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Der Deutsche Bundestag. Rechtliche Grundlage - Artikel 20 Artikel 20 (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen.

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1 Der Deutsche Bundestag

2 Rechtliche Grundlage - Artikel 20 Artikel 20 (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Staatsordnung – repräsentative Demokratie die Gewaltenteilung die Gewaltenverschränkung Besonderheiten: der oberste Gesetzgeber auf der Bundesebene die einzige Institution auf Bundesebene mit der direkten Wahl

3 Abgeordnete Artikel 38 GG (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Gewissensfreiheit ↔ Fraktionsdisziplin Rechte: Immunität und Indemnität

4 Diäten Artikel 48 Ab. 3 GG: (3) Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Sie haben das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel (…..) die genaue Höhe – Abgeordnetengesetz § 11 ab Januar 2013: 8.252 Euro Die Arbeitsgrundlagen: Büros und Pauschalen /4.029 Euro/

5 Fraktionen Definition: Zusammenschlüsse von Abgeordneten einer Partei SPD-Fraktion/verschiedener Parteien CDU/CSU Um eine Fraktion bilden zu können, müssen fünf Prozent der Abgeordneten entweder derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die aufgrund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Bundesland in Wettbewerb zueinander stehen. Kriterien: Mindestzahl 5 Prozent der Bundestagsmitglieder Aufgaben: → Organisierung und Steuerung der Arbeit im Parlament → Besetzung des Präsidiums, des Ältestenrats und der Ausschüsse → Einbringung von Gesetzesvorlagen → Einreichung von Großen und Kleinen Anfragen beim Präsidium Organisation: Vorstand → Fraktionsvorsitzende/einflussreichste Abgeordnete/, Stellvertreter, die Parlamentarischen Geschäftsführer Fraktionsdisziplin/Fraktionszwang

6 Arbeitsweise und Organisation

7 Plenum das Plenum → die Vollversammlung, die Gesamtheit aller Abgeordneten Aufgaben:→ Verabschiedung von Gesetzen → Durchführung von Abstimmungen oder Wahlen /Wahl des Bundestagspräsidenten und des Bundeskanzlers – absolute Mehrheit/ → Fassung der rechtswirksamen Beschlüsse /Beschlussfähigkeit: Anwesendheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder/ → die Bundesregierung gibt ihre Regierungserklärung vor dem Plenum ab einfache Mehrheit absolute Mehrheit Zweidrittelmehrheit Arbeitsparlament ↔ Redeparlament

8 Präsidium Bundestagspräsidium →Bundestagspräsident (zweiter Mann im Staat) →Vizepräsidenten aus den Fraktionen im Bundestag Bundestagspräsident → wird vom Bundestag gewählt → gilt als oberster Dienstvorgesetzter der Bundestagsverwaltung Aufgaben: → repräsentiert den Bundestag nach außen → Leitung der Bundestagssitzungen → Führung des Vorsitzes im Präsidium und im Ältestenrat.

9 Ältestenrat Merkmale: → das wichtigste Koordinationsgremium des Bundestages → nicht die ältesten Mitglieder des Hauses, sondern erfahrene Abgeordnete Struktur: → Bundestagspräsident → Vizepräsidenten → 23 Mitgliedern, die von den Fraktionen nach ihrem Stärkeverhältnis benannt werden. Aufgaben: → Festlegung der Termine der Sitzungswochen, der Tagesordnungen und der Zeiten der Debatten → verständigt sich über die Besetzung der Ausschussvorsitze

10 Ausschüsse Aufgaben: → Diskussion über Gesetzesentwürfe Merkmale: → keine öffentliche Tagung → Chancen für Opposition Struktur: → ständige Ausschüsse → der wichtigste und mächtigste Ausschuss : Haushaltsausschuss

11 Weitere Gremien Untersuchungsauschüsse: → Aufklärung von Missstände und Verfehlungen → ein wichtiges Instrument zur Kontrolle der Bundesregierung durch den Bundestag Enquete-Kommissionen: → gebildet aus Abgeordneten und externen Sachverständigen → Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Themen

12 Aufgaben des Bundestages Gesetzgebungsfunktion Wahlfunktion Kontrollfunktion Willensbildungsfunktion Artikulationsfunktion

13 Wahlfunktion

14 Kontrolle der Regierung 1. schriftliche Fragen u. mündliche Fragestunde 2. kleine Anfrage u. große Anfrage 3. aktuelle Stunde 4. Regierungsbefragungen spezielle Kontrollgremien: 1. Parlamentarisches Kontrollgremium 2. Untersuchungsausschuss 3. Petitionsausschuss

15 Quellen Pötzsch Horst: Die deutsche Demokratie. Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn, 2009. Schmidt G. Manfred: Das politische System Deutschlands. Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn, 2011. Bernauer T. et. al: Einführung in die Politikwissenschaft. Nomos. Baden-Baden, 2009. Parlamentsdeutsch - Lexikon der parlamentarischen Begriffe. Deutscher Bundestag. Berlin, 2010. www.bundestag.de


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