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Stadt Eschborn Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 110

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Präsentation zum Thema: "Stadt Eschborn Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 110"—  Präsentation transkript:

1 Stadt Eschborn Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 110
„Gewerbegebiet Süd“ – 1. Änderung „Campus“ Bau- und Umweltausschuss Stadt Eschborn, am , 19:30 Uhr Stadt Eschborn Quelle: Google Maps

2 Bestehender Bebauungsplan Nr. 110 „Gewerbegebiet Süd“, 1971
genordet Festsetzung Gewerbegebiet (GE) VI Geschosse GRZ 0,8 / GFZ 2,4 Original

3 Planzeichnung und Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014)
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Sondergebiet „Campus“ Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) GRZ: 0,8 / GFZ: 2,4 Zahl der Vollgeschosse: 7 Überbaubare Grundstücks- fläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Abstand Baugrenze zu Straße / benachbarten Grundstücken orientiert sich an Festsetzungen des bestehenden BPlans Nr. 110

4 Planzeichnung und Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014)
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelt- einwirkungen (Schall) (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Lärmpegelbereich III (passiver Schallschutz an den Fassaden) Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) Bereiche mit zu erhaltenden Bäumen anzupflanzenden Bäumen

5 Textliche Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014)
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Sondergebiet „Campus“ (§ 11 BauNVO) Das Sondergebiet „Campus“ dient der Unterbringung von Bildungseinrichtungen und Wohnnutzungen auf Zeit sowie ergänzender infrastruktureller Nutzungen. Hinweis: Die geplanten Nutzungen aus dem Vorhabenplan verteilen sich auf ca. 77% Wohnen, ca. 13 % Bildung, ca. 7 % Infrastruktur (u.a. KiTa), ca. 3 % Supermarkt / Restaurant.

6 Textliche Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014)
Allgemein zulässig sind: a. Gebäude und bauliche Anlagen mit folgenden Hauptnutzungen: - Bildungseinrichtungen geplante Nutzungen: Hörsäle, Aula, Sprachlabor (language lab), PC Pool, Meeting Lounge, Learning Lounge - Wohnnutzungen auf Zeit geplante Nutzungen: Business-Wohnen, Studentenwohnungen, Wohnungen für Auszubildende, teilweise mit Nebenflächen u.a. für Teeküche, TV Music Lounge

7 Textliche Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014)
b. Gebäude und bauliche Anlagen mit folgenden Nutzungsarten, soweit sie den Hauptnutzungen dienen und der allgemeinen Zweckbestimmung des Sondergebietes „Campus“ entsprechen: - Einrichtungen zu Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecken geplante Nutzungen: Existenzgründerzentrum, Jobvermittlung, Concierge Service - Einrichtungen für kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zwecke geplante Nutzungen: Kinderbetreuung, Fitnessräume (Sauna), Sportmöglichkeiten - Einzelhandelsbetriebe, soweit sie eine Gesamtverkaufsfläche von 800 m² nicht überschreiten geplante Nutzungen: Supermarkt, „kleine Handelsmöglichkeiten im Bereich des täglichen Bedarfs“

8 Textliche Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014)
- Schank- und Speisewirtschaften geplante Nutzungen: Restaurant, Café - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe geplante Nutzungen: Waschsalon (Launderette) c. Sonstige den Hauptnutzungen dienende Anlagen und Einrichtungen sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO. geplante Nutzungen: meeting point

9 Textliche Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014)
Landschaftsplanerische Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) Begrünung der Grundstücksfreiflächen Stellplatzbegrünung Extensive Dachbegrünung (bei Neubauten) Anpflanzen bzw. Erhaltung von Bäumen / Baumreihen Hinweise Artenschutz Behandlung von Niederschlagswasser

10 Bebauungsplanverfahren
Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB auf Antrag des Vorhabenträgers vorhabenbezogener Bebauungsplan mit dem Ziel der Festsetzung eines Sondergebiets „Campus“ vorhabenbezogener Bebauungsplan besteht aus den drei wesentlichen Elementen: - Vorhaben- und Erschließungsplan (Plandarstellungen zum Vorhaben und den erforderlichen Erschließungsmaßnahmen) - Bebauungsplan (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) und - Durchführungsvertrag (fristgebundene Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen sowie zur Übernahme der Kosten von Planung und Erschließung)

11 Bebauungsplanverfahren
Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB: „beschleunigtes Verfahren“ mit folgenden Verfahrensvereinfachungen: Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Auf dien Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und auf den Umweltbericht nach § 2a BauGB wird verzichtet. Auf die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird verzichtet. Abweichung von den Darstellungen des regionalen Flächennutzungsplans (Gewerbeflächen Bestand):  keine Änderung im Parallelverfahren erforderlich - Anpassung im Wege der Berichtigung

12 Abgrenzung Plangebiet  Änderung des Geltungsbereichs
Aufstellungsbeschluss durch Stadtverordnetenversammlung am mittlerweile: Verkleinerung des Plangebiets auf nördlichen Teilbereich

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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