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Veröffentlicht von:Edsel Rahlf Geändert vor über 11 Jahren
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Wie setze ich meine Weiterbildungsrechte durch?
Dr. med. Markus Wenning Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Westfalen-Lippe
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Bewertung einer Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe Keine Weiterbildungsgespräche Kein Weiterbildungsplan Kein Rotationsplan „Das Haus hat volle Weiterbildung. Für die Fa-Prüfung wird alles bescheinigt. Ob die Ausbildung tatsächlich umgesetzt wurde, bleibt offen.“
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Bewertung einer Abteilung Innere Medizin Führungskultur: „Hierarchisches Denken, Assistenten werden im Entscheidungsprozess keineswegs einbezogen“ Arbeitsklima: „unter Assistenten überwiegend gut, vergleichbar mit einer Leidensgenossenschaft.“
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Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen!
Welche Rechte habe ich eigentlich ? Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen!
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Arbeitsrecht
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Rechtsstellung eines Arztes in Weiterbildung
Regelungen im Arbeitsvertrag ? WB oft nur „Nebenprodukt“ des Arbeitsvertrages Verweis auf Tarifverträge ?
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§ 44 TVÖD - Besonderer Teil Krankenhäuser
(1) Für Beschäftigte, die sich in Facharzt-, Schwerpunktweiterbildung oder Zusatzausbildung nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung befinden, ist ein Weiterbildungsplan aufzustellen, der unter Berücksichtigung des Standes der Weiterbildung die zu vermittelnden Ziele und Inhalte der Weiterbildungsabschnitte sachlich und zeitlich gegliedert festlegt. (2) Die Weiterbildung ist vom Betrieb im Rahmen seines Versorgungsauftrags bei wirtschaftlicher Betriebsführung so zu organisieren, dass die/der Beschäftigte die festgelegten Weiterbildungsziele in der nach der jeweiligen Weiterbildungsordnung vorgesehenen Zeit erreichen kann.
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§ 44 TVÖD - Besonderer Teil Krankenhäuser
(3) Können Weiterbildungsziele aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat, in der vereinbarten Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht erreicht werden, so ist die Dauer des Arbeitsvertrages entsprechend zu verlängern. Die Regelungen des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung bleiben hiervon unberührt und sind für den Fall lang andauernder Arbeitsunfähigkeit sinngemäß anzuwenden. Absatz 2 bleibt unberührt.
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§ 13 TV-Ärzte Uniklinika Zulage bei Überschreiten der Mindestweiterbildungszeit Ärzte der Entgeltgruppe Ä 1 in der Weiterbildung zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt erhalten eine monatliche Zulage in Höhe der Differenz zur Stufe 1 der Entgeltgruppe Ä 2, sobald sie die Mindestweiterbildungszeit nach der Weiterbildungsordnung um mehr als ein Jahr überschritten haben, ohne dass sie dies zu vertreten haben.
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§ 6 TV-Ärzte/VKA „Qualifizierung“
(2) Vor diesem Hintergrund stellt Qualifizierung nach diesem Tarifvertrag ein Angebot dar, aus dem für die Ärztinnen und Ärzte kein individueller Anspruch … abgeleitet, aber das durch freiwillige Betriebsvereinbarung wahrgenommen und näher ausgestaltet werden kann. (3) Qualifizierungsmaßnahmen sind … b) der Erwerb zusätzlicher Qualifikationen (Fort- und Weiterbildung),
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Berufsrecht
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Pflichten des Weiterbilders (§ 5 M-WBO)
WB persönlich leiten WB zeitlich und inhaltlich entsprechend der WO gestalten Richtigkeit der Dokumentation des in WB befindlichen Arztes bestätigen gegliedertes Programm der WB an den Assistenten übergeben
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Pflichten des Weiterbilders (§ 9 M-WBO)
Zeugnis erstellen auf Antrag grundsätzlich innerhalb von drei Monaten bei Ausscheiden unverzüglich Zeugnis muss enthalten im Einzelnen die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten Frage der fachlichen Eignung Teilzeit / Unterbrechungen
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… und wenn es trotzdem nicht klappt ?
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Strategie der Eskalation
Kommunikation (Vernetzung!!) Gespräch mit ebenfalls betroffenen Kollegen Gespräch mit einem erfahrenen Kollegen (z.B. Mentor) Gespräch mit dem Weiterbilder Information Ärztekammer einschalten Vermittlung / Berufsrecht
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… trotz aller Schwierigkeiten …
VIEL ERFOLG !
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