Arbeits- und sozialrechtliche Aspekte beim Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand Gabriele und Lorenz Himer  0151 / 4051 3738 lorenz_himer@web.de.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
BAV Care clever für das Alter vorsorgen. bAV Care.
Advertisements

Ihre Arbeitskraft verdient eine erstklassige Absicherung!
Die betriebliche Direktversicherung Informationen für Arbeitgeber.
Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Die neue Altersteilzeit Kurzdarstellung der wichtigsten Ergebnisse.
FREIWILLIGES ZEITWERTKONTO eine neue Form der Arbeitszeitvergütung.
LKFV-bAV aim gmbh und NÜRNBERGER Betriebsrenten Kindergeld sichern mit bAV EUR jährlich.
FB Sozialpolitik Zur aktuellen Debatte um den Gesundheitsfonds Einschätzung der IG Metall, Stand
Stuttgart Tarifrunde 2008 Die neue Altersteilzeit.
VB 2, Abteilung Sozialpolitik 1 Was müssen Versicherte über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen wissen?
Gabriele und Lorenz Himer ☎ 0151 / ✉ Aspekte der Betrieblichen Altersversorgung beim Betriebsübergang.
Kompetenzen koordinieren Wichtige Informationen zur Betrieblichen Altersversorgung für Arztpraxen und deren medizinische Fachangestellte Der staatlich.
© 2011 Wolters Kluwer Deutschland / Seite 2
betriebliche Altersversorgung, Gesundheitsmanagement,
Sozialstaat Grundprinzip: Soziale Sicherheit Soziale Gerechtigkeit
Informationen für Arbeitnehmer - Direktversicherung
Veranlagungszeitraum 2015 Alterseinkünftegesetz
Ihre Arbeitskraft verdient eine erstklassige Absicherung!
VL-Optimierung in 3 Schritten
Das neue Familienpflegezeitgesetz Eckpunkte des Referentenentwurfes
Anwendung des „SUE“-Tarifs des TVÖD zum
Regional Working Meeting in Romania
Workshop am bei der Volkssolidarität
SCHMEDEMANN Rechtsanwälte
Inklusionsbarometer 2016 Zahlen & Fakten (beruhend auf dem vierten Inklusionsbarometer der Aktion Mensch (Komplette Studie:
Betriebsrente für Apotheken
Modul 4 – Recht und Regeln finanzielle Regelungen
Aufwandsersatz an Sportler
Betrieblichen Altersversorgung beim Betriebsübergang
Arbeits- und sozialrechtliche Aspekte beim Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand Gabriele und Lorenz Himer ☎ 0151 /
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die Kranken-versicherung der Landwirte – Ein kurzer Überblick
Clever für das Alter vorsorgen.
Die Kranken-versicherung der Studenten – Ein kurzer Überblick
Allgemeines zur Versicherungs-pflicht in der GKV – Ein kurzer Überblick Klaus-Dieter Ebel Abteilung Tarif BK.
Betriebliche Altersversorgung
28. Mai a-tarifvertrag Verhandlungsstand.
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Betriebliche Altersversorgung statt VL-Anlage
Informationen für Arbeitslos-Werdende
Thomas Knobloch Key Account Manager 29 Jahre alt, verheiratet
Die betriebliche Direktversicherung
Die Barmenia PrivatRenten - auch mit Pflegeoption April 2017
Befreiung von der Versicherungs-pflicht in der GKV – Ein kurzer Überblick Klaus-Dieter Ebel Abteilung Tarif BK.
Das Thema Pflege aus gewerkschaftlicher Sicht
Die betriebliche Direktversicherung
Präsentation Vertragshilfen
Die rückgedeckte Unterstützungskasse
Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksamer Leistungen
Betriebliche Altersvorsorge
Advigon Versicherung AG
Neue Optionen in der bAV für Kunden der ERGO Stand März 2018
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Produkt-Kurzpräsentation Gothaer VermögensPlan Premium
Informationen für Arbeitgeber
Die betriebliche Direktversicherung
Informationen zu Rentenansprüchen
Perspektiven eröffnen - Sozialen Aufstieg ermöglichen - Schutz stärken
Informationen für Arbeitslos-Werdende
Neuer TOP: Brückenteilzeit Foto: Bundesregierung
Die betriebliche Direktversicherung
Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Abiturprüfung Mathematik 2015 Baden-Württemberg Allgemeinbildende Gymnasien Wahlteil Analytische Geometrie / Stochastik Aufgabe B 2.1 und B Lösungen.
Die rückgedeckte Unterstützungskasse
Informationen für Arbeitgeber
Mindestlohngesetz Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Vereinsgemeinschaften
Aufwandsersatz an Sportler
Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen
STEUERN ZAHLEN, ABER RICHTIG!
 Präsentation transkript:

