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Basiswissen Inklusion

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Präsentation zum Thema: "Basiswissen Inklusion"—  Präsentation transkript:

1 Basiswissen Inklusion
Projekt Inklusion konkret – Ein Projekt des VskA e. V. www. inklusionkonkret.info

2 Zeitungsschau „Inklusion“
„Inklusion in der Schule führt zu Ernüchterung“ „Warum bekommt der so viele Extras?“ „Die Inklusion hat längst begonnen“ „Fachleute sehen Inklusionskonzept als Sparprogramm“ Die Klassenlehrerin: „Ich fühle mich alleine gelassen.“ Die Sonderpädagogin: „Wir werden verbraten.“ Die Schülersprecherin: „Ein Konzept hat dafür noch keiner vorgestellt.“ Die Brennpunktschule: „Bei uns hat sich Resignation breit gemacht.“ Wer und was fehlt? Projekt Inklusion konkret Ulrike Pohl

3 Inklusion Inklusion ist ein Modell vom Zusammenleben, in dem Teilhabe ein Menschenrecht ist. In dem Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen wie Alter, Geschlecht, Zuwanderungsgeschichte, sexueller Orientierung, Begabungen, Behinderungen, chronischen Erkrankungen gleichberechtigt teilhaben können, das heißt, in alle Lebensbereiche einbezogen sind, in eine Gesellschaft, in der Vielfalt ein Wert und das Normale ist. Der Begriff „Inklusion“ kommt auch nicht nur in der Sozialpolitik oder Bildung vor, sondern auch in der Metallkunde und Mineralogie, in der Stoffe oder Organismen eingeschlossen werden. Ein Professor beschrieb Inklusion mal so: „Wenn ein Insekt, in einem Bernstein eingeschlossen, an einer Kette hängt, dann haben Sie die Inklusion am Hals!“ Ist Inklusion eine Vision oder eine Methapher? Exklusion ist Ausgrenzung gegen eigenen Willen Projekt Inklusion konkret Ulrike Pohl

4 Teilhabe als Menschenrecht
Teilhabe – so definiert es die Weltgesundheitsorganisation – bedeutet „Einbezogensein in eine Lebenssituation.“ Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen, das ist das Ziel der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dabei ist wichtig, dass Teilhabe nichts mit Fürsorge zu tun hat, sondern in einer inklusiven Gesellschaft ein Menschenrecht ist. „Sondereinrichtungen für Behinderte sind keine Schonräume, sondern Apartheid. Mitleid mit Behinderten ist keine Tugend, sondern Dominanzverhalten. Zwangsbehandlung ist keine Therapie, sondern Traumatisierung.“ Theresia Degener auf der Disability & Mad Pride Parade 2013 in Berlin Was macht den Unterschied? Integration oder Inklusion? Projekt Inklusion konkret Ulrike Pohl

5 Inklusion – was braucht es?
Um Teilhabe und Inklusion wirklich umzusetzen, braucht es nach dem Kommunalen Index für Inklusion Kultur, Strukturen und Praktiken: Projekt Inklusion konkret Ulrike Pohl

6 Kultur Kultur – gemeinsame Werte, Qualität der Zusammenarbeit, Selbstverständnis der Organisation Fühlt sich jede*r willkommen? Wenn ich Bürgerbeteiligung will, wie gestaltet sich dann Veranstaltungsplanung? Welche Kommunikationsmittel werden genutzt? Leitsysteme und Beschilderung Wie wertschätzend gehen wir miteinander um? Welche Unterstützungsnetzwerke gibt es? Projekt Inklusion konkret Ulrike Pohl

7 Struktur Sind Gebäude barrierefrei zugänglich?
Menschenrechtliches Modell von Behinderung Behinderung entsteht, wenn Menschen mit Beeinträchtigungen auf negative Einstellungen und institutionelle Hindernisse stoßen. Die Sache mit dem Durchlässige Strukturen, Bürgerbeteiligung sichern – aber wie? Unterschiedliche Rollen Projekt Inklusion konkret Ulrike Pohl

8 Praktiken Leichte Sprache, einfache Sprache www.leichtesprache.org
Schriftform, Vorleseservice Ansprechpartner*innen Schulungen Unterstützungsangebote Netzwerke Inklusion im Sozialraum Projekt Inklusion konkret Ulrike Pohl

9 Barrierefreiheit in der UN-BRK
Artikel 9 „Um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten.“ Projekt Inklusion konkret Ulrike Pohl

10 Barrierefreiheit hat viele Gesichter
Gesetzliche Grundlagen: UN-BRK Art Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen 2002 Barrierefreie-Informationstechnik- Verordnung (letzte Änderung 2011) Landesgleichberechtigungsgesetz 1999 § 51 BauO Berlin 10 Behindertenpolitische Leitlinien zur Umsetzung der UN-Konvention bis 2020 Problem: Umsetzung , Verbindlichkeit, privater Sektor, immer noch Einrichtungszentrierung, zu wenige ambulante Dienstleister Projekt Inklusion konkret Ulrike Pohl

11 Was Kommt Vor der BarriereFreiheit?
Art. 8 Bewusstseinsbildung (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern; b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen; c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Projekt Inklusion konkret Ulrike Pohl

12 Erklärfilme einszueinswennallezusammenlernen100.html Projekt Inklusion konkret Ulrike Pohl

13 Danke Fürs Bewusstwerden! Projekt Inklusion konkret Ulrike Pohl


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