 ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Entgelttabelle ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

9 ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Entgelttabelle ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

10 Entgelttabelle - Kr-Bereich
ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

11 ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Einmalzahlung Bund (West und Ost) und VKA (West) 2005: 1. April, 1. Juli, 1. Oktober je 100 Euro 2006: 1. April und 1. Juli je 150 Euro 2007: 1. April und 1. Juli je 150 Euro Auszubildende: 1. Juli ( ) je 100 Euro VKA (Ost) Anhebung des Bemessungssatz jeweils zum 1. Juli um 1,5 % (auch für Auszubildende) ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

12 Leistungsorientierte Bezahlung
Start-Zielmodell Beginn 2007 mit 1 % Zielgröße 8% Auszahlungspflicht Finanzierung aus - Umwandlung Zuwendung, - Rückflüssen aus Besitzstand und - Veränderungen heutiger Entgelte (Start) Zusätzlich zum regulären Entgelt Rahmenregelung zur betriebl. Ausgestaltung Bezüglich der Leistungs- und Ertragsorientierung gibt es mit den Arbeitgebern Einigung über ein Start/Zielmodell. Die von den Arbeitgebern regelmäßig wieder eingeforderte leistungsabhängige Hemmung oder Beschleunigung von Aufstiegen wird von ver.di hingegen abgelehnt. Im Bezug auf das Start-Zielmodell haben sich ver.di und die Arbeitgeber darauf verständigt, dass diese leistungsbezogenen Entgelte nur „On-Top“ gezahlt werden dürfen. Eine leistungsabhängige Kürzung des Entgelts gibt es mit ver.di nicht. Das Volumen beträgt anfangs (2006) zwei Prozent der Jahresentgeltsumme der Beschäftigten des Betriebs oder der Dienststelle. Es wird gespeist aus einem festzulegenden Anteil aus Lohn- und Vergütungserhöhungen, Rückflüssen aus der Besitzstandswahrung (bei Ausscheiden von Beschäftigten) und Strukturänderungen am heutigen Bezahlungssystem. Später soll es bis auf acht Prozent der Jahresentgeltsumme steigen und nur noch aus Rückflüssen der Besitzstandswahrung und den in Entgeltrunden vereinbarten Anteilen finanziert werden. Das Volumen der leistungsbezogenen Entgeltbestandteile muss ausgezahlt, kann also nicht zur Haushaltssanierung verwandt werden. Die Betriebsparteien gestalten dieses System auf der Grundlage einer tarifvertraglichen Rahmenregelung. Kann der Personalrat sich mit dem Arbeitgeber nicht einigen, gilt statt einer Dienstvereinbarung der Tarifvertrag (TV-Formulierung zu Dienstvereinbarung siehe „Arbeitszeit“). Im Tarifvertrag sind die Grundsätze zu regeln, unter anderem wie die Leistung nach objektiven Kriterien (zum Beispiel über Zielvereinbarungen) festzustellen ist. Erste Grundsätze wurden in der Projektgruppe A3 erarbeitet (Niederschrift A3 24./ ). (Details finden sich im TS 87/04) ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

