Anwendbares Recht im e-commerce

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 Präsentation transkript:

Anwendbares Recht im e-commerce Jordan: Übung aus Internetrecht, SoSe 2006

Internationales Privatrecht (IPR) Ermittlung des anwendbaren Schuld- und Vertragsrechts bei grenzüberschreitenden Verträgen IPR: nationales Recht Lösung des Rechtsanwendungskonflikts bei Sachverhalten mit Auslandsbezug Entscheidet keine Sachfragen Territoriale Anknüpfungspunkte Jordan: Übung aus Internetrecht, SoSe 2006

Anknüpfungspunkte „enge Beziehung“ zu konkreten Sachverhaltskriterien Sitz des Verkäufers, Vermieters, Leasingnehmers, Werkunternehmers, Versicherungsunternehmers, Bankinstituts, Verbrauchers, … Erfüllungsort, Lieferort, Handlungsort, Erfolgsort, Deliktsort §§ 20ff ECG Jordan: Übung aus Internetrecht, SoSe 2006

Herkunftslandsprinzip (§ 20 ECG) § 20 Abs 1 ECG: Recht des Herkunftslandes Schwerpunkt der Anbieteraktivitäten Unabhängig von Standort, Mailserver, Briefkasten, … IPR: nicht Herkunftslandsprinzip bei Rechtswahl Verbraucherverträge Distanzgeschäfte (FernabsatzG: §§ 5aff KSchG) Immobilienverträge Warenlieferungsverträge Verträge über nicht-elektronische Dienstleistungen Jordan: Übung aus Internetrecht, SoSe 2006

Europäisches Vertragsübereinkommen (EVÜ) : Europäisches Übereinkommen über das auf Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (EVÜ) Ö: 1.12.1998 Einheitlicher Rechtsrahmen für grenzüberschreitende vertragliche Schuldverhältnisse im europäischen Binnenmarkt IPR subsidiär (§ 53 Abs 1 IPRG) Jordan: Übung aus Internetrecht, SoSe 2006

Schuldverträge UN-Kaufrecht UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) http://www.cisg-online.ch/ Warenkauf- und Warenlieferungsverträge (herzustellende Waren) Beide Staaten Vertragsstaaten oder IPR eines Staates verweist auf einen Vertragsstaat Nicht: Verbraucherverträge! Jordan: Übung aus Internetrecht, SoSe 2006

Rechtswahl Art 3 EVÜ Ausdrücklich oder schlüssig Im Vertragstext, AGBs, Rahmenvertrag, … mangels (wirksamer) Rechtswahl > Gesetzliche Regelung Recht des Staates, mit dem die „engste Beziehung“ besteht (Art 4 Abs 1 EVÜ) Abs 2: Vermutung „Lieferantenrecht“: Gewöhnlicher Aufenthalt/Sitz der Vertragspartei der charakteristischen Leistung (sachleistende Vertragspartei) zB Kaufvertrag: Sitz des Verkäufers Leasingvertrag: Ort der Überlassung des Leasinggegenstandes Werkvertrag: Ort der Erbringung der Leistung Jordan: Übung aus Internetrecht, SoSe 2006

Sondergeschäftsstatute Art 4 Abs 3ff EVÜ Dingliche Rechte oder Nutzungsrecht an Grundstück > „lex rei sitae“ Miet- und Pachtverträge Nicht: Bau- und Instandhaltungsverträge (Leistung!) Personenbeförderungsverträge Güterbeförderungsverträge Arbeitsverträge Verbraucherverträge Nutzung von Immaterialgüterrechten Download in Österreich > österreichisches Recht Jordan: Übung aus Internetrecht, SoSe 2006

Nicht nach EVÜ gehen… Rechts- und Geschäft- Testierfähigkeit Erbrechtliche Fragen Ehelicher Güterstand, Familien- und Verwandschaftsverhältnisse Verpflichtungen aus Wechsel- oder Scheckrecht Gesellschaftsrecht Stellvertretung Beweisfragen ….. Jordan: Übung aus Internetrecht, SoSe 2006

Verbraucherverträge (Art 5 EVÜ) Primär: Rechtswahl, subsidiär: Verbraucherlandrecht Verträge über Lieferung beweglicher Sachen („Warekauf“) Erbringung von Dienstleistungen Finanzierung von Geschäften Nicht: Güter- und Personenbeförderung Verträge über Dienstleistungen außerhalb des Verbraucherlandes Schon hingegen: Pauschalreiseverträge Jordan: Übung aus Internetrecht, SoSe 2006

Abschlussvarianten im Verbraucherland Angebot/Werbung Website: Wirkung, Sprache! > „Disclaimer“! Vertragsabschlusshandlung Entgegennahme der Bestellung Werbefahrten Rechtswahl nicht nachteilig für den Verbraucher Jordan: Übung aus Internetrecht, SoSe 2006