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…im täglichen Leben … für Menschen mit Behinderungen

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Präsentation zum Thema: "…im täglichen Leben … für Menschen mit Behinderungen"—  Präsentation transkript:

1 …im täglichen Leben … für Menschen mit Behinderungen
Barrierefreiheit …im täglichen Leben … für Menschen mit Behinderungen

2 Barrierefreie Erwachsenenbildung in Niederösterreich

3  Barrierefreiheit

4 Wer ist behindert? Für Gleichstellungsfragen gilt die Definition des § 3 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG): „Behinderung (…) ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren.“

5 Wie viele Menschen sind betroffen?
=>1,7 Mio Menschen in Österreich mit Einschränkungen im engeren und weiteren Sinn Quelle: Bericht der Bundesregierung über die Lage der Menschen mit Behinderungen in Österreich, BMSK 2008

6 Was bedeutet Barrierefreiheit?
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ B-BGStG § 6. (5)

7 Barrierefreiheit als Instrument der Antidiskriminierung
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG „§ 1 Gesetzesziel Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.“

8 Bereiche der Barrierefreiheit
Barrierefreiheit beim Zugang zur Information Webseiten Informationsbroschüren, Folder Kommunikation … Bauliche Barrierefreiheit Erreichbarkeit und Zugänglichkeit Bewegungsmöglichkeit Orientierung Sanitäreinrichtungen Infrastruktur…

9 Rechtliche Rahmenbedingungen
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) Länderspezifische Antidiskriminierungsgesetze Bundesverfassungsgesetz - Artikel 7 der Bundesverfassung Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (ratifiziert 2008) Förderrichtlinien Bundessozialamt – Investive Maßnahmen: Bezugnahme auf ÖNORM B 1600 (Empfehlung, nicht Gesetz!) E-Governmentgesetz

10 Diskriminierungsverbot
„Aufgrund einer Behinderung darf niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden“ (§ 4 Abs. 1 BGStG)„ Eine Diskriminierung im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes liegt dann vor, wenn Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderung gegenüber anderen Personen benachteiligt werden.

11 Zusammengefasst: Öffentliche und private Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, Geschäfte, Verkehrsunternehmen, Websites etc., sind grundsätzlich schadenersatzpflichtig, wenn sie Barrieren aufweisen – aber Zumutbarkeitsprüfung

12 für 20 % zwingend notwendig für 40 % notwendig für 100 % komfortable
Barrierefreiheit für 20 % zwingend notwendig für 40 % notwendig für 100 % komfortable

13 Barrierefreie Erwachsenenbildung in Niederösterreich
Dorfbegehung barrierefrei? Weiterbildungen – Lehrgang buchbare Angebote Veranstaltungstechnik Vernetzungstreffen NEU: Selbstcheck für Gemeinden und Veranstalter

14 ExpertInnen-Pool … über 100 ExpertInnen

15 Fachbeirat … sie wissen was wichtig ist

16 Alfred Luger Projektleiter
Das Team Alfred Luger Projektleiter Eva-Maria Speta Pädagogische Leitung … und Fachbeirat – Menschen mit Beeinträchtigung … und über 100 Expertinnen und Experten Info unter

17 Kontakt: Ing. Alfred Luger BEN-Projektleiter Mail: a.luger@bhw-n.eu
Tel.: 0676/ Bildungs- und Heimatwerk NÖ Linzerstraße 7 3100 St. Pölten


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