Arbeits- und sozialrechtliche Aspekte beim Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand Gabriele und Lorenz Himer  0151 / 4051 3738 lorenz_himer@web.de www.morethancakes.de

Nur Eines ist sicher: Jeder nimmt an dieser Reise teil! Um was geht es? Ankunft: ? Reise in den Ruhestand Plan 58 60 63 65 65+x 67 Abflug: ? Abflug: Jetzt Nur Eines ist sicher: Jeder nimmt an dieser Reise teil!

Wir über uns Abitur Weidigschule Butzbach Für 9,99 Euro bei Amazon zu kaufen! Das Interview mit der Moderatorin Claudia Wehrle vom Hessischen Rundfunk über unser Buch "Wir sind dann mal im Ruhestand" mit dem Schwerpunkt unsere "Reise in den Ruhestand" wurde am 24.1.2015 in der Sendereihe Bilanz bei HR Info gesendet. Die Sendung hat eine Länge von ca. 24 Minuten. Das Interview beginnt bei 10:15 Minuten. Abitur Weidigschule Butzbach Mathematik mit Nebenfach Betriebswirtschaft an der Uni Gießen Von 1983 bis 2013 bei HP als Consultant, Projektmanager mit Mitarbeiterverantwortung und Führungsaufgaben Freigestellter Betriebsrat Modell „Privatier mit 60“ Von 1980 bis 2010 bei HP Verschiedene kaufmännische Tätigkeiten Projektcontroller Modell „Privatier mit 60“  

Disclaimer

Versteckte Hinweise Den Wenigsten sind die Konsequenzen bewusst und noch weniger werden notwendige Maßnahmen ergreifen

Die Wahrheit Beispiel: Familienvater mit Alter 45 und bisher 20 erworbenen Entgeltpunkten zum Stichtag 31.12.2013, einer durchschnittlichen jährlichen Gehaltssteigerung von 2% basierend auf einem aktuellen Gehalt von jährlich 49.000 Euro und jeweils 1% jährlicher Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze, des Durchschnittsein-kommens aller Versicherten und des Rentenwertes, durch. Der Wohnsitz des Familienvaters befindet sich in den alten Bundesländern. (Stand 1.1.2014)

Gesetzliche Rente – Fakten (1) Regelaltersrente erhalten Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Ab 2012 wird diese Altersgrenze schrittweise bis 2029 auf 67 Jahre angehoben Es gibt weitere Altersrenten (Regelungen ab Jahrgang 1952, Abzüge bis zu 14,4%) für besonders langjährig Versicherte mit 63 + x Jahren ohne Abschlag (45 Beitragsjahre!) für langjährig Versicherte mit 63 Jahren (Wartezeit 35 Jahre) für schwerbehinderte Menschen mit 60-62 Jahren

Wann kann ich in die Rente? © Lorenz Himer

Gesetzliche Rente – Fakten (2) Beitrag heute 18,7% (Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte) bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG, ab 2015: 72.600 Euro jährlich WEST, 62.400 Euro OST) Die BBG wird durch den Gesetzgeber jedes Jahr geändert. Sie folgt in der Regel der Entwicklung der Durchschnittseinkommen der Rentenbeitragszahler in Deutschland Durchschnittliches Einkommen aller Versicherten wird für jedes Jahr bestimmt (ab 2015 vorläufig: 34.999 Euro) Für genau dieses Einkommen erwirbt der Versicherte in jedem Jahr 1 Entgeltpunkt, ggf. entsprechend mehr (bis zur BBG) oder weniger

Gesetzliche Rente – Fakten (3) Für jeden im Berufsleben „gesammelten“ Entgeltpunkt erhält man (Stand 1.7.2014) eine monatliche Rente von 28,61 Euro (West) oder 26,39 Euro (Ost) Besonderheiten für beitragsfreie Zeiten, Zeiten für Berufsausbildung und Mutterschutz Rente ist steuerpflichtig. Ebenso werden Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig

