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Personalverrechnung.

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Präsentation zum Thema: "Personalverrechnung."—  Präsentation transkript:

1 Personalverrechnung

2 „Lohngerechtigkeit“ wer verdient wie viel?
Ein Mindestlohn existiert in Ö nicht. Die Lohnuntergrenze liegt ca. bei € 1.500,-- brutto/Mo. Frauen verdienen ca. 15% weniger als Männer Menschen in Österreich sind armutsgefährdet (18,3% der Bevölkerung) € 1.163,--/Mo netto 1-Personenhaushalt € 2.512,--/Mo netto 1 Erwachsener + 1 Kind € 2.093,--/Mo netto 2 Erwachsene + 1 Kind Mindestsicherung € 837,76/Monat Daten: Statistik Austria 2015 u. 2016

3 Abrechnungsschema Brutto: 1 700,00 € Sozialversicherung:
1 700,00 € Sozialversicherung: Brutto 1.700,--x 18,12% ,04 € Lohnsteuer: Brutto - Sozialversicherung - Freibetrag - € - Pendlerpauschale - Gewerkschaftsbeitrag LSt-Bemessungsgrundlage 1 391,96 € ,49 € Netto: 1 310,47 € - Akontozahlung - Betriebsratsumlage Auszahlung

4 Die Sozialversicherung
20 Sozialversicherungsträger (GKK, AUVA, PVA, SV der Bauern,…) Versicherte Risiken: Krankheit Unfall Arbeitslosigkeit Pension,…. Einzahlung durch Dienstnehmer (SV-DNA) und Dienstgeber (SV-DGA)

5 Die Sozialversicherung

6 Zusammenfassung Sozialversicherung Höchstbemessungs-grundlage
laufendes Entgelt - monatlich € ,00 laufendes Entgelt - täglich € ,00 Sonderzahlungen € ,00 Geringfügigkeitsgrenze € ,05 pro Kalendermonat   1,3% + 1,53% Unfallvers. betr. Vor-sorge  € ,08 das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze  Dienstgeberabgabe 16,4% + 1,53% Bv. € ,83 freiwillige Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung (KEINE Arbeitslosenversicherung!!!) Service-Entgelt (E-Card-Gebühr) € ,70 pro Kalenderjahr Auflösungsabgabe € 128,-- bei Beendigung eines DV das der Arbeitslosenversicherung unterliegt

7 Anmeldung zur SV Ab muss Anmeldung bei GKK vor Dienstantritt erfolgen. Anmeldung elektronisch Mindestangaben vor Arbeitsbeginn (Aviso) Innerhalb von 7 Tagen Vollanmeldung Abmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Ausscheiden

8 Die Lohnsteuer = Erhebungsform der Einkommenssteuer für unselbständig Beschäftigte Tarif: Bis ,--/Jahr  keine ESt. Von ,-- bis ,--  25% ESt. vom übersteigenden Betrag Von ,-- bis ,--  35% ESt. vom übersteigenden Betrag Von ,-- bis ,--  42% ESt. vom übersteigenden Betrag Von ,-- bis ,--  48% ESt. vom übersteigenden Betrag Von ,-- bis 1 Mio  50% ESt. vom übersteigenden Betrag Über 1 Million  55% ESt. vom übersteigenden Betrag

9 Die Lohnsteuer Effektiv-Tarif-Tabelle

10 Die Lohnsteuer AVAB, AEAB
Alleinverdiener-/Alleinerzieher-Absetzbetrag Voraussetzungen: Steuerpflichtiger lebt mehr als 6 Monate mit Partner zusammen Partner verdient nicht mehr als ,-- /J. mind. 1 Kind für das mehr als 6 Monate in diesem Jahr Familienbeihilfe bezogen wurde

11 Die Lohnsteuer Pendlerpauschale
Kleines Pendlerpauschale Arbeitsweg > 20 km, öffentliche Verkehrsmittel möglich Großes Pendlerpauschale kein öffentliches Verkehrsmittel möglich Pendlereuro zusätzlich zum PP als Steuerabsetzbetrag Fahrtstrecke x € 2,-- = Jahresbetrag/12 =Monatl. Steuerabsetzbetrag

12 Die Lohnsteuer Freibetrag
Muss beim FA beantragt werden Für Sonderausgaben (Pensionsversicherung) Für Werbungskosten (Arbeitsmittel privat gekauft) Außergewöhnliche Belastungen (Behinderungen)

13 Sonderausgaben Topfsonderausgaben 25% (Einschleifregelung bis 2020; Start ) Wohnraumbeschaffung oder –sanierung Pensionsversicherungen, zusätzliche Kranken-, Unfallversicherung Junge Aktien Höchstbetrag 2.920,--/Jahr (mit AVAB 5.840,--) Kirchenbeitrag bis max. € 400,-- Steuerberatungskosten unbegrenzt

14 Werbungskosten Fortbildungskosten
Computer (ND 3 Jahre, nur 60% - weil Privatnutzung) Fachbücher Internet Arbeitskleidung Studium zur berufl. Weiterbildung Höhe unbegrenzt; 132,--/Jahr als Pauschale automatisch berücksichtigt.

