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Einwohnerversammlung zur Haushaltsplanung 2018

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Präsentation zum Thema: "Einwohnerversammlung zur Haushaltsplanung 2018"—  Präsentation transkript:

1 Einwohnerversammlung zur Haushaltsplanung 2018

2 Herzlich Willkommen zur Einwohnerversammlung!

3 Der Haushaltsplan ist das zentrale Steuerungsinstrument gemeindlichen Haushaltsrecht und damit eine wichtige – wenn nicht sogar die wichtigste – Grundlage für das Handeln der Verwaltung und stellt die Weichen für das kommende Jahr.

4 Er ist das Spiegelbild der von der Gemeinde zu erfüllenden Aufgaben jährlich zu erstellen gesetzlich vorgeschrieben Teil der Haushaltssatzung Er enthält die Zusammenstellung aller voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen sowie aller entstehenden Aufwendungen und Auszahlungen und evtl. Verpflichtungsermächtigungen.

5 Bestandteile des Haushaltsplanes:
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Teilhaushalte (insgesamt 12 Teilergebnis- und 12 Teilfinanzhaushalte) Stellenplan Anlagen des Haushaltsplanes: Vorbericht Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes u.a.

6 Aufstellungsverfahren:
Der vorliegende Entwurf wurde in der Sitzung des Stadtrates am offiziell eingebracht Gem. § 97 der Gemeindeordnung wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit den Haushaltsplan und seinen Anlagen sodann bis zu Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner vorgehalten. Dies wurde bereits am öffentlich bekannt gemacht und der Entwurf unter online zur Verfügung gestellt.

7 Erstmals steht der Haushaltsentwurf dort auch als sogenannter interaktiver Haushalt zur Verfügung. Hier kann man sich mit Hilfe von Ampelgrafiken, Tabellen und Diagrammen den Haushalt angepasst an den eigenen Informationsbedarf erschließen.

8 Aufstellungsverfahren:
Ebenfalls liegt der Entwurf während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus zur Einsichtnahme aus. Vorschläge zum Planentwurf können lt. Gesetz grds. innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner eingereicht werden Frist wurde jedoch auf freiwilliger Basis – auch mit Blick auf die heutige Einwohnerversammlung - bis zum verlängert! Die im Stadtrat vertretenden Fraktionen beraten den Entwurf nunmehr zunächst intern. Sodann erfolgt voraussichtlich die Vorberatung des Entwurfs im Haupt- und Finanzausschuss am ganztägig (öffentliche Sitzung).

9 Aufstellungsverfahren:
Voraussichtliche Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung anlässlich der Stadtratssitzung am In dieser Sitzung wird auch über die ggf. eingegangenen Vorschläge aus der Einwohnerschaft entschieden. Anschließend erfolgt die Vorlage an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile (z. B. der Höhe der Investitionskredite) Nach der Genehmigung wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht und der Haushaltsplan öffentlich ausgelegt

10 Ergebnishaushalt Der Ergebnishaushalt bildet die voraussichtlichen Erträge und den Aufwand des gesamten Haushaltsjahres ab, unabhängig davon, ob es sich hier um tatsächlich kassenwirksame Beträge handelt. Es gilt das sogenannte Fälligkeitsprinzip! Ziel ist die Darstellung des Ressourcenverbrauchs und des Ressourcenaufkommens „Gewinn- und Verlustrechnung“ der Stadt Mayen

11 Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt bildet die voraussichtlichen Einzahlungen und Auszahlungen des jeweiligen Haushaltsjahres ab; hier gilt das Kassenwirksamkeitsprinzip Laufende „Cash-Flow-Rechnung“ Insbesondere ist der Finanzhaushalt hinsichtlich des Abbildung der Investitionen wichtiger Bestandteil des Haushaltes

12 Ergebnis-/Finanzhaushalt
Fazit: Die Zahlen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes sind nicht deckungsgleich! So werden im Ergebnishaushalt u.a. die Abschreibungs- und Rückstellungsbeträge sowie deren Auflösungen abgebildet. Der Finanzhaushalt enthält dem gegenüber die Veranschlagung der gesamten Investitionen sowie die Tilgungsleistungen für Kredite.

