Außenbereichssatzungen

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Außenbereichssatzungen Gemeinde Lilienthal Klosterstraße 16 28865 Lilienthal Außenbereichssatzungen Inhalt des Vortrages Rechtliche Voraussetzungen Aufstellungsverfahren Finanzierung Weitere Vorgehensweise Fachbereich III - Baudienste Bearbeitet von : Herrn Riemenschneider 29.05.2018 1

Außenbereichssatzungen Gemeinde Lilienthal Klosterstraße 16 28865 Lilienthal Außenbereichssatzungen Rechtliche Voraussetzungen § 35 Abs. 6 Satz 1 BauGB Die Gemeinde kann für überbaute Bereiche im Außenbereich (1), die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt (2) sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden (3) ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des Abs. 2 nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Fachbereich III - Baudienste Bearbeitet von : Herrn Riemenschneider 29.05.2018 2

Außenbereichssatzungen Gemeinde Lilienthal Klosterstraße 16 28865 Lilienthal Außenbereichssatzungen 1. Überbaute Bereiche im Außenbereich Vereinzelte Wohngebäude reichen nicht aus Keine Erweiterung in den unbebauten Bereich hinein Erleichterung von Lückenschließungen Städtebaulich sinnvolle Ergänzung von Streusiedlungen Fachbereich III - Baudienste Bearbeitet von : Herrn Riemenschneider 29.05.2018 3

Außenbereichssatzungen Gemeinde Lilienthal Klosterstraße 16 28865 Lilienthal Außenbereichssatzungen 2. Nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt Produktionsraum der Landwirtschaft ist zu erhalten Vorbeugung von Immissionskonflikten Es zählt der Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses und nicht Aufgabeäußerungen für die Zukunft Fachbereich III - Baudienste Bearbeitet von : Herrn Riemenschneider 29.05.2018 4

Außenbereichssatzungen Gemeinde Lilienthal Klosterstraße 16 28865 Lilienthal Außenbereichssatzungen 3. Wohnbebauung von einigem Gewicht Darf kein bebauter Ortsteil sein Mindestens 4 Wohnhäuser, jedoch muss auf die konkrete Situation abgestellt werden Keine Wochenendhäuser, da nicht dauerhaft bewohnt Keine Berücksichtigung illegal errichteter Gebäude Vorhandene Bebauung muss auf Verdichtung hinweisen Fachbereich III - Baudienste Bearbeitet von : Herrn Riemenschneider 29.05.2018 5

Außenbereichssatzungen Gemeinde Lilienthal Klosterstraße 16 28865 Lilienthal Außenbereichssatzungen Rechtliche Voraussetzungen § 35 Abs. 6 Satz 4 BauGB Voraussetzung für die Aufstellung der Satzung ist, dass sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist, die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b genannten Schutzgüter bestehen. Fachbereich III - Baudienste Bearbeitet von : Herrn Riemenschneider 29.05.2018 6

Außenbereichssatzungen Gemeinde Lilienthal Klosterstraße 16 28865 Lilienthal Außenbereichssatzungen Rechtliche Voraussetzungen § 35 Abs. 6 Satz 4 BauGB Geordnete städtebauliche Entwicklung Darstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche nicht erforderlich Ziele der Raumordnung und Flächennutzungsplan darf aber Wohnen nicht entgegenstehen Berücksichtigung schädlicher Immissionen (Lärm, Gerüche, Staub) Gesicherte Erschließung (Verkehr, Abwasserbeseitigung) Fachbereich III - Baudienste Bearbeitet von : Herrn Riemenschneider 29.05.2018 7

Außenbereichssatzungen Gemeinde Lilienthal Klosterstraße 16 28865 Lilienthal Außenbereichssatzungen Rechtliche Voraussetzungen § 35 Abs. 6 Satz 4 BauGB Keine Begründung der UVP-Pflicht nach dem UVPG Stark störende Gewerbebetriebe Forstliche Vorhaben mit mehr als 50 ha Abfalldeponien Feriendorf mit mehr als 300 Betten Fachbereich III - Baudienste Bearbeitet von : Herrn Riemenschneider 29.05.2018 8

