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Veröffentlicht von:Britta Schenck Geändert vor über 5 Jahren
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Die Einigungsstelle Vortrag am
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Unterschied zum kirchlichen Arbeitsgericht
Kirchengericht ist für Rechtsstreitigkeiten zuständig, wenn die Rechtsgrundlage streitig ist Einigungsstelle ist für Regelungsstreitigkeit zuständig, wenn die Rechtsgrundlage nicht streitig ist Für Individualstreitigkeiten sind die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig
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Zusammensetzung der Einigungsstelle
Der Vorsitzende Je ein Beisitzer aus den Kreisen der Dienstgeber und der Mitarbeiter – Listen Je ein Ad-hoc Beisitzer
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Rechtsstellung der Mitglieder
Ehrenamtliche Tätigkeit – keine Bevorzugung oder Benachteiligung Auslagenersatz nach Reisekostenrecht Freistellung von der dienstlichen Tätigkeit für die Teilnahme an der Sitzung
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Zuständigkeit der Einigungsstelle
Auf Antrag des Dienstgebers: Bei Streitigkeiten nach § 36 MAVO Ziffer 1-12 Bei Streitigkeiten über Versetzung und Abordnung eines Mitglieds der MAV
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Zuständigkeit der Einigungsstelle
Auf Antrag der Mitarbeitervertretung - bei Streitigkeiten über die Freistellung eines Mitglieds der MAV -bei Streitigkeiten im Fall der Ablehnung von Anträgen der MAV - § 37 III MAVO
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Ausgewählte Beispiele
Langfristige Änderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit Urlaubsplan und Urlaubsregelung Errichtung, Verwaltung und Auflösung sozialer Einrichtungen Personalfragebögen für Mitarbeiter
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Ausgewählte Beispiele
Streitigkeiten über Durchführung der Ausbildung Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Überwachung von Leistung und Verhalten der Mitarbeiter Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen
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Verfahren Schriftlicher Antrag an den Vorsitzenden
Möglichkeit des schriftlichen Vorschlags des Vorsitzenden zur Einigung Sonst Bestimmung eines Termins zur Verhandlung vor der Einigungsstelle Nicht öffentliche Verhandlung
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Einigungsspruch Grundsätzlich immer Versuch, eine Einigung zwischen den Beteiligten zu erreichen- Wortlaut Einigungsstelle! Ansonsten Entscheidung durch Spruch unter angemessener Berücksichtigung der Belange Überprüfung rechtlicher Mängel des Spruchs oder des Verfahrens beim kirchlichen Arbeitsgericht
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