„MITARBEITERINNEN UND KOLLEGINNEN MIT BEHINDERUNG IN MEINER DIENSTSTELLE. WIE GEH´ ICH´S AN …“
Guten Abend meine Damen, guten Abend meine Herrn, guten Abend die Madln, servas die Buam“ - Heinz Conrads in den 70iger Jahren
1970 2017 Invaliden- einstell- gesetz Behinderteneinstellungsgesetz Behindertengleichstellungsgesetz Bundesbehindertengesetz B-VG Artikel 7 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz …… Wiener Antidiskriminierungsgesetz Antidiskriminierungsnovelle DO/VBO Chancengleichheitsgesetz Wiener Bedienstetenschutzgesetz Invaliden- einstell- gesetz 1970 2017
SOZIALPOLITISCHE KONZEPTE
INTEGRATION: INKLUSION: Das Konzept der Integration nimmt bewusst Unterschiede wahr und verlangt vom Einzelnen, dass er sich an das Mehrheitssystem anpasst! INKLUSION: Das Konzept der Inklusion betrachtet die Vielfalt und Heterogenität der Gesellschaft als grundlegend und selbst- verständlich. Der Einzelne muss sich nicht dem System an- passen, sondern die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen so flexibel gestaltet sein, dass sie jedem Einzelnen Teilhabe ermöglichen!
Der Weg zur Inklusion – Behindertengleichstellung 1997 Artikel 7 B-VG, Absatz 1: Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich … Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik bekennt sich dazu die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten. . 2000 Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung des allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf – „Gleichstellungsrahmenrichtlinie“
. 2004 Gleichbehandlungsgesetz/Wiener GlBG . 2000 Richtlinie 2000/43/EG Antirassismusrichtlinie . 2002 Richtlinie 2002/73/EG Gleichbehandlungsrichtlinie . 2004 Gleichbehandlungsgesetz/Wiener GlBG . 2005 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) . 2005 Bundesbehindertengesetz (BBG) . 2005 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) . 2006 UN-Behindertenrechtskonvention
in WIEN: 2004 Wiener Antidiskriminierungsgesetz 2004 Antidiskriminierungsnovelle Dienstordnung und Vertragsbedienstetenordnung 2010 Chancengleichheitsgesetz Wien - CGW
Behinderteneinstellungsgesetz Verpflichtungen der DienstgeberInnen: Beschäftigungspflicht (§ 1) Fürsorgeverpflichtung (§ 6) Antidiskriminierungsvorschriften (§ 7a-q) Kündigungsschutz (§ 8) Zusammenarbeit mit der BVP, …. (§ 22a Abs. 9)
Gleichstellungsrecht Gleichbehandlung NICHT Diskriminierung Gleichstellung