13 ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Jahressonderzahlung Beibehaltung der bisherigen Reglung für 2005 und 2006 Urlaubsgeld Sonderzuwendung in Höhe von 82,14 % (61,61 %) Ab 2007: Dynamisierte Jahressonderzahlung EG : 90 % EG : 80 % EG : 60 % Bezüglich der Leistungs- und Ertragsorientierung gibt es mit den Arbeitgebern Einigung über ein Start/Zielmodell. Die von den Arbeitgebern regelmäßig wieder eingeforderte leistungsabhängige Hemmung oder Beschleunigung von Aufstiegen wird von ver.di hingegen abgelehnt. Im Bezug auf das Start-Zielmodell haben sich ver.di und die Arbeitgeber darauf verständigt, dass diese leistungsbezogenen Entgelte nur „On-Top“ gezahlt werden dürfen. Eine leistungsabhängige Kürzung des Entgelts gibt es mit ver.di nicht. Das Volumen beträgt anfangs (2006) zwei Prozent der Jahresentgeltsumme der Beschäftigten des Betriebs oder der Dienststelle. Es wird gespeist aus einem festzulegenden Anteil aus Lohn- und Vergütungserhöhungen, Rückflüssen aus der Besitzstandswahrung (bei Ausscheiden von Beschäftigten) und Strukturänderungen am heutigen Bezahlungssystem. Später soll es bis auf acht Prozent der Jahresentgeltsumme steigen und nur noch aus Rückflüssen der Besitzstandswahrung und den in Entgeltrunden vereinbarten Anteilen finanziert werden. Das Volumen der leistungsbezogenen Entgeltbestandteile muss ausgezahlt, kann also nicht zur Haushaltssanierung verwandt werden. Die Betriebsparteien gestalten dieses System auf der Grundlage einer tarifvertraglichen Rahmenregelung. Kann der Personalrat sich mit dem Arbeitgeber nicht einigen, gilt statt einer Dienstvereinbarung der Tarifvertrag (TV-Formulierung zu Dienstvereinbarung siehe „Arbeitszeit“). Im Tarifvertrag sind die Grundsätze zu regeln, unter anderem wie die Leistung nach objektiven Kriterien (zum Beispiel über Zielvereinbarungen) festzustellen ist. Erste Grundsätze wurden in der Projektgruppe A3 erarbeitet (Niederschrift A3 24./ ). (Details finden sich im TS 87/04) ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

14 ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Laufzeit Einkommenstarifverträge für 35 Monate (31. Dezember 2007) In-Kraft-Treten des TVöD: 01. Oktober 2005 Bezüglich der Leistungs- und Ertragsorientierung gibt es mit den Arbeitgebern Einigung über ein Start/Zielmodell. Die von den Arbeitgebern regelmäßig wieder eingeforderte leistungsabhängige Hemmung oder Beschleunigung von Aufstiegen wird von ver.di hingegen abgelehnt. Im Bezug auf das Start-Zielmodell haben sich ver.di und die Arbeitgeber darauf verständigt, dass diese leistungsbezogenen Entgelte nur „On-Top“ gezahlt werden dürfen. Eine leistungsabhängige Kürzung des Entgelts gibt es mit ver.di nicht. Das Volumen beträgt anfangs (2006) zwei Prozent der Jahresentgeltsumme der Beschäftigten des Betriebs oder der Dienststelle. Es wird gespeist aus einem festzulegenden Anteil aus Lohn- und Vergütungserhöhungen, Rückflüssen aus der Besitzstandswahrung (bei Ausscheiden von Beschäftigten) und Strukturänderungen am heutigen Bezahlungssystem. Später soll es bis auf acht Prozent der Jahresentgeltsumme steigen und nur noch aus Rückflüssen der Besitzstandswahrung und den in Entgeltrunden vereinbarten Anteilen finanziert werden. Das Volumen der leistungsbezogenen Entgeltbestandteile muss ausgezahlt, kann also nicht zur Haushaltssanierung verwandt werden. Die Betriebsparteien gestalten dieses System auf der Grundlage einer tarifvertraglichen Rahmenregelung. Kann der Personalrat sich mit dem Arbeitgeber nicht einigen, gilt statt einer Dienstvereinbarung der Tarifvertrag (TV-Formulierung zu Dienstvereinbarung siehe „Arbeitszeit“). Im Tarifvertrag sind die Grundsätze zu regeln, unter anderem wie die Leistung nach objektiven Kriterien (zum Beispiel über Zielvereinbarungen) festzustellen ist. Erste Grundsätze wurden in der Projektgruppe A3 erarbeitet (Niederschrift A3 24./ ). (Details finden sich im TS 87/04) ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

