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© MANZ Verlag Schulbuch Mag. Irene Goldenitsch, Mag. Hannes Nitschinger, Mag. Melanie Zitz-Werban Personalverrechnung Folie 1/7 Zulagen und Zuschläge –

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Präsentation zum Thema: "© MANZ Verlag Schulbuch Mag. Irene Goldenitsch, Mag. Hannes Nitschinger, Mag. Melanie Zitz-Werban Personalverrechnung Folie 1/7 Zulagen und Zuschläge –"—  Präsentation transkript:

1 © MANZ Verlag Schulbuch Mag. Irene Goldenitsch, Mag. Hannes Nitschinger, Mag. Melanie Zitz-Werban Personalverrechnung Folie 1/7 Zulagen und Zuschläge – Überstundenverrechnung Einstieg Personalverrechnung Arbeitsrechtliche Bestimmungen Mehrarbeit Abgeltung von Überstunden Entlohnung einer Überstunde Überstundenteiler - Berechnung Abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden Abgabenrechtliche Behandlung - Überstundenpauschale Video der Arbeiterkammer „Meine Rechte bei Überstunden“ YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=D_r3Qm84SSshttps://www.youtube.com/watch?v=D_r3Qm84SSs

2 © MANZ Verlag Schulbuch Mag. Irene Goldenitsch, Mag. Hannes Nitschinger, Mag. Melanie Zitz-Werban Personalverrechnung Folie 2/7 Zulagen und Zuschläge – Überstundenverrechnung Arbeitsrechtliche Bestimmungen zu Überstunden Was sind Überstunden? Überstundenarbeit lt. Arbeitszeitgesetzes (AZG): Überschreitung des gesetzlich festgelegte Ausmaß  der täglichen Normalarbeitszeit (8 Stunden) oder  der wöchentlichen Normalarbeitszeit (40 Stunden) zzgl. einer möglichen Mehrarbeit oder  der durch Arbeitsbereitschaft verlängerten Normalarbeitszeit Einstieg Personalverrechnung Arbeitsrechtliche Bestimmungen Mehrarbeit Abgeltung von Überstunden Entlohnung einer Überstunde Überstundenteiler - Berechnung Abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden Abgabenrechtliche Behandlung - Überstundenpauschale

3 © MANZ Verlag Schulbuch Mag. Irene Goldenitsch, Mag. Hannes Nitschinger, Mag. Melanie Zitz-Werban Personalverrechnung Folie 3/7 Zulagen und Zuschläge – Überstundenverrechnung Arbeitsrechtliche Bestimmungen – Mehrarbeit Was versteht man unter Mehrarbeit? die Differenz zwischen  der wöchentlichen Normalarbeitszeit gem. Kollektivvertrag (z.B. 38,5 Stunden) und  der gesetzlichen Normalarbeitszeit (40 Stunden) grundsätzlicher gesetzl. Zuschlag von 25 % auf die Arbeitsstunde entfallenden Normallohnes  außer Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 Beispiel: 40 – 38,5 = 1,5 Stunden  Mehrarbeit (keine Überstunden) Einstieg Personalverrechnung Arbeitsrechtliche Bestimmungen Mehrarbeit Abgeltung von Überstunden Entlohnung einer Überstunde Überstundenteiler - Berechnung Abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden Abgabenrechtliche Behandlung - Überstundenpauschale

4 © MANZ Verlag Schulbuch Mag. Irene Goldenitsch, Mag. Hannes Nitschinger, Mag. Melanie Zitz-Werban Personalverrechnung Folie 4/7 Zulagen und Zuschläge – Überstundenverrechnung Abgeltung von Überstunden Pauschalvergütung (mit einem monatlich gleichbleibenden Betrag) All-in-Vereinbarungen (als im Grundbezug enthalten) Einzelvergütung (nach dem tatsächlichen Anfall) Zeitausgleich (in Form von Freizeit) ● 1 Überstunde entspricht 1,5 Zeitausgleichsstunden ● auch Möglichkeit einer Mischvariante z.B. 1 Überstunde = 1 Zeitausgleichsstunde + einer finanziellen Abgeltung von 0,5 Stunden Einstieg Personalverrechnung Arbeitsrechtliche Bestimmungen Mehrarbeit Abgeltung von Überstunden Entlohnung einer Überstunde Überstundenteiler - Berechnung Abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden Abgabenrechtliche Behandlung - Überstundenpauschale

