Herzlich willkommen zur 25. Stadtratssitzung. Tagesordnung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates 2. Protokollkontrolle 3. Berichterstattung.

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 Präsentation transkript:

Herzlich willkommen zur 25. Stadtratssitzung

Tagesordnung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates 2. Protokollkontrolle 3. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher 4. Einwohnerfragestunde 5. Berichterstattung des Bürgermeisters der Stadt Bad Lausick über wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan 2016 zur Mitte des Jahres nach § 75 Abs. 5 SächsGemO

Tagesordnung 6. Verkauf der in der Leipziger Straße 13 gelegenen bebauten Flurstücke 7. Abwägungsbeschluss zur Änderung des B-Plans Nr. 64 „Ballendorfer Straße“ 8. Außerplanmäßige Auszahlung für die Entwurfsplanung zum Straßenbau Colditzer Straße OT Buchheim 9. Ermächtigung des Technischen Ausschusses zur Bestätigung Entwurfsplanung „Colditzer Straße“ n

Tagesordnung 10. Ermächtigung des Technischen Ausschusses zur Bestätigung Entwurfsplanung „Straße des Friedens“ 11. Ermächtigung des Technischen Ausschusses zur Vergabe der Bauleistungen „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule“

Tagesordnung 12. Bestätigung der Entwurfsplanung zur „Hangsicherung Alte Buchheimer Straße“ - entfällt 13. Hangsicherung Alte Buchheimer Straße - entfällt 14. Anfragen der Stadträte gemäß § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung n

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates

2. Protokollkontrolle

3. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher

4. Einwohnerfragestunde

5. Berichterstattung des Bürgermeisters der Stadt Bad Lausick über wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan 2016 zur Mitte des Jahres nach § 75 Abs. 5 SächsGemO

Berichterstattung des Bürgermeisters der Stadt Bad Lausick über wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan 2016 gegenüber dem Stadtrat und der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 75 Absatz 5 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) zum Vorbemerkungen Nach § 75 Absatz 5 SächsGemO hat der Bürgermeister den Gemeinderat und die Rechtsaufsichtsbehörde in der Mitte des Haushaltsjahres über wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan, insbesondere  bei der Entwicklung der Erträge und Aufwendungen  bei der Entwicklung der Einzahlungen und Auszahlungen,  bei der Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen,  bei dem Schuldenstand der Gemeinde und  über die von der Gemeinde übernommenen Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen und kreditähnlichen Rechtsgeschäften sowie  über den Vollzug des Haushaltsstrukturkonzeptes schriftlich zu unterrichten. Der Zweck dieser Vorschrift ist, dass sich die Gemeinderäte und die Rechtsaufsichtsbehörden einen Überblick über die aktuelle Haushaltssituation verschaffen, um somit aus erkennbaren Fehlentwicklungen rechtzeitig die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Für diese Berichterstattung wird der vom Stadtrat am beschlossene Doppelhaushalt für die Jahre 2015 und 2016 herangezogen. Ein Haushaltsstrukturkonzept ist nicht vorhanden. Hinweis: Bei dem Begriff „wesentlich“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Dieser ist auslegungsbedürftig. Angelehnt an die Kommentierung der SächsGemO von Quecke/Schmidt zum § 77 Absatz 2 SächsGemO (Nachtragssatzung) werden für den Ergebnishaushalt 3-5% des Gesamtaufwandes (ohne interne Leistungsverrechnungen) und für den Finanzhaushalt 1-3% der Gesamtauszahlungen (abzüglich der ordentlichen Tilgungen und Umschuldungen) als „wesentlich“ angesehen. In Bezug auf den Haushaltsplan 2016 entspricht das einem Betrag von: -rund € (bei 3%) bis € (bei 5%) im Ergebnishaushalt und -rund € (bei 1%) bis € (bei 3%) im Finanzhaushalt. Für diese Berichterstattung werden Abweichungen ab € (5%) für den Ergebnishaushalt und € (3%) für den Finanzhaushalt berücksichtigt. 1.wesentliche Abweichungen bei der Entwicklung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) Der Haushaltsplan 2016 weist einen Überschuss des Ergebnishaushaltes in Höhe von 122,8 T€ aus. Dabei sind nicht ertragswirksame Aufwendungen in Höhe von 980,2 T€ (Abschreibungen) und nicht ertragswirksamen Erträgen (aufgelöste Sonderposten) in Höhe von 382,0 T€ berücksichtigt. Ohne diese beträgt der Überschuss von 721,0 T€. Eine Gefährdung des Haushaltsausgleichs wird in diesem Jahr nicht erwartet.

