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Die Kirchensteuerabrechnung für das Jahr 2015

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Präsentation zum Thema: "Die Kirchensteuerabrechnung für das Jahr 2015"—  Präsentation transkript:

1 Die Kirchensteuerabrechnung für das Jahr 2015
Kreissynode am 04.Juni 2016 TOP 7 Finanzangelegenheiten Die Kirchensteuerabrechnung für das Jahr 2015 Joachim Steuer ( Hauptgeschäftsführer Ev. Kreiskirchenamt Iserlohn-Lüdenscheid )

2 Die Kirchensteuerabrechnung für das Jahr 2015
Kreissynode am 04.Juni 2016 TOP 7 Finanzangelegenheiten Die Kirchensteuerabrechnung für das Jahr 2015 Joachim Steuer ( Hauptgeschäftsführer Ev. Kreiskirchenamt Iserlohn-Lüdenscheid )

3 Finanzausgleich in der Ev
Finanzausgleich in der Ev. Kirche von Westfalen Haushaltsjahr 2015 – Soll/Ist Darstellung- Erwartetes Kirchensteueraufkommen € Eingegangene Kirchensteuern € Mehraufkommen € __________________________________________________________________ Zuweisung an die Kirchenkreise € Realisierte Zuweisung € zusätzlich Zuweisung € Ev. Kirchenkreis Iserlohn ( Finanzausgleichskasse ) Erwartetes Kirchensteueraufkommen € Eingegangene Kirchensteuern € zusätzliche Zuweisung € 3

4 Gemeindeglieder und Finanzaufkommen
Jahr Gemeindeglieder Soll Ist Mehr/Minder- in Pro Kirchenkreis*1 Einnahmen Prozent Gem. Glied 2005 -2,73% 102 € 2006 -0,74% 99 € 2007 8,94% 2008 6,40% 104 € 2009 2,68% 98 € 2010 3,98% 2011 5,37% 101 € 2012 5,38% 106 € 2013 5,39% 112 € 2014 6,70% 121 € 2015 98.270 8,92% 127 € 2016

5 Bei Rückgang der Gemeindeglieder um über 10%
+ 29,60 % Bei Rückgang der Gemeindeglieder um über 10%

6 Zuweisung ( Finanzsatzung ) an
Kirchengemeinden Kirchenkreis Diakonie Verwaltung Bauunterhaltungsmittel (§ 3) Kindertageseinrichtungen (§ 4) Gemeindegliederpauschale (§ 5) Kirchenmusikerpauschale ( A+B Stellen ) Dorfpauschale Kreissynodalkasse (8 %) DMR ( 3,29 % ) Schwerte ( 2,04 % ) Kreiskirchenamt (11 %) DMR Schwerte Struktur u. Entwicklungsrücklage für Kirchengemeinden

7 Zuweisung Gemeinden einschl. Pfarrbesoldungsverpflichtung
Jahr Diakonie % Synodalkasse KKA Gemeinden 2005 5,33% 10% 11% 66,78% *2 2006 67,27% 2007 66,71% 2008 67,82% 2009 70,08% 2010 67,69% 2011 69,17% 2012 70,19% 2013 65,58% plus € *1*2 2014 66,21% plus € 2015 65,59% plus € *1 Zweckgebunden in Struktur/Entwicklungsrücklage für Kirchengemeinden Zuweisung Gemeinden einschl. Pfarrbesoldungsverpflichtung

8 Beschluss: Der Kreissynodalvorstand empfiehlt der Kreissynode: Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Finanzsatzung und des Beschlusses der Kreissynode vom zur Bildung einer Strukturentwicklungsrücklage mit einem Bestand von € verbleiben Kirchensteuermehreinnahmen 2015 in Höhe von ,04 € zur weiteren Verwendung. Der Betrag wird den Kirchengemeinden zur Stärkung der zukünftigen Substanz zur Zuführung an die Rücklagen zugewiesen.


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