15 Unkündbarkeit / Befristete Beschäftigte
Für Arbeitgeber war Unkündbarkeit „Knackpunkt“ SR 2y wollten Arbeitgeber ursprünglich nicht vereinbaren Ergebnis: Bisherige Regelungen bleiben erhalten! Bezüglich der Leistungs- und Ertragsorientierung gibt es mit den Arbeitgebern Einigung über ein Start/Zielmodell. Die von den Arbeitgebern regelmäßig wieder eingeforderte leistungsabhängige Hemmung oder Beschleunigung von Aufstiegen wird von ver.di hingegen abgelehnt. Im Bezug auf das Start-Zielmodell haben sich ver.di und die Arbeitgeber darauf verständigt, dass diese leistungsbezogenen Entgelte nur „On-Top“ gezahlt werden dürfen. Eine leistungsabhängige Kürzung des Entgelts gibt es mit ver.di nicht. Das Volumen beträgt anfangs (2006) zwei Prozent der Jahresentgeltsumme der Beschäftigten des Betriebs oder der Dienststelle. Es wird gespeist aus einem festzulegenden Anteil aus Lohn- und Vergütungserhöhungen, Rückflüssen aus der Besitzstandswahrung (bei Ausscheiden von Beschäftigten) und Strukturänderungen am heutigen Bezahlungssystem. Später soll es bis auf acht Prozent der Jahresentgeltsumme steigen und nur noch aus Rückflüssen der Besitzstandswahrung und den in Entgeltrunden vereinbarten Anteilen finanziert werden. Das Volumen der leistungsbezogenen Entgeltbestandteile muss ausgezahlt, kann also nicht zur Haushaltssanierung verwandt werden. Die Betriebsparteien gestalten dieses System auf der Grundlage einer tarifvertraglichen Rahmenregelung. Kann der Personalrat sich mit dem Arbeitgeber nicht einigen, gilt statt einer Dienstvereinbarung der Tarifvertrag (TV-Formulierung zu Dienstvereinbarung siehe „Arbeitszeit“). Im Tarifvertrag sind die Grundsätze zu regeln, unter anderem wie die Leistung nach objektiven Kriterien (zum Beispiel über Zielvereinbarungen) festzustellen ist. Erste Grundsätze wurden in der Projektgruppe A3 erarbeitet (Niederschrift A3 24./ ). (Details finden sich im TS 87/04) ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

16 Meistbegünstigungsklausel
Forderung der Arbeitgeber Gilt nur für Tarifverträge mit den Ländern Ausschließlich für Arbeitszeit Sonderzahlung Entgelt Bezüglich der Leistungs- und Ertragsorientierung gibt es mit den Arbeitgebern Einigung über ein Start/Zielmodell. Die von den Arbeitgebern regelmäßig wieder eingeforderte leistungsabhängige Hemmung oder Beschleunigung von Aufstiegen wird von ver.di hingegen abgelehnt. Im Bezug auf das Start-Zielmodell haben sich ver.di und die Arbeitgeber darauf verständigt, dass diese leistungsbezogenen Entgelte nur „On-Top“ gezahlt werden dürfen. Eine leistungsabhängige Kürzung des Entgelts gibt es mit ver.di nicht. Das Volumen beträgt anfangs (2006) zwei Prozent der Jahresentgeltsumme der Beschäftigten des Betriebs oder der Dienststelle. Es wird gespeist aus einem festzulegenden Anteil aus Lohn- und Vergütungserhöhungen, Rückflüssen aus der Besitzstandswahrung (bei Ausscheiden von Beschäftigten) und Strukturänderungen am heutigen Bezahlungssystem. Später soll es bis auf acht Prozent der Jahresentgeltsumme steigen und nur noch aus Rückflüssen der Besitzstandswahrung und den in Entgeltrunden vereinbarten Anteilen finanziert werden. Das Volumen der leistungsbezogenen Entgeltbestandteile muss ausgezahlt, kann also nicht zur Haushaltssanierung verwandt werden. Die Betriebsparteien gestalten dieses System auf der Grundlage einer tarifvertraglichen Rahmenregelung. Kann der Personalrat sich mit dem Arbeitgeber nicht einigen, gilt statt einer Dienstvereinbarung der Tarifvertrag (TV-Formulierung zu Dienstvereinbarung siehe „Arbeitszeit“). Im Tarifvertrag sind die Grundsätze zu regeln, unter anderem wie die Leistung nach objektiven Kriterien (zum Beispiel über Zielvereinbarungen) festzustellen ist. Erste Grundsätze wurden in der Projektgruppe A3 erarbeitet (Niederschrift A3 24./ ). (Details finden sich im TS 87/04) ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