13 Ergebnishaushalt 2018 - Erträge
Erträge insgesamt ,00 € davon Steuern und ähnliche Abgaben ,00 € 2. Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge ,00 € 3. Erträge der sozialen Sicherung ,00 € 4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ,00 € 5. Privatrechtliche ,00 € 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen ,00 € 7. Aktivierte Eigenleistungen 800,00 € 8. Sonstige laufende Erträge ,00 € 9. Zinserträge und sonstige Finanzerträge ,00 € Eckdaten –Entwurf- Ergebnishaushalt Erträge

14 Ergebnishaushalt 2018 - Aufwendungen
Aufwendungen insgesamt ,00 davon 1. Personalaufwendungen ,00 € 2. Versorgungsaufwendungen ,00 € 3. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ,00 € 4. Abschreibungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 GemHVO ,00 € 5. Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen ,00 € 6. Aufwendungen der sozialen Sicherung ,00 € 7. Sonstige laufende Aufwendungen ,00 € 8. Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen ,00 € Eckdaten –Entwurf- Ergebnishaushalt Aufwendungen

15 Eckdaten Ergebnishaushalt 2018
Erträge: € Aufwendungen: € Fehlbedarf: € Fazit: Dem gesetzlichen Erfordernis eines ausgeglichenen Haushalts kann somit nicht Rechnung getragen werden.

16 Insgesamt steigen die laufenden
Erträge aus Verwaltungstätigkeit ggü. dem Vorjahr um rd. 1,8 % = + 0,99 Mio. € die Aufwendungen ggü. dem Vorjahr um rd. 1,6 % = ,86 Mio. €

17 Diese sehr moderate Steigerung der Aufwendungen ist nicht zuletzt auf den laufenden gemeinsamen Prozess zur Konsolidierung der städt. Finanzen zurück zu führen (u.a. durch die Gründung einer Haushaltsstrukturkommission) Änderungen können sich noch durch die aktuellen Zahlen der Steuerschätzung ergeben, die im November erwartet wird Ebenso steht noch das entsprechende Haushaltsrundschreiben des Landes mit seinen endgültigen Eckdaten zur Haushaltswirtschaft 2018 aus.

18 Wesentliche Zuschusspositionen im Ergebnishaushalt:
Soziales, Schulen, Sport: 2,63 Mio. € Städtische Kindergärten: 0,98 Mio. € Städtische Straßen: 3,53 Mio. € Brandschutz: ,64 Mio. € Verlustabdeckung Badezentrum: 1,28 Mio. € Museale Einrichtungen, Burgfestspiele, Tourismusförderung: 1,07 Mio. €

19 Steuereinnahmen = 28,37 Mio. € Zuwendungen = 2,77 Mio. €
Steuereinnahmen und staatliche Zuweisungen versus abzuführender Umlagen: Steuereinnahmen = 28,37 Mio. € Zuwendungen = 2,77 Mio. € (Schlüsselweisungen, Integrations ,14 Mio. € pauschale, kommunaler Entschuldungsfonds) Abzuführende Umlagen Gewerbesteuerumlage = 2,33 Mio. € Kreisumlage = 11,15 Mio. € Sonstige Umlagen = 0,48 Mio. € (Fonds Deutsche Einheit, Finanzausgleichsumlage) 13,96 Mio. € Somit verbleiben nur rd. 55 % netto im städt. Haushalt

20 Finanzhaushalt 2018 - Einzahlungen
Einzahlungen insgesamt ,00 € davon Steuern und ähnliche Abgaben ,00 2. Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfereinzahlungen ,00 3. Einzahlungen der sozialen Sicherung ,00 4. öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ,00 5. privatrechtliche ,00 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen ,00 7. Aktivierte Eigenleistungen 800,00 8. sonstige laufende Einzahlungen ,00 9. Zins- und sonstige Finanzeinzahlungen ,00 10. Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten ,00 Eckdaten –Entwurf- Finanzhaushalt Einzahlungen