Entgeltpunkte– Simulation SV Brutto Durchschnitt 2008 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 2009 2010 2011 2012 50.000 49.000 45.500 46.000 45.000 33.000 32.500 32.000 31.000 30.000 Entgeltpunkte 1,50 1,47 1,44 1,51 1,52

Gesetzliche Rente – Fazit Für Gehaltsbestandteile > BBG gibt es keine Rente Rentenprognose steigt, falls Gehalt %-tual schneller steigt als Durchschnittsgehalt Rentenprognose sinkt, falls Gehalt %-tual langsamer steigt als Durchschnittsgehalt Je länger die Beitragszahlung, umso höher die Rente Rentenhöhe abhängig von der Entwicklung des Gehaltes, der Beitragsbemessungsgrenze, des Durchschnittsgehaltes aller Versicherten und der Beitragsdauer

Gesetzliche Rente – Steuer Anteil der Versteuerung Anteil der Absetzbarkeit Ab 2040 wird die gesetzliche Rente vollumfänglich versteuert. Bis dahin steigt der Anteil der Versteuerung an Einzahlungen des Arbeitsnehmers werden von der Steuerpflicht schrittweise freigestellt. Obergrenze von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Ehepaare Beispiel: Rentenbeginn im Jahre 2015 70% der gesetzlichen Rente ist zu versteuern Dieser festgelegte % Satz wird zeitlebens bis auf Rentenerhöhungen (!) angewendet

Altersversorgung – Drei Schichten Modell Steuerliche Förderung der 1. + 2. Schicht Diese werden jedoch vollumfänglich nachgelagert versteuert 3. Schicht wird aus von versteuertem Einkommen finanziert Daher werden nur die „Zinsen“ versteuert betriebliche Altersversorgung = bAV

bAV – Durchführungswege (1) „Königsweg“ für die Mitarbeiter ist die Direktzusage, aber leider „aussterbende“ Form Mindestalter für eine Rente aus der bAV ist das 60. Lebensjahr, bei Versorgungszusagen ab 2012 sogar erst das 62. Lebensjahr Eine betrieblich oder tarifvertraglich „bessere“ Regelung sollte mit wegen steuerlichen Auswirkungen dem Finanzamt abgestimmt werden

bAV – Durchführungswege (2) Quelle: Florian Blank und Sabrina Wiecek, WSI Diskussionspapier Nr. 181 der Hans-Böckler Stiftung, September 2012 1429 befragte Betriebe, Mehrfachnennungen möglich.

bAV – steuerliche Behandlung Versorgungsbezüge (Direktzusage und Unterstützungskasse) sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§19, Abs. 2) Versorgungsfreibetrag steuermindernd, wenn 63. Lebensjahr vollendet bzw. 60. bei Schwerbehinderung Altersentlastungsbetrag wird gewährt auf Hinzuverdienst, Betriebsrenten aus Pensionskasse, Pensionsfond, Direktversicherung, Einnahmen aus V&V und Zinsen, wenn vor dem Beginn des Kalenderjahres, für das das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird, das 64. Lebensjahr vollendet ist (§24a) © Lorenz Himer

Versorgungsfreibetrag Beispiel: Vollendung 63. Lebensjahr in 2015 Gesetzliche Rente 20.000 Euro bAV Direktzusage 10.000 Euro Zinsen 5.000 Euro Mieteinnahmen 8.000 Euro 24% Versorgungsfreibetrag von 10.000 Euro ergibt 2.400 Euro, max. jedoch 1.800 Euro Zuschlag 576 Euro Summe Freibeträge 2.376 Euro Dieser Freibetrag wird für die gesamte Laufzeit der Betriebsrente gewährt (§19 Abs.2 Satz 8)

