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Gleichstellungsklagen und deren Ergebnisse

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Präsentation zum Thema: "Gleichstellungsklagen und deren Ergebnisse"—  Präsentation transkript:

1 Gleichstellungsklagen und deren Ergebnisse
Mag.a Andrea Ludwig Gleichstellungsklagen und deren Ergebnisse 17. Januar 2017

2 Gerichts-Verfahren des Klagsverbands nach dem Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGStG)
DVD ohne Untertitel Bäckerei mit Stufen Straßenbahn-Haltestellen ohne Sprachausgabe Bus nimmt Rollstuhlfahrer nicht mit

3 Fall 1: DVD ohne Untertitel
Was ist passiert? Ein gehörloser Mann wollte 2009 eine DVD über den Fußballverein Sturm Graz vom ORF kaufen. Die DVD hat keine Untertitel. Der Mann versteht die DVD nicht.

4 Fall 1: DVD ohne Untertitel
Wie ist es weitergegangen? Schlichtung beim Sozialministerium-Service keine Einigung zwischen dem gehörlosen Mann und dem ORF

5 Fall 1: DVD ohne Untertitel
Klage mit Forderung in der Höhe von EUR 1.000,- € (immaterieller Schadenersatz) Urteil 1. Instanz: ORF muss dem gehörlosen Mann 700,- € Schadenersatz zahlen Urteil 2. Instanz (Berufungsentscheidung): ORF muss dem gehörlosen Mann 1.000,- € Schadenersatz zahlen DVD hat bis heute keine Untertitel

6 Fall 2: Bäckerei mit Stufen
Was ist passiert? Eine bisher barrierefreie und ebenerdige Bäckerei in Wien wird umgebaut. Seit dem Umbau hat die Bäckerei eine 15,5 cm hohe Stufe beim Eingang. Beim Seiteneingang gibt es eine Rampe. Die Steigung ist mit 22 Prozent aber zu hoch. Der Mann kommt mit seinem Rollstuhl nicht in die Bäckerei hinein.

7 Fall 2: Bäckerei mit Stufen
Wie ist es weitergegangen? Der Rollstuhlfahrer hat bereits beim Umbau gesagt, dass eine Stufe eine Barriere ist. Schlichtung beim Sozialministerium-Service keine Einigung zwischen dem Rollstuhlfahrer und dem Besitzer der Bäckerei

8 Fall 2: Bäckerei mit Stufen
Urteil 1. Instanz rechtskräftig Besitzer der Bäckerei zahlt EUR 1.000,- Schadenersatz und die Kosten des Gerichts-Verfahrens

9 Fall 2: Bäckerei mit Stufen
Stufe weiterhin beim Eingang vorhanden später: Beseitigung der Stufe

10 Fall 2: Bäckerei mit Stufen
„Dieses Urteil ist ein Sieg für unsere Menschenrechte. Ich hoffe es macht allen Betroffenen Mut, sich ebenfalls gegen Benachteiligungen zur Wehr zu setzen.“ (Zitat Rollstuhlfahrer)

11 Fall 3: Straßenbahn-Haltestellen ohne Sprachausgabe
Was ist passiert? Ein blinder Mann fährt jeden Tag mit der Straßenbahn in Linz in die Arbeit. Er kann die Informationen an der Haltestelle nicht lesen. Er hat ein Gerät bei sich. Das Gerät liest ihm vor, was an der Haltestelle steht. Zum Beispiel, wenn sich die Straßenbahn verspätet.

12 Fall 3: Straßenbahn-Haltestellen ohne Sprachausgabe
Wie ging es weiter? Die Stadt Linz hat die Straßenbahn-Linie verlängert. Bei den neuen Haltestellen kann der Mann das Gerät aber nicht mehr verwenden. Die Baufirma hat die notwendige Technik für das Gerät bei den neuen Haltestellen nicht eingebaut. Der blinde Mann weiß deshalb nicht, ob sich die Straßenbahn verspätet.

13 Fall 3: Straßenbahn-Haltestellen ohne Sprachausgabe
Was steht im Urteil? Das Fehlen der Sprachausgabe ist keine Barriere. Die Informationen für die Fahrgäste sind nicht so wichtig. Der Fahrplan kann im Internet angeschaut werden. Es gibt kaum längere Verspätungen der Straßenbahn. Der blinde Mann kann in die Straßenbahn einsteigen. keine Diskriminierung wegen einer Behinderung kein Anspruch auf Schadenersatz

14 Fall 4: Bus nimmt Rollstuhlfahrer nicht mit
Was ist passiert? Ein Mann mit einem elektrischen Rollstuhl hat ein Semester-Ticket und fährt regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Einmal nimmt ihn ein Busfahrer nicht mit. Der Busfahrer sagt, dass der elektrische Rollstuhl für die Rampe zu schwer ist.

15 Fall 4: Bus nimmt Rollstuhlfahrer nicht mit
Wie ging es weiter? Der Rollstuhlfahrer sagt, er fährt immer mit dem Bus und er wird sich bei den Wiener Linien beschweren. Da fährt der Bus fährt einfach davon und lässt den Mann an der Haltestelle stehen.

16 Fall 4: Bus nimmt Rollstuhlfahrer nicht mit
Schlichtungs-Verfahren dauerte 3 Monate und war erfolglos unmittelbare Diskriminierung wegen einer Behinderung (keine mittelbare Diskriminierung durch eine Barriere!) Urteil 1. Instanz: EUR 400,- für den Rollstuhlfahrer Urteil 2. Instanz: bestätigt Urteil der 1. Instanz

17 Zusammenfassung Der gehörlose Mann hat das Gerichts-Verfahren gewonnen. Die DVD hat trotzdem keine Untertitel. Auch der Rollstuhlfahrer hat gegen die Bäckerei im Gerichts-Verfahren gewonnen. Der Besitzer der Bäckerei muss die Stufe nicht beseitigen. Der blinde Mann bekommt keine Informationen an den neuen Straßenbahn-Haltestellen. Das Gericht sagt, das ist keine Diskriminierung. Der Rollstuhlfahrer hat die Klage gegen die Wiener Linien gewonnen. Er bekommt nur EUR 400,-.

18 Was steht im BGStG? Ziele (Paragraph 1 BGStG)
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen beseitigen und verhindern gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten Die Barrieren müssen nicht beseitigt werden. Es muss nur wenig Schadenersatz bezahlt werden. Ein Gerichts-Verfahren kann teuer sein. Es können nur die einzelnen Personen klagen.

19 Was muss im BGStG stehen?
Barriere beseitigen Diskriminierung unterlassen abschreckender Schadenersatz Verbandsklage-Recht

20 KLAGSVERBAND zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern Schönbrunner Straße 119/ Wien Tel.: Mail:


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