Außenbereichssatzungen Gemeinde Lilienthal Klosterstraße 16 28865 Lilienthal Außenbereichssatzungen Rechtliche Voraussetzungen § 35 Abs. 6 Satz 4 BauGB Beeinträchtigung der Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des BNatSchG sowie Europäische Vogelschutzgebiete Fachbereich III - Baudienste Bearbeitet von : Herrn Riemenschneider 29.05.2018 9

Außenbereichssatzungen Gemeinde Lilienthal Klosterstraße 16 28865 Lilienthal Außenbereichssatzungen Rechtliche Voraussetzungen Festsetzungsmöglichkeiten z.B. Art der baulichen Nutzung (Wohnen, nicht störende Handwerks- und kleinere Gewerbebetriebe (jedoch dem Wohnen nachrangig)) Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, Vollgeschosse, Höhen) Überbaubare Grundstücksfläche (z.B. Baugrenzen) Mindestgrundstücksgrößen Zahl der Wohnungen Keine bauordnungsrechtlichen Regelungen Keine Flächen oder Maßnahmen für den naturschutzfachlichen Ausgleich (jedoch Eingriffsregelung erforderlich) Die Satzung begründet kein Baurecht, sondern soll bestimmten Vorhaben die Zulassung erleichtern !!! Fachbereich III - Baudienste Bearbeitet von : Herrn Riemenschneider 29.05.2018 10

Außenbereichssatzungen Gemeinde Lilienthal Klosterstraße 16 28865 Lilienthal Außenbereichssatzungen Aufstellungsverfahren Aufstellungsbeschluss Planentwurf mit Begründung, jedoch kein Umweltbericht Öffentliche Auslegung Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Satzungsbeschluss Ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Inkrafttreten der Satzung Fachbereich III - Baudienste Bearbeitet von : Herrn Riemenschneider 29.05.2018 11

Außenbereichssatzungen Gemeinde Lilienthal Klosterstraße 16 28865 Lilienthal Außenbereichssatzungen Finanzierung Die Gemeinde hat beschlossen, dass die Kosten zu 100 % von den bevorteilten Eigentümern zu tragen sind Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen Gemeinde und bevorteilten Eigentümern Nur wer sich an den Kosten beteiligt, wird planungsrechtliche Möglichkeiten erhalten Vorfinanzierung der Kosten (ca. 500 – 1.300 €/WE in Worphausen und ca. 700 – 2.300 €/WE in St. Jürgen, abhängig vom Plangebiet) Nach Abschluss der Planung erfolgt Spitzabrechnung Bei Nichtzahlung eines Vertragspartners wird die Planung gestoppt oder die anderen übernehmen die Kosten Fachbereich III - Baudienste Bearbeitet von : Herrn Riemenschneider 29.05.2018 12

Außenbereichssatzungen Gemeinde Lilienthal Klosterstraße 16 28865 Lilienthal Außenbereichssatzungen Weitere Vorgehensweise Vortragen der Bauwünsche bis zum 31.08.2018 bei Frau Huntenburg-Roeber oder Herrn Odloschinski Schriftliche Kostenübernahmeerklärung der Interessenten Plangebiet abhängig von der Anzahl der Interessenten Absprache der Bauwünsche mit dem Landkreis Mitteilung des Ergebnisses an die Interessenten Politische Aufstellungsbeschlüsse Ende 2018 Abschluss des städtebaulichen Vertrages Nach Eingang der Vorauszahlungen Planungsbeginn Fachbereich III - Baudienste Bearbeitet von : Herrn Riemenschneider 29.05.2018 13

Außenbereichssatzungen Gemeinde Lilienthal Klosterstraße 16 28865 Lilienthal Außenbereichssatzungen Vielen Dank !!! Fachbereich III - Baudienste Bearbeitet von : Herrn Riemenschneider 29.05.2018 14