6. Verkauf der in der Leipziger Strasse 13 gelegenen Flurstücke

BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/I/25/25/08/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Verkauf der in der Leipziger Straße 13 gelegenen bebauten Flurstücke 336/6 und 336/7 (ehemalige Kindereinrichtung und Wohngebäude) sowie einer Teilfläche des unbebauten Flurstückes 658 der Gemarkung Bad Lausick Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge dem Verkauf der in der Leipziger Straße 13, Gemarkung Bad Lausick, gelegenen bebauten Flurstücke 336/6 mit einer Größe von m² und 336/7 mit einer Größe von 182 m² (ehemalige Kindereinrichtung und Wohngebäude) sowie eine Teilfläche des unbebauten Flurstückes 658 mit einer Größe von ca m² an Herrn Falk Mäding, Alte Buchheimer Straße 10a in Bad Lausick zu einem vorläufigen Kaufpreis von ,00 € zustimmen. Für das Flurstück 336/6 der Gemarkung Bad Lausick ist bis zur Fertigstellung des Straßenbauvorhabens „Kreisverkehrsplatz Leipziger Straße“ entlang des jetzigen Gebäudes (Gehweg an der Leipziger Straße) eine vorübergehende Inanspruchnahme zu gewähren. Nach der Straßenschlussvermessung räumt der Käufer einen möglichen Grunderwerb in dem jetzigen Gehwegbereich für den Baulastträger ein. Dabei richtet sich der Kaufpreis nach dem vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr für dieses Vorhaben ermittelten Kaufpreis. Die o.g. Flurstücke wurden 2007, 2008, 2014 und 2015 ausgeschrieben. Trotz mehrerer Kaufinteressenten scheiterte bislang die Veräußerung dieses Objektes. Mit Schreiben vom stellte Herr Falk Mäding den Antrag, die bebauten Flurstücke 336/6 und 336/7 (ehemalige Kindereinrichtung und Wohngebäude) sowie eine Teilfläche des unbebauten Flurstückes 658 der Gemarkung Bad Lausick gelegen in der Leipziger Straße 13 zu erwerben. Der Käufer beabsichtigt, die abbruchreifen Gebäude abzureißen und neuen Wohnraum zu schaffen.

Weiterhin hat der Käufer das bestehende Geh- und Überfahrtsrecht für den Zufahrtsweg von der Leipziger Straße über die Eigene Scholle für den Eigentümer der Flurstücke 338 und 339/1 (alt 339) der Gemarkung Bad Lausick zu übernehmen. Für den Fall der Veräußerung des Kaufgegenstandes, ganz oder teilweise, ist eine Mehrerlösklausel für einen Zeitraum von zehn Jahren mit Vertragsbeginn zu vereinbaren. Des Weiteren stimmt der Stadtrat vorsorglich einer Belastung der Grundstücke vor Umschreibung im Grundbuch zu, soweit der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises durch ein von ihm aufzunehmendes dinglich zu sicherndes Darlehen erbringt. Notar-, Grundbuch-, Vermessungs- und Grunderwerbsteuerkosten usw. trägt der Käufer. Begründung: Am wurde vom Stadtrat der Beschluss zur Veräußerung des o.g. Grundstückes gefasst. Dafür wurde ein Wertgutachten am (mit Wert von ,00 €) erstellt und am (mit Wert von ,00 €) überarbeitet. Letztes Wertgutachten berücksichtigte bereits die abbruchreifen Gebäude (ehemalige Kindertagesstätte und Mehrfamilienwohnhaus). Für die Grundstücke wird ein Bodenrichtwert von 35,00 €/m² herangezogen. Davon ausgenommen ist eine Teilfläche von circa 200 m² des Flurstückes 658 der Gemarkung Bad Lausick, da das darauf befindliche Geh- und Überfahrtsrechte für die Flurstücke 338 und 339/1 der Gemarkung Bad Lausick zu übernehmen ist. Für diese Fläche wird ein Kaufpreis von 3,50 €/m² angesetzt. Somit ergibt sich laut Wertgutachten ein vorläufiger Kaufpreis von ,00 €. Der bauliche Zustand der Gebäude hat sich weiterhin verschlechtert. Gemäß Gutachterausschuss des Landkreises Leipzig liegt in diesem Gebiet der Bodenrichtwert derzeit weiterhin bei 35,00 €/m². Die o.g. Flurstücke wurden 2007, 2008, 2014 und 2015 ausgeschrieben. Trotz mehrerer Kaufinteressenten scheiterte bislang die Veräußerung dieses Objektes. Mit Schreiben vom stellte Herr Falk Mäding den Antrag, die bebauten Flurstücke 336/6 und 336/7 (ehemalige Kindereinrichtung und Wohngebäude) sowie eine Teilfläche des unbebauten Flurstückes 658 der Gemarkung Bad Lausick gelegen in der Leipziger Straße 13 zu erwerben. Der Käufer beabsichtigt, die abbruchreifen Gebäude abzureißen und neuen Wohnraum zu schaffen.