Altersentlastungsbetrag Beispiel: Vollendung 64. Lebensjahr im Jahr 2016 Folgejahr 2017 Gesetzliche Rente 20.000 Euro bAV Direktversicherung 10.000 Euro Zinsen 5.000 Euro Mieteinnahmen 8.000 Euro 20,8% Altersentlastungsbetrag von 23.000 Euro ergibt 4.784 Euro, max. 988 Euro Altersentlastungsbetrag 988 Euro Der % Satz und der Höchstbetrag werden zeitlebens berücksichtigt (§24a)

bAV – Sozialversicherung © Lorenz Himer

Hinweise Empfehlung: Riester Rente nicht mit bAV Produkten, z.B. Direktversicherung kombinieren DV aus Brutto, Riester aus Netto, doppelte Sozialversicherung Kapitalzahlung statt Rentenzahlung Bei einer Zahlung aus einer Direktzusage oder von einer Unterstützungs-kasse werden die in dem Jahr der Auszahlung bis maximal zur jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung beitragspflichtig Bei allen anderen Durchführungswegen, wie Leistungen aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds wird die Zahlung durch 120 geteilt und somit über einen Zeitraum von 10 Jahren verteilt. Nach Ablauf der 10 Jahre endet die Beitragspflicht.

Abfindungsfaktoren (je Dienstjahr) Quelle: Die in der Praxis zur Anwendung kommenden Abfindungsfaktoren hängen von der Größe und Branche des Unternehmens ab. Der Personalberater Karent hat im Jahre 2009 eine Stichprobe bei 528 Unternehmen erhoben, die einen Stellenabbau vornahmen.

Abfindung – Steuerliche Gestaltung (1) Der Zeitpunkt der Abfindungszahlung kann im Aufhebungsvertrag vereinbart werden. Aus steuerlichen Gründen ist eine Verschiebung in das Folgejahr zu prüfen. Die Abfindung wird nach der Fünftelmethode versteuert, wenn diese „zusammenballend“ ausgezahlt wird und diese höher ist als die wegfallenden Einnahmen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 5.000 Euro. Zum 30.8 scheidet er aus dem Unternehmen aufgrund eines Aufhebungsvertrages mit einer Abfindung in Höhe von 50.000 Euro aus. Die Abfindung wird a) im September ausgezahlt oder b) im Januar des Folgejahres. Kann die Fünftelmethode angewendet werden?

Abfindung – Fünftelmethode Die Steuer für die Abfindung beträgt bei der Anwendung der Fünftelmethode das Fünffache des Differenzbetrags aus der Steuerlast des normalen zu versteuernden Einkommens und der Steuerlast des um ein Fünftel der Abfindung erhöhten Einkommens. Alles klar? Beispiel: Ein Arbeitnehmer verlässt zum 30.9.2015 das Unternehmen und erhält eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro zum 31.1.2016. In 2016 wird er Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 30.000 Euro haben. Die Steuer darauf errechnet sich mit 10.000 Euro. Nun wird die Steuer aus 30.000 Euro plus 1/5 der Abfindung also 50.000 Euro bestimmt, sagen wir 15.000 Euro. Die Differenz - hier 5.000 Euro - wird mit fünf multipliziert und ergibt die Steuerlast für die Abfindung von 25.000 Euro. Insgesamt sind dann 35.000 Euro zu zahlen.

Abfindung – Steuerliche Gestaltung (2) Eine steuerliche Begünstigung erhalten Sie auch bei Umwandlung von Teilen Ihrer Abfindung in Vorsorgeleistungen wie eine Direktversicherung. Die Höhe des umzuwandelnden Betrages berechnet sich nach der Vervielfältigungsregelung. §187a Sozialgesetzbuch VI gibt die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen Teile der Abfindung in die Rentenversicherung steuerbegünstigt einzuzahlen. Eine der Voraussetzungen ist, dass Sie älter als 55 Jahre sind.

Abfindung – Steuerliche Gestaltung (3) Als alleinstehender Steuerzahler ist die Einzelveranlagung zwingend vorgeschrieben. Wenn Sie verheiratet sind, können Sie jedes Jahr zwischen der Einzelveranlagung oder der Zusammenveranlagung wählen. Bei der Zusammenveranlagung werden die erzielten Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet. Dann wird die Steuer für die Hälfte dieses Einkommens nach dem Einkommensteuertarif berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Bei der Einzelveranlagung kommt die Grundtabelle, bei der Zusammenveranlagung die Splittingtabelle zur Anwendung. Wenn Sie verheiratet sind, prüfen Sie im Falle einer Abfindungszahlung, welcher „Tarif“ für Sie günstiger ist?

