Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Personalverrechnung.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Personalverrechnung."—  Präsentation transkript:

1 Personalverrechnung

2 „Lohngerechtigkeit“ wer verdient wie viel?
Bei 37 Berufen Mindestlohn unter € 1.000,-- Frauen verdienen ca. 15% weniger als Männer Menschen in Österreich sind armutsgefährdet € 900,--/Mo netto 1-Personenhaushalt + € 449,--/Mo netto pro weiterem Erwachsenen + € 270,--/Mo nett für jedes Kind Mindestsicherung € 794,91/Monat ersetzt Sozialhilfe EU-Abgeordnete im Vergleich (Bruttogehälter) Ungarn € 761,--, Italien € ,--, Österr. € 8.794,--

3 Abrechnungsschema Brutto: 1.500,00
Sozialversicherung: SV-Gehalt 1.500,00 x 18,07% ,05 Lohnsteuer: LSt-Gehalt brutto , SV , FB , PP , Gewerksch ,00 LSt-Bemess , ,77 Netto: - Gewerkschaftsbeitrag - Akontozahlung - Betriebsratsumlage Auszahlung ,18

4 Die Sozialversicherung
20 Sozialversicherungsträger (GKK, AUVA, PVA, SV der Bauern,…) Versicherte Risiken: Krankheit Unfall Arbeitslosigkeit Pension,…. Einzahlung durch Dienstnehmer (SV-DNA) und Dienstgeber (SV-DGA)

5 Die Sozialversicherung

6 Die Sozialversicherung Lehrlinge

7 Zusammenfassung Sozialversicherung Höchstbemessungs-grundlage
laufendes Entgelt - monatlich € ,00 laufendes Entgelt - täglich € ,00 Sonderzahlungen € ,00 Geringfügigkeitsgrenze € ,70 pro Arbeitstag, € 374,02 pro Kalendermonat   1,4% Unfallvers.  € ,20 das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze  Dienstgeberabgabe 17,8%  € ,59 freiwillige Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung Service-Entgelt (E-Card-Gebühr) € ,30 pro Kalenderjahr

8 Beispiele zur SV

9 Beispiele zur SV Lösung
Hier fällt für den DG nur 1,4% Unfallversicherung an

10 Anmeldung zur SV Ab muss Anmeldung bei GKK vor Dienstantritt erfolgen. Anmeldung elektronisch Mindestangaben vor Arbeitsbeginn (Aviso) Innerhalb von 7 Tagen Vollanmeldung Abmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Ausscheiden

11 Die Lohnsteuer = Erhebungsform der Einkommenssteuer für unselbständig Beschäftigte Tarif: Bis ,--/Jahr  keine ESt. Von ,-- bis ,--  38,5% ESt. vom übersteigenden Betrag Von ,-- bis ,--  43,5% ESt. vom übersteigenden Betrag Über ,  50% ESt. vom übersteigenden Betrag

12 Die Lohnsteuer Effektiv-Tarif-Tabelle
Monatslohn Alleinverdiener oder Alleinerzieher von bis ohne AV(E)AB 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder keine Steuer bis 1.011,44 1.124,23 1.164,18 1.214,41 1.264,64 1.314,87 Grenz- steuersatz Abzug Abzug mit AVAB oder AEAB bis ,44 0% 1.011,45 2.099,34 36,50% € 369,18 € 410,34 € 424,93 € 443,26 € 461,59 € 479,93 2.099,35 5.016,00 43,21429% € 510,13 € 551,30 € 565,88 € 584,22 € 602,55 € 620,88 darüber 50% € 850,50 € 891,67 € 906,25 € 924,59 € 942,92 € 961,25

13 Die Lohnsteuer AVAB, AEAB
Alleinverdiener-/Alleinerzieher-Absetzbetrag Voraussetzungen: Steuerpflichtiger lebt mehr als 6 Monate mit Partner zusammen Partner verdient nicht mehr als 6.000,-- /J. mind. 1 Kind für das mehr als 6 Monate in diesem Jahr Familienbeihilfe bezogen wurde

14 Die Lohnsteuer Pendlerpauschale
Kleines Pendlerpauschale Arbeitsweg > 20 km, öffentliche Verkehrsmittel möglich Großes Pendlerpauschale kein öffentliches Verkehrsmittel möglich

15 Die Lohnsteuer Freibetrag
Muss beim FA beantragt werden Für Sonderausgaben (Pensionsversicherung) Für Werbungskosten (Arbeitsmittel privat gekauft) Außergewöhnliche Belastungen (Behinderungen)

16 Sonderausgaben Topfsonderausgaben 25%
Wohnraumbeschaffung oder –sanierung Pensionsversicherungen, zusätzliche Kranken-, Unfallversicherung Junge Aktien Höchstbetrag 2.920,--/Jahr (mit AVAB 5.840,--; ab 3. Kind 1.460,--/Jahr mehr) Kirchenbeitrag bis max. € 400,-- Steuerberatungskosten unbegrenzt

17 Werbungskosten Fortbildungskosten
Computer (ND 3 Jahre, nur 60% - weil Privatnutzung) Fachbücher Internet Arbeitskleidung Studium zur berufl. Weiterbildung Höhe unbegrenzt; 132,--/Jahr als Pauschale automatisch berücksichtigt.

18 Außergewöhnliche Belastungen
Pflegekosten Studium der Kinder Medikamente Zahnspangen Kindergarten Begräbniskosten Selbstbehalt: bis € 7.300, % bis € , % bis € , % über € , %

19 Übungen

20 Weitere Übungen

21 Und noch ein paar Beispiele

22 Noch was zum Üben Mag. Ilse Kogler, 29 Jahre, Absolventin FH Urstein, Brutto € 3.100,--, ledig, Freibetrag € 90,-- Dipl. Ing. Ulrich Krenn, 28 J., Marketing-Assistent, Brutto € 3.750,--, ledig, Freibetrag € 68,-- Ing. Karl Stern 45 J.; Bilanzbuchhalter Brutto € 2.700,--, 2 Kinder, Alleinverdiener

23 Überstunden Wöchentliche Normalarbeitszeit = 40 Stunden
Bei Überschreitung der NAZ fallen Überstunden an In Gastronomie/Hotellerie --> Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen mögl. (erst danach fallen Überstunden an) Überstundenzuschlag -> 50% (außer Sonn-/Feiertage, Nachtarbeit = 100%)

24 Abrechnung von Überstunden
Angestellte (Gehalt) --> mit Überstundenteiler (z.B. 1/158, 1/143, 1/173) wird Grundstundengehalt ermittelt Bruttogehalt 2.400,--, Überstundenteiler 1/158, Überstundengrundgehalt 2.400,--/158 = 15,19/Std. Arbeiter (Lohn) --> Grundlage ist der Stundenlohn (inkl. ev. Zulagen oder Zuschlägen), bei Monatslohn auch Überstundenteiler

25 Überstundenpauschale
Überstunden werden mit einem bestimmten Betrag abgegolten, ohne die Stunden einzeln zu erfassen Tatsächliche Überstunden sind in gewissen zeitl. Abständen zu erfassen (= Kontrolle) – lt. AK ,3% der Überstunden nicht abgegolten! Überstundenpauschale häufig bei leitender Tätigkeit

26 Mehrarbeit Differenz zwischen kollektivvertragl. vereinbarter Arbeitszeit (Handel z. B. 38,5 Stunden) und Normalarbeitszeit lt. Arbeitszeitgesetz (40 Std.) Für diese Mehrarbeit gibt es keine Ü-Zuschläge. Seit steht Teilzeitbeschäftigten ein 25%-Zuschlag für Mehrarbeitsstunden zu.

27 Abrechnung von Überstunden
sozialversicherungspflichtig bis zur Höchstbemesssungsgrundlage von 4.440,-- Lohnsteuer: Überstundengrundlohn = LSt-pflichtig Überstundenzuschlag 50% -> Zuschläge für die ersten 10 Überstunden sind bis zu einem Höchstbetrag (gesamt) von € 86,-- LSt-frei. Überstundenzuschlag 100% -> SFN-Zuschläge sind bis zu € 360,-- LSt-frei.

28 Überstundenabrechnung Beispiel

29 Sonderzahlungen 13./14. Lohn bzw. Gehalt (Urlaubsgeld – Juni; Weihnachtsremuneration – November) Sozialversicherung: normale SV bis Höchstbemessungsgrundlage € (2x4.440) Lohnsteuer: Freigrenze bis € 2.100,--; 1/6 des Jahreseinkommens --> mit festem Steuersatz von 6%, darüber normale Besteuerung (=„Sechstel-Bestimmung“) gilt nur bis Bruttobezug/Mo. von € ,-- (Solidarbeitrag befristet )

30 Lohn-/Gehaltsverbuchung
Verbuchung der Abrechnung: (Ende d. Monats) 6200 Gehälter (6000 Löhne) an 3550 Verb. Krankenkasse an 3540 Verb. Finanzamt an 3600 Verb. Mitarbeiter Verbuchung der Auszahlung der Gehälter/ Löhne: 3600 Verb. Mitarbeiter/2800 Bank

31 Lohn-/Gehaltsverbuchung
Lohn-/Gehaltsnebenkosten: SV-DGA (Dienstgeberanteil) Angestellte 23,36% Arbeiter 23,23% DB (Dienstgeberbeitrag zum Familien lastenausgleichsfonds – FLAF) 4,5% DZ (Zuschlag zum DB) KU2 0,36% bis 0,44% Kommunalsteuer 3% an Gemeinde an die SV ans Finanzamt

32 Lohn-/Gehaltsverbuchung
Verbuchung der Abrechnung der Lohn-/ Gehaltsnebenkosten: (Ende d. Monats) SV-DGA: Sozialversicherung/3550 Verb. KK DB und DZ: DB DZ 3540 Verb. Finanzamt Kommunalsteuer: Kommunalst./3560 Verb. Gemeinde

33 Lohn-/Gehaltsverbuchung
Überweisungen der Lohnsteuer, Sozialver-sicherung und übrigen Lohnnebenkosten (15. d. Folgemonats) Verb. Finanzamt/2800 Bank (LSt.+DB+DZ) Verb. KK/2800 Bank (SV-DNA+SV-DGA) 3560 Verb. Gemeinde/2800 Bank (Komm.-St.)


Herunterladen ppt "Personalverrechnung."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen