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Veröffentlicht von:Jörn Schmitz Geändert vor über 6 Jahren
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Homeoffice / Telearbeit – Ein Modell auch für den öffentliche Dienst?
Damp – 17. Mai 2017
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Home-Office: Arbeitsort vollständig oder teilweise zuhause grundsätzlich keine Auswirkungen auf Arbeitszeitmodell oder Arbeitsinhalte Varianten: Mobile-Office, Crowd-Working-Modelle
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Aktuelle Entwicklungen:
Anspruch auf Home-Office in den Niederlanden seit 2015 Deutschland: Weißbuch Arbeiten 4.0 des BMAS Trend: Vereinbarung von Teilzeit-Home-Office (noch) wenige Rechtsstreitigkeiten um Home-Office
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Rechtslage in Deutschland:
kein Rechtsanspruch auf Home-Office teilweise diskutiert aus Fürsorgepflicht oder Gesundheits-/Schwerbehindertenschutzvorschriften Home-Office beruht auf freiwilliger Regelung
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Rechtslage in Deutschland:
keine eigenständigen gesetzlichen Regelungen zum Home-Office insgesamt nur überkommene Regelungen, meist zur Definition ohne echte Regelungsinhalte („Telearbeit“, „Heimarbeit“) gelegentlich tarifliche Regelungen
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Vorteile von Home-Office-Modellen für Mitarbeiter:
Wegfall von Wegezeiten/-kosten zum Arbeitsort geringere Kontrollmöglichkeiten bei der Arbeitsausübung u.U. bessere Koordination familiärer Pflichten u.U. mehr Arbeitsruhe
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Vorteile von Home-Office-Modellen für Arbeitgeber:
Einsparung von Präsenz-Ressourcen Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit Entzerrung betrieblicher Abläufe und Raumsituationen u.U. Auflösung von Mitarbeiterkonflikten
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Nachteile von Home-Office-Modellen für Mitarbeiter:
Ablenkungspotenziale fehlende Sozialkontakte mangelnde Austausch- und Hilfsmöglichkeiten durch Kollegen/Vorgesetzte eigener heimischer Ressourceneinsatz Abkopplung von betrieblichen Entwicklungsprozessen eingeschränkte Lernpotenziale
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Nachteile von Home-Office-Modellen für Arbeitgeber:
eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten der Arbeitszeit mangelnde Unterstützungsmöglichkeiten bei technischen Problemen (z.B. bei IT-Problemen) fehlender Motivationszugriff auf Arbeitnehmer u.U. verminderte Kontrolle von Arbeitsergebnissen „politischer“ Vorwurf der Vermischung von Arbeit und Freizeit
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Beendigung einer Home-Office-Vereinbarung:
durch Vereinbarung durch Änderungskündigung durch Teil-Kündigung? bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis insgesamt per Direktionsrecht? durch Befristung?
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Befristung einer Home-Office-Vereinbarungen:
problematisch, da wesentlicher Vertragsgegenstand/wesentliche Arbeitsbedingung BAG: Sachgrund § 14 Abs. 1 TzBfG erforderlich Ziff. 4 – Eigenarbeit der Arbeitsleistung Ziff. 5 – Erprobung (des Arbeitnehmers) Ziff. 6 – in der Person liegende Gründe
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Home-Office und Arbeitszeit:
es gilt universell das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besonderes Problem im Home-Office: Ruhezeitunterbrechungen
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Mitarbeiterkontrolle im Home-Office:
Hausbesuche? Art. 13 GG technische Kontrollen? erhebliche Praxisgrenze
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Technisch-organisatorische Maßnahmen:
Zugangsschutz durch Dritte, insbesondere Familienmitglieder Schutz des Übertragungsvorgangs (VPN) Nutzung zeitgemäßer Hardware Hardware- und Softwarenutzung ausschließlich zu dienstlichen Zwecken
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Kostentragungspflicht des Arbeitgebers:
§ 670 BGB analog – Aufwendungsersatz umfasst Einrichtung des Arbeitsplatzes einschl. EDV- Ausstattung umfasst auch anteilige Kosten für Einrichtung der „Bürofläche“ (Strom, Wasser, Gas, Telefon/Internet) Problem: „Arbeit am Küchentisch“
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