Abfindung – Steuerrechner §32a Gehalt/Lohn §32b Arbeitslosengeld §34 Abfindung http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?index.htm

Abfindung – Steuerliche Gestaltung (4) Ihre Steuerklasse können Sie übrigens ohne triftigen Grund einmal im Kalenderjahr wechseln, wenn Sie verheiratet sind. Die Änderung gilt frühestens ab dem folgenden Monat nach Antragstellung. Mit einer Änderung beeinflussen Sie ihre „Vorauszahlungen“. Die abzuführende Lohnsteuer auf eine Abfindung Ihres Arbeitgebers ist bei Steuerklasse 3 niedriger als bei Steuerklasse 4 oder 5. „Abgerechnet“ wird aber erst bei der Einkommensteuererklärung für das entsprechende Veranlagungsjahr

Abfindung – Kirchensteuer (1) Die Zahlung der Kirchensteuer können Sie aber vermeiden, wenn Sie aus der Kirche austreten. Die Kirchensteuer entfällt ab dem zweiten Folgemonat des Austritts. Treten nur Sie aus der Kirche aus, nicht aber Ihr Ehegatte, so wird "besonderes Kirchgeld" auf Grundlage des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens veranlagt. Die evangelische Kirche praktiziert dies bundesweit, einige katholische Bistümer verzichten darauf. Eine Befreiung vom Kirchgeld ist nur möglich, wenn auch Ihr Ehegatte aus der Kirche austritt oder wenn Sie keine Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer durchführen.

Abfindung – Kirchensteuer (2) Wenn Sie bei Abfindungszahlungen die durchaus sehr „hohe“ Kirchensteuer vermeiden wollen, so treten Sie und gegebenenfalls Ihr Ehegatte schon im Vorjahr der Auszahlung aus der Kirche aus. Eine andere Möglichkeit die Kirchensteuerschuld bei Abfindungszahlungen zu reduzieren, besteht darin, einen Antrag bei Ihrer Kirche auf teilweisen Erlass der Kirchensteuer zu stellen. Typischerweise erhalten Sie dann einen Nachlass von bis zu 50 Prozent. Den Antrag stellen Sie formlos, aber schriftlich bei der zuständigen Diözese (für Katholiken) bzw. an Ihre Landeskirche (für Protestanten). Das Finanzamt ist nicht zuständig.

Abfindung – Kirchensteuer (3) Wenn Sie generell zu den Topverdienern zählen, stellen Sie einen Antrag auf Kappung der Kirchensteuer. Sie zahlen dann die Kirchensteuer nur bis zu einer bestimmten Kappungsgrenze von 3 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Prüfen Sie, ob die Kappung in Ihrem Bundesland automatisch oder nur auf Antrag gewährt wird, es gibt unterschiedliche Regelungen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro im Jahr. Seine Steuerlast beträgt 80.000 Euro und demzufolge zahlt er 7.200 Euro Kirchensteuer. Er stellt einen Antrag auf Kappung bei seiner zuständigen Diözese oder Landeskirche. Die Kappungsgrenze beträgt 3%, so dass er nur 6.000 Euro Kirchensteuer zahlen muss.

Abfindung – Sozialversicherung Abfindungen als Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes, sind sozialversicherungsfrei, weil es sich dabei nicht um Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV handelt.

Abfindung – Garden Leave Variante (1) Umwandlung der Abfindung in Zeit. Sie werden von der Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt und erhalten noch x-Monate das Gehalt ausgezahlt. Während der Freistellungsphase sind Sie sozialversichert, also insbesondere krankenversichert. Sie erwerben zudem noch Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und ggf. in der betrieblichen Altersversorgung. Im Anschluss an die Freistellungsphase besteht zudem nach den derzeitigen Regelungen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben.

