Personalverrechnung
„Lohngerechtigkeit“ wer verdient wie viel? Ein Mindestlohn existiert in Ö nicht. Die Lohnuntergrenze liegt ca. bei € 1.500,-- brutto/Mo. Frauen verdienen ca. 15% weniger als Männer 1.551.000 Menschen in Österreich sind armutsgefährdet (18,3% der Bevölkerung) € 1.163,--/Mo netto 1-Personenhaushalt € 2.512,--/Mo netto 1 Erwachsener + 1 Kind € 2.093,--/Mo netto 2 Erwachsene + 1 Kind Mindestsicherung € 837,76/Monat Daten: Statistik Austria 2015 u. 2016
Abrechnungsschema Brutto: 1 700,00 € Sozialversicherung: 1 700,00 € Sozialversicherung: Brutto 1.700,--x 18,12% - 308,04 € Lohnsteuer: Brutto - Sozialversicherung - Freibetrag - € - Pendlerpauschale - Gewerkschaftsbeitrag LSt-Bemessungsgrundlage 1 391,96 € - 81,49 € Netto: 1 310,47 € - Akontozahlung - Betriebsratsumlage Auszahlung
Die Sozialversicherung 20 Sozialversicherungsträger (GKK, AUVA, PVA, SV der Bauern,…) Versicherte Risiken: Krankheit Unfall Arbeitslosigkeit Pension,…. Einzahlung durch Dienstnehmer (SV-DNA) und Dienstgeber (SV-DGA)
Die Sozialversicherung
Zusammenfassung Sozialversicherung Höchstbemessungs-grundlage laufendes Entgelt - monatlich € 4.860 ,00 laufendes Entgelt - täglich € 162,00 Sonderzahlungen € 9.720,00 Geringfügigkeitsgrenze € 31,92 pro Arbeitstag, € 415,72 pro Kalendermonat 1,3% + 1,53% Unfallvers. betr. Vor-sorge € 623,58 das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze Dienstgeberabgabe 16,4% + 1,53% Bv. € 58,68 freiwillige Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung (KEINE Arbeitslosenversicherung!!!) Service-Entgelt (E-Card-Gebühr) € 11,10 pro Kalenderjahr Auflösungsabgabe € 121,-- bei Beendigung eines DV das der Arbeitslosenversicherung unterliegt
Anmeldung zur SV Ab 1.1.08 muss Anmeldung bei GKK vor Dienstantritt erfolgen. Anmeldung elektronisch Mindestangaben vor Arbeitsbeginn (Aviso) Innerhalb von 7 Tagen Vollanmeldung Abmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Ausscheiden
Die Lohnsteuer = Erhebungsform der Einkommenssteuer für unselbständig Beschäftigte Tarif: Bis 11.000,--/Jahr keine ESt. Von 11.000,-- bis 18.000,-- 25% ESt. vom übersteigenden Betrag Von 18.000,-- bis 31.000,-- 35% ESt. vom übersteigenden Betrag Von 31.000,-- bis 60.000,-- 42% ESt. vom übersteigenden Betrag Von 60.000,-- bis 90.000,-- 48% ESt. vom übersteigenden Betrag Von 90.000,-- bis 1 Mio. 50% ESt. vom übersteigenden Betrag Über 1 Million 55% ESt. vom übersteigenden Betrag
Die Lohnsteuer Effektiv-Tarif-Tabelle
Die Lohnsteuer AVAB, AEAB Alleinverdiener-/Alleinerzieher-Absetzbetrag Voraussetzungen: Steuerpflichtiger lebt mehr als 6 Monate mit Partner zusammen Partner verdient nicht mehr als 10.000,-- /J. mind. 1 Kind für das mehr als 6 Monate in diesem Jahr Familienbeihilfe bezogen wurde
Die Lohnsteuer Pendlerpauschale Kleines Pendlerpauschale Arbeitsweg > 20 km, öffentliche Verkehrsmittel möglich Großes Pendlerpauschale kein öffentliches Verkehrsmittel möglich Pendlereuro zusätzlich zum PP als Steuerabsetzbetrag Fahrtstrecke x 2 x € 2,-- = Jahresbetrag/12 =Monatl. Steuerabsetzbetrag
Die Lohnsteuer Freibetrag Muss beim FA beantragt werden Für Sonderausgaben (Pensionsversicherung) Für Werbungskosten (Arbeitsmittel privat gekauft) Außergewöhnliche Belastungen (Behinderungen)
Sonderausgaben Topfsonderausgaben 25% (Einschleifregelung bis 2020; Start 1.1.2016) Wohnraumbeschaffung oder –sanierung Pensionsversicherungen, zusätzliche Kranken-, Unfallversicherung Junge Aktien Höchstbetrag 2.920,--/Jahr (mit AVAB 5.840,--) Kirchenbeitrag bis max. € 400,-- Steuerberatungskosten unbegrenzt
Werbungskosten Fortbildungskosten Computer (ND 3 Jahre, nur 60% - weil Privatnutzung) Fachbücher Internet Arbeitskleidung Studium zur berufl. Weiterbildung Höhe unbegrenzt; 132,--/Jahr als Pauschale automatisch berücksichtigt.
