D1 Betriebsorganisation Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschl. Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (Initiiert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau) Fachschule Weinbau Recht, Kontrolle, Beratung D1 Betriebsorganisation
Betriebsmittelkatalog Erstellt von der Konferenz der Kontrollstellen e. V. Funktion: Konkretisieren der in der EG-Öko-Verordnung aufgeführten Betriebsmittelkategorien Tabellarisch aufgeführt sind: Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial, Jungpflanzen, Düngemittel und Bodenverbesserer, Schädlingsbekämpfungsmittel, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Zutaten, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe, die nach Angaben des jeweiligen Herstellers auf Grundlage der EG-Öko-Verordnung Verwendung finden können. 2 / 6
Recht und Gesetze EG-Öko-Verordnung Öko-Landbau-Gesetz Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Kennzeichens für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus (Öko- Kennzeichengesetz - ÖkoKennzG) Öko-Kennzeichenverordnung Sie ergänzt das Öko-Kennzeichengesetz um Einzelheiten in Bezug auf die Gestaltung und Verwendung des Bio-Siegels und von Sanktionsvorschriften Verbandsrichtlinien 3 / 6
Kontrolle Die EG-Öko-Verordnung regelt, welche Richtlinien im Pflanzenbau, in der Tierhaltung und der Verarbeitung von Öko-Produkten eingehalten werden müssen und wie Bio-Produkte gekennzeichnet werden dürfen. Die Regelungen betreffen gleichermaßen Landwirte, Abpackbetriebe und Verarbeitungsunternehmen. Die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung wird regelmäßig durch staatlich anerkannte, unabhängige Kontrollstellen überprüft. Die Kontrolle wird geregelt durch Artikel 8-10 a der EG-Öko-Verordnung. 4 / 6
Ablauf der Kontrolle Durchsicht der Bestandsaufzeichnungen (Weinbuch) und Kontrolle (Stichproben) des Flaschenlagers Kontrolle aller Zukaufsbelege Kontrolle des Pflanzenschutzmittelbestandes Kontrolle sonstiger Betriebsmittel Durchsicht der Aufzeichnungen zum Pflanzenschutz und Düngung/Bodenpflege Kontrolle der Etikettierungsvorschriften (Preisliste, Etiketten) Besichtigung der Weinberge Rundgang auf dem Betriebsgelände Bei Verdachtsfällen werden Blatt- bzw. Bodenproben genommen und untersucht. 5 / 6
Vorschriften zur Etikettierung Etikettierung in der EG-Öko-Verordnung (Etikettierung Artikel 5) Die Begriffe “Öko” und “Bio” sind im Lebensmittelbereich rechtlich geschützt. Es dürfen nur landwirtschaftliche Produkte so gekennzeichnet werden, die nach der EG-Öko-Verordnung 2092/91 erzeugt wurden. Mind. 95 % der Zutaten müssen aus ökologischem Anbau stammen. Jedes Produkt, das mit den Wörtern “Öko” oder “Bio” gekennzeichnet ist, muss zusätzlich eine Öko-Kontrollnummer aufweisen (Beispiel: DE-001-Öko-Kontrollstelle). 6 / 6