7. Abwägungsbeschluss zur Änderung des B-Plans Nr. 64 „Ballendorfer Strasse“

BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/III/25/25/08/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Abwägungsbeschluss zum geänderten Bebauungsplan Nr. 64 „Ballendorfer Straße“ Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge die im Abwägungsprotokoll aufgeführten Stellungnahmen aus der Trägerbeteiligung und öffentlichen Auslegung zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 „Ballendorfer Straße“ abwägen. Begründung: Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans lag in der Zeit vom bis einschließlich öffentlich aus. Die von der Änderung/Ergänzung betroffenen Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben des Planungsbüros vom ebenfalls erneut beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in beiliegendem Entwurf des Abwägungsprotokolls aufgeführt – es ist darüber abzuwägen. Seitens der Landesdirektion wird der Ansiedlung von Rossmann unter Anbetracht der Tatsache, dass sich in diesem Bereich mit REWE, Penny und NETTO bereits das eigentlich für das Stadtzentrum gewollte „Einkaufszentrum“ etabliert hat, nicht widersprochen; sie empfiehlt jedoch, dies entsprechend zu begründen und festzusetzen – was wiederum der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes bedarf. Ein überarbeitetes Einzelhandelskonzept wird aber frühestens September/Oktober 2016 vorliegen (so das auch erst dann ein Satzungsbeschluss gefasst werden kann). Anlagen: Entwurf Abwägungsprotokoll, Entwurf Plan, Begründung, Schallimmissionsprognose (auf Homepage eingestellt)

8. Außerplanmäßige Auszahlung für die Entwurfsplanung zum Straßenbau Colditzer Straße OT Buchheim

BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/III/25/25/08/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: außerplanmäßige Auszahlungen für Planungsleistungen zum Straßenbau Colditzer Straße OT Buchheim Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge der Erhöhung der außerplanmäßigen Auszahlungen für die Erarbeitung einer Entwurfsplanung für den Straßenbau in der Colditzer Straße OT Buchheim um 1.000,00 € auf nunmehr 8.770,00 € (Produktkonto Finanzhaushalt / Inv.-Nr ) zustimmen. Die Finanzierung kann aus den nicht vollständig benötigten investiven Schlüsselzuweisungen für den Neubau der Gehwege in der Leipziger Straße (Produktkonto Finanzhaushalt / Inv.- Nr ) abgesichert werden.

Begründung: Von den Versorgungsträgern wurden für 2017 umfangreich Maßnahmen in der Colditzer Straße angemeldet. Die Mitnetz-Strom beabsichtigt die Verkabelung ihrer oberirdischen Anlage und die Kommunalen Wasserwerk Grimma Geithain GmbH die Erneuerung der Abwasseranlage. Die Straße befindet sich in ihrer Gesamtheit einschließlich deren Entwässerung in einem mangelhaften Zustand. Die nach dem Maßnahmen der Versorger verbleibenden Restflächen (ca. 40%) und Entwässerungsanlagen müssten in diesem Zuge aus eigenen Haushaltmitteln mit erneuert werden. Es ist daher geplant, in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit den Kommunalen Wasserwerken Grimma Geithain GmbH die Straße grundhaft auszubauen und eine Zuwendung zu beantragen. Nach der Förderrichtlinie RL KStB Teil A ist eine Zuwendung in Höhe von 85% der Baukosten sowie 15% der Baukosten als Baunebenkosten möglich (Kostenschätzung Baukosten ,00 € zuzüglich ,00 € Baunebenkosten). Um eine mögliche Zuwendung in Höhe von ,51€ beantragen zu können, ist die Vorlage einer Entwurfsplanung und einer Entwurfsvermessung notwendig. Der Fördermittelantrag sollte noch im 3. Quartal 2016 abgegeben werden, um unter der Voraussetzung der Gewährung einer Zuwendung rechtzeitig im 1. Halbjahr 2017 mit dem Bauarbeiten beginnen zu können. Den Planungsauftrag soll das Büro STRABAU-Projekt Leipzig GmbH, Leisnig erhalten. Die erforderliche Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist in diesem Programm nicht zuwendungsfähig und gesondert zu betrachten. Die Maßnahme ist nicht in der aktuellen Finanz-/ Investitionsplanung enthalten. Hinweis: Für den Neubau der Gehwege in der Leipziger Straße wurden im Haushaltsplan 2016 als Eigenmittelfinanzierung € investive Schlüsselzuweisungen veranschlagt. Aufgrund geänderter Förderbestimmungen werden sich die Eigenmittel voraussichtlich auf ,13 € verringern.