Abfindung – Garden Leave Variante (2) Die Formel für die Umrechnung Abfindung in Zeit berücksichtigt in der Regel einen Abschlag für den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung in der Freistellungsphase. Beispiel: Sie sind 59 Jahre alt und verdienen monatlich 4.000 Euro. Ihre Abfindungssumme beträgt 120.000 Euro. Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen als betroffener Mitarbeiter die Umwandlung der Abfindung in Zeit an. Die Umrechnungsformel lautet Zeit in Monaten = Abfindungssumme / (1,2 x Monatsgehalt). Sie können daher 25 Monate in „Garden Leave“ verbringen: 120.000 / 1,2 = 100.000 / 4.000 = 25. Im Anschluss sind Sie maximal 24 Monate arbeitslos, so dass Sie mit Alter 63 die gesetzliche Rente mit Abschlägen beanspruchen können, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Abfindung – Garden Leave Variante (3) Da Sie und Ihr Arbeitgeber während der „Garden Leave“ Zeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten, steigen auch Ihre Ansprüche im Rentenalter. Beispiel: Ihr Jahresgehalt beträgt im „Garden Leave“ 48.000 Euro und ist demnach niedriger als die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Unter der Annahme, dass das Durchschnittsgehalt in den nächsten Jahren jeweils 36.000 Euro beträgt, erhalten Sie jährlich circa 48.000 / 36.000 = 1,33 Entgeltpunkte. Für die gesamte Zeit also etwa 1,33 x 25 / 12 = 2,77 Punkte. Umgerechnet erhöht sich daher ihr Rentenanspruch ungefähr um 80 Euro.

Abfindung – Garden Leave Variante (4) Ihre Betriebsrentenansprüche steigen bei den meisten Versorgungsordnungen, egal ob arbeitgeber- oder von Ihnen finanziert. Achten Sie aber darauf, dass in Ihrem Aufhebungsvertrag die Aufnahme einer anderen Beschäftigung in der „Garden Leave“ Zeit geregelt und gestattet ist.

Arbeitslosigkeit – und was dann? Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) nach SGB III bei Arbeitslosigkeit oder bei beruflicher Weiterbildung Der Anspruch entsteht, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Arbeitslosigkeit (§138 SGB III) Arbeitslosmeldung (§141 SGB III) Erfüllung der Anwartschaftszeit (§ 142 SGB III) Diese ist erfüllt, wenn man innerhalb einer zweijährigen Rahmenfrist mindestens 360 Tage in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat

Arbeitslosengeld - Anspruchsdauer

Arbeitslosengeld - Höhe Kriterien zur Berechnung (§149, 150 SGB III) erzieltes Bruttoarbeitsentgelt im Bemessungsrahmen der letzten 12 Monaten. Falls keine 150 Tage zustande kommen, wird der Zeitrahmen auf 2 Jahre verlängert Leistungsentgelt steuerlich zu berücksichtigendes Kind des Arbeitslosen, Ehegatten oder Lebenspartners gem. §32 Abs. 1,3,4,5 ESTG Steuerklasse zum 1. Januar (!!!)

Arbeitslosengeld – Höhe - Hinweis Wenn Sie einen Alterszeitvertrag vereinbart haben, können Sie sich nach Ende der Freistellungsphase arbeitslos melden. Ihr ALG wird jedoch nur auf das 50% Gehalt berechnet. Die „Jahre“ in der Altersteilzeit zählen bei der gesetzlichen Rente zur Wartezeit (Rente mit 63 mit Abschlag) bzw. zu den Beitragsjahren (Rente mit 63+x ohne Abschlag)

Arbeitslosengeld - Versteuerung Das Arbeitslosengeld wird steuerfrei ausgezahlt. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält im Veranlagungszeitraum 2015 eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro und Arbeitslosengeld in Höhe von 20.000. Es wird zunächst die Steuer aus 1/5 der Abfindung also 20.000 Euro bestimmt, sagen wir 4.000 Euro. Dies entspricht einem Steuersatz von 20%. Nun wird im nächsten Schritt der Steuersatz aus der Summe der 1/5 Abfindung und des Arbeitslosengeldes berechnet. Nehmen wir an die Steuer aus 40.000 Euro wäre 10.000 Euro, also 25%. Dieser Steuersatz wird jetzt auf die zu versteuernde 1/5 Abfindung angewendet. Als Ergebnis ergibt sich 5.000 Euro, multipliziert mit fünf ergibt die Steuerlast für 2016 in Höhe von 25.000 Euro.

Arbeitslosengeld - Entlassungsentschädigung ... wird die Abfindung nun berücksichtigt oder nicht ???

Antwort nach §158 SGB III Ja, wenn die arbeitgeberseitige Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Es gibt aber Freibeträge Im Umkehrschluss: Wird diese eingehalten, wird die Abfindung nicht angerechnet Auswirkung: Der Anspruch auf ALG ruht. Während des Ruhenszeitraum wird kein ALG gezahlt. Es ruht längstens bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der Kündigungsfrist geendet hätte, aber nicht länger als 12 Monate Falls keine Sperrzeit verhängt wird, erfolgt nach dem Ruhenszeitraum die Zahlung des ALG nach Dauer und Höhe

Anrechnung Abfindung - Freibeträge

Anrechnung Abfindung - Beispiel Durch das Ruhen wird der Beginn der Zahlung Ihres ALG nur hinausgeschoben. Die Anspruchsdauer wird hierdurch nicht gekürzt, es sei denn, es wird zusätzlich eine Sperrzeit verhängt Solange der Anspruch auf ALG ruht, besteht aber kein Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz. Es werden auch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet. Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist 57 Jahre alt, über 30 Jahre bei seinem Arbeitgeber beschäftigt, verdient monatlich 4.500 Euro und erhält eine Abfindung von 50.000 Euro. Die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten. Es sind 75% der Abfindung nicht zu berücksichtigen. Es verbleiben also 12.500 Euro. Kalendertäglich verdient der Arbeitnehmer 150 Euro (4.500 / 30). Die Ruhezeit beträgt 83,33 Tage.

Sperrzeitregelung nach §159 SGB III Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer der Sperrzeit („Ermessensregel“) Die Anspruchsdauer mindert sich um die Dauer der Sperrzeit, mindestens aber um ein Viertel des Anspruchs

Sperrzeit - Wichtiger Grund Gesundheitliche Gründe Verstoß des Arbeitgebers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten / unzumutbare Beschäftigung Mobbing und psychischer Druck, sexuelle Belästigung Familäre Gründe (z.B. unwirtschaftliche doppelte Haushaltsführung) Herstellung oder Wiederherstellung der Erziehungsgemeinschaft für ein Kind

Sperrzeit – Weitere Folgen Während der Sperrzeit sind Sie krankenversichert (Nachversicherungspflicht oder durch Arbeitsagentur) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht entrichtet Beispiel: Ein Arbeitnehmer (56 Jahre) schließt mit seinem Arbeitgeber am 15.12.2014 einen Aufhebungsvertrag zum 31.3.2015 ab, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt. Es wird eine Sperrzeit von drei Monaten verhängt und die Anspruchsdauer von 18 Monaten wird um ein Viertel auf 13,5 Monate verkürzt. Wie oben schon festgestellt, wird die Abfindung zudem teilweise angerechnet und eine Ruhezeit von 83,33 Tagen bestimmt. Die Sperrzeit und die Ruhezeit überlagern sich, sodass der Arbeitnehmer ab 1.7.2015 Arbeitslosengeld für 13,5 Monate bezieht.

Sperrzeit – Vermeidung (1) Durch einen Aufhebungsvertrag wird i.d.R. eine Sperrzeit ausgelöst. Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet. Das Sperrzeit begründende Ereignis ist der Eintritt in ihre Beschäftigungslosigkeit, also nicht das Datum der Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag Beachte Sie den Gesetzeswortlaut des §148 (2) SGB III: In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 und 4 (4 trifft hier zu) entfällt die Minderung für Sperrzeiten bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme oder Arbeitsaufgabe, wenn das Ereignis, das die Sperrzeit begründet, bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld länger als ein Jahr zurückliegt.

Sperrzeit – Vermeidung (2) Beispiel: Ein Arbeitnehmer vereinbart einen Aufhebungsvertrag und verlässt das Unternehmen am 31.5.2015. Da Sperrzeit begründend für unseren Arbeitnehmer das Beschäftigungsende am 31.3.2015 ist, könnte der Arbeitnehmer vom 1.4.2015 bis 31.3.2016 seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln finanzieren und sich erst ab 1.4.2016 arbeitslos melden, mit der Folge, dass Sperrzeiten nicht mehr verhängt werden können. Da er in der Rahmenfrist von zwei Jahren mit versicherungspflichtigen Tätigkeiten beschäftigt war, erhält er auch Arbeitslosengeld, wenn alle anderen Voraussetzungen auch erfüllt sind. Insbesondere muss die Arbeitslosenmeldung spätestens am 31.3.2016 erfolgen. Ergänzende Frage: Wann muss er sich arbeitssuchend melden?

