Der neue Tarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Informationen zum Tarifabschluss 2005
Advertisements

Arbeitszeit an Tankstellen
Das neue Tarifrecht Besonderheiten für das Universitätspersonal
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz
im öffentlichen Dienst -
Überleitung zum 1.November 2006 Referent: Hans-Georg Harms
Neues Tarifrecht für die Länder
Aktuelle Informationen zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Stand Oktober 2004.
Aktuelle Informationen zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Verhandlungskommission 20. Januar 2005.
ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Bundestarifkommission 27. Januar 2005 Berlin
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA
Tarifvertrag Land: Probleme
Tarifvertragliche Regelungen zur Leiharbeit
Tagesordnung Begrüßung Erklärung zur Teilpersonalversammlung
BAT BMTG TVÜ TVÖD Alles klar?.
Chancen und Risiken für Geschlechtergerechtigkeit
TVöD – Leistungsvergütung nach § 18 - Basisprojekt 1 Leistungsbezogene Entgeltdifferenzierung § 18 TVöD - Grundsätze - Referentin: Liesel Rieker, TBS gGmbH.
Vertrauensleute-Info
Ein Tarifvertrag für die Zukunft: Das Entgelt-Rahmen-Abkommen (ERA)
Gespräch am 24. Januar 2007 Wuppertal
1 Der aktuelle Stand zur Umstellung auf den TVÖD in der Erzdiözese Freiburg Information durch die Mitarbeiterseite der Bistums KODA Georg Grädler Stand.
1 Gewinner und Verlierer der Umstellung des bisherigen auf BAT basierenden Systems auf TVÖD oder TV-L.
Akademischer Mitarbeiter (§ 52 LHG)
Info-Veranstaltung zum neuen Tarifrecht
ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Leistungsentgelt Änderung der Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Tarifergebnis TVöD Bund 2008/2009
Delegiertenversammlung 23. September 2010
Nicht neu Geregeltes gilt fort.
neu Vergleich Weihnachtsgeld am beschäftigt vom
Personalversammlung – DASA - BAuA Der neue TVL Regelungen für 2006 Was tut sich noch? Was hat sich geändert?
Präsentation zur Delegiertenversammlung
Der Beschlussantrag der VK für die Sitzung der BK am
Vorgriffsstundenrückgabe
Sondermitarbeitervertretung
Wie setze ich meine Weiterbildungsrechte durch?
TV-L Neues Tarifrecht bei den Ländern öD
Verhandlungsstand - ERA
Information und Kommunikation Hartmut Klauck Universität Frankfurt SS
Renate Richter, ver.di BuV, Gerüchte in der EKD Eigenständige Arbeitsvertragsregelungen abgekoppelt vom öffentlichen Dienst?
Informationen zur neuen Entgeltordnung
In den Landeskirchen Braunschweig Hannover Oldenburg in der Konföderation evang. Kirchen in Niedersachen Arbeitsrechtsregelung sowie.
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Bezahlung und Überleitung Materialien
Einmalzahlungen Einmalzahlung in 2005 (Bund/VKA):
Neuregelungen Überleitung
1 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Bundesprogramm Kommunal-Kombi.
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - November 2009.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Überleitung zum TV-H Beispiele.
Überleitung zum TV-H Hochschule
Neues Tarifrecht im Land Berlin
Überleitung zum TV-H November 2009 Gewerkschaft
Neuregelung geringfügige Beschäftigung – von –
HRK 4./ © HRK Hochschulrektorenkonferenz 1 Sonderregelungen für die Wissenschaft vs. Wissenschaftstarifvertrag Erwartungen der Hochschulen Realität.
Hans-Dieter Klein Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt Ausblick auf die Tarifrunde 2008 Mit den Augen von Hochschule und Forschung.
Arbeitsverträge.
Die neue Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte durch den Tarifvertrag Entgeltordnung = TV EntgO-L.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ! „Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.“
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten.
Die Minijobber Informationen für den Arbeitnehmer.
Altersabbatical Altersteilzeitmodell für Beamtinnen und Beamte.
Die Minijobber Informationen für den Arbeitgeber.
Universität Trier - Abteilung III1 Das neue Tarifrecht ab TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) und TVÜ-Länder (Tarifvertrag.
Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf Teil-Personalversammlung der tarifbeschäftigten.
Handlungsbedarfe und –möglichkeiten für Betriebsräte in Umsetzung und Ausgestaltung des TV AWO NRW.
Personalversammlung niwi PR Personalversammlung Wir begrüßen Sie zur Personalversammlung für das nichtwissenschaftliche Personal der Heinrich-Heine-Universität.
Anwendung des „SUE“-Tarifs des TVÖD zum
Sonderregelungen für Mitarbeiterinnen, die als pädagogische Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder arbeiten Siegfried Wulf.
 Präsentation transkript:

Der neue Tarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

Einführung eines neuen Manteltarifvertrags, der die bisherigen Regelungen des BAT für Angestellte und des MTArb für Arbeiter/innen ablöst. Das bedeutet die Abkehr von der bisherigen status- und sozialversicherungsrechtlichen Trennung in Angestellte und Arbeiter. Zukünftig gibt es nur noch BESCHÄFTIGTE Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

Der BAT und der MTArb haben 74 bzw. 76 Paragraphen Der BAT und der MTArb haben 74 bzw. 76 Paragraphen. Der TV-L hat nur noch 39 Paragraphen. Dies wird möglich, weil BAT und MTArb in weiten Teilen gleiche Regelungsinhalte haben und weil der TV-L z.B. nicht mehr die extreme Regelungstiefe hat. Außerdem regelt der TV-L nicht mehr Sachverhalte, die z.B. schon in Gesetzen geregelt sind (Kündigungsfristen bei außerordentlichen Kündigungen). Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

Was ist neu? neben der Dauer der Dienstzeit auch Leistungsorientierung bei der individuellen Entgeltentwicklung (schnellerer oder verlangsamter Aufstieg in die nächste Entwicklungsstufe) Führung auf Probe bis 2 Jahre ab EG 10 bei Funktion mit Weisungsbefugnis Einführung der Entgeltumwandlung („Direktversicherung“) als Möglichkeit zur Ergänzung der betrieblichen Altersversorgung. Voraussichtlich nur bei der VBL möglich Nebentätigkeitsrecht wird auf ein Anzeigeverfahren reduziert (bisher Genehmigungspflicht) Zeitzuschläge und Überstundenzuschläge ändern sich teilweise Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

Fortsetzung Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer/innen 39,5 Stunden (Ausnahmen : Beschäftigte in Wechselschicht- und Schichtdienst 38,5 Stunden) Keine Bewährungs- und Zeitaufstiege mehr Keine Entgeltbestandteile mehr wegen Familienstand oder Kinder (Besitzstandswahrung für Kinder, die bis 31.12.2006 geboren sind) größere Steigerungen zwischen den ersten Entwicklungsstufen, dafür geringere Steigerungen in den höheren Stufen (=Abkehr von der linearen Gehaltsentwicklung) Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

TV-L - Entgeltstruktur „Wippe“ TV-L BAT / MTArb vordere Stufen angehoben abgesenkte Beträge für spätere Stufen Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

Statt der bisherigen Vergütungsgruppen für Angestellte und Lohngruppen für Arbeiter gibt es künftig nur noch Entgeltgruppen. EG 1 bis 15 Innerhalb dieser werden alle Tätigkeiten im öffentlichen Dienst abgebildet. (Hinweis: Es gibt jedoch auf absehbare Zeit noch kein „Entgeltgruppenverzeichnis“.) Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

Dazu findet für alle Beschäftigten ab 1. 11 Dazu findet für alle Beschäftigten ab 1.11.2006 die Überleitung in die künftige Entgeltgruppe statt. Dies regelt eine genaue Zuordnungstabelle im „Tarifvertrag Überleitung“. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

Überleitungstabelle (grobe Übersicht) Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

Das Entgelt der künftigen 15 Entgeltgruppen steigert sich jeweils nach bestimmter Zeit von Grundstufe 1 und 2 über Entwicklungsstufe 3 bis maximal Entwicklungsstufe 6 (abhängig von der jeweiligen Entgeltgruppe). Mittelfristig wird das Aufsteigen in den Entwicklungsstufen auch an Leistung geknüpft sein. Die bisher erreichte Lebensaltersstufe bzw. Lohnstufe wird bei der Überleitung berücksichtigt, sodass kein Real-einkommensverlust eintreten sollte. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2       Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2      

Einmalzahlungen / Lohnerhöhungen Für das Jahr 2007 wurden keine prozentualen Lohnerhöhungen, sondern Einmalzahlungen vereinbart. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe. (Übersicht nächste Seite) Am 1.1.2008 gibt es wieder eine Lohnerhöhung mit 2,9 %, wobei der Endbetrag immer auf volle 5 Euro aufgerundet wird. Im Gesamtvolumen entspricht das ungefähr 3 %. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

Einmalzahlungen (grobe Übersicht) Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

Jahressonderzahlung (ersetzt das bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Für 2006 und 2007 gelten noch Übergangsregelungen mit einer Mischung aus altem und neuem Recht. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

Wie geschieht nun die Überleitung? Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/ Lohngruppe zur künftigen Entgeltgruppe gem. Tabelle „Überleitung“. Berechnung des Vergleichsentgelts (bisheriges Bruttogehalt ohne kinderbezogene Bestandteile). Ermittlung zwischen welchen 2 Grund- oder Entwicklungsstufen das Vergleichsentgelt liegt. Dieser Betrag wird als individuelle Zwischenstufe festgesetzt und grundsätzlich bis 31.10.2008 gezahlt. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

Beispiel für eine Überleitung Angestellte/r Verg.Gr. BAT VIb, 31 Jahre, verheiratet, 2 Kinder: Überleitung der Verg.Gr. BAT VIb gem. Überleitungstabelle in Entgeltgruppe 6 Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

