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Oö. WVG neu – Auswirkung auf die Förderung

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Präsentation zum Thema: "Oö. WVG neu – Auswirkung auf die Förderung"—  Präsentation transkript:

1 Oö. WVG neu – Auswirkung auf die Förderung
Informationsveranstaltung AL-Treffen Bezirk Wels-Land, Dipl.-Ing. Bernhard Brunn Direktion Umwelt- u. Wasserwirtschaft, Abteilung Grund- u. Trinkwasserwirtschaft, Gruppe Wasserversorgung

2 Berührungspunkte Oö. WVG 2015 mit der Förderung
Trinkwasserversorgungskonzepte TWVK Förderungsfähigkeit Hausanschlüsse Direktion Umwelt- u. Wasserwirtschaft, Abteilung Grund- u. Trinkwasserwirtschaft, Gruppe Wasserversorgung

3 Trinkwasserversorgungskonzepte TWVK
§4 Oö. WVG 2015: Förderungen Eine Förderung des Landes Oberösterreich für Maßnahmen in der Siedlungswasserwirtschaft wird im Bereich Wasserversorgung nur dann gewährt, wenn das Vorhaben im Einklang mit der Oö. Landesstrategie „Zukunft Trinkwasser“, insbesondere hinsichtlich volkswirtschaftlich sinnvoller Konzeptionen der Trinkwasserinfrastruktur in der bzw. den betroffenen Gemeinde(n) oder für die betroffene Region, steht. Gegebenenfalls kann die Landesregierung selbst solche lokalen oder regionalen Konzeptionen erstellen oder in Auftrag geben. Dieser Grundsatz gilt sinngemäß auch für die Mitwirkung des Landes Oberösterreich bei der Förderung für die Siedlungswasserwirtschaft durch den Bund. Direktion Umwelt- u. Wasserwirtschaft, Abteilung Grund- u. Trinkwasserwirtschaft, Gruppe Wasserversorgung

4 Trinkwasserversorgungskonzepte TWVK
§3 Landesförderungsrichtlinien 2014: Allgemeine Voraussetzungen 2. Die Gewährung einer Förderung im Bereich der Wasserversorgung setzt neben der Einhaltung der Bestimmungen des Bundes voraus, dass sich die Maßnahmen unter Berücksichtigung der Festlegungen der örtlichen Raumordnung (örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan) schlüssig nachvollziehbar und widerspruchsfrei in die volkswirtschaftlich sinnvolle Gesamtkonzeption der Trinkwasserinfrastruktur in der Gemeinde einfügen. Diese Gesamtkonzeption hat das gesamte Gemeindegebiet zu berücksichtigen, wobei auch auf gemeindeübergreifende Lösungsmöglichkeiten Bedacht zu nehmen ist. Den Förderwerbern steht es frei, noch vor der Einreichung des Förderantrages vorab durch die zuständige Fachabteilung prüfen zu lassen, ob anhand vorliegender Unterlagen und Konzeptionen von einer grundsätzlichen Förderfähigkeit ausgegangen werden kann. Reichen die vorgelegten Unterlagen nicht aus, die widerspruchsfreie Einordnung der beantragten Maßnahme in die volkswirtschaftlich sinnvolle Gesamtkonzeption schlüssig nachvollziehbar nachzuweisen, ist das Land berechtigt, vor Erledigung der Förderung gemeindebezogene oder regionale Trinkwasserversorgungskonzepte auf Kosten des Landes in Auftrag zu geben. In die Erstellung dieser Konzeptionen sind die betroffenen Gemeinden, Wasserbände und Wassergenossenschaften miteinzubeziehen. Bei der Erstellung von Trinkwasserversorgungskonzepten sind die fachlichen Mindestanforderungen der Landesförderstelle (Leitlinie) einzuhalten. Direktion Umwelt- u. Wasserwirtschaft, Abteilung Grund- u. Trinkwasserwirtschaft, Gruppe Wasserversorgung