Außergewöhnliche Belastungen Pflegekosten Studium der Kinder Medikamente Zahnspangen Kindergarten Begräbniskosten Selbstbehalt: bis € 7.300,-- 6% bis € 14.600,-- 8% bis € 36.400,-- 10% über € 36.400,-- 12%
Übungen Name Normalbezug AVAB/AEAB FB PP P-Euro Gew.Beitr. Akonto Ü1 Name Normalbezug AVAB/AEAB FB PP P-Euro Gew.Beitr. Akonto Ü1 Bartl Rosa 2100 ohne 62,00 € 113,00 € 50 km/Strecke 1% Ü2 Grün Sven 4966 2 Kinder - 400,00 € Ü3 Heiler Otto 2600 123,00 € 30 km/Strecke Ü4 Lang Lore 1850 3 Kinder 150,00 €
Weitere Übungen
Noch was zum Üben Mag. Ilse Kogler, 29 Jahre, Absolventin FH Urstein, Brutto € 3.100,--, ledig, Freibetrag € 90,-- Dipl. Ing. Ulrich Krenn, 28 J., Marketing-Assistent, Brutto € 3.750,--, ledig, Freibetrag € 68,-- Ing. Karl Stern 45 J.; Bilanzbuchhalter Brutto € 3.200,--, 2 Kinder, Alleinverdiener, Pendlerpauschale € 58,--, Pendler-€ für 38 km.
Überstunden Wöchentliche Normalarbeitszeit = 40 Stunden Bei Überschreitung der NAZ fallen Überstunden an In Gastronomie/Hotellerie --> Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen mögl. (erst danach fallen Überstunden an) Überstundenzuschlag -> 50% (außer Sonn-/Feiertage, Nachtarbeit = 100%)
Abrechnung von Überstunden Angestellte (Gehalt) --> mit Überstundenteiler (z.B. 1/158, 1/143, 1/173) wird Grundstundengehalt ermittelt Bruttogehalt 2.400,--, Überstundenteiler 1/158, Überstundengrundgehalt 2.400,--/158 = 15,19/Std. Arbeiter (Lohn) --> Grundlage ist der Stundenlohn (inkl. ev. Zulagen oder Zuschlägen), bei Monatslohn auch Überstundenteiler
Überstundenpauschale Überstunden werden mit einem bestimmten Betrag abgegolten, ohne die Stunden einzeln zu erfassen Tatsächliche Überstunden sind in gewissen zeitl. Abständen zu erfassen (= Kontrolle) – lt. AK Ruf nach Flexibilisierung der Arbeitszeit! Jährlich 200.000.000 Üstd/Jahr? Überstundenpauschale häufig bei leitender Tätigkeit (All-in-Verträge)
Mehrarbeit Differenz zwischen kollektivvertragl. vereinbarter Arbeitszeit (Handel, RB, z. B. 38,5 Stunden) und Normalarbeitszeit lt. Arbeitszeitgesetz (40 Std.) Für diese Mehrarbeit gibt es keine Ü-Zuschläge. Seit 1.1.2008 steht Teilzeitbeschäftigten ein 25%-Zuschlag für Mehrarbeitsstunden zu.
Abrechnung von Überstunden sozialversicherungspflichtig bis zur Höchstbemesssungsgrundlage von 4.860,-- Lohnsteuer: Überstundengrundlohn = LSt-pflichtig Überstundenzuschlag 50% -> Zuschläge für die ersten 10 Überstunden sind bis zu einem Höchstbetrag (gesamt) von € 86,-- LSt-frei. Überstundenzuschlag 100% -> SFN-Zuschläge sind bis zu € 360,-- LSt-frei.
Überstundenabrechnung Beispiel
Sonderzahlungen 13./14. Lohn bzw. Gehalt (Urlaubsgeld – Juni; Weihnachtsremuneration – November) Sozialversicherung: normale SV bis Höchstbemessungsgrundlage € 9.720 (2x4.860) Lohnsteuer: Freigrenze bis € 2.100,-- die ersten € 620,-- 0% die nächsten € 24.380,-- 6% die nächsten € 25.000,-- 27% die nächsten € 33.333,-- 35,75% mehr als das Jahressechstel oder € 83.333,-- (nach SV-Abzug) Besteuerung mit lfd. Bezug
Lohn-/Gehaltsverbuchung Verbuchung der Abrechnung: (Ende d. Monats) 6200 Gehälter (6000 Löhne) an 3550 Verb. Krankenkasse an 3540 Verb. Finanzamt an 3600 Verb. Mitarbeiter Verbuchung der Auszahlung der Gehälter/ Löhne: 3600 Verb. Mitarbeiter/2800 Bank
Lohn-/Gehaltsverbuchung Lohn-/Gehaltsnebenkosten: SV-DGA (Dienstgeberanteil) 21,48% od. mit betr. Vorsorge 21,48% DB (Dienstgeberbeitrag zum Familien- lastenausgleichsfonds – FLAF) 4,5% DZ (Zuschlag zum DB) KU2 0,36% bis 0,44% Kommunalsteuer 3% an Gemeinde an die SV ans Finanzamt
Lohn-/Gehaltsverbuchung Verbuchung der Abrechnung der Lohn-/ Gehaltsnebenkosten: (Ende d. Monats) SV-DGA: 6560 Sozialversicherung/3550 Verb. KK DB und DZ: 6600 DB 6610 DZ 3540 Verb. Finanzamt Kommunalsteuer: 6620 Kommunalst./3560 Verb. Gemeinde
Lohn-/Gehaltsverbuchung Überweisungen der Lohnsteuer, Sozialver-sicherung und übrigen Lohnnebenkosten (15. d. Folgemonats) 3540 Verb. Finanzamt/2800 Bank (LSt.+DB+DZ) 3550 Verb. KK/2800 Bank (SV-DNA+SV-DGA) 3560 Verb. Gemeinde/2800 Bank (Komm.-St.)