5 © MANZ Verlag Schulbuch Mag. Irene Goldenitsch, Mag. Hannes Nitschinger, Mag. Melanie Zitz-Werban Personalverrechnung Folie 5/7 Zulagen und Zuschläge – Überstundenverrechnung Überstundengrundlohn - Berechnung Wie kann man sich den Überstundengrundlohn selbst errechnen? Überstundengrundlohn = Überstundenteiler = * 4,33 Wochen für einen Monat ist eine Durchschnittsberechnung über das gesamte Jahr Beispiele: 40 Stunden-Woche – Überstundenteiler: 40 x 4,33 = 173 38,5 Stunden-Woche – Überstundenteiler: 38,5 x 4,33 = 167 Kollektivverträge können beim Überstunden-Teiler auch günstigere Varianten vorsehen, z.B. Kollektivvertrag für das Metallgewerbe Teiler 143. Monatslohn/Gehalt Überstundenteiler wöchentl. Normalarbeitszeit x 4,33 * Einstieg Personalverrechnung Arbeitsrechtliche Bestimmungen Mehrarbeit Abgeltung von Überstunden Entlohnung einer Überstunde Überstundenteiler - Berechnung Abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden Abgabenrechtliche Behandlung - Überstundenpauschale

6 © MANZ Verlag Schulbuch Mag. Irene Goldenitsch, Mag. Hannes Nitschinger, Mag. Melanie Zitz-Werban Personalverrechnung Folie 6/7 Zulagen und Zuschläge – Überstundenverrechnung Abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden SV-Pflicht: Überstundengrundlohn Überstundenzuschläge 50 % 100 % Freibetrag * ● für maximal 10 Überstunden ● betragsmäßig mit € 86,00 begrenzt pro Monat steuerpflichtig + LSt-Pflicht: Überstundenzuschläge Überstundengrundlohn Freibetrag ● € 360,00 pro Monat Freibetrag ● Normalarbeitszeit überwiegend in der Zeit von 19 bis 7 Uhr ** ● Erhöhung auf € 540,00 pro Monat sozialversicherungspflichtig * auch für Mehrarbeitszuschläge für Arbeitsleistung aufgrund verkürzter kollektivertragl. Normalarbeitszeiten Einstieg Personalverrechnung Arbeitsrechtliche Bestimmungen Mehrarbeit Abgeltung von Überstunden Entlohnung einer Überstunde Überstundenteiler - Berechnung Abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden Abgabenrechtliche Behandlung - Überstundenpauschale ** mindestens 3 zusammenhängende Stunden („Blockzeit“) in der „steuerlichen Nacht“

7 © MANZ Verlag Schulbuch Mag. Irene Goldenitsch, Mag. Hannes Nitschinger, Mag. Melanie Zitz-Werban Personalverrechnung Folie 7/7 Zulagen und Zuschläge – Überstundenverrechnung Abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden Überstunden- pauschale ● LSt-Freibeträge (s.o.) gelten für den entsprechenden Teil des Überstundenzuschlages ● Pauschale muss im Durchschnitt den tatsächlich geleisteten Überstunden entsprechen ● Überstundenaufzeichnung erforderlich! Einstieg Personalverrechnung Arbeitsrechtliche Bestimmungen Mehrarbeit Abgeltung von Überstunden Entlohnung einer Überstunde Überstundenteiler - Berechnung Abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden Abgabenrechtliche Behandlung - Überstundenpauschale


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