Informationen für Arbeitgeber

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 Präsentation transkript:

Informationen für Arbeitgeber BAV statt VL-Anlage Informationen für Arbeitgeber

bAV statt VL Eigenschaften der VL-Anlage Die vermögenswirksame Leistung ist eine vertraglich vereinbarte Geldleistung des Arbeitgebers auf ein Anlagekonto des Arbeitnehmers. Vermögenswirksame Leistungen sind Bestandteil des Lohns/Gehalts und damit grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Klassische VL (Bausparen, Fondssparen, Banksparen etc.) belasten Sie als Arbeitgeber mit Steuern und Sozialabgaben.

Die Ehegattenversorgung Beispiel für Arbeitnehmer Gehaltsabrechnung pro Monat Aktuell ohne VL Aktuell mit VL Bruttogehalt 2.000,00 € zzgl. VL-AG-Zuschuss 0,00 € 40,00 € zzgl. bAV-AG-Zuschuss abzgl. bAV-Gesamtbeitrag = steuer-/sozialvers.pfl. Bruttogehalt 2.040,00 € = Gesamt-Brutto abzgl. Rentenversicherung 187,00 € 190,74 € abzgl. Arbeitslosenversicherung 30,00 € 30,60 € abzgl. Kranken-/Pflegeversicherung 187,50 € 191,25 € abzgl. Lohnsteuer 206,91 € 216,08 € abzgl. Kirchensteuer 18,62 € 19,44 € abzgl. Solidaritätszuschlag 11,38 € 11,88 € = Nettogehalt 1.358,59 € 1.380,01 € abzgl. VL-Gesamtbeitrag = Nettoauszahlung 1.340,01 € VL-Sparleistung Auch bei einem Zuschuss von 40 € monatlich zahlt der Arbeitnehmer effektiv 18,58 € monatlich! Angestellte(r) 2.000 € brutto, kirchensteuerpflichtig, kein Kinderfreibetrag, kein Zuschlag PV

Die Ehegattenversorgung Beispiel für Arbeitnehmer Der Zuschuss von 40 € monatlich kostet den Arbeitgeber effektiv 48,89 € im Monat! Bezeichnung Betrag VL Zuschuss 40,00 € + Arbeitgeberanteil RV 3,74 € + Arbeitgeberanteil KV 2,92 € + Arbeitgeberanteil PV 0,47 € + Arbeitgeberanteil AV 0,60 € + Umlage 1* 0,68 € + Umlage 2** 0,13 € + Berufsgenossenschaft*** 0,35 € Gesamtaufwand 48,89 € * Für die Umlage 1 wurde der allgemeine Beitragssatz von 1,7 % zugrunde gelegt. ** Für die Umlage 2 wurde der allgemeine Beitragssatz von 0,34 % zugrunde gelegt. *** Für die Berufsgenossenschaft wurde die Gefahrenklasse 4 unterstellt.

bAV statt VL Beispiel Investment: 400 € p. a. x 6 Jahre = 2.400 € Staatliche Förderung der VL-Anlage Gefördert werden VL-Anlagen in Investmentfonds oder Bausparverträge. Die Höhe der Förderung beträgt bei Investmentanlagen 20 % und bei Bausparverträgen 9 %. Ausschlaggebend ist der eingezahlte Betrag. Die förderfähigen Beiträge sind auf 400 € p. a. (bei Investmentanlagen) bzw. 470 € p. a. (bei Bausparverträgen) begrenzt. Anspruch besteht bei einem zu versteuernden Einkommen von max. 20.000 €/40.000 € p. a. Beispiel Investment: 400 € p. a. x 6 Jahre = 2.400 € kumulierte Förderung: 480 €

Die Ehegattenversorgung Wie wird die VL-Anlage denn gefördert? 100% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% Gefördert werden VL Anlagen z. B. in Investmentfonds oder Bausparverträge Die Höhe der Förderung beträgt bei Investmentanlagen 20% und bei Bausparverträgen 9% Ausschlaggebend ist der eingezahlte Betrag. Die förderfähigen Beiträge sind auf 400 € p. a. (bei Investmentanlagen) bzw. 470 € p. a. (bei Bausparverträgen) begrenzt. Anspruch besteht bei einem zu versteuernden Einkommen von max. 20.000 €/40.000 € p. a. Förderung VL Beispiel Investment: 400 € p. a. x 6 Jahre = 2.400 € Kumulierte Förderung: 480 €

Die Ehegattenversorgung Wie wird die VL-Anlage denn gefördert? Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind steuer- und sozialabgabenfrei. Die monatlichen Beiträge für die VL-Anlage könnten somit besser in die bAV investiert werden.