2. Errechnung des Vergleichsentgelts: In BAT VIb brutto 2.150,- Euro, wobei der Kinderzuschlag nicht enthalten ist. (er wird nicht übergeleitet, sondern per Besitzstandszulage gesondert gezahlt) Vergleichsentgelt = 2.150,- Euro. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

3. Betragsmäßig zwischen den Grund- bzw. Entwicklungsstufen einordnen: Vergleichsentgelt 2.150,- Das Vergleichsentgelt liegt zwischen Stufe 3 und 4. Es erfolgt die Überleitung in die individuelle Zwischenstufe 3+ und die Entgeltzahlung bis Okt. 2008 in Höhe von 2.150,- Euro. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

4. Endgültiges Entgelt Am 01.11.2008 steigen alle Beschäftigten in die nächsthöhere echte Entwicklungsstufe auf. Ab dann weiterer Aufstieg nach den vorgesehenen Zeitintervallen. Am 1.11.2008 Aufstieg in EG 6 – Stufe 4. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

5. Ausstehenden Bewährungsaufstieg prüfen Ist am 01.11.2006 bei Angestellten ein anstehender Bewährungsaufstieg noch nicht erfolgt, aber bereits mehr als die Hälfte der Bewährungszeit durchlaufen, so gilt: - in den EG 3, 5, 6 und 8: Zum Zeitpunkt des Aufstiegs erfolgt die Eingruppierung in die nächst höhere Entgeltgruppe. - in den EG 2 und 9 – 15: Zusätzlich muss der Zeitpunkt des Aufstiegs spätestens am 31.10.2008 erreicht sein. Wenn ja, so ändert sich zwar nicht die Entgeltgruppe, aber das Vergleichsentgelt wird nach der fiktiv erreichten höheren Vergütungsgruppe neu berechnet und die Bezahlung erfolgt nach dieser neuen individuelle Zwischenstufe. In der Regel also in einer höheren Entwicklungsstufe. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

6. Strukturausgleich Bei Angestellten ist nach der Überleitung zu prüfen, ob „fiktive zukünftige Einkommenseinbußen“ vorliegen. Diese rühren hauptsächlich aus der künftig flacheren Entwicklung des Entgeltanstiegs bei hinteren Entwicklungsstufen. Ggf. erfolgt zur Abfederung ab 01.11.2008 eine befristete oder dauerhafte Zahlung eines „Strukturausgleichbetrags“. Die entsprechende Tabelle enthält sehr viele Konstellationen; je nach Kombination aus Entgeltgruppe, Vergütungsgruppe am 1.11.2006, Zeitspanne für Bewährungsaufstieg, Ortszuschlag (ledig oder verheiratet) und Lebensaltersstufe. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

Besonderheit für Arbeiter/innen Hier wird im Rahmen der Überleitung so getan, als sei die Person seit Beginn der Beschäftigung nach TV-L bezahlt, d.h. es erfolgt die sofortige Zuordnung zu einer Entwicklungsstufe (mindestens Grundstufe 2). Daraus ergibt sich das „neue Entgelt“. Zu Vergleichszwecken wird auch das Vergleichsentgelt berechnet. Ist das „neue Entgelt“ höher als das Vergleichsentgelt, so erfolgt dadurch eine sofortige Entgelterhöhung. Nur wenn das Vergleichsentgelt höher als das „neue Entgelt“ ist, erfolgt die weitere Überleitung wie bei Angestellten. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

Beispiel – Überleitung - Arbeiter Arbeiter Lohngruppe 5a Beschäftigungszeit ab 01.07.1997 Lohngruppe 5a Stufe 5 = 2.073,19 Euro Zuordnung in Entgeltgruppe 5 (Überleitung) nach einer Beschäftigungszeit von 9 Jahren Stufe 4 = 2.065,00 Euro aber mindestens Besitzstand (Stufe 4+) = 2.073,19 Euro Nach einer Beschäftigungszeit von 10 Jahren am 01.07.2007 Stufe 5 = 2.135,00 Euro. Nach weiteren 5 Jahren ab 01.07.2012 Stufe 6 = 2.185,00 Euro Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

Leistungsorientierte Bezahlung im TV-L Ab 01.01.2007 wird zusätzlich zum Tabellenentgelt ein Leistungsentgelt eingeführt. Regelung durch einen landesbezirklichen TV. Der Beschäftigte erhält 12% des Septembergehalts als zusätzliche Zahlung im Dezember. Im Jahr 2007 beginnt man mit 1% pro Monat (=12% im Jahr). Hinweis: Ziel ist 8% pro Monat. Es besteht eine Ausschüttungspflicht ! Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

Leistungsorientierte Bezahlung im TV-L Leistungsentgelt möglich als a) Leistungszulagen In der Regel monatliche Zahlungen auf Basis systematischer Leistungsbewertung (zeitlich befristet). b) Leistungsprämie In der Regel Einmalzahlung auf der Basis einer Zielvereinbarung. 2) Leistungsabhängige Aufstiege Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2