Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Europäische Bürgerinitiative Europäische Kommission Generalsekretariat Referat G.4 Allgemeine institutionelle Angelegenheiten Rechtsrahmen Vorschriften.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Die Europäische Bürgerinitiative Europäische Kommission Generalsekretariat Referat G.4 Allgemeine institutionelle Angelegenheiten Rechtsrahmen Vorschriften."—  Präsentation transkript:

1 Die Europäische Bürgerinitiative Europäische Kommission Generalsekretariat Referat G.4 Allgemeine institutionelle Angelegenheiten Rechtsrahmen Vorschriften und Verfahren Das Verfahren auf einen Blick Weitere Informationen

2 Rechtsrahmen Artikel 11(4) EUV: Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen. Die Verfahren und Bedingungen, die für eine solche Bürgerinitiative gelten, werden nach Artikel 24 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt.

3 Rechtsrahmen (Forts.) Artikel 24, erster Unterabsatz, AEUV: Die Bestimmungen über die Verfahren und Bedingungen, die für eine Bürgerinitiative im Sinne des Artikels 11 des Vertrags über die Europäische Union gelten, einschließlich der Mindestzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Bürgerinnen und Bürger, die diese Initiative ergreifen, kommen müssen, werden vom Europäischen Parlament und vom Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen festgelegt. EU-Verordnung erforderlich

4 Rechtsrahmen (Forts.) Verordnung (EU) Nr. 211/2011 über die Bürgerinitiative Legt die Vorschriften und Verfahren für die Bürgerinitiative fest Vom Europäischen Parlament und vom Rat im Februar 2011 verabschiedet Gilt ab 1. April 2012

5 Vorschriften und Verfahren Bürgerausschuss (mindestens 7 EU-Bürger aus mindestens 7 Mitgliedstaaten) für die Einleitung einer Initiative erforderlich; Registrierung im Online-Register der Kommission (Antwort der Kommission innerhalb von 2 Monaten). EBI sollte nicht: - offenkundig außerhalb der Befugnisse der Kommission liegen - offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sein - offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen  sonst lehnt Kommission Registrierung ab

6 Vorschriften und Verfahren (Forts.) Organisatoren müssen Unterschriften sammeln Sammlung auf Papier und/oder online möglich Online-Sammlung: besondere Sicherheitsanforderungen in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1179/2011 der Kommission festgelegt1179/2011 Organisatoren müssen ihr Online-Sammelsystem von der zuständigen nationalen Behörde in dem Mitgliedstaat, in dem die Daten gespeichert werden, zertifizieren lassen Kommission hat Open-Source-Software entwickelt

7 Vorschriften und Verfahren (Forts.) Frist für die Sammlung: 1 Jahr Mindestzahl der Mitgliedstaaten: ¼ (derzeit 7) Mindestanzahl der Bürger pro Mitgliedstaat: Zahl der EU-Parlamentsmitglieder x 750Mindestanzahl der Bürger Mindestalter: Wahlalter bei den Wahlen zum Europäischen Parlament (18, außer Österreich:16) Besondere Formulare für Unterstützungsbekundungen: unterschiedliche Datenerfordernisse je nach Mitgliedstaat (Beispiel für AT und FI)AT FI

8

9

10 Vorschriften und Verfahren (Forts.) Mitgliedstaaten zuständig für die Prüfung der Unterstützungsbekundungen: Art der Prüfung freigestellt (z. B. Stichprobenkontrollen) - 3 Monate Zeit für Antwort Endphase bei erfolgreichen Initiativen: - KOM muss Organisatoren auf angemessener Ebene empfangen - Öffentliche Anhörung im EP mit der Kommission - KOM hat 3 Monate Zeit für Antwort, muss erläutern, ob und welche Maßnahmen sie ergreift sowie Gründe für ihre Entscheidung

11 Das Verfahren auf einen Blick Bereiten Sie Ihre Initiative vor und bilden Sie Ihren Bürgerausschuss Registrieren Sie Ihre Initiative Wollen Sie online Unterschriften sammeln? Lassen Sie Ihr System zertifizieren. Sammeln Sie Unterstützungsbeku ndungen in mindestens 7 Mitgliedstaaten Lassen Sie die Unterstützungsbekundunge n vom Mitgliedstaat bescheinigen Sie haben mindestens eine Million Unterzeichner? Legen Sie Ihre Initiative der Kommission vor Die Kommission prüft Ihre Initiative und antwortet Wenn die Kommission beschließt, Ihrer Initiative Folge zu leisten, wird das Gesetzgebungsverfahr en in Gang gesetzt

12 Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/citizens-initiative http://ec.europa.eu/citizens-initiative Kontaktstelle für alle Fragen: Europe Direct http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/contact http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/contact


Herunterladen ppt "Die Europäische Bürgerinitiative Europäische Kommission Generalsekretariat Referat G.4 Allgemeine institutionelle Angelegenheiten Rechtsrahmen Vorschriften."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen