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Veröffentlicht von:Alwin Feld Geändert vor über 5 Jahren
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Werkstätten:Tag 2004 Die Rolle der anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen Referent: Bernward Jacobs Geschäftsführer Stift Tilbeck GmbH, Havixbeck
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Werkstätten:Tag 2004 - AG 4 Referent: Bernward Jacobs
Die Intention des Gesetzgebers (§ 136 SGB IX) zur Aufgabe der anerkannten Werkstatt Berufliche Bildung Angemessene Beschäftigung Verbesserung der Erwerbs- und Leistungsfähigkeit Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit
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Werkstätten:Tag 2004 - AG 4 Referent: Bernward Jacobs
Intention der werkstatt-tragenden Verbände Gezielte Förderung ist Voraussetzung für Integration Erleben eigener Tüchtigkeit Erfahren von Eigenständigkeit und Verantwortung
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Werkstätten:Tag 2004 - AG 4 Referent: Bernward Jacobs
Volkswirtschaftlicher Nutzen der Werkstatt Nutzung von Schaffenspotential Entgelt und Arbeitsleistung Arbeitsplätze Entlastung der Eltern und Angehörigen Fachkompetente Förderung erhöht Lebenschancen und Lebensqualität
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Werkstätten:Tag 2004 - AG 4 Referent: Bernward Jacobs
Die Kernkompetenz der Werkstatt Blick auf den einzelnen behinderten Menschen Individuelle Umsetzung des Bildungsauftrages Sicherung seiner individuellen Teilhabe am Arbeitsleben Auflösung komplexer Arbeitsprozesse in individuell umsetzbare kleine Einheiten zwecks Beteiligung des einzelnen beh. Menschen an dem Prozess
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Werkstätten:Tag 2004 - AG 4 Referent: Bernward Jacobs
Die Werkstatt beteiligt sich am „Arbeitsgeschehen“ Es ist gesetzlicher Auftrag (§ 136 SGB IX), wirtschaftliche Arbeitsergebnisse anzustreben Es ist Teil der individuellen Förderung, die Beschäftigten in sinnhafte und wirtschaftlich verwertbare Arbeitsprozesse einzubinden
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Werkstätten:Tag 2004 - AG 4 Referent: Bernward Jacobs
Unterschied Werkstatt – sonstige Unternehmen Aufnahmepflicht Die Leistungsfähigkeit ist keine Voraussetzung zur Aufnahme Es geht um die individuelle Einbeziehung jedes einzelnen Beschäftigten Die Durchführung arbeitsbegleitender Maßnahmen ist Pflicht
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Werkstätten:Tag 2004 - AG 4 Referent: Bernward Jacobs
Unterschied Werkstatt – sonstige Unternehmen Auch wer Leistung nicht erbringt, wird nicht entlassen Keine freie Standortwahl Pflicht zur Rehabilitation besteht auch dann, wenn keine „Arbeit“ da ist 70 % des Umsatzes sind Rehabilitationsleistungen
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Werkstätten:Tag 2004 - AG 4 Referent: Bernward Jacobs
Abgrenzung von sonstigen Unternehmen Der Beschäftige ist Ausgangspunkt aller Überlegungen In der Werkstatt sind die behinderten Menschen vorgegeben: die Werkstatt sucht Arbeit für vorgegebene Menschen Die Arbeit dient dem Menschen
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Werkstätten:Tag 2004 - AG 4 Referent: Bernward Jacobs
Wer trotz einer Behinderung die Leistungsfähigkeit hat, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt benötigt wird, gehört nicht in die Werkstatt, sondern in ein Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Es ist eine Pflicht der Werkstatt, ihm dies zu ermöglichen.
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Werkstätten:Tag 2004 - AG 4 Danke für die Aufmerksamkeit
Referent: Bernward Jacobs Geschäftsführer Stift Tilbeck GmbH , Havixbeck
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