9. Ermächtigung des TA zur Bestätigung Entwurfsplanung „Colditzer Straße“

BESCHLUSSVORLAGE Nr. III/III/25/25/08/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Ermächtigung des Technischen Ausschuss zur Bestätigung der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum Straßenbau Colditzer Straße OT Buchheim Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge den Technischen Ausschuss zur Bestätigung der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum Straßenbau Colditzer Straße OT Buchheim ermächtigen. Begründung: Gemäß Hauptsatzung ist ab einem Umfang von 70 T€ der Stadtrat zuständig. Die Kostenschätzung der Baukosten beläuft sich auf ,00 €. Zu einer schnelleren Bearbeitung und Vorbereitung der Beantragung einer Zuwendung soll der Technische Ausschuss einbezogen und ermächtigt werden die Planungsunterlagen zu bestätigen. Von den Versorgungsträgern wurden für 2017 umfangreiche Maßnahmen in der Colditzer Straße angemeldet. Die Mitnetz-Strom beabsichtigt die Verkabelung ihrer oberirdischen Anlage und die Kommunalen Wasserwerk Grimma Geithain GmbH die Erneuerung der Abwasseranlage. Nach der Förderrichtlinie RL KStB Teil A ist eine Zuwendung in Höhe von 85% der Baukosten sowie 15% der Baukosten als Baunebenkosten möglich (Kostenschätzung: Baukosten ,00 € zuzüglich ,00 € Baunebenkosten). Um eine mögliche Zuwendung in Höhe von ,51€ beantragen zu können, ist die Vorlage einer Entwurfsplanung notwendig. Der Fördermittelantrag sollte noch im 4. Quartal 2016 abgegeben werden, um unter der Voraussetzung der Gewährung einer Zuwendung, rechtzeitig im 1. Halbjahr 2017 öffentlich auszuschreiben und mit den Bauarbeiten beginnen zu können.

10. Ermächtigung des TA zur Bestätigung Entwurfsplanung „Straße des Friedens“

BESCHLUSSVORLAGE Nr. IV/III/25/25/08/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Ermächtigung des Technischen Ausschuss zur Bestätigung der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum Straßenbau Straße des Friedens OT Steinbach Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge den Technischen Ausschuss zur Bestätigung der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum Straßenbau Straße des Friedens OT Steinbach ermächtigen. Begründung: Gemäß Hauptsatzung ist ab einem Umfang von 70 T€ der Stadtrat zuständig. Die Kostenschätzung der Baukosten beläuft sich auf ,00 €. Zu einer schnelleren Bearbeitung und Vorbereitung der Beantragung einer Zuwendung soll der Technische Ausschuss einbezogen und ermächtigt werden die Planungsunterlagen zu bestätigen. Vom Abwasserzweckverband „Espenhain“ wurden für 2017 umfangreiche Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung in der Straße des Friedens angemeldet. Nach der Förderrichtlinie RL KStB Teil A ist eine Zuwendung in Höhe von 75% der Baukosten sowie 15% der Baukosten als Baunebenkosten möglich (Kostenschätzung: Baukosten ,00 € zuzüglich ,00 € Baunebenkosten). Um eine mögliche Zuwendung in Höhe von ,00 € beantragen zu können, ist die Vorlage einer Entwurfsplanung notwendig. Der Fördermittelantrag sollte noch im 4. Quartal 2016 abgegeben werden, um unter der Voraussetzung der Gewährung einer Zuwendung, rechtzeitig im 1. Halbjahr 2017 die Leistung öffentlich auszuschreiben und mit dem Bauarbeiten beginnen zu können.