15 Außergewöhnliche Belastungen
Pflegekosten Studium der Kinder Medikamente Zahnspangen Kindergarten Begräbniskosten Selbstbehalt: bis € 7.300, % bis € , % bis € , % über € , %

16 Übungen Name Normalbezug AVAB/AEAB FB PP P-Euro Gew.Beitr. Akonto Ü1
Name Normalbezug AVAB/AEAB FB PP P-Euro Gew.Beitr. Akonto Ü1 Bartl Rosa 2100 ohne 62,00 € 113,00 € 50 km/Strecke 1% Ü2 Grün Sven 4966 2 Kinder - 400,00 € Ü3 Heiler Otto 2600 123,00 € 30 km/Strecke Ü4 Lang Lore 1850 3 Kinder 150,00 €

17 Weitere Übungen

18 Noch was zum Üben Mag. Ilse Kogler, 29 Jahre, Absolventin FH Urstein, Brutto € 3.100,--, ledig, Freibetrag € 90,-- Dipl. Ing. Ulrich Krenn, 28 J., Marketing-Assistent, Brutto € 3.750,--, ledig, Freibetrag € 68,-- Ing. Karl Stern 45 J.; Bilanzbuchhalter Brutto € 3.200,--, 2 Kinder, Alleinverdiener, Pendlerpauschale € 58,--, Pendler-€ für 38 km.

19 Überstunden Wöchentliche Normalarbeitszeit = 40 Stunden
Bei Überschreitung der NAZ fallen Überstunden an In Gastronomie/Hotellerie --> Durchrechnungszeitraum von 26 Wochen mögl. (erst danach fallen Überstunden an) Überstundenzuschlag -> 50% (außer Sonn-/Feiertage, Nachtarbeit = 100%)

20 Abrechnung von Überstunden
Monatsbezug--> mit Überstundenteiler (z.B. 1/158, 1/143, 1/173) wird Grundstundensatz ermittelt Bruttogehalt 2.400,--, Überstundenteiler 1/158, Überstundengrundlohn 2.400,--/158 = 15,19/Std.

21 Überstundenpauschale
Überstunden werden mit einem bestimmten Betrag abgegolten, ohne die Stunden einzeln zu erfassen Tatsächliche Überstunden sind in gewissen zeitl. Abständen zu erfassen (= Kontrolle) – lt. AK Ruf nach Flexibilisierung der Arbeitszeit! Jährlich Üstd/Jahr? Überstundenpauschale häufig bei leitender Tätigkeit (All-in-Verträge)

22 Mehrarbeit Differenz zwischen kollektivvertragl. vereinbarter Arbeitszeit (Handel, RB, z. B. 38,5 Stunden) und Normalarbeitszeit lt. Arbeitszeitgesetz (40 Std.) Für diese Mehrarbeit gibt es keine Ü-Zuschläge. Seit steht Teilzeitbeschäftigten ein 25%-Zuschlag für Mehrarbeitsstunden zu.

23 Abrechnung von Überstunden
sozialversicherungspflichtig bis zur Höchstbemesssungsgrundlage von 5.130,-- Lohnsteuer: Überstundengrundlohn = LSt-pflichtig Überstundenzuschlag 50% -> Zuschläge für die ersten 10 Überstunden sind bis zu einem Höchstbetrag (gesamt) von € 86,-- LSt-frei. Überstundenzuschlag 100% -> SFN-Zuschläge sind bis zu € 360,-- LSt-frei.

24 Überstundenabrechnung Beispiel

25 Sonderzahlungen 13./14. Bezug (Urlaubsgeld – Juni; Weihnachtsremuneration – November) Sozialversicherung: normale SV bis Höchstbemessungsgrundlage € ,-- (2x5.130,--) Lohnsteuer: Freigrenze bis € 2.100,-- die ersten € 620,-- 0% die nächsten € ,-- 6% die nächsten € , % die nächsten € , ,75% mehr als das Jahressechstel oder € ,-- (nach SV-Abzug) Besteuerung mit lfd. Bezug

26 Personalverbuchung Verbuchung der Abrechnung: (Ende d. Monats) 6000 Löhne an 3600 Verb. Krankenkasse an 3540 Verb. Finanzamt an 3850 Verb. Mitarbeiter Verbuchung der Auszahlung der Löhne: 3850 Verb. Mitarbeiter/2800 Bank

27 Personalverbuchung Lohnnebenkosten: SV-DGA (Dienstgeberanteil) 21,48% od. mit betr. Vorsorge 21,48% DB (Dienstgeberbeitrag zum Familien- lastenausgleichsfonds – FLAF) 4,5% DZ (Zuschlag zum DB) KU2 0,36% bis 0,44% Kommunalsteuer 3% an Gemeinde an die SV ans Finanzamt

28 Personalverbuchung Verbuchung der Abrechnung der Lohn- nebenkosten: (Ende d. Monats) SV-DGA: Sozialversicherung/3600 Verb. KK DB und DZ: DB DZ 3540 Verb. Finanzamt Kommunalsteuer: Kommunalst./3610 Verb. Gemeinde

29 Lohn-/Gehaltsverbuchung
Überweisungen der Lohnsteuer, Sozialver-sicherung und übrigen Lohnnebenkosten (15. d. Folgemonats) Verb. Finanzamt/2800 Bank (LSt.+DB+DZ) Verb. KK/2800 Bank (SV-DNA+SV-DGA) 3610 Verb. Gemeinde/2800 Bank (Komm.-St.)


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