17 ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Bereitschaftsdienst TV zum Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird geschlossen. Opt-Out nur unter folgenden Voraussetzungen: Arbeitsplatz- und Gefährdungsanalyse Erarbeitung von Organisations- und Arbeitszeitmodellen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz Bezüglich der Leistungs- und Ertragsorientierung gibt es mit den Arbeitgebern Einigung über ein Start/Zielmodell. Die von den Arbeitgebern regelmäßig wieder eingeforderte leistungsabhängige Hemmung oder Beschleunigung von Aufstiegen wird von ver.di hingegen abgelehnt. Im Bezug auf das Start-Zielmodell haben sich ver.di und die Arbeitgeber darauf verständigt, dass diese leistungsbezogenen Entgelte nur „On-Top“ gezahlt werden dürfen. Eine leistungsabhängige Kürzung des Entgelts gibt es mit ver.di nicht. Das Volumen beträgt anfangs (2006) zwei Prozent der Jahresentgeltsumme der Beschäftigten des Betriebs oder der Dienststelle. Es wird gespeist aus einem festzulegenden Anteil aus Lohn- und Vergütungserhöhungen, Rückflüssen aus der Besitzstandswahrung (bei Ausscheiden von Beschäftigten) und Strukturänderungen am heutigen Bezahlungssystem. Später soll es bis auf acht Prozent der Jahresentgeltsumme steigen und nur noch aus Rückflüssen der Besitzstandswahrung und den in Entgeltrunden vereinbarten Anteilen finanziert werden. Das Volumen der leistungsbezogenen Entgeltbestandteile muss ausgezahlt, kann also nicht zur Haushaltssanierung verwandt werden. Die Betriebsparteien gestalten dieses System auf der Grundlage einer tarifvertraglichen Rahmenregelung. Kann der Personalrat sich mit dem Arbeitgeber nicht einigen, gilt statt einer Dienstvereinbarung der Tarifvertrag (TV-Formulierung zu Dienstvereinbarung siehe „Arbeitszeit“). Im Tarifvertrag sind die Grundsätze zu regeln, unter anderem wie die Leistung nach objektiven Kriterien (zum Beispiel über Zielvereinbarungen) festzustellen ist. Erste Grundsätze wurden in der Projektgruppe A3 erarbeitet (Niederschrift A3 24./ ). (Details finden sich im TS 87/04) ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

18 ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
TV-V und TV-N Entgelterhöhungen werden in den nächsten Tagen ausgehandelt Arbeitgeber wollten erst Ausgang TVöD abwarten Bezüglich der Leistungs- und Ertragsorientierung gibt es mit den Arbeitgebern Einigung über ein Start/Zielmodell. Die von den Arbeitgebern regelmäßig wieder eingeforderte leistungsabhängige Hemmung oder Beschleunigung von Aufstiegen wird von ver.di hingegen abgelehnt. Im Bezug auf das Start-Zielmodell haben sich ver.di und die Arbeitgeber darauf verständigt, dass diese leistungsbezogenen Entgelte nur „On-Top“ gezahlt werden dürfen. Eine leistungsabhängige Kürzung des Entgelts gibt es mit ver.di nicht. Das Volumen beträgt anfangs (2006) zwei Prozent der Jahresentgeltsumme der Beschäftigten des Betriebs oder der Dienststelle. Es wird gespeist aus einem festzulegenden Anteil aus Lohn- und Vergütungserhöhungen, Rückflüssen aus der Besitzstandswahrung (bei Ausscheiden von Beschäftigten) und Strukturänderungen am heutigen Bezahlungssystem. Später soll es bis auf acht Prozent der Jahresentgeltsumme steigen und nur noch aus Rückflüssen der Besitzstandswahrung und den in Entgeltrunden vereinbarten Anteilen finanziert werden. Das Volumen der leistungsbezogenen Entgeltbestandteile muss ausgezahlt, kann also nicht zur Haushaltssanierung verwandt werden. Die Betriebsparteien gestalten dieses System auf der Grundlage einer tarifvertraglichen Rahmenregelung. Kann der Personalrat sich mit dem Arbeitgeber nicht einigen, gilt statt einer Dienstvereinbarung der Tarifvertrag (TV-Formulierung zu Dienstvereinbarung siehe „Arbeitszeit“). Im Tarifvertrag sind die Grundsätze zu regeln, unter anderem wie die Leistung nach objektiven Kriterien (zum Beispiel über Zielvereinbarungen) festzustellen ist. Erste Grundsätze wurden in der Projektgruppe A3 erarbeitet (Niederschrift A3 24./ ). (Details finden sich im TS 87/04) ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher Dienst


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