11. Ermächtigung des Technischen Ausschusses zur Vergabe der Bauleistungen „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule“

BESCHLUSSVORLAGE Nr. V/III/25/25/08/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Ermächtigung des Technischen Ausschuss zur Vergabe der Bauleistung „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule“ Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge den Technischen Ausschuss zur Vergabe der Bauleistung „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule“ ermächtigen. Begründung: Gemäß Hauptsatzung ist der TA nur zur Vergabe von Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 70 T€ ermächtigt. Die Kostenschätzung der ausgeschriebenen Bauleistung beläuft sich aber auf ca. 460,0 T€. Für einen umgehenden Baubeginn ist die Ermächtigung zur Vergabe im TA am erforderlich (Zuwendungsbescheid endet am ).

12. Bestätigung der Entwurfsplanung zur „Hangsicherung Alte Buchheimer Strasse“

BESCHLUSSVORLAGE Nr. VI/III/25/25/08/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Bestätigung der Ausführungsplanung zur Hangsicherung Alte Buchheimer Straße Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge die vorliegende Ausführungsplanung zur Realisierung der Maßnahme „Hangsicherung Alte Buchheimer Straße“ bestätigen. Begründung: Die Stadt ist Eigentümer des Hanggrundstücks an der Alten Buchheimer Straße und somit für Sicherungsmaßnahmen gegenüber angrenzenden Grundstücken verantwortlich. Nachdem aufgrund bis in die 1970er Jahre zurückgehenden Schriftverkehr in 2002 eine Ortbetonstützwand errichtet worden war, die aber offenbar nicht durchweg auf festen Grund gegründet und somit teilweise unterspült wurde und in leichte Schieflage geriet, wurden neue Angebote zur Stabilisierung dieses Zustandes eingeholt. Das vorliegende Angebot beruht auf einer Stabilisierung des Hanges mittels Spritzbeton auf verankerter/vernagelter Steinschlagschutzmatte (ca. 6,0 x 2,3 m). Die Baukosten wurden auf 50,4 T€ geschätzt. Vorbehaltlich der Bestätigung der Maßnahme und Sicherung der Finanzierung ist eine Realisierung Anfang 2017 vorgesehen. Der TA hat in seiner Sitzung am die Vorlage im Stadtrat vorgeschlagen

13. Hangsicherung Alte Buchheimer Strasse

BESCHLUSSVORLAGE Nr. VII/III/25/25/08/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Maßnahme „Hangsicherung Alte Buchheimer Straße“ Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge a)der Aufnahme der Maßnahme „Hangsicherung Alte Buchheimer Straße“ in Höhe von 52,5 T€ (davon 50,4 T€ Baukosten und 2,1 T€ Baunebenkosten) in den Haushalt 2017 zustimmen. b)(vorsorglich) außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die Maßnahme „Hangsicherung Alte Buchheimer Straße“ in Höhe von jeweils ,00 € für das Haushaltsjahr 2017 (Produktkonto Ergebnishaushalt / Produktkonto Finanzhaushalt ) zustimmen. Begründung: Die Stadt ist Eigentümer des Hanggrundstücks, Flst. 238/1 der Gemarkung Reichersdorf, an der Alten Buchheimer Straße und somit für Sicherungsmaßnahmen gegenüber angrenzenden Grundstücken verantwortlich. Die in 2002 errichtete, mittlerweile aber teilweise unterspülte Stützwand soll mittels Spritzbeton auf verankerter/vernagelter Steinschlagschutzmatte (ca. 6,0 x 2,3 m) stabilisiert werden. Die vorliegende Kostenschätzung geht von Baukosten i.H. von 50,4 T€ aus. Davon sollen 10,0 T€ von Dritten übernommen werden. Dazu kommen noch 6.914,00 € Baunebenkosten, von denen in 2016 bereits 3.379,60 € angefallen sind. Vorbehaltlich der Bestätigung der Maßnahme und Sicherung der Finanzierung könnte noch in diesem Jahr die Ausschreibung und Anfang 2017 die Realisierung erfolgen (wofür weitere 1.452,0 € Baunebenkosten in 2016 anfallen würden). Der TA hat in seiner Sitzung am die Vorlage im Stadtrat vorgeschlagen

14. Anfragen der Stadträte

Ich bedanke mich bei allen für Ihr Kommen und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend Ende der 25. öffentlichen Stadtratssitzung