Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 4 Intervention

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Aufbau des Systems „Frühe Hilfen“ des
Advertisements

4. Vorlesung Grundsatz des fairen Verfahrens (Fair Trial)
>>> Ja <<< >>> Nein <<<
Luzern, Qualitätsmanagement-Tagung des BSV Das Q-Konzepts des BSV – Grundlagen und nächste Schritte Manfred Langenegger lic.rer.pol. Leiter.
PRO TRAIN Improving Multi-Professional and Health Care Training in Europe Building on Good Practice in Violence Prevention PRO TRAIN Improving Multi-Professional.
Kinder- und Jugendschutz Was kann ich tun?. Zeichen erkennen, Informationen aufnehmen Sie machen sich Sorgen, weil ein Kind/Jugendlicher ihnen seltsam.
Inklusionslust und Inklusionsfreude Akademietagung Inklusion vom 11. bis 13. Juli 2014 André Paul Stöbener, Projektmanagement landeskirchliches Inklusionsprojekt.
NKF – Gesamtabschluss Informationsveranstaltung Bad Salzuflen.
LÖSUNGEN FÜR DROPOUT IN UNSERER SCHULE Projekt CLOU
D.A.S. Maklerforum® PV Ost - Direkthilfe -Schadenmeldung und Beratungsscheck -Elke Herzog (RS Wien)
LERN- UND ÜBUNGSKONTEXTE FÜR ELTERN SCHAFFEN HANDLUNGSANSÄTZE IN AMBULANTEN UND STATIONÄREN HILFEKONTEXTEN Elisabeth Schmutz Institut für Sozialpädagogische.
Wien.arbeiterkammer.at Das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission Ruth Ettl.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Das Gleichstellungsgesetz spricht eine deutliche Sprache.
Trinkbornschule in Rödermark. Informationsabend 4  5.
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache Christiane Aeschmann.
Umsetzung des Aktionsplanes zu Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und Ausbeutung der Bundesregierung – Bilanz seit Januar 2003.
FAIR PLAY Fairness üben, spielen und „ritualisieren“ Im Schuljahr möchten wir am SSP Meran-Obermais Für die gezielte Unterstützung der Schul-Sozialarbeit.
Kinderschutz und Schule - Das Bundeskinderschutzgesetz als gesetzlicher Auftrag! (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG vom 22. Dezember 2011) in Kraft getreten.
... Perspektiven im Sport Wir für Euch... Sexuelle Übergriffe im Sportverein – Richtig handeln, aber wie? Karlsruhe 07. Mai 2011 Tagung „Prävention gegen.
Vorstellung der Wirtschaftspaten
„Mensch, du hast Recht(e)“
Unabdingbarkeit (§ 3 ArbVG)
Grundsätze der Prozessbegleitung für gewaltbetroffene
Aktives Zuhören und Motivation
Offene Abendveranstaltung
Case Management, Langzeitkranke - Prozess Teil 1
7. Tag der freien Berufsbetreuer
Gewaltvorfälle Aussage Betroffene/r Keine Anzeige
Elemente struktureller Prävention in der Jugendarbeit
„Lernentwicklungsgespräch statt
Präsentation für Schüler/-innen
Väterarbeit an der RWTH Aachen
Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe
Handlungsschritte zur Vorbereitung auf die neue EU-DSGVO
Dorfmarketing-Projekt in Oberveischede
PTS Lehrplan NEU Entwurf.
Sie sitzen in Ihrem Büro.
Hilfe und Schutz für geflüchtete Frauen und ihre Kinder „Heimat schaffen. Familie schützen. Zukunft schenken“ Einrichtung von „Zentralen Frühe Hilfen“
Voltaire -Programm.
PERSONALENTWICKLUNGS- KONZEPT
Informationsveranstaltung zur Berufsorientierung
Präventionsprogramm Wegweiser in Aachen
Classroom Management Techniken und Strategien die von Lehrkräften eingesetzt werden, um Ordnung aufrechtzuerhalten, Lernmotivation der Schüler zu fördern.
Informationsveranstaltung zur Studien- und Berufsorientierung
Beraten als Kernaufgabe einer Beraterin / eines Beraters für Unterrichtsentwicklung I. Hofmann.
Wie kommt man zu „richtigen“ Entscheidungen?
Dialog Der erste Schritt Anhörung bei Änderungen
Was tun nach der Matura?.
Bern, 21. November 2018 Jacqueline Sidler Stv. Amtsleiterin KJA
Bern, 21. November 2018 Jacqueline Sidler Stv. Amtsleiterin KJA
Das Projekt des BKE-Bundesverbandes in Zusammenarbeit mit der
3 Rechtliche Grundlagen
6 Funktionen und Verantwortlichkeiten
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 2 Prävention
„Mitkommen“ Ein Projekt des Ganztagsgymnasiums Johannes Rau
Stand: Beratungsgespräch bei der Abgabe eines Arzneimittels
Die Einigungsstelle Vortrag am
Ja Gesamtausschuss bitte ! Dialog Mitarbeit Anhörung bei Änderungen
Verfahren: Beschwerdemanagement
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 1 Grundlagen
Wir helfen Kriminalitätsopfern
Berliner Basketball Verband
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Was wir erreichen möchten …
Anerkannte Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle
Staatsanwaltschaft Tübingen
Bericht zur Strategie Monitoring TEAM
Kirchgemeindeversammlung 25. Juni 2019
Informationsveranstaltung zur Berufsorientierung
 Präsentation transkript:

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 4 Intervention Titelblatt Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Materialien zur Ausbildung von Personalverantwortlichen und Führungskräften 4 Intervention

1 4 INTERVENTION HANDLUNGSSCHRITTE SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ 4 INTERVENTION HANDLUNGSSCHRITTE Schritte von Vertrauenspersonen und Anlaufstellen Schritte von Führungspersonen Massnahmen zum Schutz der belästigten Person Massnahmen gegen die belästigende Person Massnahmen zum Schutz von ZeugInnen

Schritte von Vertrauenspersonen und Anlaufstellen 2 SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ 4 INTERVENTION SCHRITTE VON VERTRAUENSPERSONEN UND ANLAUFSTELLEN Stärkung und Coaching der betroffenen Person Hilfe zur Selbsthilfe Dringliche Massnahmen Formulierungshilfen Handlungs- und Vorgehensvorschläge Begleitung oder Vertretung Vorbereitung eines formellen Verfahrens Verbesserung des Arbeitsklimas Vorschlagen von Fachpersonen

Schritte von Führungspersonen 3 SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ 4 INTERVENTION SCHRITTE VON FÜHRUNGSPERSONEN Verantwortung als Arbeitgebende wahrnehmen Belästigungsfreies Arbeitsklima schaffen Sofortmassnahmen einleiten Untersuchung einleiten Empfehlungen umsetzen Massnahmen zum Schutze belästigter Personen und ZeugInnen ergreifen Massnahmen gegen belästigende Person ergreifen Kommunikation des Falls

Massnahmen zum Schutz der belästigten Person 4 SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ 4 INTERVENTION MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ DER BELÄSTIGTEN PERSON Bauliche Massnahmen Neue Arbeitszuteilung Freistellung bis Ende Abklärung Beizug von Fachpersonen (Ärztin, Psychologe, Anwältin) Massnahmen zum Schutz von ZeugInnen

Massnahmen gegen belästigende Person 5 SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ 4 INTERVENTION MASSNAHMEN GEGEN BELÄSTIGENDE PERSON Gespräch mit Vermerk im Personaldossier Weisung z.B. zu psychologischer Beratung oder Entschuldigung Beizug von Fachpersonen (z.B. Psychologe, Mannebüro) Weisungen zum Schutz von belästigter Person und ZeugInnen Verwarnung Verweis Versetzung Kündigungsandrohung Kündigung Fristlose Kündigung

Massnahmen gegen belästigende Person 6 SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ 4 INTERVENTION MASSNAHMEN GEGEN BELÄSTIGENDE PERSON Achtung: Es gibt keine klaren Kriterien oder ein Raster, welche Massnahme wann angemessen ist. Gewichtung der Schwere und Wahl der Massnahme ist Sache der Führungspersonen!

Massnahmen zum Schutz von Zeuginnen und Zeugen 7 SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ 4 INTERVENTION MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ VON ZEUGINNEN UND ZEUGEN Keine Referenzauskunft durch beschuldigte Person Keine Zeugniserstellung durch beschuldigte Person Alles unter Nennung von Ersatzzuständigkeit

8 4 INTERVENTION VERFAHRENSMODELL SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ 4 INTERVENTION VERFAHRENSMODELL Beispiel Verfahrensablauf an den Zentralschweizerischen Hochschulen

9 4 INTERVENTION Verfahrensmodell SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ Person fühlt sich belästigt 4 INTERVENTION Gespräch mit Vertrauensperson ja Betroffene Person kann Belästigung beenden Unterstützung ausreichend? ENDE nein Antrag auf interne od. externe Weiterbehandlung stellen Internes Verfahren? ja Administrativuntersuchung einleiten und Massnahmen treffen nein Einigung? ja ENDE

Fall an Schlichtungsstelle weiterleiten Beschwerdeverfahren einleiten Verfahrensmodell 10 SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ Fall an Schlichtungsstelle weiterleiten 4 INTERVENTION Schlichtungsstelle bearbeitet den Fall nein Klage oder Beschwerdeverfahren einleiten Einigung? ENDE ja Entscheid notwendig? nein ENDE ja Entscheid erlassen ENDE