5 Trinkwasserversorgungskonzepte TWVK
Verankerung: "Förderungsrichtlinien 2014 des Landes OÖ für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft" mit 1. April 2014 in Kraft getreten Infoschreiben an Gemeinden und Wassergenossenschaften "Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015" ab 1. April 2015 in Kraft Projektsgrundsätze: "Wirtschaftlichkeit u. Kosteneffizienz" i. Sinne d. Landesstrategie "Zukunft Trinkwasser" TWVKs nun auch für Bundesförderung nach UFG im Rahmen d. Vorbegutachtung durch d. Landesförderstelle festgesetzt seit April 2014: (bis April 2015): TWVKs ausschließlich als Voraussetzung für die Landesförderung notwendig! seit April 2015 TWVKs als Voraussetzung für die Landes- u. Bundesförderung (!) notwendig! Direktion Umwelt- u. Wasserwirtschaft, Abteilung Grund- u. Trinkwasserwirtschaft, Gruppe Wasserversorgung

6 Trinkwasserversorgungskonzepte TWVK
aktueller Stand: 10 Konzepte bereits fertiggestellt 72 Konzepte beauftragt 11x Auftraggeber Land 61x Auftraggeber Gemeinde rd. 100 Gemeinden wurden bei TWVK bereits aktiv (Einholung Eckdaten WIS, Infoveranstaltungen) Auftraggeber Land: EU-weite Ausschreibung läuft, Angebotsöffnung "Stufe 2" morgen, Für die Gemeinden ergeben sich für TWVK-Erstellung keine Kosten!! Direktion Umwelt- u. Wasserwirtschaft, Abteilung Grund- u. Trinkwasserwirtschaft, Gruppe Wasserversorgung

7 Hausanschlüsse (2) Nicht förderbar sind Kosten für:
§3 (2) Förderungsrichtlinien Bund (künftig §4 (2)) (2) Nicht förderbar sind Kosten für: 1. Anlageteile, die ein anderer als der Förderungswerber trägt oder zu tragen verpflichtet ist, sowie Kosten für Anlageteile, die der Förderungswerber aus einem anderen Titel zu tragen hat (beispielsweise sind bei Straßenentwässerungen der Straßeneinlaufschacht und die Zuleitung zum Regen- oder Mischwasserkanal nicht förderbar); §5 (3) Oö. WVG 2015 (3) Die zum Anschluss erforderlichen Einrichtungen des anschlusspflichtigen Objektes sind bei Neubauten vor deren erstmaliger Benützung und bei bestehenden Objekten innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der öffentlichen Versorgungsleitung herzustellen. Die Veranlassung der Herstellung obliegt der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer des anschlusspflichtigen Objektes, die bzw. der auch die Kosten für die Herstellung und die Instandhaltung dieser Einrichtungen zu tragen hat. Direktion Umwelt- u. Wasserwirtschaft, Abteilung Grund- u. Trinkwasserwirtschaft, Gruppe Wasserversorgung

8 Neue Bundesförderungsrichtlinie, gültig ab 01.01.2016
Exkurs Förderung Neue Bundesförderungsrichtlinie, gültig ab gültig für alle Förderzusicherungen nach der 70. Kommissionssitzung ( ) Fördersatz WVA von 10 – 25% Sanierung: revolvierender Stichtag (40 Jahre) statt bisher fixes Datum ( ) keine Laufmeterpauschalen Entfall einiger Fördertitel (z.B. Schutzgebietsankauf, Eigenleistungen, Servitute, etc.) Unterlagen dazu (Förderungsrichtlinie, Fördersätze der Gemeinden) auf KPC-Homepage abrufbar ( ) darauf aufbauend: Überarbeitung der Landesförderungsrichtlinie Ziel: Defizite der Bundesförderung abfedern Direktion Umwelt- u. Wasserwirtschaft, Abteilung Grund- u. Trinkwasserwirtschaft, Gruppe Wasserversorgung

9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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