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Veröffentlicht von:Karoline Reuter Geändert vor über 5 Jahren
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Gemeinsame Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten
an Staatlichen Realschulen in Mittelfranken Elisabeth Sonntag Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Gesucht wird ein Personalmanager mit mindestens 1. juristischen Staatsexamen. Bewerber mit sozialem Hintergrundwissen, möglichst im Bereich der Seelsorge und mit medizinischen Vorkenntnissen werden bevorzugt. Umfassende Kenntnisse des Finanzwesens sind unabdingbar. Zudem wird vom Bewerber ein gutes Urteilsvermögen, stete Gesprächsbereitschaft und das Vermögen, sich schnell in schwierige Sachverhalte einzuarbeiten erwartet. Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Beurteilung schwerbehinderter Beschäftigter
(Teilhaberichtlinien 9. und Infobrief Nr. 5) Benachteiligungsverbot Formelle Besonderheiten Schriftl. Benachrichtigung über die Beteiligung der SBV (Musterbrief auf meinem Infoportal) Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Personenkreis der Schwerbehinderten Menschen
(SGB IX §2 Abs. 2 und 3 + Infobrief Nr. 4) mind. GdB 50 oder GdB 30 bzw. GdB 40 mit Gleichstellung Meldung der SB (SGB IX § 163 Abs. 2 + Infobrief Nr. 3) Die Wahl der SBV 2018 (SGB IX §177) Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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ab GdB 50 - 2 Ermäßigungsstunden ab GdB 70 - 3 Ermäßigungsstunden
Inklusionsvereinbarung II- Nachteilsausgleiche Maßnahmen zur schulischen Teilhabe von Beschäftigten mit Behinderung: Ermäßigungsstunden: ab GdB Ermäßigungsstunden ab GdB Ermäßigungsstunden ab GdB Ermäßigungsstunden Keine Ermäßigungsstunden bei einer Gleichstellung Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Ermäßigung bei Teilzeit – Berechnung nach GdB
𝐒𝐭𝐮𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐓𝐞𝐢𝐥𝐳𝐞𝐢𝐭 𝐒𝐭𝐮𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐕𝐨𝐥𝐥𝐳𝐞𝐢𝐭 ∙𝐄𝐫𝐦äß𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐭𝐮𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐛𝐞𝐢 𝐕𝐨𝐥𝐥𝐳𝐞𝐢𝐭 Bis 1,5 wird abgerundet auf eine Stunde und ab 1,51 wird aufgerundet auf 2 Stunden (siehe auch Infobrief Nr. 1) Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Berücksichtigung bei:
nur mit Einverständnis des Schwerbehinderten: Mehrarbeit wie z.B. Vertretungsstunden, Pausenaufsichten, Schulfahrten… Berücksichtigung bei: schulischen Veranstaltungen, Unterrichtsverteilung, Klassleitung, Stundenplan mindestens gleichwertige Bedingungen bei Versetzung Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Begrenzte Dienstfähigkeit Amtsärztliches Attest
und Amtsärztliches Attest Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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schwerbehinderter Menschen
Prävention bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten schwerbehinderter Menschen § 167 Abs. 1 SGB IX Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM
(gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX, im SGB IX seit 2004, KMS vom , TeilR 3 – Prävention) für ALLE Beschäftigte bei einer Arbeitsunfähigkeit von länger als 6 Wochen innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Ziele des BEM Überwindung der Arbeitsunfähigkeit Vorbeugen erneuter Arbeitsunfähigkeit Erhalt des Arbeitsplatzes / Vermeiden von Dienstunfähigkeit Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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durch die Schulleitung Zeitraum der letzten 12 Monate
Feststellung der Voraussetzungen durch die Schulleitung Zeitraum der letzten 12 Monate Papierform, Daten älter als 15 Monate werden vernichtet Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Ablauf des BEM 1. Anschreiben durch die Schulleitung 2. Einverständnis oder Ablehnung 3. Gesprächsteilnehmer 4. Erfassen der Ausgangssituation 5. Mögliche Maßnahmen, Umsetzung, Überprüfung Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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medizinische Rehabilitation
Maßnahmen medizinische Rehabilitation technische/ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes Verringerung der Arbeitsbelastung/Wiedereingliederung Raumwechsel, Stundenplangestaltung, Unterrichtsverteilung, … interne Gründe (psychische Probleme), Mobbing, Sucht, Qualifizierungsmaßnahmen… Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Dokumentation des BEM - Anschreiben - Einverständnis/Ablehnung - Maßnahmen - Daten medizinischer Art müssen verschlossen zum Personalakt Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Abdruck des Anschreibens an die Schwerbehindertenvertretung
Bei Beschäftigten mit Behinderung Abdruck des Anschreibens an die Schwerbehindertenvertretung § 178 Abs. 2 SGB IX / Pflicht zur Unterrichtung Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Ende des BEM - Ziele sind erreicht - Ziele lassen sich nicht erreichen - erneutes BEM möglich Kontrollaufgabe: im Monatsgespräch zwischen Schulleitung und Personalvertretung/SBV Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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§ 182 SGB IX: Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung und Personalvertretung arbeiten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eng zusammen und unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Inhalt meiner Beratung allgemein formuliert: Ängste nehmen (z. B. vor dem Amtsarzt) Optionen aufzeigen: welche Möglichkeiten gibt es wie wird was gehandhabt? Die nächsten Schritte besprechen Lösungen finden, die für alle Beteiligten tragbar sind Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Paradigmenwechsel Vom Begriff der Versorgung über die Integration zur Inklusion (Teilhabe) Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Neufassung des SGB IX seit 2018
(Nummer der Paragraphen zur Teilhabe schwer- behinderter Menschen am Arbeitsleben erhöhen sich um 83) Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Wo finden Sie meine Infobriefe und die Vortragsunterlagen?
MB Dienststelle Mittelfranken Bezirke Mittelfranken Beratung Weitere Beratungsangebote Anmerkung: Die Infobriefe werden zeitnah aktualisiert. Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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jederzeit genommen werden kann.
„Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Lassen Sie uns die Behinderten und Ihre Angehörigen auf ganz natürliche Weise in unser Leben einbeziehen. Wir wollen ihnen die Gewissheit geben, dass wir zusammengehören.“ Richard von Weizsäcker Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Vielen Dank für die Zusammenarbeit und Ihre Aufmerksamkeit!
oder Vielen Dank für die Zusammenarbeit und Ihre Aufmerksamkeit! Elisabeth Sonntag - Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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