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Gemeinde Dielheim Baugebiet Erlenbachwiesen II + III

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Präsentation zum Thema: "Gemeinde Dielheim Baugebiet Erlenbachwiesen II + III"—  Präsentation transkript:

1 Gemeinde Dielheim Baugebiet Erlenbachwiesen II + III
22. November 2018

2 Grundstücks-eigentümer
Beteiligte in der „privaten“ Baulanderschließung Gemeinde Grundstücks-eigentümer Erschließungsträger Erschließungsvertrag Planung und Kontrolle Städtebauliche und Kostenübernahmevereinbarung Fachplaner Vermessungsbüro Baufirmen Versorgungsbetriebe

3 Hauptaufgaben des Erschließungsträgers
Partner Erschließungsplanung: IB Willaredt, Sinsheim Vermessung: ÖbVI Häfner, Östringen Landschaftsplanung: Büro Ostholthoff, Rettigheim Hauptaufgaben des Erschließungsträgers Ausarbeitung und Abschluss aller Verträge Erschließungsträgerschaft: Bauherrenfunktion Projektsteuerung der Baulandentwicklung (Umlegung, Erschließung) Abrechnung Nachbetreuung während der Gewährleistungsfrist

4 Referenzen „Hockenheimer Flur I + II“ in Altlussheim (8,2 ha und 6,7 ha) „Bäumelweg Nord“ in Brühl (6,7 ha) „Erlenwiesen I“ in Philippsburg (5,1 ha) GE „Streitgärten III“ in Graben-Neudorf (16,5 ha) GE „Ruhberg II“ in Mühlhausen „Langenzeller Buckel“ in Wiesenbach (5 ha) „Mitte Ost IV“ in Graben-Neudorf (8,5 ha) „Fünfvierteläcker“ in Ketsch (11 ha) Walzbachtal, Pfinztal, Weingarten Kronau, Ubstadt-Weiher, Karlsbad u.a.

5 Bebauungsplan „Erlenbachwiesen II + III“
Rahmenbedingungen: Plangebiet: ca. 6,8 ha Nettobauland: ca. 4,8 ha Bauplätze: ca. 118 Eigentümer: ca. 75

6 Wahl der Zuteilungsvariante durch den einzelnen Eigentümer
→ Die Wahl der Zuteilungsvariante wird im Anschluss an die Erörterungsgespräche getroffen. → Auch eine Mehrzuteilung von Bauland ist möglich (mit Aufzahlung!). Beispielfall für Zone I: Grundstücksgröße m2 → Einwurfswert (70 € / m2) = € 1. Variante: Zuteilung des Wertanspruchs Aus dem Einwurfswert ergibt sich ein Anspruch von ca. 609 m2 (70.000,00 € : 115,00 € /m2) entspricht ca. 2 DH- oder 1 großen EFH-Bauplatz zzgl. Erschließungskosten (für 609 m2) 2. Variante: Minderzuteilung Zuteilung eines Bauplatzes und Verwendung des „restlichen“ Einwurfswerts für die Erschließungskosten → hier sogenannte Nulllösung 3. Variante: Zuteilungsverzicht Ausbezahlung des Einwurfswerts durch die Umlegungsstelle nach Unanfechtbar- keit des Umlegungsplans Eigentümer erhält den Geldwert i.H. v. 70.000,00 €

7 vorläufiger Zeitrahmen für 2015 bis 2017
Abschluss Erschließungsvertrag Erschließungsplanung und Kostenermittlung Anfang 2016: Eigentümererörterung und Zuteilung Aufstellung des Umlegungsplanes Sommer 2016: Abschluss aller Kostenübernahmevereinbarungen Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe Herbst 2016: Unanfechtbarkeit Umlegungsplan Herbst 2016: Baubeginn für die Erschließung Tief- und Straßenbauarbeiten, Medienverlegung Ende 2016: Abrechnung der Umlegung IV. Quartal 2017: Fertigstellung der Erschließungsanlagen Ende 2017: Baubeginn für private Bauvorhaben 2015 2016 2017

8 Nächste Schritte Anhörung der Eigentümer nach § 47 BauGB
Erstellung des Bestandsverzeichnisses bzw. Ermittlung der Eigentumsverhältnisse und Werte (Büro Häfner) Erschließungsplanung und Kostenschätzung (IB Willaredt) Termine für die Einzelgespräche (ÖbVI Häfner/Gemeinde) Artenschutzuntersuchungen Erstellung eines ersten Zuteilungsentwurfs parallel zu den Eigentümergesprächen (ÖbVI Häfner) Versand der Kostenübernahmevereinbarungen (ESB)

9 für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Thomas Dopfer ESB KommunalProjekt AG Wilderichstraße 11, Bruchsal Tel


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