Die Ehegattenversorgung Beispiel Gehaltsabrechnung pro Monat Aktuell mit VL Aktuell mit bAV statt VL Bruttogehalt 2.000,00 € zzgl. VL-AG-Zuschuss 40,00 € 0,00 € zzgl. bAV-AG-Zuschuss abzgl. bAV-Umwandlung 74,55 € = steuer-/sozialvers.pfl. Bruttogehalt 2.040,00 € 1.965,45 € = Gesamt-Brutto abzgl. Rentenversicherung 190,74 € 183,77 € abzgl. Arbeitslosenversicherung 30,60 € 29,48 € abzgl. Kranken-/ Pflegeversicherung 191,25 € 184,26 € abzgl. Lohnsteuer 216,08 € 199,08 € abzgl. Kirchensteuer 19,44 € 17,91 € abzgl. Solidaritätszuschlag 11,88 € 10,94 € = Nettogehalt 1.380,01 € 1.414,56 € abzgl. VL-Gesamtbeitrag abzgl. bAV-Arbeitnehmerbeitrag = Nettoauszahlung 1.340,01 € Eigenaufwand: 0,00 € (bei 74,55 € bAV-Beitrag)

Die Ehegattenversorgung Was ist mit dem Arbeitgeberanteil? Auch wenn der Arbeitgeber die Beiträge zur VL-Anlage übernimmt, sind diese steuer- und sozialabgabenpflichtig. Das bedeutet: Der Zuschuss in Höhe von 40 € monatlich kostet den Arbeitgeber ca. 49 € monatlich, da auch er anteilig die Sozialabgaben trägt. Wird der Zuschuss jedoch in eine bAV gezahlt, kostet dies den Arbeitgeber effektiv nur 40 € monatlich.

Die Ehegattenversorgung War das schon alles? Wir erinnern uns: Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind steuer- und sozialabgabenfrei. Der Wechsel von den VL in die bAV bewirkte eine Umwandlung des Barlohns in Höhe von 74,55 €. Da der Arbeitnehmer deswegen ca. 14 € weniger Sozialabgaben zahlt, spart auch der Arbeitgeber zusätzlich 14 €. Der Arbeitgeber könnte also diese 14 € noch zusätzlich zahlen, ohne Nachteil gegenüber der VL-Anlage.

Die Ehegattenversorgung Beispiel Gehaltsabrechnung pro Monat Aktuell mit VL Aktuell mit bAV statt VL Bruttogehalt 2.000,00 € zzgl. VL-AG-Zuschuss 40,00 € zzgl. bAV-AG-Zuschuss 0,00 € 14,41 € abzgl. bAV-Umwandlung 74,55 € = steuer-/sozialvers.pfl. Bruttogehalt 2.040,00 € 1.965,45 € = Gesamt-Brutto abzgl. Rentenversicherung 190,74 € 183,77 € abzgl. Arbeitslosenversicherung 30,60 € 29,48 € abzgl. Kranken-/ Pflegeversicherung 191,25 € 184,26 € abzgl. Lohnsteuer 216,08 € 199,08 € abzgl. Kirchensteuer 19,44 € 17,91 € abzgl. Solidaritätszuschlag 11,88 € 10,94 € = Nettogehalt 1.380,01 € 1.414,56 € abzgl. VL-Gesamtbeitrag abzgl. bAV-Arbeitnehmerbeitrag = Nettoauszahlung 1.340,01 € Eigenaufwand: 0,00 € (bei 88,96 € bAV-Beitrag)

Was kommt am Ende raus?

Die Ehegattenversorgung Beispiel I* monatlicher Beitrag 88,96 € Leistungen aus der Versorgung mtl. garantierte Rente garantiertes Kapital mtl. mögliche Rente mögliches Kapital 61,69 € 35.972,40 € 266,56 € 83.202,81 € * Berechnungsgrundlage: Eintrittsalter 35, mögliche Ablaufwerte mit 6 %, Rentenbeginn 67 Jahre, Rentengarantiezeit 18 Jahre, Tarif GENERATION business, Stand 05/2018

Die Ehegattenversorgung Vorteile für Arbeitnehmer zusätzliche Altersvorsorge Kapital oder Rente – Sie entscheiden! Steuer- und Sozialabgabenersparnis vereinfachte Antragstellung Hartz-IV-sichere Vorsorge

Die Ehegattenversorgung Vorteile für Arbeitgeber Senkung von Lohnnebenkosten Nutzung steuerrechtlicher Vorteile Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Portabilität möglich Erhöhung des Versorgungsniveaus der Mitarbeiter Mitarbeitermotivation und -bindung

Ihre Fragen? Diese Unterlagen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können. Zahlen und Fakten beruhen auf aktuellen Rechtsgrundlagen. Die Informationen in diesen Unterlagen können keine rechtliche- oder steuerliche Beratung ersetzen.