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Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf Teil-Personalversammlung der tarifbeschäftigten.

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Präsentation zum Thema: "Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf Teil-Personalversammlung der tarifbeschäftigten."—  Präsentation transkript:

1 Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf Teil-Personalversammlung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer

2 Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L) (gemäß Tarifeinigung zw. TDL und dbb vom 28.03.2015) 1.Für wen gilt der Tarifvertrag? 2.Wie ist der Tarifvertrag aufgebaut? 3.Wer bekommt was? 4.Wer kann mich beraten? 5.Welche Fristen gibt es? Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf

3 1. Für wen gilt der Tarifvertrag? Alle Lehrkräfte, die bereits am 31.07.2015 Beschäftigte waren, sind in den neuen Tarifvertrag übergeleitet worden. Dabei wurden die bisherige Eingruppierung, die erreichte Erfahrungsstufe sowie die Stufenlaufzeiten (nach 1. Änderungstarifvertrag vom 2.2.16) unverändert übernommen. Alle Lehrkräfte, die ab dem 01.08.2015 neu eingestellt wurden, werden unmittelbar auf Grundlage des TV EntgO-L eingruppiert. Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf

4 2. Wie ist der Tarifvertrag aufgebaut? Der Tarifvertrag gliedert sich in verschiedene Abschnitte: 1.Änderungen im Tarifvertrag der Länder (TV-L) zu den §§ 12 – 17 zur Eingruppierung und zu den Stufenlaufzeiten 2.Änderungen im Tarifvertrag zur Überleitung (TV-Ü) der Beschäftigten aus dem alten BAT in den TV-L 3.Entgeltordnung Lehrkräfte Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf

5 Die Entgeltordnung der Lehrkräfte ist in folgende Abschnitte aufgeteilt: 1. „ Erfüller“,, 2.„Nichterfüller“ ohne Vorbereitungsdienst, 3.„Nichterfüller“ mit einem Masterabschluss (MA), ein Schulfach 4.„Nichterfüller“ mit einem Bachelorabschluss (BA), ein Schulfach, 5.„Nichterfüller „ mit anderen Qualifikationen Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf 2. Wie ist der Tarifvertrag aufgebaut?

6 Entgeltordnung der Lehrkräfte Vom Prinzip her ist die Entgeltordnung so aufgebaut, dass je mehr die Qualifikation von der einer grund- ständig ausgebildeten Lehrkraft „Erfüller“ abweicht, desto geringer ist die Eingruppierung. Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf 2. Wie ist der Tarifvertrag aufgebaut?

7 3. Wer bekommt was? Erfüller (Gruppe 1) Die Bezugsgröße ist die Besoldungsgruppe eines entsprechenden Beamten: A 13 => E 13; A 14 => E 14, A 15 => E 15. Bei den Gruppen 2 – 5 „Nichterfüller“ reduziert sich die Eingruppierung dann immer mehr. A 12 bisher mit E 11 bewertet; Angleichungszulage von 30 Euro brutto, nur auf Antrag. Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf

8 3. Wer bekommt was? Lehrkräfte mit abgeschlossenem Lehramtsstudium (Gruppe 2) aber ohne Vorbereitungsdienst erhalten mit zeitlicher Verzögerung im Aufstieg in den Erfahrungsstufen die gleiche Eingruppierung wie „Erfüller“ Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf

9 Neue Stufenlaufzeiten gemäß § 16 TV-L bei Erfüllern bleibt die Anrechnungszeit von 6 Monaten unverändert Bei Einstellung ab dem 01.08.2015 gelten für den „besten Nichterfüller“ verlängerte Stufenlaufzeiten Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf 3. Wer bekommt was?

10 Lehrkräfte mit einem Master (Gruppe 3) werden jeweils eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert (A 13 -> E 12 und A 12 -> E 10 mit Angleichungszulage) Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf 3. Wer bekommt was?

11 Lehrkräfte mit einem Bachelorstudium (Gruppe 4) sind zwei Entgeltgruppen niedriger eingruppiert und haben keinen Anspruch auf eine Angleichungszulage. Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf

12 3. Wer bekommt was? Lehrkräfte mit anderen Qualifikationen (Gruppe 5) sind den Entgeltgruppen 9 oder 10 zugeordnet. Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf

13 Nicht schulformbezogener Einsatz von Erfüllern und Nichterfüllern: Erfüller und „beste Nichterfüller“ werden entsprechend ihrer Befähigung – jedoch nicht höher als die Erfüller bzw. „beste Nichterfüller“, der Schulform/-stufe, an der sie beschäftigt sind, eingruppiert Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf 3. Wer bekommt was?

14 4. Wer kann mich beraten? Da das Tarifwerk sehr kompliziert ist und es bei bestimmten Konstellationen auch zu Einbußen kommen kann, ist eine indivi- duelle Beratung dringend erforderlich. Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf

15 5. Welche Fristen gibt es? Frist 31.07.2016 für Anträge zur Höher- gruppierung bzw. die Zahlung einer Entgeltgruppenzulage Frist 31.07.2017 für Anträge auf Angleichungszulage Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf

16 Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf 6. Verschiedenes


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