Sperrzeit – Hinweis Wenn Sie trotz intensiver eigener Bemühungen und den Vermittlungsangeboten der Arbeitsagentur keinen neuen Arbeitsplatz finden, nutzen Sie die Anspruchsdauer nicht voll aus, sondern lassen genau einen Tag „stehen“ Aus §151 SGB III und §147 SGB III (4) lässt sich ableiten: Diesen einen Tag können Sie noch innerhalb von 5 Jahren in Anspruch nehmen. Wenn Sie dann eine weniger bezahlte oder Teilzeittätigkeit und eine neuen Arbeitslosengeldanspruch generieren und wieder arbeitslos werden, so wird die Höhe Ihres neuen Anspruches nach dem „alten“ Einkommen berechnet.

Problemkreise Einflussfaktoren Ihre finanzielle Unabhängigkeit wird daher in starkem Maße von sechs Problemkreisen beeinträchtigt: leeren Rentenkassen, explodierenden Gesundheitskosten, kompliziertem Steuerrecht, Arbeitslosigkeit, staatlichen Eingriffen und Globalisierung. Einflussfaktoren Die Einflussfaktoren zum Durchbrechen der Problemkreise lauten: Finanzplanung, Verantwortung und Motivation, Glück und Zufriedenheit, Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und Erbschaft und individuelle Faktoren, wie Gesundheit  Verantwortung übernehmen, mit einer „Ruhestandplanung“ beginnen und zwar jetzt!

Ihr Plan Bringen Sie Ordnung in ihre Unterlagen Skizzieren Sie Ihre Lebens- und Finanzziele Stellen Sie ein Budget über die Lebenszeit auf Soweit die Theorie, aber um die „Lösung“ zu erreichen, müssen Sie eine Unmenge von Annahmen treffen oder Fragen beantworten!

 Muss bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung eine Abfindung gezahlt werden? Welche Bedeutung hat ein Interessenausgleich und Sozialplan? Fragen über Fragen  Welche Lohn- und Gehaltszahlungen können Sie von Ihrem jetzigen Arbeitgeber oder zukünftigen Arbeitgebern noch bis zum Ruhestand erwarten?  Wie hoch ist Ihre Steuerschuld? Ist diese abhängig, von verschiedenen Einkommensarten? Gibt es risikolose Steuersparmodelle?  Muss Ihr Arbeitgeber Ihnen eine betriebliche Altersversorgung anbieten? Welche Durchführungswege sind vom Gesetzgeber vorgesehen?  Lohnt sich für Sie überhaupt eine Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung?  Welchen Kaufpreis für eine Immobilie betrachten Sie noch als „fair“? Wie hoch ist die monatliche Belastung in Abhängigkeit des Zinssatzes und der Tilgungsdauer?  Wie hoch wird Ihre monatliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sein? Ab wann können Sie frühestens in „Rente gehen“? Gibt es noch andere „Programme“, um vorzeitig das Arbeitsleben zu verlassen?  Was bedeutet eine Scheidung für Sie? Bedeutet dies dann der Anfang vom Ende Ihres Finanzplanes? Welche Ansprüche sind beim Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich zu regeln?  Wie können Sie eine Investitionsentscheidung absichern? Was ist für Sie wirtschaftlicher? Eine Immobilie kaufen oder zur Miete wohnen?  Kommt eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung für Sie in Frage? Oder die Riesterrente oder sogar die Basisrente?  Sie hören in diesem Zusammenhang oft den Begriff „Direktversicherung“. Was umfasst eine derartige Versicherung und welche Vor- und Nachteile hat diese für Sie?  Welche Sozialversicherungsbeträge sind fällig? Müssen Sie auf alle Einkommen Sozialversicherungsbeträge abführen?  Welche Auswirkungen hat eine Eigenkündigung oder eine arbeitgeberseitige Kündigung? Haben Sie immer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Hartz IV? Wie lange werden diese Hilfen gezahlt?  Was müssen Sie bei einer Geldanlage in Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere neben dem magischen Fünfeck noch beachten?  Welche Anwartschaften erwerben Sie in der betrieblichen Altersvorsorge? Können diese Ansprüche verfallen? Was geschieht bei einem Arbeitgeberwechsel oder einer Kündigung?