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Zulagen und Zuschläge - Überstundenverrechnung

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Präsentation zum Thema: "Zulagen und Zuschläge - Überstundenverrechnung"—  Präsentation transkript:

1 Zulagen und Zuschläge - Überstundenverrechnung

2 Zulagen und Zuschläge - Allgemeines
Für bestimmte Arbeiten und/oder für Arbeiten, die unter besonderen Bedingungen geleistet werden regelmäßige, unregelmäßige, einmalige Auszahlung möglich

3 Zulagen und Zuschläge - Abgeltung
Richtet sich nach Gesetzen Kollektivverträgen Betriebsvereinbarungen Innerbetrieblichen Vereinbarungen oder erfolgt freiwillig

4 Zulagen und Zuschläge Im Allgemeinen fallen an Überstundenzuschläge
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge)

5 Begriff Überstunden Mehr als 40 Stunden / Woche oder mehr als tägliche Normalarbeitszeit Entlohnung Überstundengrundlohn Überstundenzuschlag Berechnung des Überstundengrundlohnes: Stundenlohn: -> Stundenlohn Wochenlohn: -> 1/40 bis 1/38 des Wochenlohnes Monatslohn: -> 1/173 bis 1/143 des Monatslohnes (-gehaltes) Berechnung des Überstundenzuschlages: i.A.: An Werktagen untertags -> 50 % An Werktagen in der Nacht (20:00 – 6:00) -> 100 % An Sonn- und Feiertagen -> 100 %

6 Abgeltung von Überstunden
Auszahlung erfolgt häufig verspätet mit dem Gehalt des nächsten Monats Überstunden können nach dem tatsächlichen Anfall (Einzelvergütung) pauschal (mit mtl. gleich bleibenden Betrag) als im Grundbezug enthalten (All-inclusive-Vereinbarungen) und In Form von Freizeit (Zeitausgleich) abgegolten werden.

7 Abgabenrechtliche Behandlung des Überstundenentgelts
Grundlohn und Zuschlag: SV-Pflicht! Der für die Überstunde bezahlte Grundlohn: lohnsteuerpflichtig Bei Überstundenzuschlägen: SEG-Zulagen sowie SFN-Zuschläge sowie mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge: bis € 360,00 steuerfrei Zusätzlich: die ersten 10 ÜSt im Monat (max. 50 % des Grundlohnes, max. € 86,-/Monat) sind steuerfrei

8 ÜBERSTUNDEN-GRUNDLOHN (ÜG) LSt-Pflicht nach Tabelle
Darstellung der Abgabenpflicht Beispiel: 8 Überstunden (50 % im Monat) ÜBERSTUNDEN-GRUNDLOHN (ÜG) 13 Überstunden Ü-ZUSCHLAG (ÜZ) GRUNDLOHN LSt-Frei LSt-Pflicht LSt-Pflicht nach Tabelle

9 Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN)
Für Arbeiten an Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht gebührt (lt. Kollektivverträge) in der Regel ein Zuschlag An Feiertagen ist das regelmäßige Entgelt (Feiertagsentgelt) fort zu bezahlen Wird an Feiertagen gearbeitet, gebührt dem Mitarbeiter ein Feiertagszuschlag

10 Gesetzliche Feiertage
bei Nichtarbeit ist das regelmäßige Entgelt (Feiertagsentgelt) zu zahlen das ist jenes Entgelt, das der DN erhalten hätte, wäre die Arbeit nicht ausgefallen Bei Arbeit an Feiertagen: Innerhalb der Normalarbeitszeit Feiertagsarbeitsentgelt und ev. lt. KV Feiertagszuschlag außerhalb der Normalarbeitszeit Überstundengrundlohn und ev. lt. KV Überstundenzuschlag

11 Feiertagsarbeit Arbeit in der Normalarbeitszeit:
Arbeit mehr als Normalarbeitszeit: ÜG + ÜZ Feiertags-zuschlag (FEZ) Feiertags-zuschlag (FEZ) Feiertags-entgelt (FE) Feiertags-entgelt (FE)

12 Abgabenrechtliche Behandlung
Feiertagsarbeitsentgelt und SFN-Zuschläge sind SV-pflichtig SFN-Zuschläge sind LSt-frei bis € 360,00 Ü 35

13 Zulagen für besonders schmutzige, schwere oder gefährliche Arbeiten (SEG-Zulagen) aus sonstigen Gründen (Bildschirmzulage, Schichtzulage, …)

14 SEG-Zulagen SEG-Zulagen sind mit Ausnahme der Schmutzzulage SV-pflichtig! Schmutzzulage ist SV-frei (sofern lohnsteuerfrei) SEG-Zulagen sind LSt-frei bis zu € 360,-- Ü 22 Ü 23

15 Lernzielkontrolle Zulagen und Zuschläge - Überstundenverrechnung
Wie sind SFN-Zuschläge abgabenrechtlichzu behandeln? Wie sind SEG-Zulagen abgabenrechtlich zu behandeln? Welche Positionen sind beim LSt-Freibetrag von € 360,00 zu beachten?


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