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Vereinsfusionen Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.

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Präsentation zum Thema: "Vereinsfusionen Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh."—  Präsentation transkript:

1 Vereinsfusionen Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: September 2017

2 Vereinsfusion Umwandlungsrecht BGB Recht Gesamtrechtsnachfolge
Keine Gesamtrechtsnachfolge sondern Übergang einzelner Vermögensgegenstände Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

3 Umwandlungen eines Vereins
Verschmelzung Verschmelzung unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme oder Neugründung mit Übernahme der Mitgliedschaften des neuen Vereins Spaltung Aufspaltung Abspaltung Ausgliederung Formwechsel Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

4 Verschmelzung durch Aufnahme §§ 4-35, §§ 99- 104 a UmwG
Übertragung des Vereinsvermögens auf einen anderen Verein gegen Gewährung von Mitgliedschaften Verein e.V. übernimmt anderen Verein e.V. Ein Verein i.L. kann nur übertragender Verein sein Ein nicht rechtsfähiger Verein kann nicht verschmolzen werden Keine Satzungsaussage die einer Verschmelzung entgegen steht Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

5 Durchführung der Verschmelzung
Notarieller Verschmelzungsvertrag (§ 4 (1) UmwG) Beschluss der Mitgliederversammlung Ausführliche schriftliche Verschmelzungsberichte für die Mitglieder (§ 8 UmwG) Prüfung des Verschmelzungsvertrags durch Sachverständige, wenn 10% der Mitglieder dies beantragen. (§ 9 UmwG) Verschmelzungsbeschluss: Mindestens 75 % der erschienenen Mitglieder. Die Satzung kann mehr verlangen, jedoch niemals weniger (§ 103 UmwG) § 101 UmwG Aushang oder Auslage aller Unterlagen am Sitz des Vereins, Entwurf des Verschmelzungsvertrags, Rechnungsunterlagen der beteiligten Vereine der letzten 3 Jahre, Verschmelzungsberichte, Prüfungsberichte, Kassenberichte Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

6 Durchführung der Verschmelzung
Vorlage aller Unterlagen den jeweiligen Mitgliederversammlungen (§ 64 mit § 102 UmwG) Zustimmung einzelner Mitglieder, wenn durch die Verschmelzung satzungsgegebene Sonderrechte verloren gehen in notarieller Form (§ 13 UmwG) Anmeldung der Verschmelzung zur Eintragung in das Vereinsregister und Bekanntmachung der Verschmelzung Wenn durch Verschmelzung der Vereinszweck geändert wird, müssen alle Mitglieder zustimmen § 33 Absatz 1 Satz 2 BGB Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

7 Auswirkungen der Verschmelzung
Das Vermögen des Übernommenen geht mit Verbindlichkeiten auf den Übernehmenden über (§ 20 Absatz 1 Nr.1 UmwG) Der übertragende Verein erlischt. Eine Eintragung im Vereinsregister ist nicht zwingend erforderlich. Die Mitglieder des übertragenden Vereins werden Mitglieder im übernehmenden Verein Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

8 Verschmelzung durch Neugründung
Übertragung des Vereinsvermögens zweier oder mehrerer Vereins auf einen neuen Verein Prozedere wie bei einer Verschmelzung Ausnahme: Die Gründung des neuen Vereins erfolgt durch die übertragenden Vereine (§ 36 Absatz 2 Satz 2 UmwG Die Grundsätze einer Vereinsgründung sind zu beachten Die Satzung des neuen Vereins muss im Verschmelzungsvertrag enthalten sein. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

9 Der Verein muss sein Vermögen aufspalten
Vereinsspaltung § 123 bis 173 UmwG Vereinsspaltung = Aufspaltung Abspaltung Ausgliederung Gleichbedeutend = Übernahme Neugründung Entscheidens ist = Der Verein muss sein Vermögen aufspalten Gleiche Voraussetzungen, wie bei Verschmelzung mit der Ausnahme eines Aufspaltungsplans Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

10 Aufnahme Neubildung Fusion
Vermögen und Rechte werden auf einen neuen Verein übertragen. Weniger Verwaltungsaufwand. Auflösung eines Vereins. Gemeinnützigkeit muss nicht neu beantragt werden. Keine neue Eintragung im Vereinsregister. Neubildung Unklare Vermögensfragen werden durch die Auflösung der bisherigen Vereine geklärt. Somit keine Altlasten. Bei Zweckänderung des beim übernehmenden Verein entfallen. Sonderrechte von Mitgliedern, die nur mit deren Zustimmung entzogen werden können, entfallen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

11 Fusion Vertraglicher Regelbedarf Vermögensübergang Mitgliederübergang
Für die vertragliche Gestaltung gibt es keine Formvorgaben Vermögensübergang Vermögensübergang erfolgt regelmäßig als Schenkungsvertrag (§§ 535 ff. BGB) Mitgliederübergang Vereinbarungen über den Mitgliederübergang Erweiterungen des Vereinsvostandes Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

12 Keine notarielle Beurkunden Ausnahmen
Übertragung von Grundstücken (§ 311 b Satz 1 BGB) Übertragung von GmbH Geschäftsanteile (§ 15 Absatz 1 GmbH-Gesetz Übertragung für nicht im Vertrag benannte Vermögensgegen-stände (§ 311 b Absatz 3 BGB) Schenkungsver- Sprechen (§ 518 BGB) Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

13 Vermögensübertragung
Keine Gesamtheit Einzelne bewegl. Sachen Verzeichnis aller Gegenstände erforderlich Übertragung Verbandsmitglied-schaften Sportliche Qualifikationen Ligalizenzen Gemeinnützigkeits-recht beachten Unmittelbarkeit ( 58 Nr. 2 AO) Weitergabe der Vereinsmittel nicht mehr als 50% Vermögensbindung der Satzung beachten Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

14 Mitgliederversammlung
Zustimmung zur Fusion Vermögensbin-dung ändern Auflösung des übertragenden Verein beschließen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung


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