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steuerbegünstigter Vereine
Übersicht über steuerbegünstigte und – belastungen steuerbegünstigter Vereine Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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Ideeller Tätigkeitsbereich
Vereinsberatung : Steuern Ideeller Tätigkeitsbereich Mitglieds- beiträge Spenden Zuschüsse Körperschaftsteuer steuerfrei Umsatzsteuer steuerfrei Gewerbesteuer steuerfrei Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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Vereinsberatung : Steuern
Vermögensverwaltung Zinserträge Kapitalerträge Körperschaftsteuer steuerfrei Umsatzsteuer steuerfrei Gewerbesteuer steuerfrei Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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Vereinsberatung : Steuern
Vermögensverwaltung Gelegentliche oder langfristige Verpachtung Von Grundstücken und Grundstücks- teilen Körperschaftsteuer steuerfrei Umsatzsteuer steuerfrei Gewerbesteuer steuerfrei Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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steuerpflicht ermäßigter Steuersatz
Vereinsberatung : Steuern Vermögensverwaltung Gelegentliche oder langfristige Verpachtung von beweglichen Gegenstände und Inventar Körperschaftsteuer steuerfrei Umsatzsteuer steuerpflicht ermäßigter Steuersatz Gewerbesteuer steuerfrei Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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Vereinsberatung : Steuern
Zweckbetrieb Sportliche Veranstaltung ohne bezahlten Sportler Körperschaftsteuer steuerfrei Umsatzsteuer steuerpflichtigt ermäßigter Steuersatz Gewerbesteuer steuerfrei Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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Kulturelle Veranstaltung Kurse Vorträge Veranstaltung belehrender Art
Vereinsberatung : Steuern Zweckbetrieb Kulturelle Veranstaltung Kurse Vorträge Veranstaltung belehrender Art Körperschaftsteuer steuerfrei Umsatzsteuer steuerfrei Gewerbesteuer steuerfrei Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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Vereinsberatung : Steuern
Steuerpflichtiger Geschäftsbetrieb Vereinsheime Werbung Speisen- und Getränkeverk. Andere kommerzielle Veranstaltung Körperschaftsteuer Steuerpflicht wenn Besteuerungsgrenze von ,-€ überschritten Freibetrag 5.000,-€ Steuersatz 15% Umsatzsteuer steuerpflicht Regelsteuersatz Gewerbesteuer Steuerpflicht wenn Besteuerungsgrenze von ,-€ überschritten Freibetrag 3.900,-€ Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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