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Veröffentlicht von:Judith Hummel Geändert vor über 7 Jahren
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Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: Februar 2013 Überblick über die Vereinsbesteuerung
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Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Vereinsberatung : Steuern Tätigkeitsbereiche gemeinnütziger Vereine Ideeller Bereich mit Vermögens- verwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Spenden Zuschüsse Mitgliedsbeiträge Erbschaften Alles was den Zweck der Körperschaft ausmacht Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
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Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Vereinsberatung : Steuern Ideeller Tätigkeitsbereich Eigentlicher ideeller Bereich Beiträge Spenden Zuschüsse Erbschaften Vermögens- verwaltung Zinserträge Mieteinnahmen Pachteinnahmen Steuerfrei Keine Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer 7 %
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Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Vereinsberatung : Steuern Zweckbetrieb Sportveranstaltungen soweit die Einnahmen 45.000,- € nicht übersteigen Vermietungen an Vereinsmitglieder Vereinsinterne Veranstaltungen mit Tombola und Lotterie Keine Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer 7 %
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Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Vereinsberatung : Steuern Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Sportveranstaltungen soweit die Einnahmen 45.000,- € übersteigen Sportveranstaltungen mit bezahlten Sportlern Option zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäfts- betrieb Öffentliche Veranstaltungen Gesellige Veranstaltungen Verkauf von Speisen und Getränken Bewirtung in Vereinsheimen Werbung und Sponsoring Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht Umsatzsteuer 19 % Sportveranstaltungen § 67 AOübriger
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