Diözesanes Forum 12. – AG Finanzen Kirchengemeinden Grundsatzfragen der Vermögensstruktur und Vermögensverwaltung Mitglieder der AG: Domkapitular.

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 Präsentation transkript:

Diözesanes Forum 12. – AG Finanzen Kirchengemeinden Grundsatzfragen der Vermögensstruktur und Vermögensverwaltung Mitglieder der AG: Domkapitular Peter Schappert (Leiter der AG), Norbert Aprill – BO, Ref. Finanzen Kirchengemeinden, Theresia Buchheit – BO, Ref. Finanzen Kirchengemeinden, Prodekan Pfr. Steffen Kühn, Queidersbach, Eva Peter, Diözesansteuerrat (Dek. Ludwigshafen) Heinz-Peter Schneider – BO, Abt. Pfarrverbände und Kindertagesstätten Joachim Vatter – Geschäftsführer PVB Kaiserslautern + PVB Otterberg Verwaltungsdirektor i. K. Markus Wüstefeld – BO, Rechtsamt + Personalverwaltung

Diözesanes Forum 12. – Glossar I Pfarrei = Kirchengemeinde : juristische Person als Gesamtheit von Personen; alle Katholiken, die auf einem bestimmten Territorium wohnen; Kirchenstiftung : juristische Person als Gesamtheit von Sachen; Vermögen einer Kirchengemeinde; Verwaltungsrat : Vertretungsorgan einer Kirchengemeinde und einer oder mehrerer Kirchenstiftung(en) mit Entscheidungskompetenz; Filialgemeinde : territorial definierte Gemeinde mit eigener Kirchenstiftung innerhalb einer Pfarrei (Kirchengemeinde);

Diözesanes Forum 12. – mehrere VRsmehrere KiStieine Pfarrei III mehrere VAs mit Entscheidungskompetenz ein VRmehrere KiStieine Pfarrei II c mehrere VAs mit beratender Kompetenz ein VRmehrere KiStieine Pfarrei II b keine VAsein VRmehrere KiStieine Pfarrei II a ein VReine KiStieine Pfarrei I Teilbereiche : Verwaltungsausschuss (VA) Vermögens- verwaltung : Verwaltungsrat (VR) Vermögen : Kirchenstiftung (KiSti) Personen- gemeinschaft : Pfarrei / Kir- chengemeinde Werden die Kirchenstiftungen gemeinsam von einem Verwaltungsrat oder getrennt durch mehrere Verwaltungsräte verwaltet? – Die Kirchenstiftungen in einer Pfarrei sollen gemeinsam von einem Verwaltungsrat verwaltet werden. Können neben dem Verwaltungsrat lokale Verwaltungsausschüsse für einzelne Kirchenstiftungen gebildet werden? – Es soll die Möglichkeit bestehen, lokale Verwaltungsausschüsse zu bilden. Haben diese Verwaltungsausschüsse beratende oder entscheidende Kompe- tenz? – Die Verwaltungsausschüsse sollen grundsätzlich nur beratende Kompetenz und gewisse Anhörungsrechte haben. Der Verwaltungsrat kann an einen lokalen Verwaltungsausschuss einzelne operative Entschei- dungen – nicht aber die Haushaltsaufstellung, Haushaltsführung oder Haushaltskontrolle – delegieren. Werden die Kirchenstiftungen der Pfarrei zu einer einzigen Kirchenstiftung vereinigt? – NEIN: Die vorhandenen Kirchenstiftungen in der neuen Pfarrei sollen belassen werden.

Diözesanes Forum 12. – Glossar II Verwaltungsrat (VR): Vertretungsorgan einer Kirchengemeinde und einer oder mehrerer Kirchenstiftung(en) mit Entscheidungskompetenz; – nach AG-Vorschlag z. B. mit bis zu 12 gewählten Mitgliedern, bei „proportionaler“ Besetzung: 2 bzw. 1 Mitglied je Kirchenstiftung; Verwaltungsausschuss (VA): Organ einer Kirchenstiftung, das bei Entscheidungen des Verwaltungsrates bzgl. des Kirchenstiftungsvermögens mitwirkt;

Diözesanes Forum 12. – Verwaltungsrat und Verwaltungsausschuss einzelne delegierte operative Entscheidungen Vorschlags- und Vetorecht Anhörung b. § 17 Remonstration VA - Kompetenz VR-Mitgl. der KiSti + Weitere (z.B. auf Vor- schlag des PGR) WahlWahl, ggf. mit erweitertem passivem Wahlrecht VA – Bildung nach KVVG wie bisherKVVG + Vetorechtnach KVVG wie bisher VR – Kompetenz Zusammensetzung nach KiSti Entsendung aus dem VA nach KVVG wie bisher VR – Bildung Modell 4 wie Modell 3 und ab 2019 nur noch der VR Modell 3 ein starker direkt gewählter VR Modell 2 ein sehr starker indirekt gewählter VR Modell 1 zwei starke Mitwirkungen

Diözesanes Forum 12. – Einzelfragen – Finanzvermögen (I) Vergangenheit Was geschieht mit dem Vermögen, das die Kirchenstiftungen / Kirchengemeinden in die neue Pfarrei einbringen? Das Vermögen wird nach der Vorgabe (Stand der Kirchenrechnung Ende 2015) der einbringenden Kirchengemeinden / Kirchenstiftungen differenziert mit Ausnahme der Allgemeinen Rücklage.

Diözesanes Forum 12. – Einzelfragen – Finanzvermögen (II) Zukunft Was geschieht mit dem Vermögen, das aus dem Vermögen der einzelnen Kirchenstiftungen entsteht (Renditen aus Stammvermögen, Stiftungsvermögen, Zweckrücklagen) und das die einzelnen Kirchenstiftungen nach der Bildung der neuen Pfarrei erwerben? Das erworbene Vermögen wird dem Kirchenstiftungsvermögen zugeschlagen und ist gemäß der Zweckbindung zu verwenden.

Diözesanes Forum 12. – Einzelfragen – Finanzvermögen (III) Zukunft Welche Einnahmen fließen immer der Pfarrei als Ganze zu? die Schlüsselzuweisungen A+B+S die Kollekten die nicht zweckgebundenen Spenden