21 Finanzhaushalt 2018 - Auszahlungen
Eckdaten –Entwurf- Finanzhaushalt Auszahlungen Auszahlungen insgesamt ,00 davon 1. Personalauszahlungen ,00 2. Versorgungsauszahlungen ,00 3. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen ,00 4. Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferauszahlungen ,00 5. Auszahlungen der sozialen Sicherung ,00 6. sonstige laufende Auszahlungen ,00 7. Zins- und sonstige Finanzauszahlungen ,00 8. Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten ,00 9. Tilgungsleistungen für Investitionskredite ,00 €

22 Eckdaten Finanzhaushalt 2018
Einzahlungen: € Auszahlungen: € Fehlbedarf: €

23 = Gesamtkreditvolumen!
Finanzierung: Einzahlungen € (aus der Aufnahme von Investitionskrediten) Liquiditätskredit- bedarf € = Gesamtkreditvolumen!

24 Eckdaten Finanzhaushalt 2018
Fazit: Dem gesetzlichen Erfordernis eines ausgeglichenen Haushalts kann somit auch hier nicht Rechnung getragen werden, da der Saldo der ordentlichen Einzahlungen ( €) nicht ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten ( €) zu decken.

25 Finanzierungs-bedarf
Investitionsübersicht 2018 (ab 50 T € Investitionsvolumen) Leistung Maßnahmen > € Auszahlungen Einzahlungen Finanzierungs-bedarf Eigen-anteil Liegenschaften Grunderwerb/ Grundstücksveräußerung ,00 € ,00 € 0,00 € 0% Betriebshof Ersatzbeschaffung LKW mit Kipper und Ausstattung zum Anbau von Winterdienstgeräten und Kranvorrichtung ,00 € 100% Neubeschaffung LKW mit Aufbau für Unkrautvernichter ,00 € Brandschutz Ausstattung,u.a. für die Feuerwehr ,00 € Generalsanierung Feuerwehrdepot Mayen Burghalle Austausch Lüftungsgeräte und Steuerung ,00 € ,00 € ,00 € 72%

26 Finanzierungs- bedarf
Investitionsübersicht 2018 (ab 50 T € Investitionsvolumen) Leistung Maßnahmen > € Auszahlungen Einzahlungen Finanzierungs bedarf Eigen-anteil GS Clemens Erneuerung der Schulhöfe ,00 € ,00 € ,00 € 10% GS Hausen Erneuerung des Schulhofes ,00 € 79.200,00 € -8.800,00 € Kommunale Wirtschafts-förderung Erschließung Gewerbegebiet Sürchen 60 % Stadion Sanierung Umkleide und Leitungen Sanitärräume ,00 € 0,00 € 100% Aktive Stadt Fortführung der Maßnahmen ,00 € ,00 € ,00 € 20% Gebäudemanage-ment Genovevaburg Generalsanierung Genovevaburg ,00 € Bürgerhaus Kürrenberg Fortführung der Umgestaltung des Vorplatzes ,00 € 74.000,00 € ,00 40 %

27 Finanzierungs- bedarf
Investitionsübersicht 2018 (ab 50 T € Investitionsvolumen) Leistung Maßnahmen > € Auszahlungen Einzahlungen Finanzierungs bedarf Eigen-anteil Gemeindestraßen Erschließung Graf-Zeppelin-Straße ,00 € 0,00 € 100% Ausbau der Nebenanlagen des Stadtrings: Planung der weiteren Bauabschnitte und Bau der 7. BA ,00 € ,00 € ,00 € 18% Endausbau Straße Mosellaplatz ,00 € Beschaffung von Elektropollern für die Fußgängerzone ,00 € Öffentliches Gewässer Erneuerung von Stützwänden entlang der Nette zwischen Brücke Maifeldstraße und Imkerschule ,00 € ,00 € ,00 € 40%

28 Investitionen versus Abschreibung Investitionsvolumen 2018 = 5. 008
Investitionen versus Abschreibung Investitionsvolumen 2018 = € Abschreibungsvolumen 2018 = € Fazit: Das Investitionsvolumen liegt deutlich über dem Betrag der Abschreibungen – bilanzielle Vermögenserhöhung

29 Plan ist derzeit eine Entwurfsfassung und enthält daher noch bestimmte Unsicherheiten.
Noch bis zur Beschlussfassung erkennbarer konkreter Änderungsbedarf wird berücksichtigt.

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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